Geländeeröffnung, Rechtliche Grundlagen?

Hallo AirsoftVZ, aber vorallem, Hallo alle die Ahnung haben!

Ohne lang drumherum zu reden, ich habe ein Gelände, welches komplett eingezäunt ist.... z.Zt allerdings noch alles eine Wiese ist (ehemalige Pferdewiese)

 

Mein Vorhaben ist es, darauf ein Airsoftspielfeld herzurichten, die wichtigegen Gegebenheiten wie z.B. sanitäre Anlagen, Parkplätze, Ruheräume, Veranstaltungsraum, Aufenthaltraum,l Ausrüstungsraum,  usw bieten dieses geradezu an....

 

Zur kurzen Beschreibung: Das Gelände ist komplett umzäunt und vor einem betreten Dritter komplett geschützt, einzige Zufahrt ist durch 2 Tore, eines davon ist permanent abgeschlossen, das andere ist die Zufahrt, über den Parkplatz, auf das Gelände...

Zu 2 Seiten müssen (keine Frage) Fangnetze gespannt werden, da das dahinterliegende Gelände (zwar nur Wiesen) nicht durch das Grundstück verlassene BBs) getroffen werden kann. Die anderen 2 Seiten sind "offen", d.h. es kann zwar niemand in diesen Bereich (der ebenfalls zum Gelände gehört) aber es ist ein freier Blick über/durch den Zaun auf das Spielfeld (ca 200m)

Die Frage die sich jetzt stellt, auf was muss ich achten? Haftungsausschluss ist klar, um alle Belastungen gegen mich, bzw den Besitzer abzuwenden, dieser Haftungsausschluss wird natürlich notariell geprüft usw.

 

Die Idee ist, das Gelände einem eingetragenem Verein zu vermieten.... die Spieler die dort spielen wollen, zahlen für einen Tag einen gewissen Betrag um dort spielen zu können. Mit dieser Zahlung erwerben sie sozusagen eine "Kurzmitgliedschaft" in diesem Verein, was sie dazu berechtigt auf dem  Spielfeld zu spielen.

Der Geländeeigentümer, würde in diesem Fall, nur die, je nach Nutzung des Geländes, Pacht/Miete/Nutzungsgebühr/.... dafür kassieren, die dann als Nebeneinkünfte versteuert werden müssten.

Die Fragen die sich mir jetzt noch stellen:

1) muss ich für einen nicht gewerblichen Zweck dafür sorgen, dass Außenstehende nicht sehen können was dort passiert? (bei einem Gewerblichen Zweck ist es ein MUSS!)

2) Muss ich Änderungen im Nutzungsrecht, bzw im Grundbuch des Grundstückes vornehmen wenn es nur durch privaten Gebrauch genutzt wird? (Gewerblich ein MUSS!)

3) was muss ich sonst beachten???

 

Im Übrigen bin ich mir der anfallenden Kosten für die Umbauarbeiten, usw im Klaren, dies steht außen vor.

Es geht rein um die rechtlichen Grundsätze....

 

Ich will auch kein "woar geil, find ich voll gut!, würd ich auch gerne in Anspruch nehmen, weiter so.... usw" hören...

Ich richte mich an alle Leute mit wirklicher Ahnung und nicht mit "ich hab mal gehört"

@ Walter Ruf, das ist deine Chance, ich zähl auf dich :-)

 

In diesem Sinne freue ich mich über Antworten, Tipps, Tricks und Ratschläge!

der Rat klingt erstmal banal, aber der Teufel steckt im Detail: du musst aufs Amt (entweder Ordnungsamt, oder wenn es ein kleineres Dorf ist manchmal auch direkt im Rathaus) und mit den Leuten klären wie die das sehen.

Grund ist: wenn etwas gewerblich betrieben wird ist alles etwas härter - das ist dir ja bereits bekannt. du machst deswegen den klugen umweg über einen verein und lässt die spieler eine kurzzeitmitgliedschaft eingehen. theoretisch bräuchtest du das nicht unbedingt, du könntest sie auch als Gäste deklarieren (so wie wenn ich in einem Schwimmverein bin und zu einem anderen Schwimmverein in die Halle gehe für einen Wettkampf - dann bin ich dort Gast und nicht Mitglied). aber mit kurzzeitmitgliedschaft ist es sicherer, da du dann immer behaupten kannst dass du ja nur "vereinsintern" etwas machst - da die Spieler offiziell alle in deinem Verein sind in dem Moment.

Aber folgendes kann passieren: wenn die Gemeinde erfährt dass du gegen Geld im Prinzip jeden auf das Gelände und in deinen Verein lässt, kann es sein, dass sie dir, obwohl du formal ein Verein bist, unterstellen, dass du eigentlich ein Gewerbe betreibst (rein rechtlich tust du das nämlich). Daher entweder gleich gewerblich (mit all den negativen Folgen) oder sich mit der Gemeinde gutstellen, nach dem Motto: "Wo kein Kläger, da kein Richter".

