Verkauf und Versand....das leidige Thema
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Was soll man da machen ?

Problem :

User A schickt dir eine Kaufgebot auf einen 10Euro Artikel für 5 Euro du nimmst ihn für 5 Euro an und schreibst ihm das der Versand noch dazu kommt.

User A geht aber davon aus das der Versand bei 5 Euro inkl. ist.

Ich würde jetzt quasi meinen Artikel verschenken und noch den Rest Porto bezahlen.

Muss ich das hinnehmen ? 

 

Natürlich nicht. Verkauft wird nur der Artikel. Er kann ihn ja abholen.

Ein aussagekräftiger Verkaufstext mit dem Hinweis, das der Käufer den Versand zu zahlen hat beugt solchen Problemen vor. 

Ansonsten wenn nichts anderes vereinbart wurde kommt der Versand auf den Kaufpreis oben drauf. 

Wenn ihr Hilfe bei der Einigung braucht weißt du ja wo man diese bekommt.

(1212 Posts)

(nachträglich editiert am 08.04.2024 um 09:21 Uhr)

Warum diskutieren was im Gesetz schon geregelt ist?

ASVZ könnte natürlich den Punkt "Preis" in "Preis der Ware" ändern, wobei es dann immernoch unwillige gibt.

Ich kenne es grundsätzlich so, dass wenn nicht anders besprochenen oder verhandelt der Versand immer exkl. ist.

Ich glaube es sogar hier irgendwo mal gelesen zu haben, kann mich aber täuschen.

Und nein du musst es natürlich nicht so hinnehmen, da der Preis sich nur auf den Artikel bezieht.

Also grundsätzlich ist der Versand bei sowas immer exkl. Außer es steht dabei dass es incl ist. 

Das Problem des Asvz ist aber, dass zum größten Teil unverschämte Preisangebote gemacht werden und die Erfahrung zeigt dass das meiste preisliche verhandeln immer um das exkl/incl. Des Preises geht.

Find ich zwar absolut kernbeknackt aber man hat ne schwierige Position wenn man das ganze immer zu trennen versucht...

Einfach nen Feld machen, wo der Verkäufer die Versandkosten eintragen kann. Wenn der Nutzer dann einen Preisvorschlag senden will, kommt ein Feld wo er den Vorschlag eingeben kann und darunter ein Text das X€ Versandkosten hinzukommen.

Verpackung und Versand, man muss ja iwo Karton, Füllmaterial und Klebeband besorgen.

Was wenn man bei einem mehrers bestellt, oder gar abholt? Dann kommt der nächste und will dafür extra Textfeld das die Kosten reduziert werden bei sowas, weil einer das dennoch haben wollte, weils ja dabei steht.

(367 Posts)

(nachträglich editiert am 29.04.2020 um 01:22 Uhr)

jetzt wirds aber wild hier... geht man utilitaristisch ran hat das textfeld für versand aufjedenfall einen nutzen und der ist im gegensatz zu füllmaterial auxh ein praktisch standardteil der individualklauseln. Aber gut „dont feed the troll with styropax“ Thema ist wohl durch aber eine kleine Ergänzung habe ich noch: Wenn es bei dem Artikel keine Rechtsbelehrung gab die individuelle Kaufbedingungen regelt dann hat der käufer wahrscheinlich auch anspruch auf die die Rückgabe nach Fernabsatzvertrag bzw unabhängig davon bei Mängeln, dann hat er auch anspruch die Versandkosten zurückzubekommen. Ist mir schon ein paar mal über den Weg gelaufen und wollte ich aufjedenfall noch ergänzen rein zur komplementierung

passende Rechtsquelle: Fernabsatzrichtlinie 97/7/EG sehe in Art. 6 Abs. 2 S. 1 (Erfahrungsbericht, keine gemeingültige Rechtsberatung) 

Bzgl der Thematik um das Kästchen: Warum nicht. PapaBear‘s Coder Qualitäten sind unumstritten und es würde genau soetwas verhindern, da es auch die klassischen Probleme rund um die selbst formulierten Vertragsklauseln entspannen würde. Gibt da auch eigentlich noch viel mehr, gerade bei „Privatkauf kein XY“ deren verschiedene Wortlaute bereits in mehreren gerichtlichen Entscheidungen als oftmals unzureichend erklärt wurden. Dieses Fass muss man nun wirklich nicht aufmachen, der Verkäufer trägt dieses Risiko eben wenn er sich nicht richtig einliest, aber ich finde die Idee bei den Versandkosten garnicht mal schlecht so kann man selbst auch nochmal nachverhandeln auf eigenes risiko oder kosten jenachdem. Schafft übersichtlichkeit und uU auch mehr rechtssicherheit und kann im zweifel sogar noch das moderatorenteam entlasten. 

