Verzichtserklärung,
Allgemeine Regeln, Platzordnung
Alle Softair-Waffen und elektrische
Softair-Spielzeuge werden fortan als "Markierer" bezeichnet.
Verzichtserklärung:
Mit dem Unterschreiben der Anmeldeliste (liegt am Eingang zum
Gelände aus) bzw. dem Unterschreiben der "Einverständniserklärung
der Eltern/Erziehungsberechtigten" durch die Erziehungsberechtigten
bzw. Eltern eines minderjährigen Jugendlichen erklärt der Teilnehmer
von Folgendem Kenntnis zu besitzen und es zu beachten:
1. dass das Spiel große körperliche und geistige Anstrengungen
erfordern kann
2. dass es gefährlich sein kann, nicht nach den festgelegten Spielregeln,
die er gelesen hat, spielt und er sich deswegen an diese Regeln
hält
3. dass er sich Verletzungen zuziehen kann (z.B. Hämatome)
4. dass das Camp und das Spielen auf eigene Gefahr stattfindet
und er die Organisatoren von jeder Haftung und Verantwortung frei
spricht
Des weiteren versichert der Teilnehmer:
1. den Anforderungen des Spiels körperlich gewachsen zu sein
2. das Softair-Spiel als Sport & Spiel anzusehen
3. dass er Softair frei von politischen Motiven betreibt
Er verpflichtet sich:
1. die Spiel- und Verhaltensregeln und die Anweisungen der Marshalls
und Orgas zu befolgen.
2. die Ausrüstung wie vorgeschrieben zu benutzen und sie nicht
zur Schädigung Dritter einzusetzen
3. seine Schutzbekleidung ( z.B. Maske) im Spiel- und Schussbereich
immer zu tragen.
Platzordnung:
1. Den Anordnungen der Angehörigen des Organisations-Teams oder
der gesondert gekennzeichneten Leuten (z.B. durch orange Warnweste)
ist Folge zu leisten.
2. Es wird kein Müll hinterlassen (zur Beseitigung stehen Säcke
bereit).
3. Keine offenen Feuer oder offenes Licht, außer an den dafür
gekennzeichneten Stellen.
4. Das Betreten des Geländes außerhalb des Spielgebietes ist verboten
5. Privatgegenstände anderer Teilnehmer dürfen nicht ohne dessen
Genehmigung aufgenommen oder berührt werden
6. Beim Ablichten oder Filmen sind die Persönlichkeitsrechte anderer
zu beachten. Jeder Teilnehmer tritt diese Rechte an die Organisation
ab
7. Es ist PFLICHT entsprechende Schutzausrüstung zutragen (Schutzbrille)
8. KEINE Hoheitszeichen oder Nationalitätenzeichen auf aktuellen
Uniformen oder deren Teilen.
9. Es sind feste, mindestens knöchelhohe Stiefel zutragen, KEINE
Sportschuhe oder Ähnliches!
10. Jeder hat einen Personalausweis mit sich zu führen. Alternativ
kann auch der Führerschein oder Reisepass genutzt werden. Aus
Gründen der Sicherheit und Identifikation darf niemand ohne Ausweis
das Gelände betreten
11. auf dem Gelände sind sämtliche in Deutschland verbotenen Substanzen
untersagt. Wird jemand erwischt kommt es zum sofortigen Ausschluss
vom Camp. Der Konsum von Alkohol ist prinzipiell erlaubt, darf
aber nur in geringen Mengen geschehen. Wer betrunken aufgefunden
wird muss damit rechnen an weiteren Aktivitäten und Spielen aus
Sicherheitsgründen nicht teilnehmen zu können, sowie eine Verwarnung
zu bekommen. Also lasst es einfach sein.
12. Auf dem Gelände sind eigene Fahrzeuge nicht zugelassen. Ausnahme
sind die für die OP notwendigen Fahrzeuge der Organisatoren.
