dummy lampen

 
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(1934 Posts)

(nachträglich editiert am 11.11.2022 um 23:06 Uhr)

Ich möchte, ganz allgemein, hier mal darauf hinweisen, dass es der örtl. Waffenbehörde möglich ist, ein Waffenverbot für bestimmte Personen zu verhängen. Die dürfen sich dann auch keine Airsoftwaffen mehr kaufen.

 

Falls mal jemand im Airsoftspiel sein Ziel zur Beobachtung beleuchten zu müssen meint und dann die Herren in Blau erscheinen.

 

Nebenbei schießen wir nicht mit Anscheinswaffen auf andere Menschen. Wir schießen mit frei erwerbbaren Schusswaffen auf Menschen.

[Post von Patrick "Inge" (11.11.2022 23:08) wurde als "SPAM / Trolling / unerwünschter Beitrag" markiert und daher ausgeblendet]

An Bane: Wer wollte den das Airsoftziel beleuchten?

Die Frage die gestern gestellt wurde, war, wie muß so eine deaktivierte Lampe(nicht näher spezifiziert was für eine Lampe) aussehen damit man keinen Ärger bekommt.

Niemand hat gefragt ob das Sinn macht, niemand hat danach gefragt wie man so einen Dummy wieder aktivieren kann. Niemand hatte vor ein Airsoftziel zu beleuchten. Es wird immer weiter von der Frage abgeschweift, auf Dinge die mit der Frage schon lange nix mehr zu tun haben. 

(2885 Posts)

(nachträglich editiert am 12.11.2022 um 08:18 Uhr)

Definition Schusswaffe: Dings bei dem ein Projektil durch einen Lauf getrieben wird und der Lauf 2 mal so lang ist wie das Projektil oder ihm mindestens ausreichend Führung gibt.

(492 Posts)

(nachträglich editiert am 12.11.2022 um 10:37 Uhr)

Mal back 2 Topic

 

Zuammengefasst kannst du folgendes:

Dummy Lampe in einem Deutschen Shop wie Begadi & Shop Gun kaufen

Dummy Lampe in einem EU Shop wie Taiwangun kaufen

Dummy Lampe in einem nicht EU Shop kaufen

Taschenlampe + Mount kaufen, diese Ausgießen & Kontakte entfernen

Lampenhalterungen kaufen & verbauen

Steckverbindungen kaufen & verbauen

 

Zusätzlich kannst du

Taschenlampe kaufen, Mount kaufen und beides anbringen. Urteil des Bundesverfassungsgerichts ausdruck & mitführen. Rechtlich laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts legal, macht jedoch kein Sinn da wir kein Wild beleuchten & es im Spielbetrieb keinen Sinn macht sein Ziel beleuchtet zu beobachten. 

 

Du kannst NICHT

Eine funktionsfähige Waffenlampe kaufen. Eine Waffenlampe ist eine Lampe welche ausschließlich dafür gebaut wurde an eine Waffe Montiert zu werden. 

Darunter fallen auch alle Modell oder Marken spezifischen Modelle wie von Glock etc. 

 

Und bevor hier wieder einige panisch auf Melden klicken wie bereits auf Seite 1: mein Beitrag enthält KEINE Illegalen Inhalte!
Auch wenn Einzelpersonen anderes behaupten, so ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts deutlich Aussagekräftiger als eine anonyme Forenperson, und etwas auf das sich jeder Berufen kann. Selbst vor Gericht. 

Im übrigen hat Bane recht, die Waffenbehörde kann die Erlaubnis auf Waffen - auch freie Waffen - entziehen.
Dafür braucht sie einen sehr triftigen Grund (in der Vergangenheit zb. Mitgliedschaft und/oder Propaganda für Terrororganisationen wie den IS) & dem ganzen geht auch eine entsprechende Prüfung voraus.
Auch die Waffenbehörde unterliegt einem Gerichtsurteil & kann nicht willkürlich entscheiden, wie es der Post von Bane drohend vermittelt.

