Durchreise Deutschland ohne F

(nachträglich editiert am 17.10.2021 um 16:31 Uhr)

Hallo zusammen,

Ich bin aus Österreich und fahre nächsten WE auf ein Airsoft Event in Tirol. Der kürzeste Weg ist über das kleine deutsche Eck. Ich habe auf meinen Waffen kein F im Fünfeck drauf, kann ich mit den Waffen wenn sie richtig transportiert werden, problemlos durch Deutschland fahren, oder könnte ich da Probleme bekommen wenn mich die Polizei aufhält?

LG

(7965 Posts)

(nachträglich editiert am 17.10.2021 um 16:33 Uhr)

Nein, Würde ich mit der Polizei abklären, das die ggf zerlegt transportiert werden dürfen

Generell darfst du mit einer airsoft über 0,5j ohne f den Deutschen boden nicht betreten

Gab schon Franzosen die ohne ihre systemas wieder nach hause fahren durften.

Du könntest Probleme bekommen.

Schreib die deutsche Bundespolizei an. Theoretisch sollte der Transit von Waffen, die du legal besitzt, möglich sein.

Ich würde bei der Bundespolizei anfragen und nach einer Sondergenehmigung mit Datum und ungefähren Uhrzeiten mit Zweck ausstellen lassen in so fern möglich. 

denke das sollte machbar sein. 

(2871 Posts)

(nachträglich editiert am 17.10.2021 um 16:45 Uhr)

Edit: zu langsam

Das ist wie man mit der Schlagzeile "illegale Waffen auf Autobahn beschlagnahmt" in die Nachrichten kommt

(1616 Posts)

(nachträglich editiert am 17.10.2021 um 19:42 Uhr)

Hallo Timo

Damit du Mal eine klare Antwort bekommst: Dein erster Ansprechpartner ist die Zollbehörde, die auch über Waffentransporte informiert: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Verbote-Beschraenkungen/Schutz-der-oeffentlichen-Ordnung/Waffen-und-Munition/Verbringen-Mitnahme/verbringen-mitnahme_node.html#:~:text=Das%20Verbringen%20oder%20die%20Mitnahme,Mitnahme%20nach%20Deutschland%20ausgestellt%20werden.

Lass dir vom Zoll (siehe Kontakte auf der Seite) einen konkreten Ansprechpartner für dein Anliegen bei der zuständigen Behörde deines beabsichtigten Grenzübertritt geben (sollte normalerweise beim Landratsamt angesiedelt sein, kann aber je nach Verwaltungsstruktur variieren), da die Zuständigkeiten von unteren Verwaltungsbehörden auch für Inländer verwirrend sind. 

In jedem Fall brauchst du eine Erlaubnis, ehe du mit deinen Waffen in die BRD einreist, sonst machst du dich mit diesen Gegenständen strafbar!

Ich hoffe das hilft dir weiter.

Wenn fsws vorhanden ist (und praktikabel) packst du ne „kugelschreiberfeder“ rein damit du auf unter 0,5 kommst und schraubst die sie wieder um wenn du da bist.

Hier die relevanten, rechtlichen Regelungen zur Mitnahme von Waffen durch den Geltungsbereich des deutschen WaffG:

In § 33 WaffG sind die Anmelde- und Nachweispflichten des Waffenbesitzers geregelt.

"[...] (1) Wer beabsichtigt, Waffen oder Munition, deren Verbringen oder Mitnahme einer Erlaubnis bedarf, aus einem Drittstaat in den oder durch den Geltungsbereich dieses Gesetzes zu verbringen oder mitzunehmen, ist verpflichtet,

1. diese Waffen oder diese Munition bei der nach Absatz 3 zuständigen Überwachungsbehörde beim Verbringen oder bei der Mitnahme anzumelden,
2. auf Verlangen der nach Absatz 3 zuständigen Überwachungsbehörde ihr diese Waffen oder diese Munition vorzuführen und
3. die Berechtigung zum Verbringen oder zur Mitnahme nachzuweisen. [...]"

"[...](3) Das Bundesministerium der Finanzen bestimmt die Zolldienststellen, das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bestimmt die Behörden der Bundespolizei, die bei der Überwachung des Verbringens und der Mitnahme von Waffen oder Munition mitwirken. Soweit der grenzpolizeiliche Einzeldienst von Kräften der Länder wahrgenommen wird (§ 2 Abs. 1 und 3 des Bundespolizeigesetzes), wirken diese bei der Überwachung mit. [...]"

 

Da du eine österreichische Airsoft bestitzt, diese wie du schreibst kein PTB-Prüfzeichen hat und vermutlich über 0,5J Mündungsenergie hat, handelt es sich (in Deutschland) nicht um eine erlaubnisfreie Waffe, daher benötigst du eine Mitnahmeerlaubnis.

Wende dich daher am Besten vorab an die örtlich zuständige Bundespolizeidienststelle (für den von dir gewählten Grenzübergang zuständige BPOLI) und trage dort den Sachverhalt vor.

Ich gehe davon aus, dass die Bundepolizeiinspektion Freilassing örtlich zuständig ist und dir die Kollegen dort dann auch weiterhelfen können, wenn nicht mit einer waffenrechtlichen Erlaubnis dann zumindest mit einer Anlaufstelle, die dir eine rechtsverbindliche Antwort geben kann.

BPOLI Freilassing - Kontakt




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