dummy lampen

 
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(767 Posts)

(nachträglich editiert am 10.11.2022 um 22:31 Uhr)

Ich kann dir mal beschreiben wie ich das gemacht habe. Ich hatte eine ganz normale Walther Taschenlampe die eh schon defekt war. Diese habe ich geöffnet, sämtliche Kontakte entfernt, und die Taschenlampe mit Harz ausgegossen.

Die Verschlusskappe für die Taschenlampe habe ich auch ohne Kontakte genommen, ein Spiralkabel eingezogen, dieses Umgeknickt und mit Kabelbindern gesichert das es nicht raus rutscht. und habe den Rest dann auch ausgegossen. Auf die andere Seite habe ich ne alte Platine genommen von einem Kabelschalter, habe die Schalter abgelötet, und nur das Spiralkabel angelötet. Das ganze dann in den Griff mit eingearbeitet.

Das ganze ist mit ner Ringmount am Handguard fest, da weder die Taschenlampe, noch die Halterung verbotene Gegenstände sind, hast du auch kein Probleme. Die Taschenlampe die ausgegossen ist, und keine Funktion hat, nicht wieder funktionsfähig gemacht werden kann, ist einfach ein Dummy. Damit kein verbotener Gegenstand.

 



[Post von Theodor (10.11.2022 23:05) wurde als "illegale Handlung bzw. Inhalt" markiert und daher ausgeblendet]

Deswegen kommt mir sämtlicher dummyscheiß nicht an die knifte. Kein diskussionspotential, nichts. Am besten den Unsinn sein lassen. Dem Gesetz sowenig Angriffsfläche wie möglich bieten... weil was hat man von so nem mist? Nichts...

Es ist aber egal wie du es siehst. Was der Gesetzgeber sagt ist bindend. Nicht deine Sichtweise.

Es ist sehr wohl illegal eine bei AliExpress zu bestellen und zu besitzen.

 

Außerdem schreibst du sie muss nicht  reparierbar sein, wenn man nur Kabel ablötet (wie du es machst), ist sie aber Reparabel und somit illegal. Und über den "Tipp" mit dem youtube video wollen wir gar nicht erst reden. (Wobei jeder normal denkende auch sagen kann, ohne das Video gesehen zu haben, das es illegal ist.) 

Du widersprichst dir wohl gerne selber Mal...

Eeeh eher wohl kaum.. ich musste schon 2x vom Zoll abholen also Meckert nicht bei mir sondern eher Zoll. Weil wenn die nichts sagen dann gehe ich davon aus das es keine Probleme gibt. 
da ich nur noch in Deutschland spiele habe ich auch bereits es Komplett Deaktiviert. Also ihr könnt wieder beruhigt sein.

wie gesagt ihr macht euch selber Kopfschmerzen nicht ich..

Der Zoll weiß selber sehr oft nicht, was geht und was nicht... diebwussten z.b. nicht, wieviel Joule max. Ne freie waffe/Luftgewehr haben darf etc pp...

Wie kann dieser Thread zwei Seiten haben?

 

das Gesetz ist total simpel.

 

BESITZ ist strafbar

NICHT STRAFBAR wenn: lampe Unwiderruflich deaktiviert ist. 

[Post von Ghost (11.11.2022 11:29) wurde als "illegale Handlung bzw. Inhalt" markiert und daher ausgeblendet]
(265 Posts)

(nachträglich editiert am 11.11.2022 um 11:56 Uhr)

Allein schon der Besitz einer Montage, die Lampen an Waffen befestigt, is verboten :D also macht dein post null sinn

(5862 Posts)

(nachträglich editiert am 11.11.2022 um 12:03 Uhr)

Musst wohl oder übel ins Ausland dafür Fahren.

Alternativ kann das auch ein Deutscher Shop für dich tun, die dürfen das mit Schein. Shop-gun vielleicht?

Man kann auch im Ausland anfragen, ob der verkaufende Shop sie Deaktiviert. Man kauft dort allerdings schrödigers Katze (Legal und Illegal zugleich bis man das Paket öffnet) weil manche das nicht hinbekommen.

Es ist rechtlich 100% safe, sich Dummys zu besorgen, die nie funktioniert haben.

Denn selbst eine deaktivierte Lampe kann einen in Teufels Küche bringen. Solange da noch eine LED, Birne oder ein paar Kontakte drin sind, können die Jungs in ehemal Grün die Dinger wieder zum Laufen bringen und dann hat man den Salat.

Geh auf Nummer Sicher und besorg dir lieber einen richtigen Dummy. Je nach Shop machen die das 100%ig und du musst dir keinen Kopf machen.

