Frage zu Airsoftgelände (Nutzungsänderung Baugenehmigung)…
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(115 Posts)

(nachträglich editiert am 08.04.2018 um 19:34 Uhr)

Hallo,

wir sind gerade dabei ein legales Airsoft Spielgelände zu erschließen…

 

Hier erstmal die Fakten zum Gelände:

- Ein Nutzungsvertrag und Erlaubnis für Airsoftspiele usw. vom Eigentümer liegt vor…

- Das Areal umfasst ein Außengelände, inklusive eines seit mehreren Jahren
leerstehenden mehrstöckigen Gebäudes… (es ist eine Brache)

 - Das Gelände befindet sich in Sachsen…

- Die Umzäunung ist stellenweise nicht mehr vorhanden…

- Das Gelände befindet sich abseits der Öffentlichkeit im Wald… Das nächste und einzigste
bewohnte Haus, befindet sich ~ 300 Meter entfernt, dazwischen liegt jedoch noch ein Areal
mit einem verfallenen und verlassenen Gebäude, was einem anderen Besitzer gehört…

Bis zur nächsten Gartenanlage sind es um die 600 Meter…

 

Wichtige Info:

- Unser Gelände soll in dieser Richtung nicht bespielt werden, wir halten uns eher in die entgegengesetzte Richtung und im Gebäude auf, dort ist Kilometerweise nur Wald…

- Das Gelände wird von uns noch befriedet (Weidezaun, Absperrband und mehrere Schilder)
Eine Sicherheitszone die verhindert das Kugeln das Gelände verlassen, wird eingerichtet…
(dies ist nach unseren Infos konform mit dem dt. Waffengesetz)

 

Das haben wir bereits unternommen:

Zu einem Gesprächstermin im Rathaus, kam heraus, dass wir angeblich eine Baugenehmigung brauchen und eine Nutzungsänderung / Umschreibung für das Gelände beantragen müssten...

Wir wollen das Gelände jedoch nur privat und nicht gewerblich nutzen…

Leider wussten die Ansprechpartner im Rathaus aber auch nicht so genau, ob wir das nun
wirklich zwingend brauchen und man hat uns an das Hauptbauamt in unserem Kreis
verwiesen...

Nur der Mitarbeiter der dafür verantwortlich ist, wusste auch nichts genaues...

 

Das wird jetzt vermutlich so weiter gehen, weil keiner genau weiß was Sache ist...

 

Darum hab ich folgende Fragen...

1.) Ist es wirklich notwendig eine Baugenehmigung und/oder eine Nutzungsänderung
/ Umnutzung zu beantragen, wenn das Gelände nur Privat benutzt wird?

2.) Was für Auflagen könnten sonst noch auf uns zu kommen? (Nur private Nutzung)

3.) Wird privates und gewerbliches Baurecht bzw. die Vorgaben in der Bauverordnung
gleich gehandhabt - es gibt also keine Trennung? (das sagte man uns zumindest so)

4.) Was sollte man sonst noch beachten?

5.) Habt Ihr noch andere Tipps für uns?

 

Danke…

Grüße Pointman

(3284 Posts)

(nachträglich editiert am 08.04.2018 um 20:09 Uhr)

Wenn es absolut privat ist, würde vom Gesetzgeber die Erlaubnis des Eigentümers an sich erstmal ausreichen.

Natürlich muss sichergestellt sein, dass das Gelände befriedet ist - sprich Zaun o.ä. drum rum. Weiterhin darf kein Geschoss das Grundstück verlassen können, Unbeteiligte dürfen nicht gefährdet und die öffentliche Ruhe nicht gestört werden.

Wenn draußen gespielt wird und ungewöhnlich hohe Lautstärke entsteht, können z.B. noch das Umweltamt dazwischen grätschen - oder wenn andere "grüne Interessen" vorliegen.

Soweit erstmal dazu. Solange man dies beachtet, wäre privat erstmal privat - und Behörden und Ämter bräuchte man nur "netterweise" unterrichten. Pflicht wäre es seitens vom WaffG nicht. Ob das sinnvoll ist, muss jeder selbst entscheiden. Dennoch gibt es viele "ABER".