§1 Haftungsausschluss:
1. Die Organisatoren haftet in keiner Weise für irgendwelche Schäden.
Falls entsprechende Versicherungen (Unfallschutz, Haftpflicht,
…) gewünscht sind, müssen diese privat abgeschlossen werden
2. Die Organisatoren sind nicht der Veranstalter (es gibt keinen
Veranstalter) und trägt keine Verantwortung für die Teilnehmer,
auch nicht für Minderjährige (die Verantwortlich liegt bei den
Eltern). Es wird deswegen auch keine professionelle ärztliche
Hilfe bereitgestellt.
§2 Allgemeine Regeln:
1. Anreise wenn möglich in Zivil. Markierer dürfen grundsätzlich
erst auf dem Gelände, welches für die Treffen vorgesehen ist,
ausgepackt, zusammengebaut, geladen und benutzt werden. Es dürfen
KEINE Bekleidungen und Abzeichen von verfassungsfeindlichen Organisationen
oder Vereinigungen getragen werden.
2. Markierer, egal ob unter 0,5 J oder nicht, werden wie eine
scharfe Waffen behandelt, sie müssen immer mit Rücksicht auf andere
Personen und Tiere in der unmittelbaren Umwelt benutzt werden.
Es ist auf gesetzliche Bestimmungen zu achten (u.a. kein Voll-Automatik
über 0,5 Joule)
3. Das Testen, Vorführen und Einschiessen der Markierer ist nur
auf den dafür vorgesehenen Flächen erlaubt.
4. Es darf auf keinen Fall vor dem offiziellen Beginn des Spiels
oder angesetzten Spielen auf andere Personen gezielt oder geschossen
werden, weder mit geladenen noch mit ungeladenen Markierern. Sollte
es dennoch vorkommen, dass ein Mitspieler vor offiziellem Beginn
des Spiels unter Beschuss genommen wird, hat er dies unverzüglich
dem Orga-Team oder einem Marshall zu melden. Es kann den Spielausschluss
zur Folge haben.
5. Es darf auf keine Personen gezielt oder geschossen werden die
keine Schutzbrillen bzw. Schutzmasken tragen oder nicht erkennbar
am Spielgeschehen teilnehmen.
6. Pyrotechnik ist nicht erlaubt (dazu zählen u.a. Böller und
Silvester-Raketen) Gekaufte AHG's und Minen hingegen schon. Bei
AHG´s , Airsoft-Minen und Akkustischen-Minen gilt: In einen Umkreis
von 5 m ist jeder Spieler markiert. Sind die Minen mit BB´s gefüllt,
zählt ein Treffer natürlich auch ausserhalb der 5m ! Rauchgranaten
sind nicht erlaubt.
Ausgenommen hiervon ist Pyrotechnik die zur Durchführung von OP´s
notwendig ist.
7. Es darf weder auf Passanten noch auf ausgeschiedene Mitspieler
oder andere, nicht am Spielgeschehen beteiligte Personen geschossen
oder gezielt werden. Zuwiderhandlung hat den direkten Ausschluss
aus dem Spielgeschehen zur Folge.
8. Es gilt immer: ,,Ehre die Natur: schütze Wasser, Wald und Flur!''
Jeglicher Müll wird in Säcken gesammelt und wieder mitgenommen!!
9. Pflanzen und Bäume dürfen nicht absichtlich zertrampelt oder
geschädigt werden. Das Graben von Erdlöchern (Bunker, Schutzwall
etc.) muss der Organisation mitgeteilt werden, um mögliche Verletzungen
durch Umknicken oder Stolpern vorzubeugen. Nester, Bauten oder
sonstige Tierbehausungen dürfen weder zerstört, beschädigt oder
verändert werden. Tiere und besonders Tiernachwuchs darf nicht
angefasst oder entwendet werden.
10. Es dürfen keine giftigen oder in sonst irgendeiner Weise schädlichen
Fremdstoffe wie z.B. Öl oder Müll in die Umwelt oder in Gewässer
geworfen werden.
