Lauflänge verändern

 
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(69 Posts)

(nachträglich editiert am 12.06.2020 um 14:43 Uhr)

Hier nochmal für alle die sich für die Einhaltung des deutschen Waffengesetzes interessieren bzw. es noch nicht wussten: Die Innenlauflänge einer Airsoft über 0,5 Joule darf nicht eigenständig ohne entsprechende Erlaubnis verändert werden (egal ob abgesägt oder länger/kürzer verbaut)! Sie muss dem bei der PTB abgenommenen Maß entsprechen. Ein Berechtigter darf natürlich Änderungen vornehmen, welche danach vom Beschussamt abgenommen werden müssen. Wie die Behörden die Sache aktuell regeln: https://m.youtube.com/watch?v=GLiQ8YAB2hc

(13033 Posts)

(nachträglich editiert am 12.06.2020 um 14:54 Uhr)

GsP...

 

Es ist in der ganzen Geschichte vom ASVZ nicht ein Fall aufgetaucht, das wer wegen sowas Stress bekommen hätte. Auch die hiesigen §Reiter hab noch nicht aufgeschrien, aber bei GsP wurde schon mehrfach gesagt xyz.

Joker hat zwar absolut Recht, aber GsP halte ich ebenfalls für eine ziemlich fragwürdige Quelle.

Dazu kommt, dass in allen Fällen die mir bekannt sind, bei denen Airsoft Waffen beschlagnahmt wurden, das ganze in Verfahrenseinstellung und Vernichtung der Objekte geendet hat.

Doch darf sie...
Es ist ledeglich das BEARBEITEN von Schussrelevanten Teilen verboten.
Der Lauf ist Schussrelevant, ja. Der Lauf wird aber nicht bearbeitet. Du kannst dir auch 100 Meter Lauf in deine Wumme schieben, juckt keine Sau. Lauf absägen ist hingegen nicht erlaubt.

GSP ist keine seriöse Quelle, bitte....
Die haben auch erzählt, dass AS-Magazine verboten werden und was weiß ich nicht für ein Schwachsinn...

Dass ASMags keine richtigen Mags sind, weil BBs keine Treibladung besitzten brauche ich ja nicht zu erwähnen.

Sollte ich Stuss erzählen bitte ich darum, dass mir das jemand mit einer gesetzlichen Quelle und am besten einem Ausschnitt psotet. (bzw nicht nur mir, sondern jedem hier)

(13033 Posts)

(nachträglich editiert am 12.06.2020 um 15:05 Uhr)

Der Anfang ist schon wieder der derzeitigen Tatsache, welche jeder erlebt der damit handelt. Es wird abgenommen und 5 Lieferungen später ist der Piston blau statt rot, es wird nicht weiter gegeben und selbst wenn ist es jedem Shop egal. Dann wird statt dem Klarsichtnozzle ein Alu-Doppeloring-Nozzle verbaut, das ändert die J, auch keine Neuabnahme beim Amt. Beide Fälle sind eine Änderung des Musters.

Es wird in dem Video auch nicht ein einziger § genannt, oder Quelle.

Ich würde es in dem Fall schon fast als Werbevideo deklarieren und Angstmache um den eigenen Gewinn zu erhöhen.

(3284 Posts)

(nachträglich editiert am 12.06.2020 um 21:49 Uhr)

Wer GsP als Rechtsquelle missbraucht, ist in diesem Bereich falsch!

Anlage 1 Abschnitt 2 Numer 8 ff WaffG

  • Im Sinne dieses Gesetzes [...]

    8.1
    werden Waffen [...] hergestellt, wenn aus Rohteilen oder Materialien ein Endprodukt oder wesentliche Teile eines Endproduktes erzeugt werden [...]

    8.2
    wird eine Schusswaffe insbesondere bearbeitet oder instand gesetzt, wenn sie
    verkürzt,
    in der Schussfolge verändert oder
    so geändert wird, dass [...] Geschosse anderer Kaliber aus ihr verschossen werden können, oder
    wenn wesentliche Teile, zu deren Einpassung eine Nacharbeit erforderlich ist, ausgetauscht werden;
    eine Schusswaffe wird weder bearbeitet noch instand gesetzt, wenn lediglich geringfügige Änderungen, insbesondere am Schaft oder an der Zieleinrichtung, vorgenommen werden,

Nummer 21.2 WaffVwV

  • Herstellen ist das Anfertigen wesentlicher Teile von Schusswaffen,
    von Schalldämpfern für Schusswaffen und
    das Zusammensetzen fertiger Teile zu einer Schusswaffe,

    es sei denn,

    dass die Schusswaffe nur zur Pflege,
    zur Nachschau oder
    zum Austausch von Wechsel- oder Austauschläufen sowie Wechselsystemen auseinandergenommen wird.

