Wechselgearbox S-AEG und AEG in einem Body

Vorweg, ich hab bereits versucht im Forum eine Antwort auf diese Frage zu finden, leider ohne Erfolg.

Angenommen ich möchte eine Airsoftwaffe als S-AEG >0,5J und als AEG <0,5J haben.

Meine Überlegung ist eine S-AEG mit F usw. zu kaufen und eine zweite Gearbox mit <0,5J und Fullauto, d.h. ein Body/äußeres Gehäuse und zwei Gearboxen. Je nach Bedarf wird dann die komplette Gearbox ausgetauscht, um zwischen S-AEG und AEG zu wechseln.

Das bedeutet allerdings, dass als AEG immer noch das F, Importeursbezeichnung usw. auf dem Body sind. Ich habe unterschiedliche Sichtweisen zur Legalität davon gehört.

Darüber hinaus, ist es überhaupt rechtlich ok die Gearbox als wesentliches Teil aus einer S-AEG komplett auszubauen und tauschen?

[Post von [Mitglied gelöscht] (26.10.2019 11:33) wurde als "falsche Information / Halbwissen" markiert und daher ausgeblendet]

Du kannst fünFecke auf deine 0,5er malen soviel du willst. 

Die Frage ist eher, ob das Vorhaben sinnvoll ist. Neben der GB solltest du auch den HU-Gummi tauschen. Mir wäre das zu viel Aufwand.

Kauf dir zwei Waffen, eine brauchbare 0,5er bekommst du für relativ wenig Geld und hast immer eine Backup, falls die 'große' mal streikt.
Und wenn an einem Spieltag mal zwischendrin eine Runde Houserush oder sonstiger CQB-Spaß eingelegt wird, dauert der Umbau auch zu lange.

(944 Posts)

(nachträglich editiert am 26.10.2019 um 13:29 Uhr)

Ich sehe da auch keine rechtlichen Bedenken. F im Fünfeck und 0,5j gehen in Ordnung (kann man einem Feststellungsbescheid des Bay. LKA entnehmen).

Die 0,5er im Optimalfall über Shortstrokeg  ergo auf die Lauflänge achten.

Zum Hopup-Gummi: ich habe z.B. das Marui Standard Gummi erfolgreich in 0,5ern und S-Aegs bis 1,5J im Einsatz gehabt. Jedes beliebige Gummi in vergleichbarer Härte sollte für den Job genügen. Wenn du es auf die Spitze treiben willst könnte man natürlich auch ein hartes und ein weiches Gummi im Wechsel verwenden.

(3284 Posts)

(nachträglich editiert am 26.10.2019 um 13:39 Uhr)

So einfach ist das rechtlich nicht.

Ich zitiere mich aus einem anderen Thread von vor 3 Monaten (auch wenn die Ausgangslage leicht anders war):

 

Du hast eine Schusswaffe.

Wenn diese eine Schusswaffe eine Energie über 0,5 Joule hat, ist sie eine Schusswaffe, die nicht vom Gesetz ausgenommen wird.
Ab diesem Moment darf diese eine Schusswaffe nicht mehr vollautomatisch schießen - ganz gleich welche Energie.

Genauer nochmal Auszug aus der Anlage 2 zum WaffG:

Vom Gesetz [...] ausgenommene Waffen [...]
1. Schusswaffen [...], die zum Spiel bestimmt sind, wenn aus ihnen nur Geschosse verschossen werden können, denen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 0,5 Joule (J) erteilt wird [...]

Also ganz einfach - und so steht es wörtlich da:
Aus denen NUR Geschosse mit max 0,5 Joule verschossen werden KÖNNEN.

In dem Moment, in dem aus dieser auch über 0,5 J (Semi) verschossen werden kann, ist diese Waffe nicht mehr vom WaffG ausgenommen.
Und demnach als Vollautomat verboten, auch wenn es unter 0,5 J sind.

Grüße

 

Zwar wechselt man durch den Tausch der GB ein wesentliches Teil, dadurch verliert die Waffe jedoch mMn nicht automatisch ihre Eigenschaft als "vom Gesetz nicht ausgenommene Schusswaffe" - denn sie "verschwindet" ja nicht - dies würde sonst einer Unbrauchbarmachung gleich kommen...

Ein anderer Aspekt wäre die fehlende Nachweisbarkeit.

Rechtlich jedoch längst nicht so sauber und mehr Dunkelgrau.

Spätestens zur nächsten größeren Anpassung des WaffG sollte sich die Frage jedoch erübrigen.

Grüße




Anzeige