es ist wichtig die Regeln zu kennen um einen reibungslosen und unkomplizierten Ablauf des Camps zu ermöglichen. Außerdem drohen bei Nicht-Einhaltung Verwarnungen oder gar der Ausschluss - deshalb: schön durchlesen!

Verzichtserklärung, Allgemeine Regeln, Platzordnung


Alle Softair-Waffen und elektrische Softair-Spielzeuge werden fortan als "Markierer" bezeichnet.

Verzichtserklärung:
Mit dem Unterschreiben der Anmeldeliste (liegt am Eingang zum Gelände aus) bzw. dem Unterschreiben der "Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten" durch die Erziehungsberechtigten bzw. Eltern eines minderjährigen Jugendlichen erklärt der Teilnehmer von Folgendem Kenntnis zu besitzen und es zu beachten:

1. dass das Spiel große körperliche und geistige Anstrengungen erfordern kann
2. dass es gefährlich sein kann, nicht nach den festgelegten Spielregeln, die er gelesen hat, spielt und er sich deswegen an diese Regeln hält
3. dass er sich Verletzungen zuziehen kann (z.B. Hämatome)
4. dass das Camp und das Spielen auf eigene Gefahr stattfindet und er die Organisatoren von jeder Haftung und Verantwortung frei spricht

Des weiteren versichert der Teilnehmer:
1. den Anforderungen des Spiels körperlich gewachsen zu sein
2. das Softair-Spiel als Sport & Spiel anzusehen
3. dass er Softair frei von politischen Motiven betreibt

Er verpflichtet sich:
1. die Spiel- und Verhaltensregeln und die Anweisungen der Marshalls und Orgas zu befolgen.
2. die Ausrüstung wie vorgeschrieben zu benutzen und sie nicht zur Schädigung Dritter einzusetzen
3. seine Schutzbekleidung ( z.B. Maske) im Spiel- und Schussbereich immer zu tragen.

Platzordnung:
1. Den Anordnungen der Angehörigen des Organisations-Teams oder der gesondert gekennzeichneten Leuten (z.B. durch orange Warnweste) ist Folge zu leisten.
2. Es wird kein Müll hinterlassen (zur Beseitigung stehen Säcke bereit).
3. Keine offenen Feuer oder offenes Licht, außer an den dafür gekennzeichneten Stellen.
4. Das Betreten des Geländes außerhalb des Spielgebietes ist verboten
5. Privatgegenstände anderer Teilnehmer dürfen nicht ohne dessen Genehmigung aufgenommen oder berührt werden
6. Beim Ablichten oder Filmen sind die Persönlichkeitsrechte anderer zu beachten. Jeder Teilnehmer tritt diese Rechte an die Organisation ab
7. Es ist PFLICHT entsprechende Schutzausrüstung zutragen (Schutzbrille)
8. KEINE Hoheitszeichen oder Nationalitätenzeichen auf aktuellen Uniformen oder deren Teilen.
9. Es sind feste, mindestens knöchelhohe Stiefel zutragen, KEINE Sportschuhe oder Ähnliches!
10. Jeder hat einen Personalausweis mit sich zu führen. Alternativ kann auch der Führerschein oder Reisepass genutzt werden. Aus Gründen der Sicherheit und Identifikation darf niemand ohne Ausweis das Gelände betreten
11. auf dem Gelände sind sämtliche in Deutschland verbotenen Substanzen untersagt. Wird jemand erwischt kommt es zum sofortigen Ausschluss vom Camp. Der Konsum von Alkohol ist prinzipiell erlaubt, darf aber nur in geringen Mengen geschehen. Wer betrunken aufgefunden wird muss damit rechnen an weiteren Aktivitäten und Spielen aus Sicherheitsgründen nicht teilnehmen zu können, sowie eine Verwarnung zu bekommen. Also lasst es einfach sein.
12. Auf dem Gelände sind eigene Fahrzeuge nicht zugelassen. Ausnahme sind die für die OP notwendigen Fahrzeuge der Organisatoren.

