Rechtslage

Frog Engineering HPA Umbau

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Wo wird den der M4 Adapter für die Pistole fest an der Pistole dran gebaut? 

Ob ich das Pistolenmagazin direkt Tappe oder nen Adapter 3D drucke und den Anschluss da dran macht ist doch komplett egal. 

Bei der Lösung von Frog wird aber mit Schrauben und Feilen von Bauteilen IN der Waffe das ganze Realisiert. 

CO2 Adapter/Magazine usw. Sind auch funktionsfähig ohne in der Waffe rumzufeilen. 

  • wäre ja dann auch nicht legal

Warum sollte das grundsätzlich nicht legal sein?

  • Der einzige Unterschied hierbei wäre nur noch das "fest"

Und dieses "fest verbunden" steht nunmal im WaffG so drin.

Außerdem ging es um Herstellung, Bearbeitung und Verbringung. Ein korrekt importiertes Kit dürfte mMn verbaut werden, wenn zur Einpassung eine Nacharbeit nicht erforderlich ist.

(4642 Posts)

(nachträglich editiert am 05.06.2023 um 08:14 Uhr)

Sehr interessant, der Kollege hat sogar eine TM P226 erfolgreich umgebaut.
Nur die Magazine sind dann leider ziemlich hol, erinnern an eine Co2 mit Kartusche im Rahmen.

 

Das Konzert ist aber noch nicht ausgereift und wird nicht angeboten. 



Hey, gibt es schon neue Erkenntnisse zum aktuellen Stand bezüglich der Legalität der Umbaukits? Hat jemand bereits Erfahrungen damit gemacht?

(4642 Posts)

(nachträglich editiert am 12.03.2025 um 12:54 Uhr)

Macht Spass zu spielen. Druck Einstellung zwischen NPAS und Regulator muss man gut abstimmen aber knallt soweit ganz ordentlich.

https://youtu.be/yiGG2IuR4Ho

Der Umbau ist vermutlich illegal solange das nicht auf magische Weise von selbst geschieht und die Waffe irgendwie beim Neubeschuss spawnt.

(1791 Posts)

(nachträglich editiert am 17.03.2025 um 20:20 Uhr)

Meiner Info nach ist nur die Änderung der Antriebsart, sprich von AEG zu HPA oder HPA zu AEG (GBBs zu AEG werden ja typischerweise nicht umgebaut) für nen Neubeschuss ausschlaggebend. Meiner Meinung nach macht es keinen Unterschied ob du das Kit verbaust oder dein Magazin mit nem Adapter und HPA betreibst. Und das man ne GBB mit Adapter und HPA betreibt gibts schon lange, ist weit verbreitet und die allgemeine Meinung ist das das legal ist.

(Achtung, Meinungsäußerung, Rechsdiskussion bitte im zugehörigen Forum)

 

Wenn du sicher gehen willst, frag doch einfach mal bei Pfitzner Waffen nach, oder beim guten Conjack. Wenn nen Neubeschuss notwendig ist, können die dir das auch direkt machen.

 

Edit: Grad erst gelesen das an der Waffe bearbeitet werden muss (sry). Jede Bearbeitung am Griffstück der Pistole (waffenrelevantes Teil) muss von nem BüMa durchgeführt werden (hust hust).

Bei GBB Pistolen/ Gewehren ist nach meinen Infos das Griffstück oder dessen Internals sowie der Bolt nicht waffenrelevant.

Nur Nozzle und Innenlauf, laut BKA Feststellungsbescheid.

Aber Nozzle dürfte man bei Verschleiß wohl auch selber tauschen.

Innenlauf nicht und kürzen auch nicht.

Wie die rechtliche Situation ist, wenn man die GBB nach Tschechien schickt, dort jemand die umbaut und diese wieder zurück bekommt (in Einzelteilen) und hier zusammensetzt, ist auch sehr fragwürdig.

Aber wo cares.

[Post von User 31053 (17.03.2025 00:37) wurde als "falsche Information / Halbwissen" markiert und daher ausgeblendet]

Selbst wenn es sich um relevante Komponenten handeln würde und der Einbau durch einen BüMa vorgenommen würde, wäre es nicht erforderlich, ein neues F zu setzen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass der Einbau nicht zu einer Veränderung der Antriebsart führt, sondern lediglich die Bearbeitung einzelner Teile umfasst, die keinen Einfluss auf die Leistung der Waffe haben. 

(4642 Posts)

(nachträglich editiert am 03.04.2026 um 16:07 Uhr)

Der VFC MP7 GBB Umbau sieht super aus. Die Frage ist nur wie gut die Magazine halten.

https://www.youtube.com/watch?v=R5zLtUJ-i08

 



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