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Moin

ich wende mich jetzt mal an euch.


Also ich habe bei eGun.de eine Waffe ersteigert doch der Typ ist nun mit meinem Geld über alle Berge.
Heute habe ich hier im ASVZ ein Angebot gesehen, wo die gleichen Bilder zu sehen sind ( Das Angebot hier ist aber schon sehr lange online und wird regelmäßig gekickt) 

Meine Frage nun: Was soll/kann man da machen. Es geht immerhin um 520 Euro 

Ich habe ein paar Informationen von dem netten Herrn aber ich bezweifle, dass diese richtig sind.

 

Sollte man damit zur Polizei gehen? Was heißt das im Umkehrschluss für mich (Aktenkundig?)


Ich hoffe ihr könnt mir einige Tipps geben. 

MfG 

Anzeige wegen Betrug zu erstatten wäre zu einfach oder?

Was gibt's da groß zu bedenken?

Ja habe ich schon dran gedacht aber was macht die Polizei dann mit mir 
muss ich damit rechnen das sie mich dann auch durchleuchten (ich habe nichts zu verbergen, aber lust das sie hier vor der Haustür stehen und sich mal umgucken wollen habe ich auch nicht)

 

dürfe die sowas oder habe ich in die Richtung nichts zu befürchten?

(396 Posts)

(nachträglich editiert am 29.05.2018 um 09:43 Uhr)

Egun hat eine beschwerde funktion
da musst du glaube ich alle paar tage ne beschwerde machen und wen du dann noch nix bekommen hast
werden sie den acc sperren und du kannst dich mit der beschwerde stelle melden

wie lange ist der kauf den schon her ?
und wen du dir sicher bist melde dich auch gleich bei den mods damit es hier aufem asvz gesperrt wird

Naja, wenn die Waffe legal für dich zu erwerben war, sollte es keine Probleme geben. 

(1254 Posts)

(nachträglich editiert am 29.05.2018 um 09:48 Uhr)

Fristsetzung an Verkäufer mit Hinweis das danach Anzeige erfolgt. Wenn dann keine Reaktion vom Verkäufer eben die Anzeige machen...

 

P.S.: die Polizei hat weder Zeit noch Lust wegen einer Anzeige bei einem Verlustwert von 500 Euro bei dir persönlich vorbeizukommen.

Ersteigert habe ich das ganze am 09.05.2018 
ich bezweifle das der ASVZ User davon irgendwas weiß, aber ich habe ihn und die Modder bereits Informiert.

Auch bei eGun habe ich überall Beschwerde eingereicht wo es nur geht.

 

 

Fristsetzung habe ich auch geschrieben einmal eine Private und einmal über eGun Funktion. 

Die Läuft morgen aus.

Dann danach Anzeige erstatten... geht übrigens auch online. Wahrscheinlich wird jedoch nichts bei rum kommen. Irgendwann wird ein Brief von der Staatsanwaltschaft bei dir ankommen das die Ermittlungen eingestellt wurden da kein Täter ermittelt werden konnte.

Sorry, aber dein Geld wirst du wohl abschreiben müssen. Aber vielleicht ist es ja ein Trost für dich das wir laut Statistik die niedrigste Kriminalität seit 10 Jahren in Deutschland haben. Hast wohl einfach Pech gehabt...

Dann übermorgen Polizei. Ich hoffe, Du hast per Überweisung auf deutsches Konto gezahlt, nimm die Bankverbindung gleich mit, damit kann man dann zumindest den Kontoinhaber drankriegen. Sollte der nur "Finanzagent" sein und nichts an den Füssen haben, dann solche Kleinigkeiten wie gerichtlichen Mahnbescheid usw. erwirken. 

[Post von Vector [VSA] (29.05.2018 10:05) wurde als "öffentliches Anprangern von anderen Usern" markiert und daher ausgeblendet]

Wenn die Frist abgelaufen ist, stellst du eine Strafanzeige wegen Betrugs. Bei der Polizei.

Danach gehst du zu einem Anwalt, dem du dein Vertrauen schenken willst und redest mal mit dem. Das Wird bei einem vernünftigen Anwalt auf eine "Beratungsstunde" oder so hinauslaufen. die liegt selten deutlich über 20e. Hast du das Geld nicht, weil du H4 betroffen bist, beantragst du Gerichtskostenbeihilfe.

