HPA Umbau

 
Dieser Thread ist geschlossen. Du kannst ihn lesen, aber nicht mehr antworten oder editieren.
Seite: 1 2 3
(4587 Posts)

(nachträglich editiert am 09.09.2022 um 14:17 Uhr)

Was genau meinst du mit "Speedcycle System"? Hab ich noch nie gehört und auch nichts auf Google dazu gefunden. Ist das so was wie ein Daytona Kit?

 

Neubeschuss folgt immer wenn die Antriebsart gewechselt wird. Den Umbau muss dann ein Büchsenmacher für dich machen (darfst du nicht selbst!), der schickt das ganze dann zum Beschussamt.

Steckst du nur ein HPA getapptes Magazin in deine GBB, ist das kein Wechsel der Antriebsart und daher braucht du hier für keine Neuabnahme. Baust du jetzt aber ein Daytona Kit ein, müsste das wiederum aber (meines Wissens nach) ein Büchsenmacher für dich machen und dann neu abnehmen lassen.

 

Edit: Falls du für deinen Umbau waffenrelevante Teile bearbeiten musst, darfst du das auch nicht selbst machen.

Danke für die Info...dann lieber schauen wie schnell es sich triggern lässt und noch nicht auf FA gehen. Denn dann auch vlt weniger Stress.

Ich weiß nicht was ein Dayton Kit ist. Durch das Speedcycle Kit wird entwedwr der Weg verkürzt der vom Verrschluss zurück gelegt wird, das Gewicht verringert, oder die Pufferstange mit Feder angepasst. So ist ein schnelleres cyclen möglich.

 

(281 Posts)

(nachträglich editiert am 09.09.2022 um 22:29 Uhr)

Lukas du versuchst hier das Rad  neu zu erfinden. 

Ich mach das echt nicht gerne aber benutze doch einfach mal die Sufu.

Mögliche Begriffe wären Shortstroke,  Trigger oder NPAS.....immer in Verbindung mit gbb oder des Waffennamens .

 

Erstmal Grundlagenwissen aneignen und dann mit Dr.Google nach Produkten suchen. 

Airsoft lebt auch von Eigeninitiative und dem Willen sich mit technischen Problemen auseinanderzusetzen. 

 

P.S 

Ein Neubeschuss wird bei einem Beschussamt durchgeführt.  Da  spricht man mit einem Büchsenmacher z.b Björn Pfitzner  von Pfitzner Waffen 

 

 

Einiges wurde bereits gesagt, anderes ausgelassen oder ist schlichtweg falsch

Für die Änderung der Antriebsart (also zum Beispiel beim Umbau von SAEG auf HPA) muss ein Neubeschuss beim Beschussamt erfolgen. Allerdings kann man das nciht als Privatperson ausser du hast eine Import und eine Herstellungslizenz ( wörtliche Aussage vom Beschussamt Suhl). Die haben die meisten (wenn nicht alle Shops). Die Kosten für einen Neubeschuss liegen nach meinem letzten Stand bei 175 Euro in Suhl (hab meine HPA da über Conjack Outdoor aus Sonneberg neu beschiessen lassen) und 150 Euro bei Shop-Gun (Aussage eines Bekannten aus MeckPom). Also nix mit 250 bis 400 Euro.

Wenn du ein F auf der Kniffte hast, darf sie kein Vollauto haben... Auch nicht mit unter 0,5J denn ohne F und mit unter 0,5J ist sie nunmal ein "Spielzeug" und fällt nicht unter das Kriegswaffenkontrollgesetz (es ist immernoch eine Anscheinswaffe). Mit dem F (für freie Waffe) ist sie eben kein Spielzeug mehr, fällt also unter entsprechende Gesetze, unabhängig davon ob sie unter 0,5J hat.