Ich habe diese Phänomen jetzt schon mehrfach von Geländebesitzern gehört, daher wollte ich dir das nicht vorenthalten, obwohl es deine eigentlichen Fragen nicht beantwortet (von denen hab ich auch keine genaue Ahnung, deswegen schreib ich da nix dazu)

Hey, Danke für die Antwort,

 

ja das Problem hast Du sehr gut getroffen, rein rechtlich gesehen bin ich erstmal sicher, wenn man es genau nimmt, ists Steuerhinterziehung... Ich meine, der "Gewinn" wird ja so oder so dem Besitzer hinterher sowieso versteuert,... das einzige was dem Staat halt flöten geht, sind die Zwischenumsetze, bzw der Stadt die Gewerbesteuer...

Aber da muss es doch sicherlich irgendeinen Weg geben, mit einer Grauzone hindurch zu kommen. Weil genau die angesprochene Problematik geistert mir im Kopf herum!

http://www.internetrecht-rostock.de/kleinunternehmer-steuern.htm

 

Evtl. mal Kleinunternehmer in Betracht ziehen, da ich das gleiche bzw. etwas ähnliches vorhabe bin ich da schon etwas drin.

Mach, wie Papa-Bär schon gesagt hat, nen Zaun drum der MUSS mindestens 2,4m hoch und 85% blickdicht sein. Da gibts solche grünen Zäune aus nem Stoffähnlichen Material, extra für FFK-Anlagen, die bräuchtest du auch. Zudem muss, na klar, dafür gesorgt werden, dass keiner einfach so rein kann und das keine Kugeln rauskommen. Der besagte 2,4m Zaun ist dafür auf 20m Distanz ausreichend, meine ich bei Paintballanlagen so mitgekriegt zu haben, hab aber grade, weil müde, keine Quelle in Reichweite. Also mach einfach 4m Zaun, das ist mehr als Ausreichend, blickdicht, Hecke und unten paar Sandsäcke (Kinder die den Ball unter der Hecke durchgeschossen haben oder so) hinter, und dann ne Safezone, und die Sache ist gegessen. Wenn jemand von seinem Fenster reinschauen kann sollte das aber woschd sein, beschwert sich ja auch keiner wenn man vom Fernsehturm aus in die FKK-Anlage glotzen könnte :D (FKK-Anlagen sind heute mein Liebelingsbeispiel.)

Mit der Eintragung das Theater kannst du mit dem Verein auch umgehen, da sollte dann nurnoch "Sport" drinstehen. Ob Reitsport oder Airsoft, who cares?

Beachten musste, na klar, die KOSTEN, aber das kriegste ja selber hin haste gesagt, sonst brauchste immer Verbandskästen, Toiletten, Notfalleinrichtungen, Feuerlöscher und -melder für Schlafgelegeheiten, usw.

Mehr fällt mich auch grad nicht ein, gute Nacht :)

 

Hi,

also offiziell vermieten oder so tät ich das nicht..

machs doch Privat - und wenn Du SpielerTeams da hast - macht Ihr untereinander halt ne Art Unkostenbeteiligung aus und das wars..

Bezüglich Sanitäranlagen etc. - wenns ne Pferdewiese war - ist sie sicher nicht erschlossen mit Abwasser etc.. das kostet sicher und braucht ne Genehmigung vom Amt.

Da würde ich mal die eventuelle Nutzung von Dixies ins Auge fassen (also was die Kosten - mal auf nen Jahr hochrechnen)

Das mit den Auflagen und Einzäunen etc... tät ich auch einfach mal beim Amt fragen und denen sagen, das Du das Gelände für Deine privaten Airsoftspiele nutzen willst, was Du zu beachten hast (sind ja alles Menschen und die freuen sich, wenn sie vorher nett gefragt werden)

Wenn Du Gewerbe anmelden willst dafür und das Amt überzeugen willst, das es Sinnvoll ist, müsstest Du quasi grob deren Vorteile mit darstellen - wenn sie was von haben (ggf. besondere Steuereinnahmen und bissl Wirtschaftlich etc. - wird sicher schwer sein.. grins)

sind halt so Gedanken, die mir bei dem Thema kommen, wenn ich mich in Deine Lage reinfühle..

 

Gruß

Olli

Nochmal vorweg!

Ich will es NICHT Gewerblich machen! Sanitäre Anlagen sind vorhanden! Es muss nichts erschlossen werden.

Es geht rein um die Tatsache, die "Einnahmen, bzw den Unkostenbeitrag" rechtlich korrekt und ohne große Abzüge an den Geländeeigentümer weiter zu geben.

Den Geldlauf stelle ich mir z.Zt so vor:

Spieler -> Verein -> Eigentümer

 

Wenn das geklärt ist, wird das alles beim Ordnungsamt angemeldet und abgenommen, so habe ich auch die Sicherheit, dass niemand etwas sagen kann. Ruhestörung von etwaigen Nachbarn kann man ausschliessen, ebenso die Umweltbelastung durch die Spieler (Bio-BBs wären Pflicht)

Alles in allem scheint es mir aber so zuuu einfach zu sein. Da gibt es sicher einen Haken an der Geschichte, aber welchen???

