BF-88E neues PMR446 Funkgerät zum Spitzen Preis!!
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(nachträglich editiert am 13.05.2020 um 16:12 Uhr)

Hier mal plain text um restliche Zweifel zu beseitigen.

Es geht nicht darum, ob ein Gerät verboten ist (also dass weder Besitz, Erwerb, Herstellung, Inverkehrbringen), sondern darum ob die Nutzung einer Einschränkung oder Auflage obliegt.

Im konkreten Fall des Baofeng UV-5R ist Erwerb, Verkauf, Besitz erlaubt, weil mit diesem Akt gegen kein Gesetz, keine Auflage oder keine Bestimmung verstoßen wird. 

Allerdings kann das Gerät bei seiner Benutzung gegen § 64 Abs. 1;2 TKG ("Schwarzsendergesetz") verstoßen. Dieses lautet:

(1) Zur Sicherstellung der Frequenzordnung überwacht die Bundesnetzagentur die Frequenznutzung. Soweit es dazu, insbesondere zur Identifizierung eines Frequenznutzers, erforderlich und angemessen ist, sind die Bediensteten der Bundesnetzagentur befugt, sich Kenntnis von den näheren Umständen eines Telekommunikationsvorgangs zu verschaffen und in besonderen Fällen auch in Aussendungen hineinzuhören. (...)

(2) Zur Sicherstellung der Frequenzordnung kann die Bundesnetzagentur eine Einschränkung des Betriebes oder die Außerbetriebnahme von Geräten anordnen. Zur Durchsetzung dieser Anordnungen kann nach Maßgabe des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes ein Zwangsgeld bis zu 500.000 Euro festgesetzt werden.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__64.html

Um nun genaue Kenntnisse über den Tatbestand zu erhalten, müsste man den Frequenznutzungsplan für Deutschland wälzen. Wer das tun möchte, den findet man hier (Klick = Download, schlankes .pf- File mit 728 Seiten): https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/20190705_Frequenzplan_EntwurfStandMai.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Um den relevanten Inhalt auf den Punkt zu bringen: genehmigt für die Nutzung durch jedermann sind: PMR, Freenet, CB und LPD. Das kann auf der inoffiziellen Quelle z. B. hier nachgelesen werden: http://www.funkwelle.com/jedermannfunk/frequenzen-jedermannfunk.html

Alle anderen Frequenzen, die mit einem Gerät bedient werden können, bedürfen einer Lizenz oder sonstigen Genehmigung, d.h. deren Nutzung ist nicht verboten aber die Nutzung unterliegt Auflagen gem. Frequenznutzungsplan.

Mit anderen Worten: das elektromagnetische Spektrum ist Hoheistsgebiet des Staates.

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Auf den Fall angewendet:

Wenn ein Gerät mehr den Frequenzbereich außerhalb CB, LPD, PMR und/ oder LPD abdecken kann und zwar derart, dass der Endanwender auf diesen Frequenzbereich selbst adressieren könnte, dann ist der Sendebetrieb (nicht aber das Empfangen) eingeschränkt.

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Wenn ich mich unverständlich ausgedrückt haben sollte, können wir gerne nochmal über Details reden.

Gerne kannst du meinen Text mit Verweis auf den Autor anderen zur Verfügung stellen.

(388 Posts)

(nachträglich editiert am 13.05.2020 um 16:16 Uhr)

Ok danke für die ausführliche Antwort.

Also wird es wohl doch ein Midland G10 oder G9 werden.

Nachtrag zum Thema:

Das Baofeng-88E ist (obwohl es auf Amazon und Co immer wieder behauptet wird) definitiv nicht ohne Amateurfunklizenz zu benutzen. In der Schweiz besteht für das Gerät mittlerweile sogar ein Verkaufs- und Importverbot (https://www.bakom.admin.ch/bakom/de/home/geraete-anlagen/nicht-konforme-geraete/mobile-sende-und-empfangsgeraete/baofeng-bf-88e.html).

Aus meiner Erfahrung werden entweder teilweise oder sogar grundsätzlich Geräte geliefert, bei deinen sich die Antenne abnehmen lässt und die sich frei programmieren lassen (also auch auf Frequenzen außerhalb des PMR bereiches). Teilweise werden auch Geräte ausgeliefert, welche von Werk aus nicht auf PMR sondern auf diese (https://gist.github.com/kennedy/11278351) Frequenzen programmiert sind. Warum das die Geräte illegal macht brauche ich glaube nicht weiter zu erläutern.

Wer jetzt sagt, Legalität ist ihm egal, dem kann ich trotzdem nur von den Geräten abraten, da sie technisch einfach schlecht sind. Die Rauschsperre arbeitet unsauber, sodass den Betrieb häufig Störgeräusche behindern. Durch das fehlende Display hat man außerdem keinerlei Auskunft über die verbleibende Akkulaufzeit, welche auch recht kurz aus zufallen scheint. Dazu kommt, dass wie oben erwähnt, die Funkgeräte werksseitig mit verschiedenen Programmierungen ausgeliefert werden. Wer sich nicht mit dem Thema Programmierung auseinander setzen und ein entsprechendes Kabel kaufen will, hat im besten Fall Pech, dass er das nicht Gerät nicht mit anderen Verwenden kann, im schlimmsten Fall funkt er auf nicht zugelassenen Frequenzen wie beispielsweise um 469 Mhz, welche Notrufsender für Senioren zugeteilt sind (Quelle: https://emf3.bundesnetzagentur.de/pdf/ISM-BNetzA.pdf). Auch die Beschränkung auf 16 Kanäle und das fehlen von Dualwatch empfinde ich als störend, das mögen andere aber anders sehen.

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