Einhandmesser?! Ist das nun eins???

 
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Hallo zusammen,

eine Frage bitte an die "Rechtsgewannten", ist das ein sogenanntes Einhandmesser?
Meiner Meinung nach NICHT, da es sich zwar mehr oder weniger mit einer Hand schließen lässt, aber eben NICHT mit einer Hand öffnen lässt!

Hier der Produktlink...



Ermessensentscheidung des Beamten..

als was wird es denn beworben/Verkauft...(TAschenmesser)

-> Begadi mal anschreiben Walter weiss da sicher schnell ne Antwort

 

wenn es nicht zu stramm angezogen ist lässt sich so ein messer in der Regel sehr einfach auch von ungeübten "aufflippen" also im Zweifel JA einhandmwesser nach 42a

Ist mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Einhandmesser, solange es keine Sperrvorrichtung zum Öffnen hat.

Hatte man ein Urteil hierzu gelesen, wovon seitens des Richters argumentiert wurde, dass es unerheblich sei, wie schwergängig es mit einer Hand zu öffnen sei, solange die grundsätzliche Möglichkeit bestehe.

Aber diese Frage passt besser in ein Messerforum, wo das Thema breiter getreten wurde als hier...

Einen Bezug zu Airsoft sehe ich nicht, da wir ohnehin nicht in der Öffentlichkeit mit Waffe agieren - außer beim verschlossenen Transport.

Grüße

[Post von Cello (17.03.2020 21:53) wurde als "SPAM / Trolling / unerwünschter Beitrag" markiert und daher ausgeblendet]

Die Nagelkerbe ist zwar immer ein Indiz für ein Zweihandmesser, aber halt auch nicht mehr und spätestens ein Richter wird dann entscheiden, als was das gewertet wird, notfalls mit Einbeziehung höchst fachkundiger Meinung des BKA.

Das Problem wäre aber auch nicht die Einhandöffnung, sondern auch das Feststellen der Klinge. Insofern sind z.B. Slipjoint-Messer mit Einhandöffnung 42a-konform (§ 42a (1) Nr. 3 WaffG: "einhändig feststellbarer Klinge").

Eine gesicherte Rechtsauskunft wird und sollte dir hier aber keiner geben, auch ich nicht. Darum würde ich dir empfehlen, dieses Messer nicht in der Öffentlichkeit zu führen. In Messerforen etc. gibt es aber auch etliche Threads dazu, einfach mal mit Schlagworten wie 42a, Einhandmesser etc. suchen, da findet sich genug. Aber Achtung, sind auch nur jeweils "Inspirationen", keine verbindlichen Rechtsauskünfte. Und schützt im Übrigen auch nicht vor einer polizeirechtlichen Beschlagnahme ;-) 

Das sind doch genau die Antworten die ich suchte, natürlich suchte ich hier KEINE rechtsverbindliche Aussage, so weit bin ich dann mental und geistig schon voran geschritten das hier nicht zu erwarten...wie auch, wir zelebrieren hier unser Hobby.

@Marvbec...natürlich geht es hier auf der Seite um Airsoft, das aber gleich so"vorwurfsvoll"rauszukehren bedarf es dann aber nicht (zumindest las es sich so) wink...denn wenn ich mir die Bilder in der Galerie so an einigen Tagen ansehe, dann hab ich auch schon fast den Verdacht im Tierheim gelandet zu sein...hehehe.
Also alles gut...*Daumen*

Zum Thema nochmal,, ja die Nagelkerbe ist tatsächlich auch ein Indiz für mich gewesen, aber es lässt sich tatsächlich "MIT VERRENKUNG" auch einhändig öffnen *Gesichtsklatscher"...und im Rechtsfall wird da ein Richter wohl auch so entscheiden.
Wobei das mehr als Gartenmesser dienst, aber wenn die Gewohnheit das dann in der Tasche stecken lässt und im Supermarkt hervorblitzt und der Wachmann gerade sein trübes Auge richtet hat man den Salat...

Danke Euch...Top

(3523 Posts)

(nachträglich editiert am 18.03.2020 um 07:37 Uhr)

Die Kinge ist feststellbar. Durch die große Aussparung des Heft im Bereich des Nagelhieb gehe ich erstmal davon aus, dass ein einhändiges Öffnen, schlicht durch festen Daumendruck, möglich ist.

Ich würde es einsammeln. Auch wenn ich es vor Ort, beim kurzen Ausprobieren erstmal nicht schaffen sollte, das Messer einhändig zu öffnen.

Ob du das Messer nach Monaten wieder bekommen solltest, weil es in der Fachdienststelle anders bewertet wird, ist mir aber auch egal. Der erste Eindruck ist gegeben und den kann ich auch ohne Probleme vertreten.

 

Kauf dir ein Schweizer Taschenmesser.

[Post von Nordmann (18.03.2020 08:42) wurde als "SPAM / Trolling / unerwünschter Beitrag" markiert und daher ausgeblendet]
(5848 Posts)

(nachträglich editiert am 18.03.2020 um 09:54 Uhr)
Kann auch als Rettungsmesser wegen dem Gurtschneider durchgehen. Die Verschärfung damals, hatte zum Zweck, den Beamten mehr Freiheiten beim Einziehen zu geben. Mach kein Unfug und du darfst es behalten, oder lass es Zuhause. Lettermans sind dahingehend als Werkzeug auch betroffen. Absätze sind im Beitrag, werden jedoch nicht umgesetzt :-S
(3605 Posts)

(nachträglich editiert am 18.03.2020 um 10:09 Uhr)

... Rettungsmesser sind in dem Feststellungsbescheid recht genau definiert... und da passt das hier nicht rein... (Klingenform etc)

 

wäre mir das Risiko nicht wert (darum trage ich "fixed")

 

https://knife-blog.com/feststellungsbescheide-des-bka/#advgb-toc-8925a283-c4b5-4a23-9708-6de2ce6ddb58

https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/Messer/030828FbZ20RescueTool.pdf?__blob=publicationFile&v=3

(86 Posts)

(nachträglich editiert am 18.03.2020 um 19:19 Uhr)

Dank Euch Jungs für die erneute Stellungnahme, auch interessant wie allem Anschein nach ein aktiver "Polizist"(?) das sieht und vorgehen würde.

