Airsoft Spielfeld in altem Gebäude - Recht / Haftung
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Dann mach 0,5er, das ist ja Spielzeug

Das wäre unter Umständen auch eine gute Alternative. 

Was fällt damit alles weg?

Ich kenne nur die ganzen Regelungen >0,5J. Aber wie es bei unter 0,5J aussieht, weiß ich so konkret gar nicht. Ist dann ja Spielzeug. Aber es muss ja wohl nach wie vor ein nicht einsehbares Gelände sein und kein BB darf das Feld verlassen (ist gegeben). Aber wer prüft das dann?

Da ihr trotz <0,5J immer noch Anscheinswaffen führt sollte das Gelände schon befriedet sein. Und das Argument, die Kugeln können das Gelände nicht verlassen, kommt bei jeder Argumentation (mit Amt und Co) gut an. Ob es Pflicht ist oder nicht, so weit will ich mich in meiner Aussage nicht aus dem Fenster lehnen.

 

einen e.V. zu Gründen ist doch auch kein riesen Akt oder? Immerhin ist es eine rechtlich bessere Grundlage als eine privat Person.

Hallo,

einen e.V. zu Gründen ist ein rechtlicher Akt! Ich habe das schon für unser Team angeregt, und bis zu offiziellen Eintrag begleitet.

Das es hier Airsoft ist ist stellt kein Problem dar, sondern die Vereinssatzung muss dies herausarbeiten.

kosten ca.300 Euro der Stand ist aber schon 7 Jahre alt. Dann kann der Verein als haftender Betreiber A Spenden, B sich Versichern.

Beste Grüße 

Andreas

Ich habe jetzt nochmal eine Frage. 
Welchen Vorteil hat man eigentlich konkret durch einen e.V. haftungstechnisch?

Wenn ich das richtig verstanden habe - gar keinen.

Da gründe ich doch lieber eine GmbH, die Veranstaltungen organisieren kann.

Der Vorstand haftet zu 100% privat, wenn was vorfallen sollte.

Gibt es Versicherungen, die gewisse Dinge auffangen oder ist man bei fahrlässigem Handeln immer dran?

Das klingt so einfach - nicht fahrlässig handeln. Aber wenn man bei einem Brandschutzkonzept nen kleinen Fehler macht, dann ist das auch fahrlässig!

Zu unterscheiden wäre immer nach Vorsatz, grob fahrlässig, leicht fahrlässig. Wo jeweils die Grenzen liegen: das wird im Zweifelsfall ein Richter klären.

Brandschutz ist so ein Paradebeispiel. Wenn niemand von Euch Brandschutzexperte ist oder sich hat dazu ausbilden lassen oder einen anderen wie auch immer geeigneten Nachweis einer Expertise hat, dann ist das schon dünnes Eis. Also geht am besten hin und betreibt ein Outsourcing des Risikos: Ihr laßt Euch von einem Experten ein Brandschutz- und Unfallverhütungskonzept schreiben, dass Ihr umsetzt, und dann am besten noch von einer dritten Stelle abnehmen läßt. Passiert dann tatsächlich etwas, dann habt Ihr Euch nach bestem Wissen und Gewissen bemüht, und man kann Euch nicht drankriegen, solange Ihr die Konzepte / Auflagen eingehalten habt. Problem: das Outsourcen kostet Geld. Ebenso müßt Ihr davon ausgehen, dass derjenige, der für das Geld das Konzept erstellt, sich auch absichert und von daher lieber beim Konzept übers Ziel hinausschießt, d.h. die rechtlichen Mindestvorgaben lieber übertrifft als verfehlt. Und das kostet in der Umsetzung auch wieder Geld.

Nächstes Highlight: Ihr müßt natürlich auch Unfallverhütungsvorschriften für eingesetzte Mitarbeiter / Orga umsetzen, für jeden "Arbeitsplatz". Dazu gehört eine Risikoanalyse und -Bewertung bis hin zur Ermittlung der psychischen Belastung am Arbeitsplatz (wäre mal geil, wenn jemand sagt: ich mußte den ganzen Tag den Einsatz von Waffen überwachen, als Leute damit aufeinander geschossen haben, und daraus eine eingetretene Berufsunfähigkeit begründen möchte ...). Dabei heraus kommt sowas wie eine betriebliche Unfallverhütungsvorschrift, in die nachweisbar (!) jeder Mitarbeiter vor Arbeitsantritt und danach jährlich unterwiesen werden muss.

Und dann denkt noch an weitere Highlights wie Abfallentsorgungsbeauftragter, AGG beim Rekrutieren von bezahlter Orga (überspitzt: führe mal den Nachweis, warum Du einen Sehbehinderten nicht für die Orga einsetzen kannst), ..., usw.. Es gibt gefühlt tausend Rechtsvorschriften, die die Gründung von Garagenfirmen erfolgreich verhindern. Vom Finanzamt, das am liebsten eine Steuervorauszahlung von der GmbH haben möchte, fange ich lieber erst gar nicht an zu erzählen.

Wenn das ein (neben-)berufliches Standbein werden soll auf Dauer: investiert Geld in eine GmbH und hofft, dass das in ein paar Jahren zurückfließt. Ich würde eher bei Privatveranstaltungen bleiben. Eine Zeitlang gab es ja den Trend, Raucherkneipen damit zu ermöglichen, dass man Clubmitglied an der Eingangstür wurde und damit der Kneipenabend zu einer privaten Clubveranstaltung umgewidmet werden sollte. Vielleicht ist so eine Lösung rechtlich einfach günstiger.

Also so wie du das beschreibst, sehe ich das echt etwas übertrieben. Es geht ja schließlich um ein kurzweiliges Vorhaben von nur ein paar Monaten für einen guten Zweck (Spende), das durch einen ehrenamtlichen Verein ausgeführt werden soll.

Unterm Strich also nichts anderes als ne Sportveranstaltung.

Brandschutz, etc. sind mir klar. So extrem wie du das beschreibst wird das bei dem Gebäude aber 20.000€ kosten.

Ich erwarte am Donnerstag den Rückruf meines Anwalts, dann sehen wir weiter.

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