F auf umgebauten Waffen
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Ich hab mir den Handzettel und die darauf erwähnten Paragrafen mal durchgelesen: http://files.homepagemodules.de/b591732/f30t105p716n2.pdf

Auf <0,5J Waffen ist das F im Fünfeck laut Flyer reine Dekoration, aber was ich mich jetzt frage:
Darf das F im Fünfeck, das ja eine ?amtliche Kennzeichnung? ist, aus reinen "decko" Gründen auf Gegenständen angebracht werden?
Und wenn nein: Gilt eine reversibles überkleben als entfernen?

Vermutlich wurden diese beiden Fragen hier schon mal irgendwann erörtert aber ich konnte leider nichts finden.

(5848 Posts)

(nachträglich editiert am 10.08.2020 um 06:11 Uhr)

Asg stempelt immer ein F mit drauf. Das F alleine hat keine Bedeutung. Dazu gehören der Importeur und das Kaliber was beides meist direkt daneben steht. Es gibt nur wenige Ausnahmen (H&K z.b.). Wenn diese Daten dann auch in der PTB Liste so hinterlegt sind, sind sie auch gültig.

Überkleben ist legitim.

Problem bei F in Verbindung mit Vollauto: Die Polizei kennt nicht jedes Gesetz in und auswendig. Im Zweifel erstmal einkassieren. Vor Gericht wird dir nahegelegt das Verfahren einzustellen, Geldstrafe und Vernichtung mit eingeschlossen. Klagst du, wirst du dank löchrigem Waffengesetz, aller warscheinlichkeit verlieren, kommt auf die Auslegung des Richters drauf an :-S

Bei Waffen über 0,5J Energie ist die Rechtsauffassung des ASVZ weiterhin die, dass der, in Deutschland, zugelassene Importeur auf der Waffe zu finden sein muss, genau wie das Kaliber.

Alle zugelassenen Importeure findet man auf der Liste der PTB:

https://www.ptb.de/cms/fileadmin/internet/fachabteilungen/abteilung_1/1.3_kinematik/1.33/Marken.pdf

JaGo hat seine Aussage falsch formuliert.

Heckler & Koch bilden da keine Ausnahme, auch auf den Waffen muss das F, Kaliber und der Importeur markiert worden sein. Allerdings ist H&K als Marke mit eingetragen. Heisst, dass die Heckler und Koch Markings bereits als Importeur ausreichen, sofern es original Lizenzware ist.

Heckler und Koch findest du an Stelle 21/23/116 in der PTB Liste.

Das "F" im Fünfeck ist in dem Sinne nicht derart geschützt, dass es einen Verstoß darstellen würde, wenn es auf eine Waffe aufgebracht wird, ohne dass die Waffe einen deutschen Importeur besitzt. 

Siehe dazu bspw. ASG, die alle ihre Waffen mit "F" versehen.

Das Aufbringen eines deutschen Importeures, welches nicht durch den Importeur stattfand ist hier problematisch.

Es gab und gibt immer noch Shops im Ausland oder Privatpersonen, die Importmarkings selber aufbringen. Das ist dann nicht erlaubt.

 

Ich habe es auch gerade mit dem anstehenden in Kraft treten der Waffenrechtsänderung so aufgefasst, dass eine Waffe eine Waffe ist und bleibt. Und eine Waffe benötigt die o.g. Bezeichnungen. Diese Kennzeichen machen ein Spielzeug aber nicht zur Waffe. 

Bei Inverkehrbringen definiert das führende wesentliche Teil die Waffe. Gesetz will, dass es das Gehäuse ist. Nach strenger Lesung könnte es bei ASG auch der Lauf sein. Wir sind Mal wieder Grauzone.

Mit einem Receiver, der sein Leben als SAEG begonnen hat, darf also nach meiner Auffassung nicht vollautomatisch schießen. Egal, wie hoch die Energie ist. Solange das Gehäuse saeg ist, bleibt es eine Waffe. 

(13 Posts)

(nachträglich editiert am 10.08.2020 um 11:26 Uhr)

@ Knut Walfisch Also wenn man kein Importeur ist darf man selbstständig gar nicht mehr eine >0,5J Airsoft in eine <0.5J Airsoft umbaun?

Ein wenig context: Wenn ich mir eine P90 (S)AEG kauf, hab ich mir überlegt wäre es praktisch wenn ich dafür 2 Gearboxes hätte: Eine >0,5J Semi und eine <0,5J Auto, die ich dann je nach Spielfeld einsetzen kann (und eine extra Gearbox ist günstiger wie eine extra Airsoft).

Damit sie wärend die >0,5J Semi Gearbox eingesetzt ist legal ist braucht sie den ?orginal Importeur? und das F.

Aber Beides is ja auch noch drauf wenn ich die andre gearbox einsetze.

@ Milkaa Kleine zusatzfrage darf ich den importeur entfernen?

