Tuninglauf kürzer oder länger als Original erlaubt?
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(279 Posts)

(nachträglich editiert am 09.08.2021 um 17:47 Uhr)

Sind kürzere oder längere Läufe als die original Länge an  F - Waffen erlaubt? Wenn ja in welchem Bereich +-.

Würde einen 420mm in 430 wechseln da es vom gewünschten Hersteller keinen 420er gibt.

aus dem frag doch mal den chris threat:

Hallo Chris,

Wie sieht die Rechtslage aktuell zu Laufwechseln aus?

 

Chris: Aus Mangel an Kennzeichnungspflicht sind Laufwechsel nicht überprüfbar oder dokumentierbar. Gleichkalibrige Austauschläufe sind ohnehin gesetzlich erlaubt und fallen nicht unter Bearbeitungserlaubnis.

 

(279 Posts)

(nachträglich editiert am 09.08.2021 um 18:09 Uhr)

Ist diese Aussage rechtverbindlich? Chris Antwort bezieht sich nur auf das Kaliber aber nicht die Länge. Glaube Reaper hat in einem Video auch mal gesagt man dürfte die Lauflänge nicht ändern und B....i war sich auch nicht sicher ob es nicht nur einen geringen Toleranzbereich in de Länge gibt.

Wie sieht es aus wenn in der PTB Zulassung Längen angegeben sind?

Die geben da den Aussenlauf an, welcher aber immer frei getauscht werden darf, da nicht relevant für alles was mit der BB zutun hat.

(279 Posts)

(nachträglich editiert am 09.08.2021 um 18:54 Uhr)

Sicher? die verfügbaren PTB Zulassungen sehen mir von den Längen sehr nach Innenlauf aus.

z.B. 509

https://www.begadi.com/catalog/sheets/ptb-zulassung-begadi-mod25-sport.pdf

Begadi bietet ein kürzen des Laufes an.

Nutze doch diesen Service. Sofern es den Lauf dort gibt. 

Dabei werden evtl. vorhandene Kronen entfernt.

Leider nicht zu erkennen ob die Lauflängen nachträglich von Begadi auf den Zulassungen geklebt werden oder so vom Beschussamt kommen.

https://www.begadi.com/catalog/sheets/ptb-zulassung-vfc-avalon-hpa-serie.pdf

(ganz unten am Seitenende)

Fragst Du jetzt so lange bis Dir jemand Deine Meinung bestätigt?

(921 Posts)

(nachträglich editiert am 09.08.2021 um 21:22 Uhr)

Das PTB interessiert sich nur für die Länge des Innerbarrels.

Für deine Frage: weder länger noch kürzer sind dann zugelassen. 

Grüße 

Gabs nicht auch nen Passus nach dem der Einbau von Teilen, die zum Einbau durch den Endverbraucher bestimmt sind, erlaubsnisfrei ist? 

Ich habe eben nochmal das aktuelle WaffG durchgeschaut, mag mir mal jemand verraten, wo etwas davon steht, dass die Veränderung der Länge illegal sein soll? Das einzige, das soweit ich finden kann explizit drin steht, ist, dass die Verkürzung einer Waffe als illegale Bearbeitung zählt. Ein längerer Lauf sollte also in keinem Fall ein Problem darstellen, und das mit dem Verkürzen ist lt. Aussage im Frag-Chris-Thread (Ich weiß, nicht rechtsverbindlich) für AS nicht zutreffend.

[Thread verschoben nach: "Rechtslage"]

Der Verweis auf das führende Waffenteil hilft auch nicht wirklich weiter da hier scheinbar auch Uneinigkeit herrscht. 

Läufe haben teilweise garkeine Kennzeichnung.

(5897 Posts)

(nachträglich editiert am 11.08.2021 um 05:54 Uhr)

Wenn nicht mal die "kontrollierenden" Behörden wissen und deuten können was das Führende wesentliche Teil ist, da Theorie und Praxis hier meilenweit auseinanderklaffen, möchtest du von uns die Wahrheit auf dem Silbertablet?

Frag Chris, da bekommst du eine nicht rechtsverbindliche Aussage von einem "Profi der im Thema involviert ist", wenn dir das mehr Wert ist.

Bis jetzt war es immer so, das es keinen gestört hat. Was sich die Obrigkeit bei der Gesetzesanpassung gedacht hat, wissen nur die und der griechische Wein der dabei verköstigt wurde.

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