Airsoft und die Bahn

 
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Wenigstens hat er was gemacht und versucht, nicht wie 90% Rest.

Sehr verehrte Mitreisende, wenn sie mir bitte kurz Gehör schenken wollen würden!
Die "Schusswaffe" die ich hier mit mir, in meiner Tasche führe, ist für alle Anwesenden solange harmlos, wie alle schön ruhig bleiben und nicht in Panik geraten und tun was ich ihne gerade gesagt habe. Bleiben sie ruhig und haben sie keine Furcht vor mir...

Zum Thema: Taschenkontrolle weil man irgendwelche bunten Lumpen trägt. Ich bin unzählige male, auch mit rieeeesigen Taschen quer durch unsere Republik gereist. Nirgends wollte man meinen Tascheninhalt sehen. Die wollten immer nur meine "Fahrscheine" oft in Verbindung mit dem dazu passenden "Ausweis" sehen.

Selbst als mir der Schaffner in der ersten Klasse den Strom für meinen tragbaren Rechner zuschalten mußte, wollte er nicht wissen was ich sonst noch so dabei habe obwohl wir uns durchaus ein paar Minuten kurzweilig Unterhalten haben.

Noch nie verspürte ich den Drang, wissen zu wollen und glaube ernsthaft das es fast allen Seelen auf diesem Planeten so geht, was andere Menschen in Ihren Taschen haben. Eine Ausnahme bilden solche, die sich am Inhalt fremder Taschen unredlich vergehen wollen.

Selbst in München, und die haben dort nen ordentlichen Knall, hat es jedesmal gereicht ein freundliches "Ihr seit für mich nicht zuständig" zu antworten.

Ich feier zwar regelmäßig die beiden Experten die ich Samstags Morgens schon mal sehe, aber bei der Bahn und auch der BP die am Bahnhof rumläuft, juckt das niemanden. Der Eine, in Marpart, aufgerödelt mit Weste und Boonie (keine Mags in der Weste aber Seesack dabei). Der Andere G&P Beerzone Cap in Tan Waffentasche in Gewehrform mit Patches... Und beide fahren Bahn und werden von der gelangweilten Bahnschaffnerin maximal nach ihrem Ticket gefragt... 

@ Lars

Zitat "Auch eine freie Waffe (mit F im Fünfeck) ist eine Schusswaffe, nicht nur eine Anscheinswaffe"

 

Hier stört mich das "nicht nur eine Anscheinswaffe"

 

Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4)
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 1:
Waffen- und munitionstechnische Begriffe, Einstufung von Gegenständen
Unterabschnitt 1:
Schusswaffen 1.
Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1
1.1
Schusswaffen
Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.
1.2
Gleichgestellte Gegenstände
Den Schusswaffen stehen gleich tragbare Gegenstände,
1.2.1
die zum Abschießen von Munition für die in Nummer 1.1 genannten Zwecke bestimmt sind,

…..

Arten von Schusswaffen2.1 Feuerwaffen; dies sind Schusswaffen nach Nummer 1.1, bei denen ein Geschoss mittels heißer Gase durch einen oder aus einem Lauf getrieben wird.

1.6 Anscheinswaffen
Anscheinswaffen sind
1.6.1
Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.1) hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden,
1.6.2
Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1

 

Per Waffengesetz ist eine Airsoft damit eine Anscheinswaffe.

Es steht da doch.

Anscheinswaffen sind Schusswaffen.

@ Stefan "Cr4sh"

 

Natüröich ist eine Airsoft-Waffe auch eine Anscheinswaffe, aber eben auch eine richtige Schusswaffe

 

Mein Post bezeiht sich auf das Zitat: "Die Dame und der Herr am Schalter riefen dann ihre "Leitung" an - Nach Absprache gilt dieses Schreiben nur für richtige "Schusswaffen" - nicht für "Anscheinswaffen" - auch wenn das Ding fast so aussieht - alles klar - ab nach Hause." (Steffen Doe)

 

Die Mitarbeiter der Bahn und anscheinend auch der BP denken anscheinend, dass der Begriff "Schusswaffe" gleichzusetzen ist mit "Feuerwaffe", dem ist allerdings nicht so.

Deshalb bräuchte man auch eigentlich dieses Unbedenlichkeitsschreiben

 

Airsoftwaffen sind Schusswaffen nach dem Waffengesetz. Sie sind auch Anscheinswaffen, das schließt sich ja nicht aus.

Ja, da stimme ich dir voll und ganz zu.

In der Anlage 1 im Waffengesetzt wird ja auch extra differenziert zwischen den Unterkategorien Feuerwaffe (heißes Gas) und Anscheinswaffe.

Nur daß die Zugehörigkeit einer Schusswaffe zu der Kategorie Anscheinswaffe keine Auswirkungen hat die mir Einfallen.

Das Führungsverbot für Waffen gilt noch deutlich strikter als für Anscheinswaffen.

 

Worum geht es dir also?

 

 

Ich glaub hier kann man zu machen. 

Letzten Endes gibts Trouble, ob mit Anscheinswaffe oder nicht, spielt da doch jetzt keine Rolle und trägt nichts Erhellendes bei.

Sollte ich mal Bahn fahren müssen: abschließbarer Trolley und Rucksack, schön Jogginghose und Zivil. Dann interessierts keine Sau, was ich im Koffer bzw im Rucksack habe.

So einfach. Aber schön, dass sich da einer die Mühe gemacht hat, mal auf den Busch zu klopfen...

(1906 Posts - Moderator)

(nachträglich editiert am 16.05.2019 um 23:35 Uhr)

Verbindliche Aussage der Bahn zu dem Thema:

Der Transport von Softair, egal welcher rechtlicher Einstufung, ist gemäß Transportbedingungen nicht gestattet.

Ausnahmegenehmigungen sind nicht vorgesehen.

 

[Thread geschlossen]

Danke Chris.
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