Altbestandsregelung (F im Fünfeck)
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@Marvbec: Nochmal vielen Dank für dein Zitat auf der ersten Seite! Allerdings scheinen in der Tabelle 5,5-mm-Markierer nicht aufgeführt zu sein, die es ja eine Zeit lang aus - wie so häufig - hanebüchenem Grund gab. Magst du die der Information halber noch ergänzen?

Magst du die der Information halber noch ergänzen?

Mangels Motivation führe ich nur meine derzeitigen Erkenntnisse meiner Recherche ohne konkreten Quellennachweis. Wer will, kann sich das ganze aber nochmal mit dem alten WaffG, WaffV sowie dem Urteil (BVerwG 6 C 8.02 , Urteil vom 06. November 2002) auseinandersetzen...

Nach ehemaliger Rechtssprechung soll keine Kennzeichnung von Waffen mit einer Energie unter 0,5 J und ohne die Möglichkeit zur Verwendung von Farbkugeln notwendig gewesen sein.

Da für 5,5 mm Airsoftwaffen keine Farbkugeln verkäuflich waren, wurden diese eine Zeit lang ohne entsprechende Kennzeichnung vertrieben... Bis es ein besagtes Urteil gab.

Bei diesem wurde festgehalten, dass aus 5,5 mm Airsoftwaffen auch 6 mm Farbkugeln praktisch verschossen werden können - weswegen die nun doch kennzeichnungspflichtig waren.

Damit kann es sein, dass man 5,5 mm Waffen mit und ohne F findet. Rechtlich gesehen sind die ohne F aufgrund der Grauzone und des Urteils nachträglich als unerlaubt deklariert, wenn bewiesen werden konnte, dass mit diesem Farbkugeln verschossen werden konnte...

Das Ganze änderte sich dann 2003.

Grüße

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