Airsoft und die Bahn

 
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Hallo. Ich habe schon alles hier durchgelesen was Airsoft Transport mit der Bahn usw im Forum zu finden ist.

Nun wollte ich es trotzdem mal wissen und bin mit samt Waffenkoffer mal zum Hbf und direkt zur Bundespolizei und zur Bahn (habe da sehr gute Kontakte bzw die Leute da kennen mich auch persönlich).

Da ich - was ich so im Forum gelesen habe - mich nicht zufrieden geben wollte. Da ja anscheinend niemand möchte (lt. DB AGBs ) das man seine Airsoft in der Bahn zum Spielfeld transportiert...

 

Ich wollte direkt nachfragen - anstatt nur zu mutmaßen bzw stur die Gesetze /AGBs durhzustöbern.

 

Erster Kontakt mit der BP ließ mal verlautbaren: Alles ok. Dürfte ich im Zug (lt. Gesetz verschlossenes Behältnis usw) - die Beamten sind geschult und kennen die Problematik. Soweit so Gut...

Zweiter Anlaufpunkt: DB Kundenzentrum (natürlich kam der BP mit - falls ich das Ding mal dem Herrn/ der Dame dort zeigen möchte bzw muss um das zu klären)

Nach verwirrendem Gespräch und Telefonaten mit der Leitung kamen die dann zu dem Schluss:

AGBs der Bahn Punkt  7.2.1 betrifft Schusswaffen. Nicht Anscheinswaffen - . So jedenfalls die Beurteilung der BP und der Bahn...und solange ich nicht im Zug damit rumfuchtele bzw solange WaffG 42a erfüllt ist - kein Problem...

Ich wollte ja fragen wegen dieser Unbedenklichkeitsbescheinigung (DB AGBs 7.2.2) - aber da dies eben nur für Schusswaffen und nicht für Anscheinswaffen gilt, fällt meinr Airsoft nicht darunter und ich bekäme so ein Schreiben nicht....interessant...

Also im Zweifelsfall mal lieber nachfragen gehen. Ich kann mich so nächstesmal jedenfalls darauf berufen und finde das grade sehr interessant. War gut nicht umsonst gelaufen zu sein haha

Mich würde mal interessieren was ihr jetzt davon haltet.

Zugegeben alle dort waren verwirrt das echt mal jemand kommt und das wissen will....ich wollte letztenendes nur rechtlich auf der sicheren Seite sein...

(5858 Posts)

(nachträglich editiert am 15.05.2019 um 09:14 Uhr)

Das ist auch nicht ganz richtig. F-Waffen sind Schusswaffen.

So lange wie niemand in Soldatenuniform und einem offensichtlich eingepackten Gewehr irgendwo herumsitzt, interessiert das niemanden.

Wird man gebeten den nicht-Waffenkoffer zu öffnen, muss man erfinderisch sein. Ein Phywe Sticker gibt die Legetimation für teure empfindliche Reinraumgeräte her, die hier nicht geöffnet werden können.

Falls sie das nicht akzeptieren ist die einzige großartige Konzequenz aussteigen zu müssen. Natürlich wird man die Bundespolizei dazuholen, aber wenn alles gut verpackt ist können die auch nichts machen.

Ein Teamkamerad fährt regelmäßig mit der Bahn zu Abholpunkten inkl seiner Airsoft, es gab noch nie Probleme.
Schmeiß die Waffentasche unauffällig oben ins Gepäckfach und verkleide dich als Angler cool

Also Steffen ich fasse mal zusammen was ich beim überfliegen deines Textes verstanden habe.

 

Du wolltest, wie fast jeder Mensch, dich nicht mit dem zufrieden gaben was dir der Dienstleister in seiner Güte anbietet. Denn man will ja immer mehr und gerade, dass was untersagt ist, denn das ist umso reizvoller.

Und was alle anderen sagen kann ja nicht richtig sein, sofern es eine Chance gibt das Gegenteil zu beweisen.

Kann ich bis hier hin verstehen.

Also bist du zur BP, warum auch immer, und zur Bahn und hast versucht denen zu erklären was du willst und bist ohne verbindliches Schreiben zurück?
Was deine Gespräche also nie hat stattfinden lassen.

Hinzu kommt, hat dein Gegenüber auch verstanden was du von denen wolltest und war diese auch berechtigt dir solche Auskünfte zu geben?

 

Hinzukommt was Ja Go schrieb. Eine ASG ist ja nicht nur eine Anscheinswaffe sondern eine Schusswaffe

Waffengesetz (WaffG)
Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4)
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 1:
Waffen- und munitionstechnische Begriffe, Einstufung von Gegenständen
Unterabschnitt 1:
Schusswaffen 1.
Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1
1.1
Schusswaffen
Schusswaffen sind Gegenstände, … zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.