    Das Zusammenfügen von Bausätzen erlaubnisfreier Schusswaffen nach Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 1.7 bis 1.9 ist kein Herstellen.

    Eine Schusswaffe wird bearbeitet, wenn

    ihre Funktionsweise geändert wird (z.B. Umarbeitung einer Schreckschusswaffe in eine Waffe für Patronenmunition, einer Repetierwaffe in eine halbautomatische Waffe, einer Schusswaffe für Einzelfeuer in eine für Dauerfeuer), wenn

    wesentliche Teile der Waffe [...] ausgetauscht, geändert oder in ihrer Haltbarkeit beeinträchtigt werden (z.B. Verkürzung des Laufs, Änderung des Patronenlagers) oder wenn

    das Aussehen der Waffe wesentlich geändert wird (z.B. Abänderung einer Langwaffe in eine Kurzwaffe durch Verkürzung des Schaftes, Montieren von Kühlrippen, Anbringung eines Zielfernrohrs durch mechanische Veränderung an der Waffe). [...]

    Keine Bearbeitung ist es, einen Einsteck- oder Austauschlauf einzusetzen.

    Eine Schusswaffe wird instand gesetzt, wenn ihre Funktionsfähigkeit durch wesentliche Änderung oder Bearbeitung wiederhergestellt wird oder wenn Mängel, welche die Schusswaffe funktionsunfähig machen, beseitigt werden.

Kleiner Hinweis: die WaffVwV ist eine Vorschrift für Behörden; also kein Gesetz und keine Verordnung, die für den Bürger unmittelbar gültig ist.
Auch diese ist in ihren Ausführungen zum Teil ungenau oder unvollständig ausformuliert.

 

Das PTB-Muster gilt in erster Linie für Importeure, um nicht jede einzelne importierte Waffe abnehmen zu lassen. Erspart also Bürokratie und lange Prüfzeiten.
Was der Endverbraucher (erlaubnisfrei) mit der Waffe macht, hat mit dem Muster wenig zu tun.

"Herstellen" trifft beim Austausch des Laufes faktisch nicht zu.

"Bearbeiten" besteht beim Einsetzen eines Austauschlaufes ebenfalls nicht.
Austauschläufe sind für ein Waffenmodell/-system bestimmt und erfordern üblicherweise keine Nacharbeit.

Wenn Du Dich auf das "verkürzt" stürzt:
Damit ist das Ändern der Waffe von einer Lang- zu Kurzwaffe gemeint. Und selbst das ist für Airsoft irrelevant, da wir waffenrechtlich weder Kurz- noch Langwaffen haben.

Lauf absägen ist bis spätestens September 2020 noch Grauzone und wird allgemein davon abgeraten.

 

Das Vernichten der Waffen hat meist ebenfalls nichts mit (unerlaubter) Bearbeitung zu tun. Waffen werden meist eingezogen, wenn jemand diese unberechtigt geführt hat oder wichtige Kennzeichen fehlen.

Das Vernichten erfolgt dann manchmal auch eher "aus den Augen, aus dem Sinn" - entweder um den "Täter" die große Rechtskeule wegen Verstoß gegen das WaffG im Führungszeugnis zu ersparen - oder um drakonische Strafen zu verpassen.

 

Grüße

Zum letzten Absatz: oder damit der Richter recht behält und weil der andere Weg für den Angeklagten einfach zu Teuer würde im Verhältnis. Hatten wir ja schon gelesen.

(546 Posts)

(nachträglich editiert am 12.06.2020 um 15:11 Uhr)

Danke, dann habe ich keinen Stuss von mir gegeben.
Oder ich bin durch das Wetter zu matschig, um der des tollen Amtsdeutsch mächtig zu werden.

Aber ich glaube es wurde soweit alles geklärt.^^

Edit: Lauf absägen war Grauzone, good to know.

Außenlauf, innen ist bearbeiten, somit verboten, noch.

Danke für eure dezent mit Hass getränkten Kommentare. ;) GsP Airsoft hier für irgendwas einzuspannen war sicherlich nicht meine Absicht, sondern sollte lediglich ein Beispiel sein. Wenn ich mich mit meiner Behauptung irre, ist es mir nur Recht! :)

(3284 Posts)

(nachträglich editiert am 12.06.2020 um 17:47 Uhr)

Hass? Nein, wohl eher der Verweis darauf, dass Du einfach etwas in diesen Bereich reingeschossen hast, das nicht wirklich fundiert belegt wurde.