Die Kniffte darf nicht mit einfachen Handgriffen vollauto fähig gemacht werden. Deswegen verkaufen die Shops ja auch EFCS Systeme die einen Vollautomodus haben NUR wenn du anklickst, das die für 0,5er ohne F gedacht sind (zumindest Begadi macht das so). Das Verbauen einer Selector plate ist deswegen in einigen Fällen schon sehr kritisch (ich glaube irgendwo in einem Shop stand auch, dass der Verbau illegal wäre, aber das ist ein paar Jahre her), denn manchmal (Beispiele werde ich hier jetzt nicht nennen) ist es eben ganz simpel so den Vollautomodus zu reaktivieren. 

Das F ist irrelevant bei 0,5j, weil 0,5j fällt automatisch aus allen Waffengesetzen raus ausser Anscheinwaffe und was damit zusammen hängt.

Das ist auch mein aktueller Wissensstand laut Aussage Suhl (telefonisch).

Unter 0,5J ist das Ding n Spielzeug und damit ist das F schlicht nicht mehr "zuständig". Da dies aber juristisch bisher nicht vor Gericht mal ausbaldovert wurde und viele mal so mal so sagen, ist es sicherer, das F zu entfernen, wenn die Knifte unter 0,5J hat.
Weiterer Vorteil : Man kann alle umbauten selber machen und muss nicht zum Büchsenmacher!

(13033 Posts)

(nachträglich editiert am 10.09.2022 um 20:52 Uhr)

Da das F Jurist nix mehr zu sagen hat, warum soll ich es entfernen und warum sollte ich dennoch zum Büma? Wiederspricht sich etwas.

Ich weiß, das 05er eingezogen wurden zum testen, weil kein F und welche weil F. In allen Fällen gings zurück zum Besitzer.

Wovon ich noch nie irgendwas gelesen habe, war, das wer wegen Umbau ohne Büma, etwas aufn Deckel bekommen hat.

Wenn das F entfernt ist, verliert die Waffe an Wert, weil Rückbau unmöglich ohne neu F.

Wenn lieber überkleben, ist reversibel und hat selben Effekt, wenn man es denn will.

(3284 Posts)

(nachträglich editiert am 11.09.2022 um 20:09 Uhr)

Hier gibt es wieder mehrere Punkte, die man getrennt betrachten sollte.

Erst mal Off-Topic: "Neubeschuss" kostet keine 400 €.
Grundsätzlich kostet das bei den Beschussämtern ~100 € zzgl. Versandkosten - mehr als 150 € wäre aus meiner Erfahrung her verschenktes Geld.
Manche Beschussämter berechnen sogar nicht mal die vollen Stunden, auch das gab es. Kenne einen Fall mit Rechnung, in dem nur eine 1/4 Stunde berechnet wurde, und somit nur knapp 25 € zzgl. Versand, aber das ist abhängig vom Einzelfall.

 

Zum Thema:

Es sind ja nun 3 Aspekte, die zunächst getrennt betrachtet werden müssen.

A) Ändern einer Waffe von über 0,5 J auf unter 0,5 J.

B) Ändern der Antriebsform von Druckgas auf Druckluft.

C) Ändern der Schussfolge von Einzelfeuer auf Dauerfeuer.

 

zu A)

Das Erhöhen (bis max. 7.5 J) oder Senken der Energie ist im Gesetz nicht verboten.
Sofern also keine Bearbeitung oder Herstellung vorliegt, kann die Energie auf unter 0,5 J gedrosselt werden.

Diese Änderung hat keine Belange auf das F im Fünfeck - es behält seine inhaltliche Gültigkeit, denn das F bedeutet nur: Waffe unter 7.5 Joule, das auch bei Spielzeugwaffen erfüllt ist.
Es fehlt lediglich das Bedürfnis, dieses Zeichen auf solche Waffen aufzubringen.
Es gibt aber keine Pflicht, dieses Zeichen zu entfernen und auch kein Verbot, dieses Zeichen auf Spielzeugwaffen unter 0,5 J aufzutragen.
Ein freiwilliges Abdecken/Entfernen wäre ist in diesem Punkt nur ein formaler Akt, um es dem Verwaltungsapparat (Polizei + Behörden) einfacher zu machen, eine Spielzeug- und eine Freie Waffe zu unterscheiden, mehr auch nicht.

