Altbestandsregelung (F im Fünfeck)
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@Jaxx:

Ich kenne kein Gesetz, Verwaltungsverordnung usw., die mir bei F-Waffen vorschreibt, wo das F zu sein hat. Da gibt es auch keinen Bezug zu "waffenrelevanten" Bauteilen. Die Waffe hat mit einem F gekennzeichnet zu sein, was durchaus die Freiheit gäbe, auf dem MFD ... 

Es wurden in den guten alten Zeiten auch Waffen verkauft, deren F auf einem Aufkleber war. Damit war die Waffe auch gekennzeichnet.

(2292 Posts)

(nachträglich editiert am 10.10.2018 um 13:02 Uhr)

Das stimmt, ich hab auch schon M4/M16 Saeg mit F aufem Pistolengriff gesehen. Was mit ASD gekennzeichnet... müsste Treutenberg sein ?!

(5871 Posts)

(nachträglich editiert am 10.10.2018 um 15:31 Uhr)

Womit wir allerdings immernoch auf die offene Frage kommen:

Wie weist man das nach, wie muss man das nachweisen?

Im Zweifel wird das Teil ja einkassiert, dann wollen die irgendwas von uns. Ich glaube nicht das die selber ermitteln ob und wann und wie das Gekauft wurde, zumal es ja manche shops nicht mehr gibt, die das gar nicht mehr zuordnen können oder durch mehrere Besitzer diese Info schlicht verloren gegangen ist.

Wem möchtest Du was nachweisen? Eigentlich gibt es nur die Anwendungsfälle "Verkauf" und "Kontrolle".

Im ASVZ gibt es für den Marktplatz Vorgaben, die ich für streng, aber richtig halte, damit nicht die Gefahr besteht, dass jemand illegale oder selbst geeffte Waffen oder aus sonstwie fragwürdige Quellen stammende Waffen anbietet und das ASVZ damit in Misskredit bringt. Ist also ok, die Forenverantwortlichen müssen sich ja auch schützen und wollen nicht in den Verdacht der Unterstützung oder Duldung von illegalem Waffenhandel geraten. Und ich wäre ungern in einem Forum angemeldet, in dem illegale Dinge laufen.

Werden Deine Waffen kontrolliert, dann haben die ein F zu haben. Wärst Du jedoch ein gewerblicher Importeur, dann müßtest Du noch ein paar Dinge vor dem Inverkehrbringen aufbringen (Hersteller, Kaliber, siehe Post von Marvbec) - das sind Pflichten des Importeurs, die Dich eigentlich gar nicht interessieren müßten, aber natürlich gucken wir beim Neuwaffenkauf genau hin, ob die Waffe wirkich aus einer legalen Quelle stammt. Wir "kennen" ja das Waffengesetz und von daher könnte ein Richter irgendwie mit Sorgfaltspflicht oder sonstwas kommen oder dem Spruch, dass man das hätte erkennen können, weil man sich ja viel mit Airsofts beschäftigt.

Also reicht mir (das ist meine Einschätzung für mich) ein F ohne weitere Angaben auf meinen Waffen für den Besitz, aber es kann durchaus sein, dass ich ältere Waffen (nur mit F) hier im ASVZ nicht verkaufen kann, weil ich die Forenregeln nicht einhalten kann.

Wichtig: das ist jetzt meine Meinung, wie ich die einschlägigen Gesetze und Verordnungen usw. verstehe - F-Kennzeichnung ist ein Muss, die anderen Kennzeichnungen muss der Hersteller aufbringen (aber nirgends steht nach meinem Wissen, dass die von Relevanz für mich sind und drauf bleiben müßten). Ob das ein kontrollierender Polizist, ein Staatsanwalt oder ein Richter auch so sehen, ist wieder was anderes.

