Servus zusammen,
folgender Fall: Ich habe vor ein ca. einem Monat Softairzubehör/Ersatzteile von zwei verschiedenen Händlern in Asien gekauft. Die Grund ist relativ einfach, die Teile waren in Europa zu dem Zeitpunkt nicht zu bekommen. Das ist bestimmt schon meine 10te Bestellung aus Asien, nie wirklich Probleme gehabt, zumindest bis jetzt...
Eine Bestellung war von WGC-Shop und beinhaltet Innen- und Außenlauf, Recoil-Feder, Handguard, Magazine und ein paar Kleinteile. (Liste im Anhang)
Die zweite Bestellung wurde direkt bei SRC angefragt. Hierbei geht es um Ersatzteile einer AK74 GBB (Kleine Federn, Hammer und Hop-Up-Gummi). Im Ersten Moment habe ich mich noch gefreut, dass die Zoll-Bescheide etwa zeitgleich bei mir angekommen sind. Somit muss ich nur 1x zum Zoll fahren.
Also Rechnungen etc. eingepackt und zum Zollamt gefahren. Eine junge Zoll-Beamtin hat sich mir angenommen und die Pakete zusammen mit mir geöffnet. Bei den Begriffen Softair und Freie Waffe wurde sie allerdings schnell hellhörig. Die enthaltenen Produkte konnte sie nicht zuordnen, da half auch jeder Erklärungsansatz nicht. Lieber suchte die Dame vergeblich die CE-Kennzeichnung auf den Magazinen...
Also gab sie beide Pakete weiter an das Hauptzollamt zur "Prüfung auf Verbote und Beschränkungen". Das Ganze hatte ich bereits schon einmal vor ein paar Jahren. Damals waren es Läufe, die mir letztendlich nach der Prüfung ausgehändigt wurden. Dieses Mal ist es aber anders. Statt des versprochenen Anrufs bekam ich 2 Wochen später Post vom Zoll. Beide Sendungen können mir nicht ausgehändigt werden. "Nach Entscheidung der zuständigen Marktüberwachungsbehörde handelt es sich um ein nichtkonformes bzw. gefährliches Produkt, das in der Europäischen Union nicht in Verkehr gebracht werden darf". Gut - habe schon vermutet, dass das den Lauf betreffen könnte, aber doch nicht für beide komplette Sendungen!?!
Folgende konkrete Verstöße werden aufgeführt (die jeweiligen Paragraphen habe ich bereits rausgesucht) Nach meinem Rechtsverständnis trifft nichts davon zu:
(1) Der Hersteller, sein Bevollmächtigter und der Einführer haben jeweils im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit bei der Bereitstellung eines Verbraucherprodukts auf dem Markt
1.
der Verbraucherin oder dem Verbraucher die Informationen zur Verfügung zu stellen, die diese oder dieser benötigt, um die Risiken, die mit dem Verbraucherprodukt während der üblichen oder vernünftigerweise vorhersehbaren Gebrauchsdauer verbunden sind und die ohne entsprechende Hinweise nicht unmittelbar erkennbar sind, beurteilen und sich gegen sie schützen zu können,
2.
den Namen und die Kontaktanschrift des Herstellers oder, sofern dieser nicht im Europäischen Wirtschaftsraum ansässig ist, den Namen und die Kontaktanschrift des Bevollmächtigten oder des Einführers anzubringen,
3.
eindeutige Kennzeichnungen zur Identifikation des Verbraucherprodukts anzubringen.
Die Angaben nach Satz 1 Nummer 2 und 3 sind auf dem Verbraucherprodukt oder, wenn dies nicht möglich ist, auf dessen Verpackung anzubringen. Ausnahmen von den Verpflichtungen nach Satz 1 Nummer 2 und 3 sind zulässig, wenn es vertretbar ist, diese Angaben wegzulassen, insbesondere weil sie der Verbraucherin oder dem Verbraucher bereits bekannt sind, oder weil es mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre, sie anzubringen.
(4) Sind bei der Verwendung, Ergänzung oder Instandhaltung eines Produkts bestimmte Regeln zu beachten, um den Schutz der Sicherheit und Gesundheit von Personen zu gewährleisten, so ist bei der Bereitstellung auf dem Markt eine Gebrauchs- und Bedienungsanleitung für das Produkt in deutscher Sprache mitzuliefern, sofern in den Rechtsverordnungen nach § 8 keine anderen Regelungen vorgesehen sind.
Abhängig von meiner Entscheidung wird die Ware entweder vernichtet oder zurück nach Asien gesendet. Die dritte Möglichkeit wäre keinen der beiden Alternativen zuzustimmen mit dem Hinweis, dass dann mit der Einleitung eines Ordnungswidrigkeits-Verfahren gerechnet werden muss.