Eine Nutzungsänderung müsste durchgeführt werden, wenn das Spielfeld entgegen der bisherigen Bestimmung genutzt werden soll. Wie diese Nutzung bestimmt wird und ob eine Annahme seitens des Amtes ausreicht, weiß ich nicht. Kommt sicherlich auch darauf an, was derzeit eingetragen ist.

Am einfachsten wäre da der Weg, es nur innerhalb des Gebäudes zu betreiben. Eine "private" Nutzung ist meist nur gegeben, wenn der Eigentümer glaubhaft machen kann, dass er die Nutzer "gut kennt" - anderenfalls kann vom Amt angenommen werden, dass dort öffentliche Veranstaltungen stattfinden (hier querdenken zum Steuerrecht).

Grüße

 

EDIT:

Zum Thema Baugenehmigung: die gilt meist immer, wenn man auch vorhat auf dem Gelände etwas zu machen, das nicht nur zur üblichen Pflege gehört. Bäume fällen zählt dazu... Oder fehlende Zaunabschnitte flicken... Oder größere Sanierungen. Gibt viele Sachen, die da drunter fallen können.

Da bin ich aber nicht sattelfest, was alles genau dazu zählt - in Zweifel muss jedes Vorhaben hierzu einzeln betrachtet und bewertet werden.

Mavbec:

 

unterscheide zwischen befriedeten Bezirken und Befriedetenen Besitztümerm (da reich u.U. einfach eine sichtbare Mähkante!)

 

das reicht für AS eben nicht!

Erfahrungsgemäß kann besonders das Gebäude Schwierigkeiten bereiten. Weiß in der Beziehung leider nichts konkretes, allerdings soll es ja beim Hawks Air und einem anderen Gelände im Harz gerade deswegen Probleme gegeben haben. Da werden bestimmt andere Ausgangslagen geherrscht haben, wie auch anderes Landesrecht, doch wird es sicherlich nicht einfach, "alles korrekt" zu handhaben.

Dennoch viel Erfolg.

(3284 Posts)

(nachträglich editiert am 08.04.2018 um 20:16 Uhr)

Sowas wie "Bezirke" gibt es im Sinne des WaffG nicht!

Ein befriedetes Besitztum ist ein Grundstück bzw. Gebäude, das durch äußerlich erkennbare Schutzwehren (z.B.: Zaun, Mauer, Fluss, Graben, Beschilderung, ...) gegen unbefugten Zutritt gesichert ist.
Es muss zudem sichergestellt werden, dass Geschosse nicht den befriedeten Besitztum verlassen können.
Darüber hinaus benötigt man das Hausrecht oder die Zustimmung dessen Inhabers, anderenfalls begeht man nebenher Haus- bzw. Landfriedensbruch.

https://www.iurastudent.de/definition/befriedetes-besitztum-§-123-i-stgb

Eine Mähkante trennt mit Sicherheit nicht den befriedeten Besitztum!

Es gibt wegen dem alten HawksAir in Calbe ein belastbares Urteil, das besagt, dass Spielgelände mit Häusern ein Statik- und Bodengutachten vorweisen müssen, damit sie zum Airsoftspielen verwendet werden können. Auch bei Privatgeländen, denn HawksAir war eben nicht gewerblich. Am besten mal dazu in der HawksAir Gruppe nachlesen, da wurde das gepostet. 

HA1 war nicht privat oder Verein, es war jedem offen gegen 20€. Was ist daran bitte nicht gewerblich?

(ich finde das Gelände immernoch Hammer, mit Keramikklos samt Spülung, Wasser ausm Hahn was auch trinkbar ist [wenn man kein oder zu wenig Trinken mit hat]).

(3605 Posts)

(nachträglich editiert am 08.04.2018 um 21:07 Uhr)

... Befriedete Bezirke gibt es!

 

zumindest im Jagdgesetz sowas wie Friedhöfe, Bundesautobahnen, Tiergehege und Zoo's, Gebäude, an Behausungen angrenzende Gärten, Hofräume etc...

 

 

soll nur drauf hinweisen dass es mehr als ein Gesetz gibt, dass es zu beachten gibt!

