HPA Umbau

 
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Marvbec hat alles gesagt, was es zu diesem Thema zu sagen gibt. Auch der Fachanwalt für Waffenrecht kann da nicht dran rütteln oder eine rechtsverbindlich Aussage treffen. 

Ein Hoch auf den Rechtsstaat. Rechtsanwälte versuchen die Rechtslage in ihrem Sinne auszulegen. 

RECHT GESPROCHEN WIRD NUR VOR GERICHT !!!!!

Willkommen im Tal der Unbelehrbaren......

My5cent

 

(657 Posts)

(nachträglich editiert am 12.09.2022 um 16:12 Uhr)

@Olaf : Seinen Text hast du dir aber durchgelesen, oder?

"grundsätzlich verboten, sofern die Waffe auch Geschosse mit über 0,5 J verschießen kann."

"Aus meiner Beurteilung ist das Vorhaben (auf 0,5 J gedrosselte HPA mit Vollauto) nicht umsetzbar, weil einfach nicht sichergestellt werden kann, dass diese Waffe nur unter 0,5 J schießen kann, erst recht nicht, wenn lediglich ein anderes Magazin verwendet werden soll."

 

Ergo: Wenn sichergestellt werden kann, das die Waffe nicht mehr als 0,5J Mündungsenergie abgibt, ist es möglich. Und wie das geht, wurde auch schon besprochen und bestätigt.

Willkommen im Tal der "Alles bleibt so wie es hier ist!"

My50Cent

Patrick wie schon gesagt, lies den "Frag doch mal den Chris" Thread.

 

Da ist HPA in jeder Version gefragt und beantwortet worden. 

 

(281 Posts)

(nachträglich editiert am 12.09.2022 um 16:39 Uhr)

Patrick ich verstehe ja den Wunsch so eine HPA mit FA in F-Land umzusetzen.

Glaub mir Bitte wenn ich sage das du keine Rechtssicherheit bekommen wirst, solange du nicht bereit bist die Sache a) vor Gericht zu bringen.

Zunächst einmal wirst du für den Rechtsanwalt in Vorleistung treten müssen, dann kommt ein Gutachter dazu der dein Vorhaben technisch bewerten wird (technische Umsetzbarkeit) und am Ende entscheidet der Richter nach eigener Rechtsauffassung. 

oder b) einfach bauen lässt und das ganze beim BKA zu einem Feststellungsbericht vorführst (mit der Gefahr einen auf den Deckel zu bekommen und als Angeklagter vor Gericht zu landen).

Auch wenn es Dir hier im ASVZ niemand wirklich sagen wird das er seine Brötchen mit der Juristerei oder der Strafverfolgung verdient, so gibt es doch Leute die Ahnung haben von dem was sie schreiben.

 

Ob es uns nun gefällt oder nicht!!!

 

und jetzt bitte melden als Of Topic/Troll oder Vote for close

 

(657 Posts)

(nachträglich editiert am 12.09.2022 um 16:48 Uhr)

Das klingt sehr danach, dass es mal jemand umsetzen muss, der finanziell und zeitlich stemmen kann... Dafür wären ja z.B. div. Shops prädestiniert. Kommt vielleicht irgendwann einmal.

Bis dahin aktzeptiere ich die Aussagen, denn das Thema ist leider wirklich nicht 100% sicher zu beantworten ohne Präzidenzfall.

Gruß,
Patrick

Präzedenzfälle gibt es so in der deutschen Gerichtsbarkeit nicht. Selbst hier kann der eine Richter A sagen, der andere B.

Aber ich sehe gerne andere Rechtsauffassungen qualifizierter Personen, wenn es über "Du darfst das nicht" hinaus geht und stattdessen mit §§ oder besser noch Urteilen belegt wird - und man sich nicht zu 100 % an der WaffVwV aufhängt, die eh hoffnungslos veraltet ist...

Dieses "wende Dich / ich wende mich an einen Anwalt/BKA/Zoll/Behörde" ist ein so alter Leierkasten, der nie gleich spielt. Auch hier so viele unterschiedliche Auffassungen und schlichtweg Meinungen gelesen oder mündlich besprochen... Man mutmaßt viel zu viel, bezieht sich in seinem Verständnis auf Feuerwaffen oder versteht Airsoftwaffen technisch wie leider rechtlich nicht. Und dann soll Otto Normal HPA FA Speedsofter Ahnung von der Rechtsmaterie haben - ein Treppenwitz.

Das Einzige, was ich weiß: BKA und BMI kennen diese und andere Problematiken bzgl. Waffenrecht und Airsoft - aber es bewegt sich nicht viel, da es politisch nicht gewollt ist. Stattdessen bleibt man beim "kauf beim Händler und mach selbst nix" - da ist man in der Regel immer auf jeden Fall auf der sicheren Seite...

Wie es so schön heißt: was du darfst und was nicht, entscheiden andere. Trotzdem machst du meiner Meinung nach einen fundamentalen Denkfehler: um überhaupt auf die 0,5J zu kommen, musst du die F-Pistole erst mal wesentlich verändern. Und das ist nicht zulässig. Es sei denn, du machst das mit Büchsenmacher und Neubeschuss. Damit sind alle anderen Überlegungen hinfällig. Deshalb ist ja auch HPA an der Waffe nicht zulässig ohne Beschuss, wohingegen ein Adapter oder eine Änderung am Magazin problemlos ist. 

[Thread geschlossen]

Ich werde diesen Thread schließen und als mahnendes Beispiel stehen lassen.
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