Liebe User,

das Waffenrecht der Bundesrepublik Deutschland ist ein äußerst kompliziertes Feld, welches selbst Experten manchmal Kopfzerbrechen beschert. 

Aus diesem Grund wird hiermit festgelegt, dass sämtliche Aussagen zum Thema Recht IMMER mit einer entsprechenden Quelle zu belegen sind. Diese können aus Gesetzes- und Verordnungstexten (mit Verlinkung!), aus Kommentaren (Nennung des Titels, Kommentators und Auflage!) oder von anderen Quellen (Link!) stammen. 

Sämtliche Bundesgesetze findet man unter www.gesetze-im-internet.de. Diese Seite stammt vom Bundesministerium für Justiz und ist damit vertrauenswürdig. 

Beiträge mit rechtlichen Aussagen ohne Nennung von Quellen werden per sofort gelöscht. Mehrfach auftretende Verstöße gegen diese Regel können mit Ermahnungen, Verwarnungen und im Extremfall bis hin zu Forensperren geahndet werden.

Wir sehen uns zu diesem Schritt gezwungen, da hier immer wieder eklatantes Halb- und Falschwissen präsentiert wird, was zur Verwirrung der User beiträgt.

Diese Regelung ist mit dem Bereichsleiter für die Rechtslage (Chris ATW) abgesprochen und ab jetzt gültig.

MfG
flea (Mod Rechtslage) 

Aus aktuellem Anlass gekicked.

Na das wird ja lustig..

 

jetzt wird halbwissen auch noch mit falschen gesetzestexten belegt 

ja aber dadurch gibts weniger "soweit ich weiss" oder was ich auch schon sah "muss aber nicht stimmen" usw.

und das mit falschen Texten hatten wir auch so schon.

Das sollte das Halb/Falschwissen eingrenzen, find ich gut!

haste natürlich auch wieder echt. hoffen wir das beste, was? Lächelnd

(5263 Posts)

(nachträglich editiert am 15.08.2013 um 11:18 Uhr)

Diese Ankündigung scheint mir bissle unscheinbar zu sein. Sollte man vielleicht irgendwo gut sichtbar festpinnen, wenn nich sogar in den VK integrieren.

 

edit: Geh' ich recht in der Annahme, daß diese Regel nur im Forum "Rechtslage" Anwendung findet und keine allgemeine Gültigkeit besitzt (da die Ankündigung nur im Forum "Rechtslage" steht)?

Die Ankündigung ist als Verlinkung auch im Header der Rechtslage zu finden. Sie gilt allein für selbige.




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