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Wurde bestimmt schon tausendmal gefragt, hab versucht es zu googlen aber da geht die Diskussion dann immer eher um >0,5J.

Müssen die Spielzeugwaffen unter 0,5J ebenfalls verschlossen zuhause gelagert werden?
Insbesondere wenn sie "Anscheinswaffen" also Repliken sind?
Ich schlaf doch so gern mit ner Glock unterm Kopfkissen... :P :D

In der Öffentlichkeit brauch ich natuerlich ein verschlossenes Behältnis. Mir gehts hier wirklich nur um die Regelung zuhause.

Nein, da die in dem fall als Spielzeig gelten.

und Dekowaffen musst du auch nicht verschließen.

Waffen gelten niemals als Spielzeug!

Von dieser Spitzfindigkeit abgesehen hat Loki natürlich recht. Bei weniger als 0,5J handelt es sich um "Vom Gesetz mit Ausnahme des § 42a ausgenommene Waffen".

Was sowohl Corax als  auch Loki vergessen

Während du 0,5er und Dekowaffen nicht verschlossen lagern MUSST..niemand hindert den Nachbarn daran dennoch die Polizei zu rufen wenn die Dinger offen und ungesichert rumliegen.Selbst ne abschliessbare Glasvitrine kann Probleme verursachen,wenns nen Nachbarn stört der gerne anderer Leute Inneneinrichtung studiert

(139 Posts)

(nachträglich editiert am 21.10.2022 um 09:54 Uhr)

Ich gebe auch meinen (Leihe-) Senf dazu.

Zwei Denkanstöße hätte ich zu dem Thema:

1: Kann man Dekowaffen überhaupt als Vergleich heranziehen. Dekowaffen sind doch zwingend nicht schussfähig, Softairs hingegen schon.

2: Zur Lagerung von Softaris: ich meine im Gesetzestext steht sowas wie "vor Zugriff von unerlaubten Personen schützen" und NICHT explizit in verschlossenem Koffer oder Ähnlichem lagern.
Das müsste doch heißen dass wenn zb alle Bewohner einer Wohnung über 18 sind, diese auch einfach auf dem Tisch liegen könnten. Weil alle die den Wohnungsschlüssel haben "berechtigt" sind.

Nur mal so meine wirren Gedanken dazu...tongue-out

Anscheinswaffe bleibt Anscheinswaffe.

(7965 Posts)

(nachträglich editiert am 21.10.2022 um 12:08 Uhr)

https://www.bussgeldkatalog.net/softair/

Mit den Änderungen des Waffengesetzes zwischen 2002 und 2003 gingen auch Anpassungen für Waffen vom Typ Softair einher. Geräte mit einer Schussenergie unter einem Wert von 0,5 Joule werden nun als Spielzeuge eingestuft und sind von den Vorschriften des Waffengesetzes ausgenommen.

und ja sie fallen noch unter Anscheinswaffen, da ist aber nur der Aspekt Transport/ führen in der Öffentlichkeit.

Und ja wie schon gesagt, der einblick von Fremden in die Wohnung kann Probleme machen.

(5811 Posts)

(nachträglich editiert am 22.10.2022 um 10:28 Uhr)

@ Fabian Pfau ließ doch mal im Gesetz, bevor du schreibst, was du meinst. Wissen wäre hier angebracht.

WaffG Anlage 1 Abschnitt 2 

13.

ist eine Schusswaffe zugriffsbereit, wenn sie unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann; sie ist nicht zugriffsbereit, wenn sie in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt wird

Also Transport nur in verschlossenen Behältnis.

AWaffV Paragraph 13

(2) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat diese ungeladen und unter Beachtung der folgenden Sicherheitsvorkehrungen und zahlenmäßigen Beschränkungen aufzubewahren:

1.

mindestens in einem verschlossenen Behältnis: Waffen oder Munition, deren Erwerb von der Erlaubnispflicht freigestellt ist;

Also Aufbewahrung ebenfalls im verschlossen Behältnis 

Und nein, ein abgeschlossener Raum ist kein Behältnis.

 

@ Loki: Hör bitte auf zu behaupten, 0,5er wären Spielzeug. Im Gesetz ist die Rede von Waffen welche zum Spiel bestimmt sind. Was Spielzeug ist, regelt aber die Spielzeugverordnung und die sagt glasklar, dass Gegenstände welche wie Schusswaffen aussehen kein Spielzeug sein können.

Daraus ergab sich ja das Dilemma mit den vorerst vergessenen 0,5ern biebder letzten WaffG-Novelle.

Ist die Spielzeugverordnung nicht "nur" EU -Richtlinie oder sowas. Und Deswegen gab es das Dilemma

Spielzeugverordnung ist eine deutsche Verordnung und setzt die EU-Spielzeugrichtlinie in Bundesrecht um.

Allerdings ist wohl zur Zeit eine EU-Verordnung zum Thema in Bearbeitung. Diese hätte dann unmittelbar Wirkung in den EU-Staaten.

Und ja, auch die Spielzeugverordnung ist auslegbar und könnte mit Spitzfindigkeit umgangen werden. Fakt ist, dass 0,5er nirgends als Spielzeug deklariert werden.

@Corax Rabe

Hast ja recht. Lieber erst mal nachlesen.

Also könnte man die Airsofts offen in seiner Wohnung rumliegen lassen solange die BBs weggeschlossen sind...?

Ja klar. Plastikkugeln müssen unter Verschluss. Manche wissen nicht wirklichwa sie schreiben. Herbstferien. Geht doch mal raus und sammelt Blätter.

Die "Magazine" müssen dann auch noch getrennt in nem EN1143 Klasse 1 Tresor seperat gelagert werden, um Schreckliches zu vermeiden!

Warum fragst du, Fabian? Kannst du im Gesetz nachlesen.

Bitte Titel einfügen zur Sichtbarkeit im Forum und zu wiederfinden. 

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