Wenn dein Anwalt was taugt, wird er dir die Sache im Detail erklären und du bekommst nur irgendwann Post das du deine Waffe/ Paket abholen kommen sollst oder du hast plötzlich Geld aufm Konto. Dazwischen werden immer mal Briefe zur Kenntnisnahme im Briefkasten liegen.

Alles Geld was du ausgeben musst, klagst du vom Schuldner zurück. Im Grunde sollte die ganze Sache bei Erfolg 0Euro kosten und bei Misserfolg (kein Schuldner greifbar weil Fake) bis 50e. Dein Anwalt muss dich beraten und dir genaus sagen ob es sinn macht und wann es keinen mehr macht.

Die Anzeige bei der Polizei ist ne Formsache udn recht unnütz. Die nehmen das auf, machen nen Haken in ihrer Statistik "Onlinebetrug". Dann wird mal jemand zuständiges nachsehen ob er was mit den Daten die du gegeben hast anfangen kann und nach 6 Wochen kommt ein Brief "nicht ermittelbar, danke für deine Mitarbeit"

Das ganze durfte ich schon so einige male machen. Meist weil es Schlaumeier aus dem ASVZ gab die dachten "wegen 20e wird der die Backen halten". Ne Leute, ich habe ne Flat Ü

Sorry aber wenn du mit einer illegalen Waffe zur Polizei gehst kannst du froh sein dass du nicht auch noch ne Anzeige bekommen hast.

An den TE: stell die Anzeige, dann hast du wenigstens die Chance das Geld wieder zu bekommen, gerade im Internet ist es abersc für ihn sich zu verstecken

[Post von [Mitglied gelöscht] (29.05.2018 10:51) wurde als "schädlicher Inhalt" markiert und daher ausgeblendet]
(1100 Posts)

(nachträglich editiert am 29.05.2018 um 13:21 Uhr)

Was mich mal interessieren würde, 520€ bei egun, was ist das denn für eine Wumme gewesen das du dachtest das wäre der Schnapp des Jahres?

Und wie hast du nun bezahlt? Pay Pal, ich hoffe nicht als Freund, dann gibts da auch nichts zurück.

Bankeinzug wurde schon genannt.

Und was mich noch interessiert, was hast du als mit den Bullen? Wenn da jemand partou nicht hinwill frage ich mich doch warum?

Also, welche Wumme?

Wie bezahlt?

Käuferbewertungen gelesen?

MAl über ein voll fantastisches Angebot nachgedacht ob das so eigentlich sein kann?

 

EDIT:

Es geht nicht um anprangern sondern um einen Lernefeckt und um Klarstellung einiger Punkte die auch schon von anderen z.T. erwähnt wurden. Sozusagen ist das da oben eine Zusammenfassung.

Anzufangen, JETZT nach Schuldzuweisungen zu suchen, ist hier kontraproduktiv und bringen weder dem Thread-Ersteller, noch anderen Opfern etwas.

Für den Fall vom Thread-Ersteller:

Der erste Blick geht auf den Support des jeweiligen Platform.
Diese müssen bei erkennen einer klaren strafbaren Handlung zunächst durchgreifen und erste Konsequenzen treffen.
Natürlich ist hier auch die Frage, wie stichhaltig die Beweislage ist.

Meist beschränkt sich dies jedoch auf eine Nutzungssperre der Webseite.
Mehr können und DÜRFEN diese dem Opfer gegenüber nicht machen.
Irgendwelche Kontaktdaten (Email, Name, Anschrift, IP, etc.) DÜRFEN diese dem Opfer gegenüber nicht mitteilen. (Datenschutz)

Daher muss der zweite Blick auf einen Anwalt und Polizei gehen.
Ich rate zum Anwalt - macht einem vieles "einfacher".
Dabei über diesen Anzeige erstattet gegen den konkreten Nutzer bei der Platform (sofern der Typ nicht bekannt ist oder Zweifel an der Idendität bestehen).
Ein guter Anwalt leitet dann alles in die Wege.
Den Strafverfolgungsbehörden gegenüber DARF dann auch die entsprechende Platform die ganzen personenbezogenen Daten übermitteln.
Kann die Person eindeutig zugeordnet werden, läuft das Verfahren.