 

zu B)

Das Ändern der Antriebsform ist im Gesetz mit keinem Wort verboten.
Vielmehr muss betrachtet werden, wie diese Änderung erfolgt, denn nur die kann erlaubnispflichtig sein.
i) Bearbeitung:
- Ändern der Schussfolge: möglich, wenn FA beabsichtigt ist
- Verkürzung des Laufes: wohl eher nicht
- Ändern des Kalibers: wohl eher nicht
- Austausch wesentlicher Teile mit erforderlicher Nacharbeit: wahrscheinlich, außer das HPA/GBB wird einfach nur eingesetzt (Drop-in-Kit)
- Auslösen einer Beschusspflicht: gibt es nicht für Airsoftwaffen
ii) Herstellung:
- Erzeugen eines Endproduktes aus Rohteilen/Materialien: wohl eher nicht
- Austausch führendes wesentliche Teil, das noch in keiner Waffe verbaut war: unwahrscheinlich (egal, ob nun das Gehäuse oder der Innenlauf führend sind)

Anlage 1 Abschnitt 2 Nummer 8 ff WaffG

 

zu C)

Das Ändern der Schussfolge bedarf grundsätzlich der Erlaubnis, da dies eine Bearbeitung darstellt (z. B. Repetierwaffe zu Halbautomat zu Vollautomat).
Das Ändern zum Vollautomaten ist jedoch grundsätzlich verboten, sofern die Waffe auch Geschosse mit über 0,5 J verschießen kann.

Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.1.1 WaffG i. V. m.
Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 2.2 Satz 3 WaffG, und
Anlage 2 Abschnitt 3 Unterabschnitt 3 Nummer 1 Buchstabe a WaffG

Jetzt gibt es zwei Grauzonen:

1.
Ja, sobald der Waffe eine Energie unter 0,5 J erteilt wird, ist diese von den Regeln des Gesetzes ausgenommen - mit Ausnahme des Führungsverbotes für Anscheinswaffen.
Dies gilt aber eben nur, wenn sie nicht mit allgemein gebräuchlichen Werkzeug auf über 0,5 J gebracht werden kann.
"mit allgemein gebräuchlichen Werzeug" bedeutet jedoch nicht, dass zwingend Werkzeug vorausgesetzt wird, sondern dass - wenn Werkzeug verwendet wird - nur die allgemein gebräuchlichen zählen.
Kann die Waffe komplett ohne Werkzeug wieder auf über 0,5 J gebracht werden (z. B. durch einfaches Aufdrehen am Regulator), ist die Waffe so zu betrachten, als hätte sie auch über 0,5 J.

2.
Die ursprüngliche Schusswaffe wird durch eine bloße Drosselung nicht unbrauchbar gemacht oder vernichtet, weswegen diese formal auch nicht aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verschwindet.
Daher ist die nun gedrosselte Waffe nach meiner Auffassung so zu betrachten, wie auch die ursprüngliche Waffe selbst (ähnlich, als wäre letztere nur zerlegt).
Die Waffe kann folglich nicht nur Geschosse unter 0,5 J verschießen, sondern auch darüber.
Anders sieht es aus, wenn die ursprüngliche Waffe unbrauchbar/vernichtet wurde. Die Unbrauchbarmachung im Sinne des Gesetzes ist jedoch nur für Feuerwaffen beschrieben, weswegen diese auf Airsoftwaffen nicht anwendbar wäre oder nur sehr abstrakt - und somit nach Interpretation.
Kurz: Vollauto für eine Waffe, die ursprünglich über 0,5 J besaß und mit allgemein gebräuchlichen Werkzeug auch wieder auf über 0,5 J gebracht werden kann, ist verboten.

Bei HPA, bei dem am Ende sogar nur ein anderes Magazin verwendet wird, kann die Waffe sowieso ohne Werkzeug über 0,5 J verschießen.
Vollauto ist dann also dumme Idee.
Wenn überhaupt müsste die Drosselung in der Waffe stattfinden, nicht am Magazin.

