Hy eine Frage am Rande.
Meine waffenvitrinen steht bei mir im Flur. Wenn einer bei mir am haus vorbeigeht ist sie für h die Fenster zu sehen. ( Erdgeschoss)
In wieweit ist die Rechtslage diesbezüglich ?
Was kann mich erwarten.
Vitrine ist abgeschlossen und bb ist an einem andern anderen Ort gelagert.
Mfg danke
Keiner kann dir eine rechtliche Beratung hier geben.
Wenn alles so ist wie beschrieben, dann gilt:
Die Lagerung ist an sich sicher. Der Standort (mehr als) ungünstig gewählt.
Umstellen oder Gardinen besorgen, welche die Einsichtname verhindern wäre mein Vorschlag.
Es ist dein befriedetes Besitztum? Da kannst damit hantieren wie du lustig bist.
Habe grade dazu nen topic erstellt , der wurde aber gelöscht weil keinen mehrwert für die Community.
Es gilt : Sobald es öffentlich wahrnehmbar ist greift das WaffG 42§a
Edit Chris: Ist hier nicht einschlägig!
"Führen" iSd. §42a WaffG bedeutet ausdrücklich die Ausübung tatsächlicher Verfügungsgewalt außerhalb der eigenen Wohnung.
Siehe dazu Anlage 1 des WaffG.
Ich habe gerade mal deinen genannten Artikel überflogen. Leider habe ich darin keine einzige Anmerkung finden können, welche deine Aussage belegt?
Kannst du irgendwelche Belege anführen?
(Besonders interessant diesbezüglich: Einleitung der Artikels: "Außerhalb der eigenen vier Wände ist das Führen von Anscheinswaffen – also Waffenattrappen – verboten.")
Mal ganz ab von der rechtlichen Grundlage.
Meinst du nicht, es würde Sinn machen den Schrank umzustellen oder zu Verdecken damit man die nicht mehr von der Straße sieht?
Nicht das irgendein sich erschreckt die Polizei ruft und die dann das Böse im Busch erwarten.
Prävention bevor was passiert. Da würde dir die Rechtslage nämlich wenig helfen um den Besuch zu vermeiden.
Er hat geschrieben: Die Vitrinen sind sind abgeschlossen. Genau lesen, dann posten.
Was hältst du von Spiegelfolie? An Wohnungstür oder zugewandten Scheiben der Vitrine? Oder bei nichtbegucken schlicht einen Stoffvorhang. Keine schlafenden Hunde wecken, auch wenn du erst Mal im Recht sein solltest: Solch ein Besuch kann sehr unangenehm sein, fordere das einfach nicht heraus.
Er schrieb doch: „der Schrank ist abgeschlossen“.
Bitte erst lesen. Edit: da war einer schneller.
Aber wie alle schon sagten, decke es einfach ab, oder stell sie um.
Denn gegen einen Besuch kannst du erst mal nichts machen. Und das kann unangenehm werden.
und was machen Waffenläden mit ihren Schaufenstern?
@Moe:
Ich habe den Artikel gerade mal gelesen, leider sehr dürftig an Informationen :-/
Kann mir hier jemand verraten, welcher Verstoß gegen das Waffengesetz hier vorgekommen sein soll?
Das Hantieren am Fenster (befriedeter Privatbesitz)?
Irgendeine Art von Erregung ffentlichen Ärgernisses, was aber kein Verstoß gegen das WaffG sein sollte?
Das zusammenbauen einer Anscheinswaffe aus Legosteinen?
Nano:
-Genehmigung haben
-entsprechende Sicherungsmaßnahmen nachweisen können
Gesetzt den Fall, es ruft jemand bei der Polizei an: Ich habe gerade im Waffengeschäft Waffen gesehen- Meinst du wirklich, da ist Gefahr im Verzug? ;)
Es geht nicht darum, daß es generell verboten wäre oder nur unter Strafe stände. Lediglich um den Streß, den so ein Mißverständnis auslösen kann.
Rechtlich bist Du mit der abgeschlossenen Vitrine gem. WaffG save.
Besorgte Bürger gibt es immer und die Nerven natürlich, aber wenn das Ordnungsamt vorbeikommt zur Prüfung ist das i.d.E. recht geschmeidig, habe ich regelmäßig.
Also keine Panik.