11. Andere Spieler werden weder beleidigt, noch tätlich angegriffen.
Eine Nichteinhaltung dieser Regel kann zum direkten Ausschluss
vom Spiel führen und wird weitere Konsequenzen nach sich ziehen.
12. Sollte es trotz der Sicherheitsmassnahmen zum Kontakt mit
Zivilisten kommen, so sind die Markierer unverzüglich auf den
Boden zu legen, Vermummungen werden ebenfalls abgenommen, Brillen
und Masken müssen anbehalten werden. Das Spiel muss durch Zurufe,
Funkverkehr oder sonstige Signale unterbrochen werden. Es wird
folgender Satz genannt: ABBRUCH! Zivilperson!
13. Es sind keine Bajonette auf dem Spielfeld erlaubt, auch keine
Replica!
14. Es sind Markierer bis 2,5 Joule erlaubt. Bis 0,5 Joule ist
Automatik erlaubt und über 0,5 Joule lediglich semi-automatik
(Bundesvorschrift)
15. Ein Verstoß gegen eine oder mehrere der Regeln führt zu einer
Verwarnung, die durch das Abtrennen einer Ecke des Einlass-Bändchens
gekennzeichnet wird. Wird die zweite Ecke abgetrennt muss der
Spieler unverzüglich das Airsoft-Camp verlassen. Die Organisatoren
behalten sich vor in einem solchen Fall die betreffende Person
auch von weiteren Camps zu sperren.
§3 Allgemeine Spielregeln:
1. ein Spieler gilt als "markiert" wenn dieser durch eine Kugel
eines Spielers spürbar oder nicht spürbar getroffen wird, dies
gilt auch wenn die Kugel von einem Spieler des eigenen Squads
stammt (vgl. Fairness)
2. des weiteren gilt ein Spieler als "markiert", wenn ein Spieler
der/des gegnerischen Squads ihn mit der Hand berührt (dies nennt
man "gesackt")
3.
als Trefferzone gilt der gesamte Körper, inklusive Bekleidung
und Ausrüstung, jedoch nicht der Markierer
4. Treffer die erst nach Abprallen an einem Gegenstand (Wand,
Markierer, Baum, etc.) entstehen, zählen nicht
5. Wer markiert wurde hebt die Hände, ruft "hit" und verhält sich
entsprechend den Vorgaben des gespielten Modus
6. Das sogenannte "friendly-fire", also das Markieren eines Mitspielern
/ Teamkameraden hat zur Folge dass dieser markiert ist und zum
Respawn-Punkt zurück muss
7. Es müssen beim schießen auf Personen folgende Sicherheitsabstände
eingehalten werden: 10 Meter für Markierer zwischen 0,5 und 1,5
Joule und 30 Meter für solche die darüber liegen. Ist ein Spieler
näher an einem anderen Spieler dran als erlaubt, darf er mit diesem
Markierer nicht schießen, sondern muss entweder zurück gehen oder
auf eine in dem Entfernungsbereich erlaubte Markierer-Klasse zurückgreifen
§4 Fairness und Zweifelsfälle:
1. da es oft vorkommt, dass Treffer nicht gespürt werden, wird
an dieser Stelle an den logischen Menschenverstand appelliert
und gefordert, dass, wenn ein Mitspieler oder ein Schiedsrichter
eindeutig eine Kugel hat auftreffen sehen, der Getroffene dies
einsieht und sich für "hit" erklärt
2. ebenfalls wird an die Fairness appelliert alle Treffer gelten
zu lassen und nicht wider besseren Wissens zu behaupten nicht
getroffen worden zu sein
3. es folgen einige Bespiele für Zweifelsfälle und deren Lösung:
zwei Spieler stehen sich ohne schussbehindernde Bedingungen (z.B.
Türen, Gebüsch) gegenüber, max. 6 Meter entfernt, beide feuern
gleichzeitig aufeinander; Lösung: beide Spieler sind "hit", denn
die Wahrscheinlichkeit, dass einer der beiden mit keiner Kugel
den Gegner trifft, ist minimal
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