Frog Engineering HPA Umbau
Seite: 1 2

Moin,

kurze Frage an die Gemeinde:

https://www.youtube.com/channel/UClTSgv33l8oVMM7dD-5Lr4w

Der gute Mann aus Tschechien baut Airsoft GBBs auf HPA um. Es wird quasi das Oberteil eines GBB Magazins in der Waffe verbaut und diese dann mit speziellen Magazinen und HPA Schlauch betrieben. Für genauere Erklärung des Vorgangs gerne seine Video schauen. Wie ist das ganze rechtlich einzuordnen? Ist es quasi nur wie ein HPA Tapped Mag/Drummag anzusehen oder wird direkt die Antriebsart geändert?

VG
Steffen

ist eins zu eins wie HPA Tapping

(2390 Posts)

(nachträglich editiert am 04.08.2022 um 10:10 Uhr)

@Fleep Juice

 

bist du dir sicher? Schließlich wird dabei etwas fest in die Waffe verbaut. Ähnlich wie bei Daytona

 

bei hpa getapten gbb Magazinen und trommeln wird am Ende nämlich nichts an der Waffe selbst modifiziert, lediglich am austauschbaren Magazin.

an sich sieht das alles genial aus, zumal der bolt catch brav weiterhin greift, sobald das Magazin leer ist

Bearbeitet der laut dem Video nicht die Internals? Grob überflogen aber er schleift auf jedenfall an der HU Rum, demnach nicht wie Hpa Tapp

 

(213 Posts)

(nachträglich editiert am 04.08.2022 um 10:55 Uhr)

@uo111

Bei den Waffen von WE ja, bei den VFCs z.B. nicht.

 

Edit:

Es wird z.B. auch nichts an den Internals getauscht. Das ganze Kit kann ohne Probleme wieder ausgebaut werden und die Waffe würde danach halt wieder als normale GBB mit Gas/Co2 Mags laufen.

(4153 Posts)

(nachträglich editiert am 04.08.2022 um 11:02 Uhr)

Ähnlich wie das Aylan HPA Kit würde ich sagen aber die Magazinlösung sieht ganz nice aus.

(Bild läd nicht)


Aber anscheinend mit Funktionieren Bold Catch, das hat weder Aylan noch Dytona

(213 Posts)

(nachträglich editiert am 04.08.2022 um 11:06 Uhr)

@HawkEye

ja, grundsätzlich ähnlich. Soweit ich weiß wird aber beim Aylan Kit der Schlauch durch die Triggerunit gelegt. Bei Frog geht das Ding durch den Magazinschacht nach unten, durch einen eigens gedruckten Triggerguard und dann über den Griff nach unten.

Dadurch muss man an den Internals nichts kaputt machen und z.B. auch kein Loch in den Lower bohren damit man den Schlauch ins Griffstück kriegt.

Er hat sich da schon extrem Gedanken gemacht, plus: die meisten seiner 3D Sachen sind frei verfügbar. Sollte z.B. mal nen Mag kaputt gehen, einfach neu drucken und gut ist.


Aber nun b2T...

(4153 Posts)

(nachträglich editiert am 04.08.2022 um 11:51 Uhr)

Ich bezweifle, dass wir hier eine Rechtssicher aussage dazu finden werden.

@Fleep Juice hat nicht unrecht, in der Theorie ist es ziemlich ähnlich wie HPA Tabbing, man wechselt den Kaltgasantrieb auf Druckluft, ohne Waffenrelevante Teile zu bearbeiten. Es wird ja quasi nur ein Teil des Magazins in die Waffe feste verbaut. Ob das nur "herstellen" und "bearbeiten" im WffG-rechtlichen Sinne ist, kann nur ein Fachanwalt oder ein Gericht entscheiden.

BTW: Preis für VR16 angefragt, 270€ das Kit inkl 3x Magazine und 1x Speedloader. 30€ jedes weitere Magazin(30/42rds). Grobe Schätzung erstmal.

€: das sind grob die Veränderungen bei einer VFC. Das ist dann schon keine Kleinigkeit. 



(181 Posts)

(nachträglich editiert am 04.08.2022 um 17:48 Uhr)

Erstmal richtig geile Idee ne GBB auf HPA umzubasteln.

Jetzt aber zum Rechtlichen. Soweit mein Verständis zum HPA Tapping von Magazinen geht, handelt es sich bei den Magazinen selber um keine Änderung der Antriebsart, da die Magazine lose sind und durch ein einfachen druck auf den Mag Release wieder von der Waffe getrennt werden können.

Eine Änderung der Antriebsart passiert immer dann, wenn die Grundlegende Idee des Antriebs geändert wird.
AEG zu HPA Engine offensichtlich, da Komponenten in der Waffe getauscht werden.
Hier (bei Frog) wird ein zuvor loses Teil (Oberteil GBB Magazin) mit der Waffe fest verbunden. Das Konzept der GBB ändert sich nicht (soweit sind wir beim Mag Tapping auch schon), ABER es ist nicht möglich einfach ein anderes Magazin (in diesem Fall GBB) wieder zu verwenden.
Es muss erst das fest verbaute Magazinoberteil entfernt werden, bevor die Grundlegende Idee des Antriebs wieder funktioniert.

