Umarex Garantie

 
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(8 Posts)

(nachträglich editiert am 17.10.2022 um 20:40 Uhr)

Disclaimer: Im folgenden Thread finden sich offensichtliche rechtliche Fehleinschätzungen. Es wird dringend davon abgeraten, von dem hier präsentierten Sachverhalt irgendwelche Parallelen zu eigenen Sachverhalten zu ziehen. 
 

 

Hallo erstmal,
hab momentan Streitigkeiten mit Umarex bezüglich der Herstellergarantie. Hab vor 5 Monaten mir eine HK416a5 gbb gekauft. Vor rund 3 Monaten hab ich diese zu Umarex geschickt, wegen eines verbogenen Außenlaufes. Ganz klassisch ist mir auch die Plastik nozzle kaputtgegangen. Da ich die Waffe nicht mehr selber zusammen bauen wollte, hab ich die Waffe im zerlegten Zustand an umarex geschickt.

Diese haben mir dann nach rund 2 Monaten geschrieben, dass die Demontage zur Erlöschung der Herstellergarantie geführt hat und dass ich jetzt selber für die Reparatur in Höhe von 160 Euro plus 25 Euro Versand aufkommen darf.

Auf meine Anfrage, wo denn geschrieben ist, dass eine Demontage zur Erlöschung der Garantie führt, wurde mir ein Bild von der Gebrauchsanweisung geschickt (sehe Bild) und dazu noch dieser Text „Zum einen ist es so, dass sich mögliche Gewährleistungsfälle immer nur dann korrekt einschätzen lassen, wenn die Produkte im montierten Originalzustand bei uns eintreffen, da viele Schadensbilder unter anderem auf unsachgemäße Demontage zurückzuführen sind und sich nur sehr schlecht bis gar nicht nachweisen lassen, wenn die Waffe in Einzelteilen bei uns eintrifft.

Zum anderen ist es so, dass der Gesetzgeber im Waffengesetz sehr eindeutig vorschreibt, dass funktionsrelevante Reparaturen (was bei einem verbogenen Außenlauf durchaus zutreffend ist, da sich die Trefferlage hierdurch maßgeblich ändert) nur von sogenannten „Berechtigten“ (z.B. einem Büchsenmacher) durchzuführen sind. Dieser Passus trifft auch auf freie Waffen mit F im Fünfeck zu, da das Waffengesetz an dieser Stelle keinerlei Unterscheidung zwischen einer scharfen Feuerwaffe und einer freien Waffe macht. Ausgenommen sind hiervon kosmetische Anpassungen/Reparaturen wie zum Beispiel die Anbringung eines neuen Schafts.

Weiterführend möchte ich darauf hinweisen, dass z.B. der komplett in Einzelteile zerlegte Abzug (welcher auch funktionsrelevant ist und zur Reinigung/Wartung nicht zerlegt werden muss) mit der eigentlichen Reklamation nichts zu tun hat, aber zur Prüfung der erfolgreichen Reparatur ebenfalls wieder montiert werden muss.

Der hierbei entstehende Mehraufwand wird selbstredend in Rechnung gestellt. Weiterhin stellen wir die defekten Teile in Rechnung, da aufgrund der Demontage der Waffe nicht mehr nachzuvollziehen ist, wie die aufgetretenen Beschädigungen entstanden sind.

Anbei sende ich Ihnen zusätzlich noch einen farblich hervorgehobenen Auszug der entscheidenden Punkte in unseren allgemeinen Sicherheitshinweisen, die jeder Waffe zusätzlich zur Anleitung beigelegt sind und somit nochmals kurz und knapp zusammenfassen, weshalb diese Reparatur kostenpflichtig erfolgen wird.“

Ich habe jedoch an der Waffe keine Reparatur, Veränderungen oder Modifikation vorgenommen. Deswegen hab ich die Waffe ja zu umarex geschickt. Ich hab sie nur demontiert, that’s it. Wollte mal fragen, ob sich ein Rechtsstreit lohnt, oder ob ich einfach die 160 Euro bezahlen soll bzw. ob ich hier einfach im Unrecht bin.

Vielen Dank schon mal im Voraus. 



Wo hast du die Waffe denn gekauft?

(1857 Posts)

(nachträglich editiert am 17.10.2022 um 06:35 Uhr)

Ich sehe da keinen Grund für einen Rechtsstreit, da ich die Stellungnahme von Umarex nachvollziehen kann.

 

Seh es mal so, du bringst ein Auto mit verbogener Hinterachse zum Hersteller und pochst auf einen Garantiefall.

Der Hersteller kann es zwar reparieren, kann seine Arbeit aber nicht Überprüfen, da du zusätzlich den Motor zerlegt hast. 

