Legales Airsoftspielen im Wald
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Kommt wahrscheinlich mit aufs Material an, da nicht jeder Netzhersteller daas gleiche nimmt, vermute ich zumindest.

Ich kann mir vorstellen, daß bei biegsameren Material 4mm schon zu grob ist.

Die maschengöße war 2,5-3mm aus Qualitativ Hochwertigem Material

selber gekauft haben wir das netzt nicht aber in schweden mal damit gespielt und dort wurden sogar mit 3J wafen gegen diese netzte geschossen und diese haben sich danach kaum bewegt ..... meine frage ist nur ob das in deutschland so rechtens ist einfach um einen wald so ein netz zu spannen :/

naturich ist das nicht rechtens!!

also der wald ist schon privatgelände und gehört dem onkel eines temmitgliedes also geht es nur darum nen zaun also diese plane drum zu spannen

wenn du die Genehmigung hast einen Zaun um das Gelände zu errichten darfst du auch die Netze spannen aber einfach so zum Spaß darfst du das nicht.

achso oky dan wird das bei uns wohl bald geschehen ^^

Wollte noch anmerken das die Genehmigung von der Gemeinde kommen muss nicht vom Eigentümer (hab mich da leider etwas unschön ausgedrückt). Hat irgendwas mit dem Wild zu tun, das dann nicht mehr durchkommt oder sowas. Wenn ihr aber von der Gemeinde die Genehmigung habt dort einen Zaun aufzustellen dann dürft ihr dort auch Netze aufspannen (da es die selbe Wirkung hat) und falls es dich interessiert eine Mauer darfst du nicht errichten hierfür braucht man eine bestimmte Genehmigung die du ebenfalls bei der Gemeinde bekommst.

 

Anstatt der Gemeinde kann es aber auhc vorkommen das du dich bei der Stadt melden musst, am besten mal beim Forstamt nachfragen die müssten das wissen.


(nachträglich editiert am 12.06.2012 um 20:44 Uhr)

Im Gesetzt steht ja was von "befriedeten Grundstück"auf dem gespielt werden kann, aber wer definiert genau "befriedet".Das muss ja nicht automatisch Mauer/Zaun heissen,deswegen ist der Auszug für mich ein bischen unklar.Und gibt es da unterschiede ob man mit 0.5 Joule spielt oder mehr?

Danke schonmal im Vorraus :)

EDIT:@ Heinz Blöd: Ja du hast recht vorallem die Jäger werden gegen den Zaun "klagen" ,weil die bzw das Wild dann nicht mehr dadurch kann(und das Wild kann sich da verletzen)....nur mal so :)

(1044 Posts)

(nachträglich editiert am 12.06.2012 um 21:12 Uhr)

Als Einfriedung (auch Einfriedigung oder Befriedung genannt) bezeichnet man allgemein die Eingrenzung eines Terrains, das nur durch ein Tor, eine Schranke oder eine vergleichbare Einrichtung betretbar ist. ...

Tschuldiguuuung <.<

(4118 Posts)

(nachträglich editiert am 12.06.2012 um 21:15 Uhr)

@  Mario Clowney

Erstmal ist der Thread noch offen und weiter gibt es keinen Grund einen neuen Thread zu erstellen.

Alle schrein nach der SUFU ... nutzt sie mal einer soll er die Threads die er findet nicht anfassen!?

"lächerlich"

Also ich bin dafür das USER die immer was zu meckern haben aber selten konstruktive Beiträge verfassen einfach mal die Finger vom Keyboard lassen!

(1044 Posts)

(nachträglich editiert am 12.06.2012 um 21:13 Uhr)

Ja tschuldigung, ich schäme mich ja xD

Nein, spaß. Hab nur meine Meinung gesagt. Und DAS ist doch bitte extrem leicht zu ergooglen.

Habs trotzdem mal editiert :D

Guten Morgen,

 

bin über die SuFu hier gelandet und ich hoffe ich werde jetzt nicht gleich gesteinigt ^^

 

ich hab die Erlaubnis von einem Waldbesitzer bekommen sein Waldstück zu bespielen!

das Grundstück ist echt groß und ich kann ja nicht den halben Wald mit Flatterband absperren!!

Hab jetzt schon 2-3 mal gelesen, dass manches Ordnungsamt auch NUR beschilderung aktzeptiert!

stimmt das denn?

Wie groß ist bei dir "echt groß"? D.h., wie groß ist das Gelände?

(728 Posts)

(nachträglich editiert am 15.06.2012 um 09:39 Uhr)

Die Größe tät mich auch mal interessieren ...

 

@ Kitt: Hol dir eine schiftliche Genehmigung vom Besitzer und vom Ordnungsamt, nebenbei solltest du das mit dem Forstamt und evtl. Pächtern absprechen.

Am besten, du holst dir nur schriftliche Genehmigungen, auf denen die Nutzungsbestimmungen für euer Gelände festgehalten sind. Dann kann dir erstmal keiner an den Karren pissen.

 

MkG
Hunter

 

€dit: Und nein, ich glaube nicht, dass irgendein Ordnungsamt sagt, dass eine Beschilderung reiche. Wenn doch, dann musst du mir das Ordnungsamt mal zeigen.

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