Der öffentliche Rechtslage-Bereich fordert nunmal auch das Belegen mit Rechtsquellen. Das erfolgte bei Dir nicht.

Nachtrag von mir noch zum Thema "verkürzen":
Die Verkürzung des Innenlaufes ist eine erlaubnispflichtige Bearbeitung.
Das umfasst z.B. das Absägen eines solchen. Davon unberührt ist mEn der Austauschlauf.
Einen bestehenden Lauf zurechtsägen = erlaubnispflichtig.
Einen bestehenden Lauf durch einen kürzeren Austauschlauf ersetzen = erlaubnisfrei.
Das geht zumindest aus dem Fragekatalog zur Sachkundeprüfung hervor.
Das gilt auch ab September 2020.

Interessant ist es eher dann:
Einen bestehenden Lauf durch einen verkürzten Austauschlauf ersetzen = unklar.
Ist der verkürzte Austauschlauf länger als der bestehende Lauf = tendenziell erlaubnisfrei.
Ist der verkürzte Austauschlauf kürzer als der bestehende Lauf = tendenziell erlaubnispflichtig.

Da es aber hinsichtlich dessen keine mir bekannten (öffentlichen) Urteile gab, lässt sich die genaue Deutung schwer abschätzen.

Grüße

Ich meine den Hass einiger auf GsP Airsoft. Kann ich jetzt nicht ganz nachvollziehen aber war offensichtlich eine gute Vorlage meinerseits. Normalerweise tendiere ich zu fundierten Aussagen (siehe auch im Stippling Thema). Werde nochmal genau prüfen warum ich seit Jahren dachte, dass ein längerer Lauf nicht geht.

(3284 Posts)

(nachträglich editiert am 12.06.2020 um 19:34 Uhr)

Wahrscheinlich deswegen, weil es bei Feuerwaffen eine Beschusspflicht auslöst und bei diesen ein längerer Lauf meist nicht einfach durch Plug-and-Play ausgetauscht werden kann, was dann eine erlaubnispflichtige Bearbeitung nach sich zieht.

 

OT:

GsP ist bezahlt und kommerziell. Grundsätzlich ist nichts dabei, aber die Jungs sind in ihrem Auftreten nicht unbefangen und reden auch oft genug unbelegten Stuss. Ihr Auftritt wirkt zudem so, als nehmen sie sich wichtiger als der Rest und Clickbait gibt dann sein übriges. Wahrscheinlich sind sie deswegen so manch einem unsympathisch.

(69 Posts)

(nachträglich editiert am 17.06.2020 um 12:56 Uhr)

Von GsP Airsoft mal abgesehen ist der allgemeine Tenor unter den Händlern, die ich gefragt habe, jedenfalls ähnlich. Die PTB erlaube es ihnen nicht, dass die Innenlauflänge verändert wird, da nicht geprüft. Also baut keiner offiziell einen längeren Lauf ein (ohne Neubeschuss). Daraus folgt dann aber die Information an den Kunden, dass er es auch nicht dürfe. Als "Rechtsgrundlage" wird dann wieder die PTB genannt...

(13033 Posts)

(nachträglich editiert am 17.06.2020 um 13:55 Uhr)

Sie machen das Gewerblich, kenne den Unterschied.

Die Aussage stimmt nicht von den Händlern. Bei Tuningoptionen Lauf:
Bagadi schreibt "in passender Länge"
Softairstore gibt an das die Läufe in Länge X verbaut werden beim Tuning (ist zu 99% abweichend vom originalen Innenlauf).

Bei den andern Shops wirds auch so gemacht, ausser du verlangst das der Innenlauf gleich lang ist. Auch werden die, bei 2 Tagen Bearbeitungszeit, die sie machmal nur brauchen, da keine Zeit für eine Neuabnahme haben, da dauert der Postweg schon länger hin und zurück.

Bezüglich Änderung von Seiten Asien hab ich ja schon geschrieben, das es keiner erneut zum PTB gibt, weils keiner nachprüft. Modell ist abgenommen, Rest egal.

 

 

Kurz: Die Aussage ist für uns als Endkunden egal, wir können und dürfen andere Innenlauflängen verbauen (später auch kürzen) und Aussen (ma sehen wie lange noch) Kürzen oder anbauen wie wir lustig sind.

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