§1 Haftungsausschluss:
1. Die Organisatoren haftet in keiner Weise für irgendwelche Schäden. Falls entsprechende Versicherungen (Unfallschutz, Haftpflicht, …) gewünscht sind, müssen diese privat abgeschlossen werden
2. Die Organisatoren sind nicht der Veranstalter (es gibt keinen Veranstalter) und trägt keine Verantwortung für die Teilnehmer, auch nicht für Minderjährige (die Verantwortlich liegt bei den Eltern). Es wird deswegen auch keine professionelle ärztliche Hilfe bereitgestellt.

§2 Allgemeine Regeln:
1. Anreise wenn möglich in Zivil. Markierer dürfen grundsätzlich erst auf dem Gelände, welches für die Treffen vorgesehen ist, ausgepackt, zusammengebaut, geladen und benutzt werden. Es dürfen KEINE Bekleidungen und Abzeichen von verfassungsfeindlichen Organisationen oder Vereinigungen getragen werden.
2. Markierer, egal ob unter 0,5 J oder nicht, werden wie eine scharfe Waffen behandelt, sie müssen immer mit Rücksicht auf andere Personen und Tiere in der unmittelbaren Umwelt benutzt werden. Es ist auf gesetzliche Bestimmungen zu achten (u.a. kein Voll-Automatik über 0,5 Joule)
3. Das Testen, Vorführen und Einschiessen der Markierer ist nur auf den dafür vorgesehenen Flächen erlaubt.
4. Es darf auf keinen Fall vor dem offiziellen Beginn des Spiels oder angesetzten Spielen auf andere Personen gezielt oder geschossen werden, weder mit geladenen noch mit ungeladenen Markierern. Sollte es dennoch vorkommen, dass ein Mitspieler vor offiziellem Beginn des Spiels unter Beschuss genommen wird, hat er dies unverzüglich dem Orga-Team oder einem Marshall zu melden. Es kann den Spielausschluss zur Folge haben.
5. Es darf auf keine Personen gezielt oder geschossen werden die keine Schutzbrillen bzw. Schutzmasken tragen oder nicht erkennbar am Spielgeschehen teilnehmen.
6. Pyrotechnik ist nicht erlaubt (dazu zählen u.a. Böller und Silvester-Raketen) Gekaufte AHG's und Minen hingegen schon. Bei AHG´s , Airsoft-Minen und Akkustischen-Minen gilt: In einen Umkreis von 5 m ist jeder Spieler markiert. Sind die Minen mit BB´s gefüllt, zählt ein Treffer natürlich auch ausserhalb der 5m ! Rauchgranaten sind nicht erlaubt. Ausgenommen hiervon ist Pyrotechnik die zur Durchführung von OP´s notwendig ist.
7. Es darf weder auf Passanten noch auf ausgeschiedene Mitspieler oder andere, nicht am Spielgeschehen beteiligte Personen geschossen oder gezielt werden. Zuwiderhandlung hat den direkten Ausschluss aus dem Spielgeschehen zur Folge.
8. Es gilt immer: ,,Ehre die Natur: schütze Wasser, Wald und Flur!'' Jeglicher Müll wird in Säcken gesammelt und wieder mitgenommen!!
9. Pflanzen und Bäume dürfen nicht absichtlich zertrampelt oder geschädigt werden. Das Graben von Erdlöchern (Bunker, Schutzwall etc.) muss der Organisation mitgeteilt werden, um mögliche Verletzungen durch Umknicken oder Stolpern vorzubeugen. Nester, Bauten oder sonstige Tierbehausungen dürfen weder zerstört, beschädigt oder verändert werden. Tiere und besonders Tiernachwuchs darf nicht angefasst oder entwendet werden.
10. Es dürfen keine giftigen oder in sonst irgendeiner Weise schädlichen Fremdstoffe wie z.B. Öl oder Müll in die Umwelt oder in Gewässer geworfen werden.
11. Andere Spieler werden weder beleidigt, noch tätlich angegriffen. Eine Nichteinhaltung dieser Regel kann zum direkten Ausschluss vom Spiel führen und wird weitere Konsequenzen nach sich ziehen.
12. Sollte es trotz der Sicherheitsmassnahmen zum Kontakt mit Zivilisten kommen, so sind die Markierer unverzüglich auf den Boden zu legen, Vermummungen werden ebenfalls abgenommen, Brillen und Masken müssen anbehalten werden. Das Spiel muss durch Zurufe, Funkverkehr oder sonstige Signale unterbrochen werden. Es wird folgender Satz genannt: ABBRUCH! Zivilperson!
13. Es sind keine Bajonette auf dem Spielfeld erlaubt, auch keine Replica!
14. Es sind Markierer bis 2,5 Joule erlaubt. Bis 0,5 Joule ist Automatik erlaubt und über 0,5 Joule lediglich semi-automatik (Bundesvorschrift)
15. Ein Verstoß gegen eine oder mehrere der Regeln führt zu einer Verwarnung, die durch das Abtrennen einer Ecke des Einlass-Bändchens gekennzeichnet wird. Wird die zweite Ecke abgetrennt muss der Spieler unverzüglich das Airsoft-Camp verlassen. Die Organisatoren behalten sich vor in einem solchen Fall die betreffende Person auch von weiteren Camps zu sperren.