Die Arbeit für die Montage des Motors hat dann selbst im Falle eines Garantiefalls, nichts mit jenem zu tun und muss selbstverständlich berechnet werden. 

 

 

Zusätzlich wäre interessant zu wissen, warum dein Außenlauf krumm ist?

Wie lange besitzt du die Waffe schon? 

(5848 Posts)

(nachträglich editiert am 17.10.2022 um 07:00 Uhr)

Meistens lohnt der Rechtsweg nicht oder hast du eine Rechtsschutz die auch Waffenrecht abdeckt (meist ist das ein rotes Tuch und ausgeklammert).

Garantie ist ein falscher Begriff! Gewährleistung!!!

Sonst ist es Wortklauberei . . . Fieldstrip ist etwas anderes als eine Komplettdemontage, da weiß ich nicht was da gelaufen ist.

Ich weiß auch nicht was sie unter Änderung oder Reparatur verstehen. Ist es denn jetzt durch dich repariert oder verändert worden? Ist doch jetzt genauso Kaputt wie vor der Begutachtung, denke also nicht . . .

Hallo Whiskey,

Die Sache ist halt, dass beim Autohersteller steht, dass wenn du das Auto demontierst, die Garantie erlischt. Aber Umarex kann mir hier kein rechtskräftiges Dokument vorlegen. Zudem muss man auch sagen, dass für die Reparatur man die komplette Waffe hätte zerlegen müssen, abgesehen auf die Trigger Unit. In dem Sinn hab ich sogar die Arbeitszeit verkürzt. Ist aber auch egal, weil ich Umarex geschrieben hab, dass ich die 8 min Arbeitszeit für den Zusammenbau der Trigger Unit gerne bezahle. Das ist also gar nicht Thema hier!

Warum der krumm ist, keine Ahnung. Glaub, dass es sich hier um einen Gussfehler im Aluminium handelt. Das Aluminium ist gerissen, also nicht verzogen. Auf den Lauf sind nie harte Schläge gekommen.

Die Waffe hab ich seit rund 5 Monaten. Die Beweislast für den Defekt liegt hier also auch bei Umarex.

Ich hab sie nur demontiert, that’s it. Wollte mal fragen, ob sich ein Rechtsstreit lohnt, oder ob ich einfach die 160 Euro bezahlen soll bzw. ob ich hier einfach im Unrecht bin.

- Ein Rechtstreit lohnt sich bei dem Betrag nicht. Da du selbst demontiert hast, damit bist du leider im Unrecht.

Selber Schrauben ist immer eine schlechte Idee, wenn man die Gewährleistung noch in Anspruch nehmen will.

 

(1251 Posts)

(nachträglich editiert am 17.10.2022 um 07:16 Uhr)

Rechtsstreit lohnt sich nicht... selbst das Erstgespräch beim Anwalt wird dich schon locker 150 Euro kosten bei einem Streitwert von 160 Euro. Das macht keinen Sinn, und Rechtsschutz deckt das meistens nicht ab. Abgesehen davon ist die Rechtslage relativ eindeutig, da die Waffe in einem Zustand von dir eingeschickt wurde, welcher zusätzliche Arbeit verursacht. Diese Arbeitsleistung wird dir nun halt korrekt in Rechnung gestellt. Es gibt keine gesetzliche Grundlage, die ein Unternehmen zwingen kann umsonst für dich zu arbeiten.

Grundsätzlich ist es auch immer besser bei spezialisierten Airsoft-Shops zu kaufen, die selbst auch Techniker haben. Da können Reparaturen direkt auf dem kurzen Weg gemacht werden oder die bauen dir das Modell halt schnell wieder zusammen bevor es zurück zum Hersteller geht. Reine Reseller, wie in deinem Fall, schicken dir halt nur die Ware und dann "good luck".

Solange man Garantie/Gewährleistung hat, sollte man diese auch immer direkt nutzen ohne selbst irgendwelche Schrauben raus zu drehen. Außer man möchte bewusst darauf verzichten und es direkt als Lehrgeld verbuchen.

Glaube, hier wird ein wenig was missverstanden. Die Kosten, die durch den Zusammenbau der trigger Unit entstehen, ist mir egal. Das sind 8 min Arbeitszeit, so what.

Meine Frage ist, wo schreibt umarex vor, dass die Demontage zur Erlöschung der Garantie führt. Hier konnten sie mir nichts vorlegen und von der 2 Jahres Gewährleistung sollte ich auch noch geschützt sein. Die 160 Euro entstehen nicht durch die trigger Unit. Sondern durch den Ersatzteil Preis. Eigentlich müsste umarex ein Rechtschreiben haben, wo Sie auf die Erlöschung der Garantie unter vorgegebenen Umständen aufmerksam machen.