Heißt für mich: Finger von lassen oder Neubeschuss

 

TLDR: Fest verbautes "neues" Bauteil -> Rückbau nötig um wieder normal GBB zu spielen -> kein normales Tapping -> Neuabnahme nötig

Bin mir sehr sicher das es egal ist ob da was fest verbaut wird oder nicht, solange auch nichts an einem Waffen relevanten Bauteil verändert wird auch egal (huu ist kein waffenrelevantes Bauteil, dazu gibt es hier irgendwo was rechtlich bindendes bei aegs zumindest)

Kaltgas Antrieb gleich kaltgasantrieb, ich bin mir auch sehr sicher das du einfach alles aus der gbb entfernen könntest und ne hPa engine rein machen.

Alles ohne rechtlichem Graubereich

Es gibt keinen Beschuss bei Airsoft Waffen, es gibt eine Energieprüfung und wenn die E0 kleiner als 7,5J ist bekommt man das F.

Interessanter Punkt @joachim. Ich hab mich schon immer gefragt wer das mit derAntriebsartänderung in die Welt gesetzt hat. Die Frage nur wie rechtssicher bzw. belegbar ist deine Aussage? 

(3284 Posts)

(nachträglich editiert am 05.08.2022 um 05:22 Uhr)

@HawkEye

Dass das Wechseln der Antriebsart nach wie vor in Raum steht als "verbotene"/erlaubnispflichtige Handlung, kommt daher, dass immer wieder damit argumentiert wird, dass es dann dem PTB Muster nicht mehr entspricht.

Hierzu zitiere ich mal aus einem anderen Thread:

    • [...] das beim Einbau eines HPA Systems die Waffe nicht mehr dem hinterlegten Bauartmuster bei der PTB entspricht und es deswegen schon nicht legal sein kann

    Das Bauartmuster dient nicht zur Überprüfung, ob eine bereits verbrachte Waffe dem Muster entspricht, sondern damit ein Importeur nicht jede einzelne neuimportierte Waffe erneut beim Beschussamt vorlegen muss.
    Es dient also der Vereinfachung des Verbringungsverfahrens - und nicht, um mutmaßliche Verstöße beim Endverbraucher abzuchecken.

Zitat Ende

Dass eine bereits verbrachte Waffe nicht mehr dem Muster entsprechen darf, dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Entscheidend ist eher, ob Handlungen nach der Verbringung erlaubnisfrei sind oder nicht.

 

Daher auch viel interessanter die Frage, ob eine Herstellung oder Bearbeitung vorliegt, wenn die Antriebsform geändert wird (die Art bleibt im Kern die Gleiche: Antrieb mit nicht-heißen Gasen).

Auch hier ein Zitat aus einem anderen Thread:

  • [...] wandelt GBB Waffen, die Druckgas verschießen, zu HPA Waffen, die Druckluft verschießen, um. (richtig?)

    Da Druckluft auch ein Druckgas ist, ändert man nicht mal die Antriebsart. (umgekehrt von HPA auf GBB/CO2 schon)

    Das Gesetz erwähnt bei Bearbeitung und Herstellung nirgends die Begriffe Antriebsart oder Funktionsweise. Diese Begriffe tauchen in diesem Zusammenhang nur in der WaffVwV auf, die jedoch keinen gesetzlichen Charakter haben und daher rechtlich nicht bindend sind (außer für Behörden).

Zitat Ende

Ich sehe daher keine Änderung (Druckluftwaffe (neu) = Druckgaswaffe (alt)) und zumindest beim bloßen Einsetzen dieses "FrogKit" ohne Nacharbeit keine Herstellung oder Bearbeitung.

 

Wenn ich die Funktionsweise dennoch richtig verstehe:

Man nimmt eine GBB Waffe, setzt dort im Magazinschacht eine Art Adapter ein, führt einen HPA Schlauch durch das Griffstück zum Adapter, führt ein modifiziertes Magazin in die Waffe ein, BBs wandern in den Adapter zur Geschosskammer und werden entsprechend verschossen, richtig?

Letztendlich ähnlich wie das Tapping von Magazinen, nur dass hierbei das getappte Teil in der Waffe fest verbaut bleibt?

 

Das bleibt eine gute rechtliche Frage!

Denn was ich nämlich dann eher sehe, ist, dass dieser HPA-zum-Magazin-Adapter zum wesentlichen Teil wird. Denn es wird ein Teil der Antriebsvorrichtung, das fest mit der Waffe verbaut ist (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.3.1.5 WaffG).

Damit wäre die Herstellung, Bearbeitung und Verbringung eines solchen Adapters erlaubnispflichtig (§ 2 Absatz 2 WaffG i. V. m. Anlage 1 Anschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.3).

 

Grüße

zum Thema Beschuss, diese Email bekam ich letztens vom Beschussamt…

 

„Luftdruckwaffen sind nicht beschusspflichtig.

Wir können hier lediglich eine Energiebestimmung durchführen.“

 

 

 

(2884 Posts)

(nachträglich editiert am 05.08.2022 um 16:20 Uhr)

Von wegen das "tappingmodulqdapterding" wird fest in der Waffe verbaut, wird das nicht bei den ganzen speedsoft hicapa gbb Pistolen auch so gemacht? Adapter in Form eines Magazins mit Schlauchanschluss und Aufnahme für AEG(mp5) Magazine?

Der einzige Unterschied hierbei wäre nur noch das "fest"

 

Und zum Thema wechseln zwischen hPa zu Gas oder andersrum, gibt ja mittlerweile diverse co2 Stocks bei denen die engine dann mit die statt Druckluft gefüttert wird, oder Adapter die ne co2 Kapsel in den Regulator führen, wäre ja dann auch nicht legal

Seite: 1 2



Anzeige