Mehr zu den Gedankengängen gibt's in der Rechtslagegruppe.

 

Aus meiner Beurteilung ist das Vorhaben (auf 0,5 J gedrosselte HPA mit Vollauto) nicht umsetzbar, weil einfach nicht sichergestellt werden kann, dass diese Waffe nur unter 0,5 J schießen kann, erst recht nicht, wenn lediglich ein anderes Magazin verwendet werden soll.

Ansonsten sehe ich bei der Drosselung an sich kein Problem.
Und auch die Möglichkeit, andere Magazine (GBB oder HPA) zu verwenden ist unkritisch, wenn es keine Herstellung oder Bearbeitung darstellt.
Aber die Änderung in einen Vollautomaten wird nicht erlaubt sein.

 

Grüße

 

EDIT: Ortho 

Man könnte die Waffe durch ein internes Überdruckventil recht manipulationssicher auf zb 0,5j drosseln unabhängig vom eigentlichen Betriebsdruck. Ne AEG kann man auch ganz einfach über 0,5j bringen: Feder tauschen. Wenn dieser Aufwand bereits groß genug zur Erfüllung des Rechtstext, muss auch eine interne Drosselung ohne Einstellmöglichkeit bei einem HPA Umbau erlaubt sein.

Feder tauschen bei AEG benötigt neben Werkzeug eben auch die Feder, weswegen das WaffG (Anlage 2 Abschnitt 3 Unterabschnitt 3 Nummer 1 Buchstabe a) nicht greift.
Anders wäre das (hypotetisch), wenn die bereits verbaute Feder ledlich mit einem Schraubendreher rein und rausdreht werden kann und somit zwischen u0,5 und ü0,5 wechseln kann.

Ein Überdruckventil, das fest verbaut ist und nicht mit allgemein gebräuchlichen (als auch ohne) Werkzeug entfernt werden kann, sehe ich als grundsätzliche Möglichkeit, ja.

Bleibe dennoch beim Standpunkt, dass Freie Waffen mit ursprünglich 0,5 Joule, die nicht vernichtet oder unbrauchbar gemacht wurden, auch mit unter 0,5 J wie die ursprüngliche Schusswaffe zu betrachten sind und somit kein FA haben dürfen.

Der letzte Absatz ist durchaus interessant. Müssen freie Waffen ebenso mit Nachweis von dafür lizensierten Stellen vernichtet/unbrauchbar gemacht werden wie Waffen über 7,5J? Das wäre mir aktuell nicht bekannt. Wenn das doch der Fall wäre, dann kann ich deinen Gedankengang aber nachvollziehen.

(3284 Posts)

(nachträglich editiert am 11.09.2022 um 16:03 Uhr)

Unbrauchbarmachung und Vernichtung ist im Gesetz nur für Feuerwaffen beschrieben. Eine Anzeigepflicht besteht daher für Airsoftwaffen natürlich nicht.

Anlage 1 Abschnitt 1 Nummer 8.3 WaffG

Waffen, die lediglich auf unter 0,5 J gedrosselt werden, sind ja auch nicht unbrauchbar gemacht. Daher bleiben sie ja im Gesetz bestehen und verschwinden nicht. 

Ich werde die Tage einen Fachanwalt für Waffenrecht konsultieren. Innerhalb weniger Tage kamen jetzt bereits drei Fragen auf die hier im Forum nirgends mit einer Quelle hinterlegt werden könnten. Ein "könnte" und "sollte" ist mir da zu dünn. Klar, man kann es umschiffen indem man die Situation komplett vermeidet, aber das ist hier ja nicht Sinn und Zweck.

[Post von Minen Matthias [Funk Team 6] (11.09.2022 16:07) wurde als "Off-Topic" markiert und daher ausgeblendet]
[Post von User 150313 (11.09.2022 16:12) wurde als "falsche Information / Halbwissen" markiert und daher ausgeblendet]
Seite: 1 2 3



Anzeige