 

EDIT: Bundesverwaltungsgericht, nicht Verfassungsgericht. Hatte mich verlesen & habe den Text entsprechend angepasst. Ändert jedoch nichts an der Kernaussage oder dem Urteil.

Könntest du das Urteil verlinken?

 

Demnach wäre tatsächlich Taschenlampe mit scopering an einer Waffe erlaubt?

 

Spiele nur in CZ da ist Lampe ja Grundsätzlich legal (laser übrigens nicht mehr) aber immer die mount abnehmen für die Anreise ist etwas nervig

Das war mal interessant zu lesen!

(492 Posts)

(nachträglich editiert am 12.11.2022 um 10:03 Uhr)

 

Einmal hier vor Seite 2 :) -->  https://www.bverwg.de/240609U6C21.08.0

 

EDIT: Da war Ja Go schneller und ich sollte erst Posten und dann mein Müsli essen :D

 

 

Das Urteil bezieht sich auf das Angebot des Shops. Das hat nichts damit zu tun ob man das montieren darf. Das Anbringen von Leuchtmitteln an einer Waffe ist ganz klar im Waffengesetz geregelt und verboten. Völlig egal wie.

Waffengesetz Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4)

Jup, so habe ich das auch gelesen. Es ging dort vorrangig um die Terminologie 

Ich zitiere mal aus dem Urteil

 

"

Anders verhält es sich aber bei Sachverhalten wie dem hier umstrittenen, in denen die Gegenstände weder durch ihre Konstruktion noch durch ihre Bauart ausschließlich zum Schusswaffenzubehör bestimmt sind, sondern nur - neben anderen, waffenrechtlich unbedenklichen Zwecken - tatsächlich als Schusswaffenzubehör genutzt werden können.

 

Zwar trifft es zu, dass das Waffengesetz in § 2 Abs. 3 i.V.m. Abschnitt 1 Nr. 1.2.4.1 der Anlage 2 das Angebot von Lampen als Zielscheinwerfer für die Jagd stets verbietet. Dagegen ist es nach dem Waffengesetz nicht verboten, Lampen, die nicht schon durch ihre Konstruktion und/oder Bauart zur Beleuchtung von Jagdzielen bestimmt sind, zur Beobachtung des Wilds und folglich nicht als Zielscheinwerfer zu vertreiben.

 

Nach Abschnitt 1, Nr. 1.2.4.1 der Anlage 2 zum Waffengesetz gehören zu den Waffen, mit denen der Umgang verboten ist, „für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten (z.B. Zielscheinwerfer)“. Da diese Bestimmung nicht an die Beschaffenheit von Gegenständen, sondern - weitergehend - an den ihnen beigelegten Verwendungszweck anknüpft, lässt sie nicht in allen Fällen, in denen die Gegenstände tatsächlich zur Beleuchtung von Zielen beim Schusswaffengebrauch bestimmt sind, den Erlass eines sachbezogenen Feststellungsbescheids nach § 2 Abs. 5 WaffG zu

 

"

 

Das Urteil erlaubt den Vertrieb der sog. Jagdlampensets. Der Vertrieb wäre nicht gestattet wenn nicht auch die Nutzung gestattet wäre. Hier zur Beobachtung (!) von Wild. Bei Schussabgabe darf keine Beleuchtung stattfinden.

 

Es geht in dem Urteil darum, ob das Set so verkauft werden darf, da es erst illegal wird, wenn es als Zielbeleuchtung eingesetzt wird. 
vorher sind es nur ein Schalter, eine Ringmontage und eine Lampe. 

So mein Verständnis 

Vorschlag: bin jederzeit offen und sogar interessiert an einer höflichen Diskussion! Wollen wir das in die Rechtslagengruppe verschieben sodass der Thread hier sauber bleibt und nicht noch weiter Offtopic geht? 

Das ist nicht richtig Ghost. Es dürfen sehr wohl Artikel verkauft werden ohne das die Nutzung erlaubt ist. Ein Beispiel sind zB. Exportfedern für Gewehre und viele andere Produkte.

Laut Waffengesetz ist die Montage von Leuchtmitteln an Waffen verboten.

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