Das Leatherman Mut-eod ist anscheinend auch verboten "öffentlich" mitzuführen, oder sehe ich das falsch ?
Habe das immer beim MTB biken dabei, da die Zange und Co einem sehr aushelfen kann bei Problemen.
Das mag sein.
Allerdings würde ich hier doch ein berechtigtes Interesse sehen und der ggf. kontrollierende Beamte ja auch, wenn du es diesem nett erklärst ;-)
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Das Leatherman Mut-eod ist anscheinend auch verboten "öffentlich" mitzuführen, oder sehe ich das falsch ?
Habe das immer beim MTB biken dabei, da die Zange und Co einem sehr aushelfen kann bei Problemen.
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Die meisten Multi-Tools sind auch Einhandmesser. Ausnahmen wären bspw. das Victorinox Spirit, das Leatherman Rebar oder das Gerber MP600.
Fürs Biken ist hier natürlich der Begriff des Führens interessant. Denn transportieren kannst du es ja, wie du lustig bist. Wenn du das Tool in einer Werkzeugtasche verschwinden lässt und es nur für tatsächliche Reparaturen oder andere sozial anerkannte Zwecke (Apfel kleinschneiden, ...) rauskramst, bist du safe. Gürteltaschen oder Hosentasche ist regelmäßig führen.
Ausnahmen, wie Waffenverbotszonen oder Versammlungen, bestätigen hier die Regel.
Moin Schwob,
An sich hast du vollkommen recht. Wenn man auf Nummer sicher gehen will, dann lässt man einfach das Messer Zuhause.
Die Auswahl der führbaren Messer ist in Deutschland dann aber doch schnell radikal eingegrenzt wenn man den Nagelhieb als Öffnungshilfe zur einhändigen Bedienung annimmt - dann bleiben nämlich fast ausschließlich nicht verriegelnde Messer, oder eben fixed.
Es ist im Waffengesetz aber nicht ausschlaggebend ob das Messer dazu geeignet ist es einhändig zu öffnen (das würde ja im Zweifel aus jedem legalen Messer mit Verrieglung ein illegales machen sobald sich die Schraube lockert), sondern ob es bauliche Merkmale aufweist die eindeutig für die Einhandbedienung genutzt werden.
"Nach der Definition in § 42 a Abs.1 Nr.3 WaffG handelt es sich dabei um ein Messer mit einer einhändig feststellbaren Klinge. Dies sind - allgemeinem Sprachgebrauch und der Verkehrsanschauung folgend - solche Messer, deren Klinge mit der das Messer führenden Hand aufgeklappt bzw. ausgefahren/ ausgeschwenkt und festgestellt werden kann; es müssen dabei konstruktive Merkmale vorhanden sein, die das Bedienen der Messer mit einer Hand erlauben (Gade, Basiswissen Waffenrecht, 3. Aufl. 2011, S.48; Ullrich, Waffenrechtliche Erlaubnisse, Verbringen, Mitnahme, 2008, S.45 unter Bezugnahme auf ein Protokoll zur Tagung der Arbeitsgruppe Waffentechnik/ Waffenrecht vom 22.4.2008 im BKA (S.3))" (https://openjur.de/u/354123.html)
Egal wie lange ich suche, eine Verbindung zwischen dem Nagelhieb und der Einhandbedienung lässt sich nicht finden. Es werden immer wieder die 3 gleichen Öffnungshilfen genannt; ein Pin, ein Loch/Bohrung oder ein Flipper. Wie gesagt, vom Nagelhieb ist nie die Rede.
Und auch wenn das nicht viel zählt, in 'der Szene' gilt es ebenfalls als weithin anerkannt das ein Nagelhieb die einhändige Bedienung nicht im Sinne des Waffenrechts begünstigt.
Gemäß dem Fall die kleine Rille dient tatsächlich der Einhandöffnung, wäre selbst ein Opinell nicht mehr zu führen.
Oha anscheinend habe ich alles falsch gemacht, habe das Messer an die Seite meines Rucksacks gepackt mit der Molle Tasche und das hängt da so relativie offen herum. Der schnelle Zugriff war mir wichtig, habe schon quer über den Trail gespannte Drähte durchgepetzt weil irgendjemand eine Falle aufgebaut hatt um Mtb Biker zu verletzen. (Zugelassene mtb Strecken vom Forst zugelassen)
Naja kann damit Leben das Messer besser zu verstauen, wenn das hilft um es als Werkzeug anzusehen ist es halt so.