Muss ich als Vereinsvorstand meine Einkünfte versteuern? Wie ist die Buchführung? Ich suche seit Stunden im Netz... viele Informationen aber nichts handfestes wo gesagt wird: "das muss Du so machen..."

Ich will nichts halblegales machen... es bringt nichts wenn ich ein legales Gelände habe aber recht schnell die Steuerfahndung da stehen habe. Ich weiss dass es Jahrelang gutgehen kann, aber je länger es gut geht, desto fataler wird es dann...

 

 

Ich an deiner stelle würde mal einen termin beim anwalt oderso machen, einfach um sicherzugehen. 

Gemeinnützigkeit kann beim Thema Besteuerun unglaublich hilfreich sein ;)

Das ist richtig, allerdings ist der Aufwand in der Buchführung erheblich höher und man ist an sehr strenge Vorschriften gebunden.

(863 Posts)

(nachträglich editiert am 22.11.2011 um 10:53 Uhr)

Hallo Mario!

Mal nen anderen Vorschlag für dich was den Geldlauf betrifft.

Spieler---Eigentümer---und du bekommst davon eine Vermittlungsgebühr.

Du schreibst "Wenn das geklärt ist, wird das alles beim Ordnungsamt angemeldet und abgenommen". Das Ordnungamt wird dir Auflagen stellen an die du nie im Traum gedacht hättest und welche dann meistens deinen finanziellen Rahmen sprengen.

"Muss ich als Vereinsvorstand meine Einkünfte versteuern?" Du allein kannst der Vorstandsvorsitzende sein. Als Vorstand brauchst du mindestens 9 erwachsenen Personen. Du brauchst einen Stellvertreter, einen Schriftführer, einen Kassenwart. Wichtige Entscheidungen kannst du nie allein treffen sondern nur mit dem gesamten Vorstand.

Steuerrechtlich wird ein Verein genauso wie ein Gewerbebetrieb geführt. Du mußt über sämtliche Ausgaben und Einnahmen Buch führen. Und natürlich mußt du deine Einkünfte versteuern!! 

Das muß noch lange nicht alles sein. Ich hab nur das geschrieben was mir eingefallen ist und was mein begrenztes Wissen her gibt. Ich würde dir dringend raten dir juristischen Rat zu holen.

Ich hoffe ich konnte etwas helfen.

(5290 Posts - Admin)

(nachträglich editiert am 22.11.2011 um 11:13 Uhr)

dadurch dass ich Vorstandsvorsitzender eines Vereins mit hohem Umsatz (aber nicht so hohem Gewinn^^) bin, kann ich vielleicht etwas weiterhin dazu beitragen:

dein Verein den du gründest ist eine juristische Person - d.h. nicht du, sondern der Verein muss Einnahmen versteuern. Sofern du keine Angestellten oder irgendwas hast, ist die erste Grenze für dich bei 17.500 EUR Umsatz - grob gesagt (es ist im Detail etwas komplizierter): hast du mehr als 17.500 EUR Umsatz, musst der Verein Umsatzsteuer abführen (19%). Alles was steuerlich (und auch rechtlich) mit dem Verein passiert (wenn es ein e.V. ist natürlich) passiert nur dem Verein - nicht dir. Du selbst musst also keine Steuern zahlen und, von Fahrlässigkeit abgesehen, haftest du auch nicht für den Verein.

Das einzige was du theoretisch selbst versteuern müsstest ist, wenn du dir oder deinen Mitgliedern z.B. eine Aufwandsentschädigung austeilst.

Die gemeinnützigkeit für einen AS-Verein ist schwierig bis unmöglich - für einen reinen AS-Verein würde ich sagen dass es unmöglich ist. Du kannst die Gemeinnützigkeit nur über den Bereich "Sport" erlangen (es gibt da verschiedene Bereiche, wie z.B. Kunst/Kultur, Religion, Sport, Erziehung, ...). Airsoft wird, wie z.B. einige Kartenspielvereine, im Normalfall nicht als Sport anerkannt. Es gibt aber Vereine die z.B. ein Zusammenschluss aus einzelnen Gruppen (z.B. Bogenschießen + Airsoft) sind, bei denen es klappen könnte.
Gemeinnützigkeit macht natürlich einige Sachen leichter, aber der Aufwand dafür ist viel zu groß. So richtig sinnvoll ist das nur, wenn man regelmäßig größere Spenden einnimmt und dafür Spendenquittungen ausstellen will. Aber ich glaube das willst du nicht.

edit: @Micha:
"Du allein kannst der Vorstandsvorsitzende sein. Als Vorstand brauchst du mindestens 9 erwachsenen Personen. Du brauchst einen Stellvertreter, einen Schriftführer, einen Kassenwart."
Nicht ganz - man braucht 7 Personen um einen Verein zu gründen (4 davon können danach sofort wieder austreten). Der Vorstand muss mindestens 3 Personen umfassen: Vorsitzender, Stellvertreter und Kassenwart. Schriftführer und auch Kassenprüfer sind optional.




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