 

So meine Auffassung lasse mich da gerne korrigieren

Meine Antwort hat keine Rechtsverbindlichkeit

Das Problem ist doch hier schlicht bei, das jeder Bahnschaffner und Kontrolleur doch keine Ahnung hat. Wie du selber gemerkt hast musste das Personal der DB ja erstmal irgendwo anrufen. 

 

Und ich wette mit dir, wenn du an irgend einen anderen HBF gehst wird es genau andersrum sein. Auch wirst du unterschiedliche Aussagen der BP oder LP immer wieder kriegen. Weil Airsoft ein Nischen Sport ist und die Gesetzgebung nicht 100% klar regelt wie mit Airsoftwaffen umgegangen wird. Sondern diese schlicht einfach nur ins Waffen gesetzt integriert wurde. 

 

Und wie Ja Go schon gesagt hat Waffen mit "F" sind Waffen laut meinem Wissen. Anscheinswaffen stellen die 0,5 Joule Kniften da.  Also kann es sein das du schon eine falsche Antwort durch die DB und die BP erhalten hast.  

 

 

Letztendlich ist die Frage, wenn du deine Waffe Transportierst in der Bahn ob der Schaffner wirklich Fragt was im Koffer/Tasche drinne ist wenn du nicht grade im Feldanzug fährst.

Schwer nach dem Motto: Wo kein Kläger, da kein Richter

Ob ein Verstoß gegen die AGBs der DB vorliegt kann dir letztendlich auch nur ein Anwalt sagen. Oder die Rechtsabteilung der DB selber. 

 

Es ist schön das du dir die Mühe gemacht hast und dafür auch danke. Aber dennoch wirds die unterschiedlichsten Meinungen und/oder Situationen geben mit der DB weil schlicht die Schaffner und DB Mitarbeiter absolut unsicher sind in solchen Punkten.

 

Beste Grüße 

 

 

 

 

Über 0,5 -> Schusswaffe. 

Unter 0,5 -> Geschossspielzeug was unter 42a fällt. 

(5816 Posts)

(nachträglich editiert am 15.05.2019 um 09:45 Uhr)

Sonntagnachmittag, Zug nach Berlin.

Typ mit Anglerhut, Angeltasche und großer Reisetasche steigt ein. Ein kurzer Blick genügt - Schlösser an beiden Taschen.

Ich grinse, er stutzt, ich hebe die Hand und sage leise 'Hit', er grinst zurück.

Alle anderen sehen einen Angler.

Die AGB sind zunächst erstmal zivile Verbindlichkeiten.

Alle Begriffe darin sind rechtlich meist undefiniert, außer es gibt einen klaren Bezug zum Gesetz. Es gibt also hier einen noch größeren Interpretationsspielraum.

Um das zu verdeutlichen:

SCHUSSWAFFEN sind alle Airsoftwaffen - F-Waffen wie auch unsere u0.5er Spielzeugwaffen!

Selbst im Gesetz sind letztere erstmal Schusswaffen, um dann im Weiteren von den übrigen Regeln weitgehend ausgenommen zu werden.

Insofern ist nicht eindeutig klar, wie weit die DB ihren Schusswaffenbegriff fassen will. Im Zweifel wird dies restriktiver betrachtet.

Möchtest Du das eindeutiger geklärt haben, brauchst Du mindestens etwas Schriftliches von der DB. Dann aber mit der Beantwortung von zwei konkreten Fallbeispielen - sonst bekommst Du lediglich nur wieder die Zeile aus den AGB zitiert.

Ansonsten gilt Hausrecht - wollen die keine Waffen, musst Du draußen bleiben. Sonst ist es ein Verstoß gegen Vertragsbedingungen und sollte man das feststellen, gibt es entsprechende Konsequenzen.

Grüße

Hast du den Artikel der ein Geschossspielzeug mit F zur Waffe macht zur Hand?

(3284 Posts)

(nachträglich editiert am 15.05.2019 um 10:19 Uhr)

Ob mit oder ohne F - Spielzeugwaffen, die schießen können, sind Schusswaffen. Sie werden nur vom Gesetz weitgehend ausgenommen... nicht aber unbedingt von irgendwelchen AGBs.

WaffG Anlage 2 Abschnitt 3 Unterabschnitt 2

Vom Gesetz [...] ausgenommene Waffen
1. Schusswaffen [...], die zum Spiel bestimmt sind, wenn aus ihnen nur Geschosse verschossen werden können, denen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 0,5 Joule (J) erteilt wird [...] 