WICHTIG:
ALLES an Beweisen sammeln, was geht - und mögen diese noch so unbedeutend wirken.
Der Schriftverkehr ist natürlich das wichtigste.
Auch dieser sollte offline gesichert werden.
Ansonsten sind auch Screenshots mit der vollen Webadresse wichtig.

Solange aber noch kein Urteil zugunsten Deiner Person gefällt wurde, musst Du immer in "Vorkasse" gehen.
Du solltest daher beim Anwalt definitiv einen Antrag auf Kostenfestsetzung stellen, wobei der Täter u.a. die Kosten für Anwalt, Gutachten und Prüfverfahren zahlen muss - denn das geht schnell in den mittleren bis höheren 3-stelligen Bereich, bei schwierigen Fällen auch durchaus mehr.

Die Chancen auf Erfolg sind schwierig aus der Ferne zu beurteilen - das kann Dir aber ggf. der Anwalt bei der ersten Beratung genauer abschätzen.

Ist der Typ zweifelsfrei identifizierbar (z.B. über ein deutsches Bankkonto), dann stehen die Chancen sehr gut, dass Du Recht bekommst.

Ist der das nicht bzw. würde eine Untersuchung einen unverhältnismäßig hohen Prüf- und Kostenaufwand bedeuten, wirst Du wohl zu dem bereits verlorenem Geld auf einen weiteren Kostenberg sitzen bleiben.

Daher muss man das immer mit sich selbst ausmachen, wie weit man es sich traut oder es durchziehen will.
Eine Erstberatung beim Anwalt, bei dem der Erfolg abgeschätzt werden kann, liegt meist bei unter 50 €. Ob Du bereit bist, das zu "investieren" oder bereits jetzt weißt, dass das nichts bringt, obliegt bei Dir.

 

Zum Fall Kauf einer illegalen Waffe.

Der erste Blick sollte erstmal auf das Sammeln von Beweismaterial gehen - eigenständig.
Das sollte aber in einem zeitlichen sehr engen Zusammenhang durchgeführt werden!

Denn es ist richtig: der erste Weg geht nämlich zur Polizei.
Mit Erhalt der illegalen Schusswaffe wird man automatisch auch Eigentümer.
Und Eigentum verpflichtet - ob man etwas dafür kann, oder nicht.

Bestenfalls tun man auch dies über einen Anwalt und mit einem (unbefangenen) Zeugen bei der Übergabe der illegalen Waffe an die Behörde. (Vorher dort anrufen und nicht unangemeldet aufschlagen. Kann den ganzen Prozess angenehmer machen...)
Auch hier sollte der Vorgang genau dokumentiert werden. (Aussagen der Behörden, eigene Aussagen, Namen der Bearbeiter, ...)

Da der Besitz solcher Waffen verboten ist, sollte man - möchte man sich rechtlich möglichst korrekt verhalten - nicht auf irgendwelche dubiosen Methoden einlassen.

Auch hier geht wieder die Klage gegen den Täter über einen Anwalt.
Dabei sollte der Täter anhand des Paketes (Absender?) leichter zu identifizieren sein.
Die Waffe wird, solange das Verfahren noch nicht abgeschlossen wurde, auch nicht vernichtet.

Ansonsten läuft es grundsätzlich genauso ab, wie im oberen Beispiel beschrieben.
Unterschied ist nur, dass man niemals eine Waffe (zurück) erhalten wird, sondern allerhöchstens die Kosten (ggf. ratenweise) erstattet bekommt.

Zum konkreten Fall oben kenne ich logischerweise nicht den genauen Wortlaut, weswegen die Behörden das Verfahren hierzu eingestellt haben.
Warum oder inwieweit die Täteridentifizierung nicht möglich war, wäre natürlich sehr interessant, wird aber wohl erstmal in irgendwelchen Akten verbleiben.
Evtl. hilft da eine Akteneinsicht, sofern einem dies nicht verwehrt wird.

Grüße

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