Grüße 

[Post von Theodor (11.11.2022 12:21) wurde als "SPAM / Trolling / unerwünschter Beitrag" markiert und daher ausgeblendet]
(546 Posts)

(nachträglich editiert am 11.11.2022 um 20:10 Uhr)

Kurz MEINE Meinung, weshalb dieser Thread EIGENTLICH keine 2 Seiten haben sollte.

Wenn man ein Hobby startet, welches mit Schusswaffen handhabt... oder Anscheinswaffen (Das Gesetz macht hier im Falle KEINEN Unterschied)
Dann sollte man doch ein gewisses Verständnis über die Gesetzeslage haben. Man fährt ja auch nicht einfach so mit 100 Sachen durch eine Spielstraße im Straßenverkehr.

Hier fallen Sachen wie:
"Jaaa man muss sie nicht geübt zusammen bauen"
"Alleine die Montage ist illegal" (Was zugegeben der größte Stuss ist, weil somit jede zweite ZF-Mount illegal wäre, weil ich da auch ne dumme Täschenlämp reinklemmen kann"

Wie passiert sowas?
Ihr schießt mit Anscheinswaffen auf andere Menschen.
Da muss man doch ein bisschen konform mit dem Gesetz sein. Wenigstens ein bisschen.

Und auch wieder hier. Die Gesetze bestehen nicht seit gestern.

Keine Lampen in DE hat übrigens was mit dem Jagdgesetz zu tun, bevor jetzt wieder zum 1031183130 mal jemand rumjammert, dass wir ja "Nur" Softairs haben.
Kurz: Wenn du nen Tier anleuchtest, rennts nicht weg.

Slebst wenn du dir eine Lampe in der EU kaufst und sie ohne Zoll zu dir geht (was höchst wahrscheinlich ist)
Machst du dich strafbar. Du hast eine funktionsfähige Lampe erworben, scheiß egal ob du sie umbaust oder nicht. Du machst dich strafbar. Das dir dann letztendlich jemand die Lampe nachweisen muss etc ist ein anderes Thema.

PS; Einfach Lampe in DE kaufen oder wie schon 10 mal erwähnt. Shopgun anschreiben.

Vielleicht sollte man sich das Wort Lampe einmal besser anschauen. 

Der Gesetzestext sagt, das Lampen/Beleuchtungseinrichtungen die nur zu dem Zweck an einer Waffe montiert zu werden, ein verbotene Sache ist. Sprich diese Lampen haben eine Aufnahme für eine Rail an der Lampe fest dran. 

Eine normale Taschenlampe, selbst mit externem Schalter, kann so wie sie ist benutzt werden. Fällt auch nicht ins Waffenrecht, weil sie zu vielen verschiedenen Zwecken genutzt werden kann. Diese kann man in ganz Europa legal kaufen und sich auch schicken lassen. Das ist nicht strafbar

Korrekt.

Auch wenn gewisse Forenpersonen welche sich selbst als Behörde bezeichnen anderes behaupten so findet man doch Gegensätzliches: 

 

(§ 2 Abs. 3 WaffG i.V.m. Anlage 2, Abschnitt 1, Nr. 1.2.4.1 WaffG.) 

"für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten (z.B. Zielscheinwerfer) oder markieren"

 

und 

"Zu derartigen Vorrichtungen zählen insbesondere solche Teile,
die auf Grund ihrer Konstruktion zur Verwendung an Schusswaffen
bestimmt sind und sichtbares oder unsichtbares Licht
emittieren. Bei den Zielscheinwerfern handelt es sich um Lampen, die
mittels einer Montagevorrichtung an Schusswaffen befestigt
sind. 
Oftmals können diese mittels Fernschalter angeschaltet
werden. [...] Die Definitionen müssen derart eng gefasst werden, um eine Ausweitung verbotener Waffen dieser Art auf allgemein gebräuchliche Taschenlampen und Laserpointer zu vermeiden."

(WaffVwV zu Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 4.1 und 4.2)

 

Dazu passend gibt es ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem ich mal Zitiere : "Das Bundeskriminalamt ist nicht zur Einstufung eines Gegenstandes als verbotene Waffe durch Feststellungsbescheid gemäß § 2 Abs. 5 WaffG befugt, wenn sich die Eigenschaft des Gegenstandes als Schusswaffenzubehör nicht aus seiner Konstruktion oder Bauart, sondern erst aus seiner Verwendung ergibt (hier: als Zielscheinwerfer verwendbare Lampen)."

Die Lampe darf sogar Montiert und zum Beleuchten des Ziels genutzt werden - Beobachtung des Ziels -  erst wenn sie beim Schuss zur Zielbeleuchtung genutzt werden würde, wäre dies verboten.

Nachlesbar hier: https://www.bverwg.de/240609U6C21.08.0

 

Das ganze gilt jedoch nur für Lampen welche nicht ausschließlich zur Montage an einer Waffe gedacht sind. 

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