(804 Posts)

(nachträglich editiert am 10.10.2018 um 16:00 Uhr)

Hätte ich so eine Airsoft würde ich mir keinen großen Kopf drum machen. A) hat man auch ohne jede Kennzeichnung nichts anderes als eine alte Airsoft und B) würde ich, mit einer gewissen Prozesskentnis, annehmen, dass jeder Richter der das nachher entscheiden muß `in dubio pro reo’ walten lassen muß, da dem Besitzer einer solchen Airsoft niemals schuldhaftes Handeln nachgewiesen werden kann. Die Gesetzeslage war damals halt schwammiger als heute und das findet auch jeder noch so schnarchige Verwaltungsrichter nach 5 Minuten Recherche heraus. Ich pers. würde halt nur nie versuchen bei sowas irgendwelche Sachverhalte selber zu klären. Ich würde immer einen Anwalt hinzu ziehen. Aber sich präemptiv Sorgen zu machen halte ich für überzogen. Selbst wenn man mal kontrolliert werden sollte wird man wohl in den allermeisten Fällen, wenn man alles ordnungsgemäß transportiert, von den Beamten seiner Wege ziehen lassen werden (haben tun machen trärä. Ihr wisst schon wie ich mein.)

Ah und btw, wer meint das WaffG sei exklusiv sch..ße, zu 200% überarbeitungsfällig und total Banane, der möge bitte mal versuchen gleichzeitig ein H-Kennzeichen für ein Auto zu erhalten und im selben Atemzug 2 Zoll größere Stahl (!) -felgen eingetragen zu kriegen. Von 13 auf 15 Zoll weil wegen Optik und Reifenpreise. No fuckin way....!

Bin jetzt bei über nem halben Dutzend verschließenen Ingenieuren, Sachverständigen und anderen technischen Quaksalbern von TüV, Dekra und KÜS und im Grunde hör ich von jedem nur den Ratschlag "mach Abnahme und bau danach drauf was du willst", also auf Klardeutsch "ich will ne saubere Weste und damit nichts zu tun haben, ist zwar mein Job, aber ich rate meinen Kunden lieber zur Illegalität als im Zweifel belangt werden zu können".

 

Wir sind halt völlig überreguliert....

Wie AK85 schon auf Baron von Streiks Frage schrieb: Vor 2006 durften Büchsenmacher selbst F-en, diese hatten eigentlich immer nur ein F und nichts anderes, in manchen wenigen Fällen vielleicht noch persönliche Verewigungen des BüMa's :)

Heute dürfte wohl keiner mehr nachweisen können, wieviele Airsofts vor 2006 durch BüMas ge-f-t wurden, dennoch sind diese Waffen ja heute nicht auf einmal illegal, sie werden auch nach wie vor gehandelt - zumindet mal meiner Meinung nach auch legal ;)

Erst einmal maximale Grauzone. Einzelfallentscheidung.

Laut Gesetzeslage müssen auch Airsoft Waffen vor 2006 den Importeur auf der Waffe haben.

Im Marktplatz dürfen zum Beispiel keine Waffen ohne die Markings verkauft werden.

Wenn ein verifiziertes Dokument vorhanden ist, dass die Waffe vor 2006 von einem BüMa ge"f"t wurde und das auch den Gesetzen entsprach und die Waffe als legal zu behandeln ist wäre das eine Ausnahme.

So ein Schriftstück von dem BüMa zu bekommen wird aber schwer.

Du kannst ja nicht nachweisen, dass die Waffe mit F tatsächlich eine nach Deutschland legal importierte Waffe war oder eben eine die von Haus aus das F drauf hatte. Das ist unmöglich zu kontrollieren. Daher nur hier im ASVZ Markt erlaubt, wenn Importeur drauf ist. Auch Beschussamt Markings zählen bei uns nur, wenn das Prüfprotokoll vorhanden ist. Nur das Beschusslogo auf der Waffe reicht da nicht aus.

Wie es dann bei Kontrollen aussieht wird keiner sagen können. Da gibt es zu viele Faktoren, wie Beamte, Prüfer, etc. pp..

Aber es ist nun einmal der Fakt, auch vor 2006 musste der Importeur drauf sein. 

 

Spekulation: Vllt. wurde damals noch viel weniger kontrolliert und die öffentliche Wahrnehmung war noch gar nicht so krass, wie heutzutage, dass der ein oder andere BüMa halb legal ge"f"t hat.

Ich kenne aus den Anfang 2000er Jahren auch viele, die im Wald gespielt haben und das alles nicht so ernst nahmen. Da war es auch noch alles entspannter.  

Die Waffen von vor 1976 werden wohl sehr rar gesäht sein. Daher kann der Fall ausgeklammert werden.

Dann bleibt so eine Airsoft hier unverkäuflich, selbst wenn sie beim Beschussamt nach ge-Ft wird, es sei denn ein Büma. reicht sie beim Beschussamt ein. Nur der Büma. bekommt ein Beschussprotokoll.