Noch ne andre kleine frage: Für welchen shop steht ASG? (Bin neu, offensichtlich xD)

(13550 Posts)

(nachträglich editiert am 10.08.2020 um 12:06 Uhr)

Legal zugelassene Waffe mit F und allen vorgesehenen Markings.
legal.

Du entnimmst die GB (F Box) und setzt einen 0,5er GB mit FA ein.
Das F ist für Spielzeug uninteressant. Ist eins drauf, spielt das keine Rolle.
Das Problem entsteht erst wenn ein uninformierter Polizeier der Meinung ist "F=kein FA". Dann geht das Ding zur Prüfung und es ist alles möglich.
Von "Sorry für den Stress" bis zum "Wir vernichten es und du zahlst dafür".
Daher klebst du da was aufs F, einfach als Placebo... gegen Uniformierte...

Nach dem Spiel, setzt du wieder die F Box ein. Damit ist die Waffe im Ausgangszustand und wieder legal.

Gesetzt eine Kontrolle würde erfolgen, wird man eine legale Waffe und ein einfaches Bauteil feststellen.

 

In jedem Fall, wird ein sturer und schlecht Informierter Polizeier Stress machen wollen. Einfach weil er es kann.

Fall aus dem Bekannten Kreis. Ein Faltmesser, mit BKA Zulassung als legal und unbedenklich. Trotzdem viel Zeit bei der Kontrolle verloren und einiges An Schreibkram im Anschluss inkl Polizeigebäudebesuch...

 

PS:
https://www.airsoft-verzeichnis.de/index.php?status=forum&forennummer=&sp=1&threadnummer=0000208558 Thema ASG F

Andersrum gabs auch schon Fälle, wo aus Unwissenheit wegen fehlendem F eine 05er mitgenommen hat.

Zitat me self:


In jedem Fall, wird ein sturer und schlecht Informierter Polizeier Stress machen wollen. Einfach weil er es kann.

Moin,

ungefähr wie Sirke es gesagt hat.

Du hast auf jeden Fall keine 100% Sicherheit, da sich nicht jeder so gut damit auskennt.

Grundsätzlich rate ich aber davon ab.

Lieber etwas sparen und auf eine zweite Waffe gehen. Dazu kommt ja, dass HopUp, Lauf etc. auch nur ein Kompromiss sind, wenn du von 0,5J auf bspw. 1,2J gehst.

Da macht es mehr Sinn zwei Waffen zu haben.

Wenn du Airsoft aktiv betreiben willst, wirst du in den nächsten Jahren sowieso zwei, drei oder noch mehr Waffen besitzen. Das ist leider so *scherzhaft leider*.

Kenne kaum einen der es bei einer belässt.

 

Was das Marking angeht: Entfernen kannst du es immer, wieder aufbringen aber darfst du nicht. Warum man es entfernen möchte erschließt sich mir aber nicht. Wenn eine Behörde oder ein Beamter Zweifel hat wird es recht egal sein ob ein Marking drauf ist oder nicht.

 

ASG ist ein Dänischer Hersteller/Importeur. Auf Grund des dänischen Firmensitzes eben kein Deutscher Importeur. Ein "Shop" ist es in dem Sinne nicht, eher wie Umarex zu sehen.

 

Greetz

(3284 Posts)

(nachträglich editiert am 10.08.2020 um 13:13 Uhr)

Reden wir mal von naher Zukunft: Regeln ab dem September 2020.

Der Importeur wird nicht mehr benötigt (übrigens schon seit 2017 nicht). Anstelle dessen tritt der Hersteller (für Waffen, die ab September nach Deutschland verbracht werden).

Ansonsten muss das F, Kaliber und die Typenbezeichnung auf das führende wesentliche Teil (das ist vermutlich das Gehäuse). Und wesentliche Teile sind wie ihre Waffen zu behandeln.

Klar kann man alle Kennzeichen entfernen - dann sollte die Waffe aber auch dauerhaft funktionsunfähig sein. Und was die Nachweisbarkeit anbelangt... da wird das Gesetz völlig ausgehebelt, aber belassen wir es hier erstmal dabei.

Künftig darf in einer ü0,5er SAEG keine u0,5er FA Gearbox mehr rein. Da bereits das Gehäuse die Waffe "definiert", ist Vollautomatik nicht mehr zulässig, auch wenn unter 0,5 J. Im Übrigen stellt das eine erlaubnispflichtige Bearbeitung dar (Änderung der Schussfolge: Halbautomatik zu Vollautomatik)

Kurzum:

Beschaff Dir zwei Bodies. Eins mit allen erforderlichen Kennzeichen, eins ohne.

Grüße

"Der Importeur wird nicht mehr benötigt (übrigens schon seit 2017 nicht). Anstelle dessen tritt der Hersteller (für Waffen, die ab September nach Deutschland verbracht werden)."

Als ASVZ haben wir diese Rechtsauffassung, vor allem was die Aussage seit 2017 angeht, nicht geteilt.

