Zoll verweigert Einfuhr von Softairzubehör/Ersatzteilen
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Was hattest du denen denn genau in deinem Einspruch geschrieben?

(140 Posts)

(nachträglich editiert am 01.10.2023 um 19:42 Uhr)

Das war mein Einspruch:

hiermit widerspreche ich der Entscheidung über die Einfuhrfähigkeit durch die Marktüberwachungsbehörde; Rücknahme der Annahme einer Zollanmeldung gemäß Artikel 27 Unionszollkodex. (xxx)

Zusätzlich bitte ich um eine erneute Prüfung des Sachverhalts, da ich die angegeben Verstößen gegen das Produktsicherheitsgesetz als nicht gegeben sehe.

Betroffen sind folgende Sendungen:
xxx vom 02.05.2023
xxx vom 09.05.23

Begründung:


1) Meine Sendungen sollen nach dem erhaltenen Schreiben gegen folgende Paragraphen des Produktsicherheitsgesetz verstoßen haben:

§ 6 Abs. 1 Nr. 2 (ProdSG)

§ 6 Abs. 1 Nr. 3 (ProdSG)

§ 3 Abs. 4 (ProdSG)

Nach meinem Rechtsverständnis greift im Falle des §6 die Ausnahme der Verpflichtungen nach Satz 1,2 und 3.

Auszug aus § 6 (ProdSG): Die Angaben nach Satz 1 Nummer 2 und 3 sind auf dem Verbraucherprodukt oder, wenn dies nicht möglich ist, auf dessen Verpackung anzubringen. Ausnahmen von den Verpflichtungen nach Satz 1 Nummer 2 und 3 sind zulässig, wenn es vertretbar ist, diese Angaben wegzulassen, insbesondere weil sie der Verbraucherin oder dem Verbraucher bereits bekannt sind, oder weil es mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre, sie anzubringen.

Da es sich bei beiden Sendungen um Ersatzteile für Produkte handelt, die sich seit Jahren im meinem Besitz befinden und ich (als Verbraucher) dahingehend Erfahrung mitbringe bin ich mit den Angaben, welche in $6 Satz 1,2 und 3 beschrieben sind, vertraut. Bei allen bestellten Artikeln handelt es sich um Ersatzteile für einen Airsoft-Markierer mit einer Leistung >0,5 Joule mit F im Fünfeck. Für diese Art von freier Waffe ist der Erwerb und Besitz in Deutschland ab 18 Jahren zugelassen.

Ich betreibe das Hobby Airsoft jetzt bereits seit über 10 Jahren und noch nie ist mir beim Import einer Sendung so ein Fall untergekommen. Ich habe über das zuständige Zollamt Amberg bereits mehrere Sendungen mit vergleichbarem Inhalt eingeführt. Darunter waren ebenfalls Läufe, Magazine etc. Die letzte Sendnung habe ich am 27.02.2023 beim Zollamt Amberg abgeholt, die Quitting habe ich noch (AKT-0xxx). Auch hierbei handelte es sich ebenfalls um Ersatzteile für einen Airsoft-Markierer, die außerhalb der EU bestellt wurden.

Zusätzlich zur rechtlichen Begründung muss ich dem Entscheid widersprechen da der Großteil der bestellten Artikel bereits seit Jahren in der EU vertrieben werden und zwar in den gleichen Verpackungen und ohne Bedienungs-/Gebrauchsanwendung. Bestelle ich mir eine Ersatzfeder für die Trommelbremse meines KFZ, dann wird diese auch in einer neutralen Verpackung ohne Gebrauchsanweisung geliefert (Egal ob innerhalb oder außerhalb der EU).

Der Grund für die Bestellung aus Asien ist relativ einfach. Zum Zeitpunkt der Bestellung war der Großteil der Artikel in der EU nicht lieferbar, daher musste ich auf einen asiatischen Shop ausweichen. Im Anhang finden Sie eine Aufstellung aller bestellten Artikel inklusive einer Verlinkung auf europäische Web-Shops, welche diese Ersatzteile vertreiben. Ebenfalls ist je Artikel eine kurze Erklärung beinhaltet.

Mir ist bewusst, dass es sich hier um Nischenprodukte handel, daher stehe ich für weiterführende Erklärungen gerne zur Verfügung.

 

Gruß mrboombasik

Wenn du ne Rechtsschutz Versicherung hast und zeit und nerven hast würde ich den gang über einen Anwalt durchaus mal begrüßen.

(Aber auch normale Kanzleien geben zumindest mal ne Aussicht am Telefon ohne ne Rechnung zu schicken)

Hmkay, ein bischen viel überflüssiges und teilweise möglicherweise eher negativ.

Thema Ersatzteile noch genauer Ausführen: Das es sich nicht um ein fertiges Produkt handelt, sondern um Ersatzteile ohne einzelne Funktion zur Reparatur von Artikeln, die bereits von Händlern vertrieben werden.

Wenn es denn jetzt nicht schon zu spät ist..
Übers Gericht zu gehen, übersteigt wohl den Wert der Bestellung bei weitem, denke ich.

Eine Überlegung wäre noch, mal den Sachbearbeiter anzurufen und sich den Vorgesetzten geben zu lassen.

Da der Widerspruch bereits erfolgt ist und abgewiesen wurde, ist das Thema durch. Gericht oder nix.

Erinnert mich an meine Erfahrung mit dem Zoll Wiesbaden. Die wollten mir ein Holster aus Israel nicht aushändigen mit Hinweis auf das Produktsicherheitsgesetz.

Ich habe solange mit dem Beamten diskutiert bis ich seinen Vorgesetzten verlangt habe.

Dort wurde mir gesagt ich solle selbst eine Bedienungsanleitung schreiben und einen Aufkleber erstellen mit dem Inhalt: "Verantwortliche in Sache des ProdSG mit meinem Name und meiner Anschrift" 

Das kurz gemacht und eine Stunde später hab ich mein Holster in den Händen gehalten.

Ob das so rechtlich richtig ist kann ich aber nicht sagen.

Den Sachbearbeiter wollte ich mir bereits vor ein paar Monaten geben lassen. Die ganze Kommunikation lief über den Zoll und die konnten mir keine Auskunft über die Prüfung bei der Marktüberwachungsbehörde geben. Ein Anruf und eine Mail hat auch nicht weitergeholfen - ich sollte auf das offizielle schriftliche Antwort warten.

Mit der Dame vom Zoll habe ich damals keine Diskussion angefangen, weil diese ja meinte es könnte ein Problem mit der CE-Kennzeichnung geben - von dem Rest war da noch nicht die Rede.

Ich glaube auch dass das Thema mit dem abgelehnten Einspruch erledigt ist. Ich denke ich werd aber trotzdem noch einmal bei der Marktüberwachungsbehörde nachfragen, schließlich stand in dem letzten Brief jetzt mal ein Ansprechpartner.

Interessant wäre evt ob der VdB etwas dazu beitragen kann. 

Haben sich ja auf die Fahne geschrieben den Airsoft Bereich abzudecken, auch mit rechtlicher Unterstützung. 

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