Da man als Privatperson zwar neu beschießen lassen kann, aber keine erlaubnispflichtigen Arbeiten daran durchführen darf, gibt's ein neues F auf den Body, aber kein Beschussprotokoll.

So ist es jedenfalls Praxis in Köln und juristisch für mich auch logisch, aus Sicht des BAs sich nichts unterjubeln zu lassen (nur Austausch freier Teile).

Wie es schon angesprochen wurde, kann man sich aussuchen wo das F hin soll.

Wieso soll es da kein Protokoll geben?

Das Beschussamt wird ja in jedem Fall die Airsoft neu beschießen, weil sie ja prüfen müssen, ob sie auch definitiv unter 7,5 J hat. Darüber müssen sie ja ein Beschussprotokoll erstellen, wieso sollten sie das nicht rausgeben?

Im Phoenix-Airsoft Betrugsfall hatte ich 5 Airsofts in Mellrichstadt neu beschießen lassen, da gab's dann auch 5 Protokolle. Da war dann ja auch kein BüMa involviert.

Und bei jedem "echten" Import mit Einzelabnahme hab ich als Privatperson auch immer Beschussprotokolle bekommen (und das waren nicht wenige ;)) 

Jetzt muss ich mal böse nachhaken. Eine UMAREX VP9 z.B. Darf ich diese nur in deutschland erwerben oder auch Weltweit? "F" ist drauf und UMAREX ist deutscher Importeur.

Abgesehen jetzt von Preis & evtl Stress bei Zollrechtfertigung

Rein technisch und optisch unterscheiden sich Schland VP9 und Auslands VP9 nicht.

Gruss

Bruce

Du kannst wenn du Spaß daran findest alles selbst importieren - solange du entsprechend alles anmeldest und Genehmigungen einholst.

Anderenfalls ist es ein unerlaubtes Inverkehrbringen von Schusswaffen - mit den möglichen rechtlichen Konsequenzen.

Wenn ansonsten UMAREX als Importeur eingetragen ist, ist nunmal UMAREX Importeur und nicht Bruce ;)

Ein werksseitig aufgebrachtes Freizeichen ist ohne entsprechende Abnahme unzulässig. Also F-Waffen immer schön in Deutschland von einem vertrauenswürdigen Händler holen.

Grüße

(129 Posts)

(nachträglich editiert am 11.10.2018 um 11:03 Uhr)

Im Grunde reicht bei einer Einzelabnahme die Rechnung aber vollständig aus.

Es handelt sich ja nicht um einen Beschuss im eigentlichen Sinne. Ist eine technische Prüfung, ob die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden: Semi-only, halbwegs manipulationssicher und Energie kleiner 7,5 Joule, ebenfalls nicht einfach manipulierbar. Protokolle sind ein nettes Gimmick; wichtig ist aber nur, daß die Prüfung vorgenommen wurde.

Nichts Anderes, was eine fachkundige Person (eben ein Büchsenmacher) vor der Novelle auch abnehmen und bestätigen konnte und durfte. Und dafür reichte ebenfalls eine Rechnung und seine F-Kennzeichnung.

Immer im Hinterkopf behalten: Damals hatte niemand Airsoft auf dem Radar. Das Gesetz war für Luftgewehre. Um zu verhindern, daß Exportmodelle illegal eingeführt wurden.

Finde es trotzdem gut, daß man sich hier im Marktplatz von Seiten der Forenleitung auf der sicheren Seite bewegen möchte. Absolut nachvollziehbar.

@Marcbec

Daran erkennt man die Unlogik bei der ganzen Sache. Gleiche Airsoft, gleiche Markings, gleiche Leistung; gleicher Karton, gleicher Hersteller, gleicher Importeur aber trotzdem soll diese Airsoft anders behandelt werden???

Es gibt keinerlei Unterschiede aber dennoch darf man es im Ausland nicht kaufen.

 

Da wirst du schwach :-D

 

Bruce

Wie gesagt, das war bei mir so Praxis in Köln. Beschossen wurde natürlich und ich habe eine Rechnung bekommen.

Mir reicht das auch völlig. Auch von dem Wachsstempel F Springer G3 hab ich die Rechnung noch.

Für gewöhnlich schluder  ich Papierkram (Schukartonbuchhaltung), die AS Käufe hab ich alle und schön im Ordner.

Weil....



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