Auch was das ab September 2020 betrifft. Wir müssen das genau prüfen und dann wird sich das ASVZ dazu äußern. So lange bleibt die aktuelle Regelung bestehen, auch ab September.

 

Nur als Info

Nochmal kurz zu mienen ursprünglichen Fragen zurück:

Ich: "Darf das F im Fünfeck, das ja eine ?amtliche Kennzeichnung? ist, aus reinen "decko" Gründen auf Gegenständen angebracht werden?"

Millkaa: "Das "F" im Fünfeck ist in dem Sinne nicht derart geschützt, dass es einen Verstoß darstellen würde, wenn es auf eine Waffe aufgebracht wird, ohne dass die Waffe einen deutschen Importeur besitzt.

Siehe dazu bspw. ASG, die alle ihre Waffen mit "F" versehen.

Das Aufbringen eines deutschen Importeures, welches nicht durch den Importeur stattfand ist hier problematisch."

Hast du dazu zufällig Referenzen?

Ich: "Und wenn nein: Gilt eine reversibles überkleben als entfernen?"

Sirke: "Daher klebst du da was aufs F, einfach als Placebo... gegen Uniformierte..."

Also nein?

Und meine Zusatzfrage is vor ein paar Posts ein bischen untergegangen:

Wenn ich von einer F Waffe den imprteur aber nicht das F entferne ohne andere Modifikationen, wird sie dann illegal?

Ist eine theoretische Frage fürs Verständnis, ohne praktikablen Hintergrund.

Am besten liest du dich noch einmal in der Rechtslage ein.

Hier im Forum wirst du kein Rechtsauskunft bekommen, dafür gibt es ausgebildete Fachkräfte.

Generell solltest du als Privatperson keine Markings aufbringen. Sinnvoll ist es auch keine zu entfernen, weil es wenig Sinn macht.

Paintjob sind da oft benutzt. Einige lassen die Markings aus, andere nicht.

Es kann dir immer passieren, dass du dennoch Probleme bekommst, wenn du was an den Markings veränderst.

Wenn du rechtlich sicher sein willst geh zum Anwalt und bezahle was für die Rechtsauskunft, wenn diese so 100% sicher ist.

Airsoft ist viel Grauzone und leider auch einiges an Auslegung 

(3284 Posts)

(nachträglich editiert am 11.08.2020 um 07:34 Uhr)

Das F darf ohne Berechtigung nie selbst auf eine Waffe über 0,5J aufgebracht werden, auch nicht aus Dekogründen!

Und dass das F auch erst mit Importeur "gültig" wird, ist so völliger Unsinn... Nicht jede Waffe wird importiert - entsprechend gibt es auch nicht immer einen Importeur.

Das mit ASG ist im Übrigen in diesem Zusammenhang aus der Luft gegriffen... Der Importeur sitzt im Ausland und für den gelten deutsche Gesetze nicht - das ist auch der Grund, warum deren F ohne Hinterlegung im PTB Protokoll unwirksam ist. Draufmalen dürfen die aber, da Ausland...

Das F als Zeichen ist an sich nicht geschützt, richtig, aber das Auftragen auf eine prüfpflichtige Waffe benötigt eine Berechtigung. (§ 11 Absatz 6 Satz 4 BeschussV).

Das Überkleben mit der Absicht, den Klebestreifen wieder reversibel entfernen zu können, stellt keine Entfernung des Kennzeichens dar. Das Kennzeichen verbleibt ja weiterhin auf der Waffe und wird nur durch einen Streifen überdeckt, nicht entfernt. Davon ab gibt es keinen Grund, das F entfernen zu müssen. Das F privilegiesiert die Waffe - warum auf das Privileg verzichten?

Wenn der Importeur (oder auch das F) entfernt wurde, wird die Waffe nicht automatisch "illegal" (im strafrechtlichen Sinn). Es fehlen lediglich Kennzeichen. Mit Kaufbeleg/Nachweis, dass diese Waffe bestimmte Kennzeichen besaß, kann man sicherlich auch Kennzeichen nachträglich auftragen lassen - über den Importeur oder ggf. durch erneute Prüfung beim Beschussamt (über BüMa). Wenn Importeur fehlt oder nicht mehr existent ist, müsste man prüfen, ob die Waffe dann als Einzelstück geprüft und gekennzeichnet werden kann.

 

EDIT: Ortho

"Das F als Zeichen ist an sich nicht geschützt, richtig, aber das Auftragen auf eine prüfpflichtige Waffe benötigt eine Berechtigung. (§ 11 Absatz 6 Satz 4 BeschussV)."

Es geht um das aufbringen auf einer nicht prüfpfligtigen waffe (Bzw. auf das nicht entfernen wenn die waffe in ein nicht prüfpflichtiges spielzeug umgebaut wird).

Oder werden <0,5J Waffen auch geprüft?

@Milkaa ich weis das ich keine rechtsichere auskunft bekomme, aber ich wollte wissen ob du ne quelle für deine aussage hast, oder auch nur den asvz handzettel.

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