Also darf ich auch keine Nerfguns in die Bahn mitnehmen? Oder Edison guns?
Ich suche gerade den Paragraph mit den Verformbaren Geschossen um das zu klären.

Aber irgendwie bezweifle ich daß in der Praxis "vom Waffengesetz ausgenommene Schusswaffen" in dem Sinne von den AGBs betroffen sein sollen. Theoretisch verstehe ich es, aber in der Juristerei geht es ja oft viel mehr darum wie etwas ganz offensichtlich gemeint ist. Und das ist mit der Ausnahme aus dem WaffG glaube ich eindeutig. 

Wie ich bereits sagte: es gibt Interpretationsspielraum. Und um das eindeutig zu klären, sollte man sich mit konkreten Fallbeispielen an die DB wenden.

Offensichtlich ist es in keinem Fall, deswegen gibt es immer verschiedene Betrachtungsweisen, wie schon allein in diesem Thread zu sehen ist.

Klären kann das nur die DB - nicht das ASVZ.

(7 Posts)

(nachträglich editiert am 15.05.2019 um 11:33 Uhr)

Uff. Mit so vielen Posts hätt ich nie gerechnet lol

So. da ich jetzt zu Hause bin, kann ich erstmal einige Punkte "klarstellen".

Mir ging es erstmal nicht darum, die AGBs / Gesetze nicht zu aktzeptieren oder zu umgehen, was ich so gelesen habe. Nein.

Mir ging es eigentlich nur um die AGBs der DB. Punkt 7.2.2. Unbedenktlichkeitsbescheinigung.

Das war mein Ziel - dieses "Schriftstück" zu erhalten, um dann (Von Dresden nach Meißen) zu einem Spiel und zurückfahren zu können, ohne jeden Ärger.

Und ich bin erstmal zur BP gegangen, damit dann einer mit zu dem Schalter kommt um eine mögliche Panik im HBF zu vermeiden, sobald ich die Anscheinswaffe mal zeigen wolle. Ich bin kein Freund von Ärger, und denke da gerne n bissel voraus.

Grade weil mich die Leute dort berufsbedingt kennen, ist das evtl von Vorteil - so mein Gedankenweg...

Und der Verlauf war so: BP. Koffer öffnen, BP bespricht sich und meint solange Transport laut WaffG §42 im geschlossenen Behältnis - von BP-Seite alles ok.

Dann ab zum Schalter mit BP im "Gepäck" :-D

Dann mal kurz zeigen bzw erklären worum es geht, nämlich dieser Bescheinigung.

Die Dame und der Herr am Schalter riefen dann ihre "Leitung" an - Nach Absprache gilt dieses Schreiben nur für richtige "Schusswaffen" - nicht für "Anscheinswaffen" - auch wenn das Ding fast so aussieht - alles klar - ab nach Hause.

 

Ja ist halt blöd ohne ein Bestätigungsschreiben oder Ähnliches - Aber wie gesagt, da ich da eh "bekannt bin" - alleine weil ich der Erste war, der je dort mal deswegen gefragt hatte - habe ich jetzt evtl den Vorteil das bei einer Reise nach Meissen bzw zurück nach DD - das da nix passiert...hoffe ich.

 

Ich werde da evtl nochmal nachhaken, das man evtl mal so ein Schreiben trotzdem bekommen könnte, das wärs natürlich....ansonsten wird eben 1 Woche vor einem Spiel, einfach dort Bescheidgesagt, das ich damit unterwegs bin, und nur Transport von A nach B stattfindet und ich keinen Ärger provozieren will...Wenn die sagen nein danke - dann eben ne Mitfahrgelegenheit suchen o.Ä. - wie gesagt....Ärger vermeiden ist eigentlich mein Kredo...

Sofern du nicht nur u0.5J Waffen transportiert hast hast du "richtige Schusswaffen" transportiert.

Auch eine freie Waffe (mit F im Fünfeck) ist eine Schusswaffe, nicht nur eine Anscheinswaffe

Alles in Allem hätte man das besser und einfacher lösen könne als am Schalter mit BP im Gepäck Gesetze bis zum Anschlag zu beugen XD

Ehrgeiz ist gut aber leider falsch angegangen.


Alles was du erreicht hast ist, so hart das nun klingt, nichts wert und es wurde nichts erreicht.

von Marvbec gabs einen guten Vorschlag zur besseren Herangehensweise.

Du solltest es so versuchen und dann noch mal berichten ;)

 

 

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