Verkauf und Versand....das leidige Thema
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(5847 Posts)

(nachträglich editiert am 29.04.2020 um 08:34 Uhr)

Gut das man hier keine Gebühren zahlen muss, sonst gibt es die 1€ Spezialangebote, mit 100€ Versandkosten :-P

Wer keinen vernünftigen Verkaufstext mit Artikelbeschreibung und oder Versandkosten verfassen kann, ist selbst Schuld.

Ein neues Feld, um die unfähigen Verkäufer, sowie Käufer zum Nachdenken zu bewegen, finde ich nicht Zielführend. Teilweise führt es zu noch mehr Verwirrung bei Mehrfachkäufen vom selben Anbieter oder auch Mehrfachverkäufen (X Artikel gleichzeitig zu verkaufen, porto pro Artikel!?).

 

Wer nicht lesen kann oder will, wird das auch dann nicht tun.

Es hat doch auch irgendwie die Letzten Jahre funktioniert.

[Thread verschoben nach: "Kritik und Anregungen"]

@Ja Go eigentlich wollte ich es mit meinem Kommentar hier auch auf sich beruhen lassen aber bei dir ging leider der TriggerAlarm los... Die Meinung zu vertreten ist prinzipiell soweit ok aber die Belehrung bzgl der Unfähigkeit ist insofern recht interessant, als dass bei deinem einzigen Verkauf den ich finden konnte die Rechtsbelehrung schonmal falsch ist. Und das auchnoch mit exakt dem Beispiel was ich gebracht habe nämlich Garantie mit Gewährleistung verwechselt... 

Meine Meinung ist dazu eig auch recht simpel: das was Sirke schreibt ist in meinen augen eine gute Vorlage, hat alles und ist top geschrieben. 5/7 würde wieder :P  Wenn die Mods nur in sehr geringem Teil Marktplatzstreitigkeiten klären müssen seh ich da auch keinen Bedarf, wie Ja Go schon sagte seine eigene Unfähigkeit wird mir als Käufer zum Nutzen (seine eigenen Worte). Sollte das aber ein häufigeres Thema sein wäre das vlt etwas was man ansprechen könnte intern. 

Und noch ganz grundlegend wäre mal ein Guide wie sie zu weihnachten ja alle wieder schreiben zu diesem Thema vlt ganz cool. Nur so mal als inspiration vlt mag ja jemand :) 

Wenn ich was verkaufe gibt es nichts festes. Ich biete das an, was der Käufer will. DHL, Hermes oder DPD. Dazu versichert oder nicht. Manchmal wird es schwerer als 2Kg dann müsste ich vorher alles packen.

Rein rechtlich wäre die Frage ob der Verkäufer bei drei Artikeln bspw. Anspruch auf die drei Versandkosten hat. Vorausgesetzt es wird nicht anders abgesprochen.

 

Ich schreibe es immer detailliert in den Text.

 

Wenn alle Handelspartner ein paar Nachrichten austauschen käme es nie zu solchen Problemen.

[Post von [Mitglied gelöscht] (29.04.2020 21:09) wurde als "sonstiger Regelverstoß" markiert und daher ausgeblendet]

Weil der K den zu zahlen hat, aber es Deppen gibt, die das nicht wissen und auch nicht akzeptieren wollen. Und nur wegen den Trollos wird das hier breit gelatscht was § geklärt ist.

@Sirke: Wenn du immer einen standardisierten Text verwendest, dann kann dir das als AGB ausgelegt werden. Dann kannst du die Gewährleistung usw. nicht mehr ausschließen.

Schau meine Verkäufe durch und du wirst merken, das mir dieser Punkt bekannt ist.

Zusätzlich reichen die "Verkäufe" von mir in der "Menge" nicht als Gewerblich aus.

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