Nun zu meiner Frage: Hatte von Euch schon jemand ähnliche Erfahrungen machen müssen? Und wie seid Ihr weiter vorgegangen?
Da es die meisten teile auch in Europa oder gar Deutschland gibt, könnte man vielleicht etwas bewirken, wenn man auf eben diese hinweist. Klingt nämlich so, als würden die annehmen daß das ein initiales in verkehrbringen der Teile in Europa wäre, dem ist aber nicht so. Maple Leaf Läufe gibt's auch hier, Außenläufe sind unkritisch, Rest eigentlich auch.
Das hatte ich der Dame auch erklärt. Mit dem Hinweis dass sie auch auf Magazinen aus Deutschland keine CE-Kennzeichnung finden wird...
Ich suche gerade für jedes Produkt eine Deutsche oder Europäische Website und werde Ihnen das mal per Mail zukommen lassen...
Das sind alles Ersatzteile für Gegenstände die sich bereits legal in DE in deinem Besitz finden. Insofern sind die geforderten Informationen bereits zur Verfügung gestellt worden.
Ausnahmen von den Verpflichtungen nach Satz 1 Nummer 2 und 3 sind zulässig, wenn es vertretbar ist, diese Angaben wegzulassen, insbesondere weil sie der Verbraucherin oder dem Verbraucher bereits bekannt sind, [...]
Da hast du ja ein paar schöne Schwachmaten erwischt. Hast du einen Bescheid bekommen? Sofort Widerspruch einlegen.
Ja, habe den Bescheid hier. Werde vermutlich widersprechen, die Rechtslage kommentieren (wie Corax Rabe auch geschrieben hat §6 ABS treffen ja definitiv nicht zu) und Links zu deutschen/Europäischen Shops mit anhängen
Es sind Ersatzteile. Von daher steht da nichts drauf.
Beim Magazin bin ich mir nicht ganz sicher. Es ist im Prinzip ebenfalls ein Ersatzteil, würde ich sagen, kein eigenständiges Produkt. Allerdings ist es auch ein Druckbehälter, für die es Normen gibt.
Es gibt auch eine Ausnahme im ProdSG:
3. Produkte, die ihrer Bauart nach ausschließlich zur Verwendung für militärische Zwecke bestimmt sind,
Wobei du nicht beim Militär bist :D
Versuche denen das mit Ersatzteilen zu verkaufen. Wenn nicht klappt, lass es zurückgehen und bestell nochmal. Bitte keine große Welle machen.
Einen Büchsenmacher, der öfters auch importiert, zu fragen kann evtl auch helfen. (Pfitzner zb)
Wenn das bisherige nicht hilft, kann man sich auch mal an seinen Bundestagsabgeordneten wenden. Man mag es kaum glauben, aber manchmal kümmern die sich auch um Ihre Leute. Damit machst du den Zoll Leuten auf jeden Fall Arbeit :D.
Dem Bundestagsabgeordneten?
Ja klar, dem wird es es interessieren, das du, als nicht wirtschaftlich agierender, etwas aus dem nicht-eu Ausland importieren möchtest.
Du kannst etwas nicht aus china selber importieren? Ja gut so, wird zu 99% die Antwort sein. Triffste den falschen, wird es eher noch strenger reglementiert.
Wir haben kein populäres Hobby, eher im Gegenteil. Die meisten finden sehr suspekt was wir machen. Und stoß die noch darauf, das viele von den Sachen kein CE haben. Dann weckt das vielleicht auch noch das interesse der Marktaufsicht. Dann wird es mies und noch teurer (für alle).
In diesem Fall ist unter dem Radar bleiben besser.
Und das diskutieren wir jetzt nicht.
Die Hinweise wurde gegeben, lasst uns bitte nicht in OT abrutschen ob ein Bundestagsabgeordneter nicht etwas besseres zu tun hat.
Danke
Es kommt wohl sehr auf das Zollamt an. Ich hatte mir in der Vergangenheit immer mal wieder PDI-Läufe bei Xfire in Japan direkt bestellt. War beim Zoll hier in Chemnitz nie ein Problem. Hab aber auch schon von ziemlich kleingeistigen Zollbeamten anderswo gehört. Sind ja im Grunde auch nur Edelstahl-Rohre ohne Züge etc. Wünsch dir auf alle viel Glück!
Danke für eure Rückmeldungen.
Ich werde morgen dem Bescheid aufgrund oben genannter Gründe widersprechen und eine erneute Prüfung fordern. Mehr erstmal nicht.
Ich berichte was dabei herauskommt.
Gruß