Ich mache auch mein Opinel mit einer Hand auf - inklusive Verriegelung.
Sind damit Opinels (oder ist der Plural auch Opinel?) auch Einhandmesser?
"man den Nagelhieb als Öffnungshilfe zur einhändigen Bedienung annimmt "
Wo wurde das hier gemacht?
"Sind damit Opinels (oder ist der Plural auch Opinel?) auch Einhandmesser?"
Die Opinel Outdoor auf jeden Fall. Bei den normalen Opinel eher nicht. Es geht nicht um deine Fingerfertigkeiten, sondern welche Möglichkeiten das Messerdesign liefert. Niemand wird die 111mm-Victorinox mit Nagelhieb und feststellbarer Klinge als Einhandmesser einstufen. Bei dem hier vorliegenden Messer (siehe Seite 1) gibt es aber eine nicht unerhebliche, an sich unnötige, Aussparung am Heft, die eine Einhandöffnung sehr wahrscheinlich möglich macht.
Kai, Gryph,
das mit dem Nagelhieb geht auf eine Aussage von mir zurück. Allerdings behaupte ich nie, dass dieser genau dafür gedacht ist. Lediglich, dass sich mit diesem viele Messer einhändig öffnen lassen. Und dass eben im Zweifel auf die Rechtsprechung zurückgegriffen wird.
In meinem ersten Post schrieb ich aber auch, dass der Nagelhieb stets ein Indiz für ein Einhandmesser ist - Durch verschiedene Manipulationen oder schon bauartbedingten Merkmalen jedoch faktisch ein Einhandmesser vorliegt. Ich suche mal noch ein Urteil, was ich dazu im Kopf habe.
Kai, was in der Szene gilt, ist mir bekannt, auch die waffenrechtliche Einstufung. Aber dir wird ja sicher bekannt sein, dass das Recht sich auch an (höchst)richterlichen Entscheidungen messen lässt. Und im Falle dass du z.B. die Schraube willentlich lockerst, müssen wir sicher auch nicht diskutieren, was dann vorliegt.
Klar, Messer mit verriegelnder Klinge gibts dann nicht mehr so viele - Ich persönlich nutze aber u.a. das Böker Plus XL Drop.
Einfach ein Slipjoint nehmen, dann passts ;-)
Schwob...
aber ist das Böker nicht "auch wieder eine Grauzone"? Das ist zwar ein Slipjoint, aber äußerlich "sieht es verdammt nach Einhand aus"!?
Aus der Artikelbeschreibung:
"...Der große Bruder des bewährten Böker Plus XS von Chad Los Banos ist ebenfalls als einhändig zu öffnender Slipjoint..."
Jetzt bin ich verwirrt, denn Böker lässt ja schon äußerlich noch mehr Fragen offen im Falle einer Kontrolle...oder?
Dann ist doch das "Manly WASP" eindeutiger...also zumindest in der äußerlichen Erscheinung...interessantes Thema
[Thread geschlossen]
Moin,
ich habe einen Thread in der Diskussionsgruppe zur Rechtslage für die EInhandmesser erstellt.
Bitte nutzt diesen.
Hier sollten die Aussagen präzise, detailliert und mit Quellen belegt sein. Das ist etwas abhanden gekommen. Im verlinkten thread könnt ihr euch frei austoben.
Falls hier noch was wichtiges rein muss schreibt mir eine PN.
https://www.airsoft-verzeichnis.de/index.php?status=forum&forennummer=60610&sp=1&threadnummer=0000445862
zum Fragesteller: warum willst Du das Messer den zugriffsbereit führen?
Wenn es als Werkzeug in einer Tasche transportiert wird ist die Einhandmesserfrage völlig irrelevant.
Und ansonsten ist hier wieder mehr Bullshit unterwegs als auf einer Longhorn Farm:
Ein Messer ist ein Einhandmesser, wenn es mit einem entsprechenden Mechanismus zum Einhandöffnen und verriegeln ausgestattet ist.
Es gibt kein Ermessen in dem Bereich.
Falschhandhabung der Gesetzesgrundlage durch Beamte oder Richter ändert die Gesetzeslage nicht.