Transport nach Ladenkauf

 
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Hallo

Ich wollte mir jetzt demnächst eine neue Airsoft kaufen und das in einem Geschäft weil ich mich noch etwas beraten lassen möchte und eventuell auch sofort etwas ändern lassen will. Jetzt weiß ich nicht ob ich einen Waffenkoffen oder Tasche sofort zum mitnehmen brauche oder ob ich sie so mitnehmen kann weil ich normalerweise die Airsoft immer im Koffer oder ähnlichem Transportieren muss.

Brauche ich beim neu Kauf einen Koffer zur Mitnahme ?

Schon einmal danke im voraus.

[Post von Bull / Dura [PIR] (30.08.2019 19:18) wurde als "falsche Information / Halbwissen" markiert und daher ausgeblendet]

Verklebter Karon reicht für den Transport vom Laden zur eigenen Wohnug. Du kannst ja anhand der Quittung belegen das die die Waffe gerade gekauft hast. Großartige Deutschlandreisen würde ich aber vermeiden 

Danke für eure schnellen Antworten hat mir weiter geholfen 

[Post von [T1FC] Robert (30.08.2019 19:33) wurde als "falsche Information / Halbwissen" markiert und daher ausgeblendet]

Ich hab auch mal eine Waffe im Laden gekauft, die haben damals eine dicke schwarze Folie um den Karton gewickelt.

Aber am besten selbst was dabei haben und im Geschäft nachfragen ob das so passt mit dem Transport. Achtung in manchen Ladengeschäften ist nicht gerade das fachkundigste Personal im Bezug auf Airsoft.

Ich habe früher, vor so 5-7 Jahren, hin und wieder in einem PW-Store (gehört afaik irgendwie zu Umarex) eingekauft, und dort auch die eine oder andere Anscheinswaffe erworben. Die haben den Karton zugeklebt, und eine Tüte drum gewickelt (damit neutral), und mich darauf hin gewiesen das ich erst Zuhause auspacken darf. 

Das reicht so auch. Die Waffe ist damit nicht zugriffsbereit, das Behältniss verschlossen (ebenso wie es ein Rucksack mit Kabelbinder wäre). 

Zugeklebt gilt als verschlossen, so wie Aufkleber als permanent gelten. Willkommen in Deutschland, nehmen sie sichn Stuhl, hier wird langsam gearbeitet.

Die Ansachweinwaffe soll beim transport ja so gelagert werden das man nicht sofort Zugriff darauf hat was nicht unbedingt heißt das man ein Schloß braucht. Ich meine bei meiner Waffe Umreifband um den Karton, so wirds ja auch zum Händler gechickt. Meiner Meinung nach ist das in D ausreichend.

[Post von User 132152 (30.08.2019 22:03) wurde als "falsche Information / Halbwissen" markiert und daher ausgeblendet]
[Post von [WV] Loki (30.08.2019 22:04) wurde als "schlechte Rechtschreibung/Ausdruck" markiert und daher ausgeblendet]
[Post von Mo B (30.08.2019 23:43) wurde als "falsche Information / Halbwissen" markiert und daher ausgeblendet]
[Post von DosenUwe (30.08.2019 23:48) wurde als "falsche Information / Halbwissen" markiert und daher ausgeblendet]
(227 Posts)

(nachträglich editiert am 30.08.2019 um 23:52 Uhr)

was habt ihr denn mit abkürzungen xD.

 

Und vielen dank für deine Ergänzung.  :)

(5821 Posts)

(nachträglich editiert am 30.08.2019 um 23:59 Uhr)

Um Himmels Willen, spannt die Regenschirme auf, es regnet 5%-Wissen.

@Mohammed: es gibt kein Anscheinswaffengesetz.

@Lars: Quelle bitte.

Par. 42a
Es ist verboten
1.
Anscheinswaffen,
zu führen.
(2) Absatz 1 gilt nicht
2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis
 
Weder 'verschlossen' noch 'Behältnis' ist näher definiert. (Außer im Zusammenhang mit Diebstahl in diversen Kommentaren dahingehend, dass ein Raum kein Behältnis ist.)
 
Ergo reicht ein verklebten Karton. Der ist definitiv ein Behältnis und verschlossen ist er auch. Neutrale Verpackung ist sinnvoll aber nicht vorgeschrieben.
 
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