Zudem muss Umarex Beweise, dass ich den Schaden verursacht habe wegen der 5 Monate.

Umarex wird da vermutlich zumindest in ihrem Heftchen nichts separat vorschreiben, sondern sich einfach auf EU-Recht berufen. 

Wenn dus umbedingt ausprobieren willst, geh in den Rechtsstreit. 
Manchmal muss man Lehrgeld bezahlen. Den Preis legst du dann aber selber fest. Je nachdem wie weit du es treiben willst. 

Sorry, aber deine Argumentation ist juristisch gesehen einfach Quatsch. Die AGB´s des Händlers bzw. Herstellers stellen die Rechtsgrundlage ausreichend dar, sofern kein Gericht etwas anderes entscheidet. Der Rest wird über HGB und BGB geregelt. Was genau soll dir Umarex da also noch vorlegen? Im Endeffekt war es schon Kulanz das die sich überhaupt den Sachverhalt angeschaut und dir per Mail geantwortet haben statt dein Paket direkt wieder zuzumachen und zurückzuschicken, nachdem sie gesehen haben was du Ihnen da vor die Tür gestellt hast.

Siehe dazu: "Die Gewährleistung erlischtwenn der Kaufgegenstand durch den Käufer oder dessen Beauftragten unsachgemäß montiert oder mangelhaft instandgehalten wurde, ferner wenn Reparaturen oder Änderungen von fremder Seite oder durch Einbau von Teilen [...] fremder Herkunft durchgeführt wurden."

THAT´S IT!

 

Natürlich kannst du jetzt auch noch zum Anwalt gehen damit der dir genau das gleiche nochmal erzählt und dir dann für 45 Minuten seiner Zeit 150 Euro in Rechnung stellt. Vielleicht riecht er aber auch den großen Reibach und rät dir vor Gericht zu gehen. Dann bekommst du die Auskunft halt in einem Jahr schwarz auf weiß von einem Richter für schlappe 1.500 Euro (bestenfalls).

(8 Posts)

(nachträglich editiert am 17.10.2022 um 07:52 Uhr)

Und was schreibt das Eu-Recht vor? Hab das noch auf der Website gefunden. Da steht aber, dass man vom Kaufvertrag zurück treten kann, falls man Versteckt Mängel hat die Umarex nicht beheben will und dies innerhalb von 12 Monaten geschieht bzw. dass Sie zu einer Behebung verpflichtet sind. Was ja an sich mein Fall ist.

 

Jonas ich hab nichts montiert, instandgehalten, repariert oder geändert. Drücke ich das zu schlecht aus oder was ist hier los. 



(1251 Posts)

(nachträglich editiert am 17.10.2022 um 08:12 Uhr)

Du drückst dich schon sehr deutlich aus, und du bekommst auch deutliche Antworten. Das Problem ist das du offensichtlich der Meinung bist hier im Recht zu sein, was faktisch nun mal nicht der Fall ist. Niemand hier hat dir bisher geraten damit zu einem Anwalt zu gehen und da dein Recht einzuklagen. Warum ist das wohl so? Das sollte dir mal zu denken geben.

Aber wenn du so fest davon überzeugt bist, dann bitte nimm dir einen Anwalt aber dann trag auch die Konsequenzen. Beratungsresistenz kostet halt.

 

btw: Warum genau hast du die komplette Waffe denn demontiert, wenn nicht zum Zwecke der Instandhaltung oder Reparatur? Das diese dann offensichtlich nicht erfolgreich war ist juristisch gesehen völlig unerheblich. Abgesehen davon stellt die komplette Demontage eines Produktes nun mal idR keine übliche Benutzung des selben dar, wodurch die Gewährleistungspflicht per se erlischt.

Jonas, kein Grund, gleich beleidigt zu sein. Ich bin weiterhin offen, mein Problem ist, dass hier immer um meinen Punkt herumgeredet wird und dazu keine Quellen angegeben werden. Erst das ich die Arbeitszeit bezahlen soll, ob wohl ich diese eigentlich verkürzt habe bzw. auch gerne dafür aufkomme. Oder mir vorgeworfen wird, eine Reparatur/Instandhaltung vorgenommen zu haben. Ich suche hier mehr nach einem rechtskräftigen Dokument, entweder von Umarex oder nach EU/deutschen Recht, welches Licht in die Thematik wirft.

Die Demontage ist erfolgt, um nach einem Produktionsfehler zu suchen. Das dies das Gleiche ist wie eine Reparatur bzw. Instandhaltung finde ich sehr gewagt.

Der Umarex Support hat mich freundlicherweise nochmal an Ihren Vorgesetzten weiter geleitet. Mal schauen, was bei rumkommt. Hoffe weiterhin auf einen Kompromiss. 

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