 

Ich schreibe immer in den Verkauf, dass der Käufer den Versand zahlt, solange nicht anders abgesprochen. Hatte noch nie Probleme in der Richtung bei jeder Menge verkäufe...

nö einfach unten mit rein und fertig. je mehr man rein schreibt umso weniger unklarheiten fertig. und mann kann es von vorherigen verkäufen kopieren

@Loki nur mal zur nachfrage: was willst du kopieren? :D nur das mit den versandkosten oder die gesamte rechtsbelehrung?

wenn du die gesamte rechtsbelehrung meinst können wir uns mal abends gerne im TS treffen, jeder nimmt sich n kasten Bier oder 2 und den Marktplatz durchgehen, welche klauseln rechtsgültig sind. Rein aus meiner erfahrung mal würde ich sagen dass ein gericht wenn es drauf ankommt 20-30% der texte einkassieren könnte weil sie nicht richtig formuliert sind. Unterschied zwischen Garantie und gewährleistung ist wahrscheinlich das bekannteste. Aufjedenfall reicht es um damit mehr lebenszeit zu verschwenden als man es müsste. Daher bin ich der Meinung ist „copy paste“ da nicht so ganz zielführend gerade bei Airsoft wo zwischen „Kaputt ich will mein Geld zurück“ und 5 Sterne Bewertung oft nur ein Lipo-Akku zum preis einer feinunze Gold vom Deutschen Shop deines Vertrauens liegen...

(13556 Posts)

(nachträglich editiert am 29.04.2020 um 04:20 Uhr)

Ich mach das wie folgt

Beispiel im Verkauf:

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Kleingedrucktes

Wenn Ihr tauschen wollt, bietet mir bitte nicht irgendwelchen Reste Kistenkram an. Ich brauche keine Masken, billige Brillen, Schniperanzüge oder Chinawesten.
Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss von Gewährleistung oder Garantie da ausdrücklich als Bastlerware angeboten.
Sollten jedoch Probleme auftreten, werde ich versuchen zu helfen.
Kosten für Paypal und Versand gehen zu lasten des Käufers.
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Dann bei ernstem Kaufintersse mit Zusage des Kaufs

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Hai,
Ich reserviere das ***** bis Zahlungseingang maximal 5 Tage für dich.

Der Versand erfolgt so schnell wie möglich.

Kaufvertrag: ****, wie in Artikelbeschreibung beschrieben.

Kaufsumme exklusive. Versand: *** Euro
(bitte Versandart wählen und dazurechnen. Ich empfehle Hermes versichert 5 Euro)

Versand erfolgt nach Zahlungseingang
PayPal: ***@gmail.com mögliche Gebühren gehen zu Lasten des Käufers.

Betreff: ****

Eigentumsvorbehalt: Die Parteien sind sich einig, dass der Kaufgegenstand bis zur vollständigen Bezahlung, d.h. bei Barzahlung bzw. Eingang des Kaufpreises auf dem Verkäufer-Konto im Eigentum des Verkäufers bleibt.
Es handelt sich um einen Privatverkauf. Daher schließe ich Garantie oder Gewährleistungsansprüche jeder Art aus.
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Reservieren bis Zahlungseingang, gibt mir die Option bei abspringenden Käufern einfach den Artikel wieder scharf zu stellen. Spart Arbeit.
 
Damit hatte ich als Verkäufer noch keine Probleme und Beschwerden gabs auch noch nicht.

Als Käufer, bekommt der Verkäufer von mir ne PN, in der ich nach dem Gesamtpreis inkl Versand frage. Überwiesen wird dann von mir, der geforderte Betrag per PP +3%. Die paar Cent extra, sorgen für einen ruhigen Nachtschlaf.
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