Die Artikulation dazu empfand ich jetzt als etwas deftig, unnötig direkt, da es mir hier um eine allgemeine Frage ging und nicht um ein..."Hey ich bin 16 und hab nen cooles Knife...", sondern eher um ich bin nen alter Sack mit Familie und wenn mein "Stuben und Gartenmesser aus Versehen in der Tasche bleibt, was wäre dann wenn...also ist es unrelevant wie die Empfindung eines Einzelnen zum Verbleib in einer "Fachdiesntstelle" ist.
In der Tat wollte ich schon mal bei uns im Dorf auf der Polizeidienststelle mal "aus der Praxis heraus getroffene Entscheidungen" erfragen, die hast Du nun zum Teil gegeben und ich danke auch Dir dafür...

Es wird dann für unterwegs tatsächlich das gute alte "Schweizer" Messer/Taschenmesser werden...wobei das Gesetz zu den Messern tatsächlich "albern" (?) ist, die üblichen Verdächtigen bedienen sich eh bei Küchenmesserblock undecided

P.S.: Es war im übrigen ein Werbegeschenk von Begadi, deswegen meine interessierte Frage, denn ich benötige kein von einer Hand zu öffnendes UND feststehendes Messer wink...nur damit nun auch wirklich alles klar gestellt ist laughing

Denk dran, auch Polizeibeamte sind nur Menschen, in Zweifelfall kommt es dann auch auf die Situation und das Gegenüber an, wie sich der einschreitende Beamte entscheidet.
Stichwort gefahrenabwehrrechtliche Beschlagnahme, das kann dann auch "doppelt legale" Messer betreffen. Ist von der strafprozessualen Beschlagnahme zu unterscheiden. Wenn du den Anschein erweckst, eine Gefahr, in welcher Form sei mal dahingestellt, darzustellen, kann das Messer, auch das Schweizer, eingesackt werden.

Da du aber wohl dich selbst als vernünftig siehst, wenn ich das richtig zwischen den Zeilen lese, solltest du ja keine Probleme bekommen. Und bei Unsicherheiten einfach auf Sicherheit gehen, betrifft nicht nur Messer, sondern im Bereich Airsoft ganz viel.

 

(86 Posts)

(nachträglich editiert am 18.03.2020 um 19:49 Uhr)

Genau Schwob...so wollte ich es darstellen, ich alter Sack hab das Messerchen bis jetzt nur als Paketöffner und im Garten hängt ein Ast quer genutzt.

Dabei blieb es immer in meiner Tasche, auch im Supermarkt, als Beispiel, das werde ich nun ändern, denn auch wenn von mir keine Gefahr ausgeht, muss es ja nicht zu Missverständnissen kommen.

Zudem bin ich auch viel zu ehrlich und habe mir noch den Respekt den Beamten gegenüber behalten, das bei einem Aufeinander treffen ich sogar auch den "Inhalt" meiner Hosentaschen hinweisen würde.

Safety first predige ich auch immer im Bereich AS, gerade bei Transportfragen und der gleichen...Dankeschön für Deine Verständnis zum Thema...

@Kevin...Deine Anspielung hat mir tatsächlich keine Ruhe gelassen und ich musste die "Einhandöffnung" mal testen, die Vermutung war richtig, das is so Leichtgängig, das öffnet man einfachst mit einer Hand.

[Post von User 99411 (19.03.2020 08:40) wurde als "falsche Information / Halbwissen" markiert und daher ausgeblendet]

Kai,

im Zweifel orientiert sich ein Staatsanwalt und im Nachgang ein Richter an herrschender Meinung, respektive Rechtsprechung, also einem Urteil eines höheren Gerichts, oft werden dabei ein OLG oder der BGH zitiert. Und der Nagelhieb kann bei vielen Messern wunderbar dazu genutzt werden, die Klinge einhändig zu öffnen, ich unterstelle den Konstrukteuren da sogar den ausdrücklichen Willen dazu. 

Dass jeder Polizeibeamte sich nicht auch noch super gut im Waffenrecht auskennt, sollte auf der Hand liegen, schaut man sich mal deren Breite an Aufgabenspektrum an. Und dann ist es wohl eher Glück für dich, wenn ordnungswidriges Verhalten nicht verfolgt bzw. überhaupt erkannt wird. Mehr nicht. 

Seine Rechte zu kennen und nutzen finde ich wichtig und richtig, aber gerade im Bereich des Waffenrechts kann man m.E. auch mal auf Nummer sicher gehen und nicht meinen, sich besser im Recht als darin Ausgebildete auszukennen und das "ausnutzen" zu müssen - Was dann auch oft noch falsch ist. Zumal es ja heutzutage zig Alternativen gibt: Es gibt so viele Messer zu kaufen, die eindeutig führbar sind, da braucht man nicht so einen Grauzonenfall nutzen.

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