§3 Allgemeine Spielregeln:
1. ein Spieler gilt als "markiert" wenn dieser durch eine Kugel eines Spielers spürbar oder nicht spürbar getroffen wird, dies gilt auch wenn die Kugel von einem Spieler des eigenen Squads stammt (vgl. Fairness)
2. des weiteren gilt ein Spieler als "markiert", wenn ein Spieler der/des gegnerischen Squads ihn mit der Hand berührt (dies nennt man "gesackt")
3. als Trefferzone gilt der gesamte Körper, inklusive Bekleidung und Ausrüstung, jedoch nicht der Markierer
4. Treffer die erst nach Abprallen an einem Gegenstand (Wand, Markierer, Baum, etc.) entstehen, zählen nicht
5. Wer markiert wurde hebt die Hände, ruft "hit" und verhält sich entsprechend den Vorgaben des gespielten Modus
6. Das sogenannte "friendly-fire", also das Markieren eines Mitspielern / Teamkameraden hat zur Folge dass dieser markiert ist und zum Respawn-Punkt zurück muss
7. Es müssen beim schießen auf Personen folgende Sicherheitsabstände eingehalten werden: 10 Meter für Markierer zwischen 0,5 und 1,5 Joule und 30 Meter für solche die darüber liegen. Ist ein Spieler näher an einem anderen Spieler dran als erlaubt, darf er mit diesem Markierer nicht schießen, sondern muss entweder zurück gehen oder auf eine in dem Entfernungsbereich erlaubte Markierer-Klasse zurückgreifen

§4 Fairness und Zweifelsfälle:
1. da es oft vorkommt, dass Treffer nicht gespürt werden, wird an dieser Stelle an den logischen Menschenverstand appelliert und gefordert, dass, wenn ein Mitspieler oder ein Schiedsrichter eindeutig eine Kugel hat auftreffen sehen, der Getroffene dies einsieht und sich für "hit" erklärt
2. ebenfalls wird an die Fairness appelliert alle Treffer gelten zu lassen und nicht wider besseren Wissens zu behaupten nicht getroffen worden zu sein
3. es folgen einige Bespiele für Zweifelsfälle und deren Lösung: zwei Spieler stehen sich ohne schussbehindernde Bedingungen (z.B. Türen, Gebüsch) gegenüber, max. 6 Meter entfernt, beide feuern gleichzeitig aufeinander; Lösung: beide Spieler sind "hit", denn die Wahrscheinlichkeit, dass einer der beiden mit keiner Kugel den Gegner trifft, ist minimal

 
 


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