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[Post von Murdock-Zack -#Jamt gerne Dichtlippen (06.06.2018 13:58) wurde als "falsche Information / Halbwissen" markiert und daher ausgeblendet]

Mir fehlt hier noch ein wichtiger Aspekt bzw ein wichtiges Argument für die Anzeige: Sie greift in das Täter-Opfer-Schema ein. Wenn der Betrüger regelmäßig, nahezu konsequenzenfrei Geld in der Airsoftszene abgreifen kann, weil ja nur jeder vierte eine Anzeige schaltet, wird er keinen Grund sehen damit aufzuhören. Betrüger betrügen nicht weil sie es als hohe Handwerkskunst verstehen und die harte Arbeit des Betrugs zu schätzen wissen. Betrüger betrügen weil dabei viel Geld in kurzer Zeit mit geringem Aufwand rumkommt. 

Und das funktioniert deshalb weil Betrugsopfer in ein Opferschema passen. Wenn wir dafür sorgen das Airsoftkäufer betrügen regelmäßig in Arbeit ausartet werden die sich schon Umorientieren. Deswegen ist jede Anzeige dieser Art nicht nur für den Betrogenen selbst wichtig, sondern auch für den Rest der As-community. 

(4148 Posts)

(nachträglich editiert am 06.06.2018 um 18:51 Uhr)

Erfahrungen aus einem Ähnlichen Fall:

Man muss klar zwischen den strafrechtlichen und zivilrechtlichen Möglichkeiten unterscheiden. 

Eine Anzeige wegen Betruges sorgt dafür, dass die Staatsanwaltschaft im besten Fall wegen Betruges ermittelt. Das Ergebnis kann eine Verurteilung sein.

Wenn man jedoch sein Geld wieder haben will haben die Behörden damit nichts zu tun. Dies muss über eine Zivilrechtliche Klage geschehen beim Amtsgericht(?) . Dazu ist ein Gang zum Anwalt im besten Fall mit der Rechtsschutzversicherung möglich. Bei einer Summe von X€ kann man auch ohne Anwalt Klage einreichen, muss aber die Gerichtskosten erst einmal vorstrecken ~150€ Gebühr.

Die Summe X und die Gebühr habe ich leider nicht mehr im Kopf und müsste ich rausschuchen.

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