Streik: eigene Aussage des Betreibers. Nicht meine Meinung. 

(3284 Posts)

(nachträglich editiert am 08.04.2018 um 22:03 Uhr)

... Befriedete Bezirke gibt es!

zumindest im Jagdgesetz [...]

soll nur drauf hinweisen dass es mehr als ein Gesetz gibt, dass es zu beachten gibt!


Nur hat ein Jagdgesetz keinerlei Relevanz zu Airsoftwaffen und -spielen.
Daher ist das Gesetz hierfür völlig obsolet, das es eben NICHT zu beachten gilt!
Das WaffG beschreibt klar, wo das Führen von Airsoft zulässig ist und wo nicht - von befriedeten Bezirken ist nirgends die Rede und mit Jagdwaffen springen wir auch nicht rum.

 

Das Urteil (...oder Entscheid?) zu HA1 würde mich im Wortlaut interessieren.
Denn auch wenn ein Grundstück privat ist, impliziert es nicht, dass es nicht auch gewerblich genutzt werden könnte (oder sogar wurde).

Genauer gehe ich sogar stark davon aus, dass das Amt(?) die Annahme getroffen hat, dass dort öffentliche Veranstaltungen stattgefunden haben.
Dadurch war eine "private Veranstaltung" (= "man kennt sich") nicht gegeben.
Und ich kann mir vorstellen, dass hier rechtlich andere Interessen eingreifen, weswegen man wohl auch bestimmte schwer erfüllbare Auflagen vorlegte.
Ohne die genauen §§ ist das aber mehr Spekulation als Gewissheit.

Die Kernfrage wird sich darum drehen, ab wann die Veranstaltung als privat oder öffentlich (durch das Amt) eingestuft wird, denn bei öffentlichen Veranstaltungen gelten strengere Auflagen an den Veranstalter.

 

EDIT:

Um mal nun weitestgehend konkreter auf die Fragen einzugehen...

1.) Ist es wirklich notwendig eine Baugenehmigung und/oder eine Nutzungsänderung
/ Umnutzung zu beantragen, wenn das Gelände nur Privat benutzt wird?

Durchaus denkbar!
Ihr wollt das Gelände befrieden - alleine dadurch kann das Amt eine Genehmigung einfordern.
Habt Ihr das nicht, können andere Kosten auf Euch zukommen - inkl. Rückbau.
Eine Nutzungsänderung ist ebenfalls möglich, wenn die tatsächliche Nutzung entgegen der hinterlegten Nutzung entspricht.

2.) Was für Auflagen könnten sonst noch auf uns zu kommen? (Nur private Nutzung)

Bau- und Umweltamt sind immer groß dabei - Ordnungsamt auch.
Steuerrechtlich sollte auch alles in Sack und Tüten sein - denn manchmal ist privat nicht privat, sondern gewerblich... sehr komplexes Thema!
Strom, Wasser, Schei*e, Müll wird auch gerne verlangt.
Den Förster darf man u.U. auch nicht vergessen!

3.) Wird privates und gewerbliches Baurecht bzw. die Vorgaben in der Bauverordnung
gleich gehandhabt - es gibt also keine Trennung? (das sagte man uns zumindest so)

Kann ich im Detail nicht beurteilen.
Grundsätzlich wird aber "privat" kein Freifahrtschein für alles sein!

4.) Was sollte man sonst noch beachten?

  • Genehmigung vom Eigentümer (Notar!)
  • Genehmigung/Abnahme von Ämtern (Ordnungs-, Bau-, Umwelt-, ggf. Forst-, ggf. Finanzamt)
  • Besuch/Info bei Behörden und Nachbarn
  • Gültiger Haftungsausschluss (auch auf Verletzungen und Tod hinweisen, auch bei privaten Spielen!)
  • Altlasten auf dem Grundstück?

5.) Habt Ihr noch andere Tipps für uns?

  • immer freundlich bleiben
  • manchmal dumm stellen und "hilfesuchend" wirken (Helferkomplex wecken)
  • alles schriftlich festhalten (auch bei mündliche Aussagen von Behörden drauf bestehen)
  • besser restriktiv handeln als Grauzonen und Lücken auszunutzen
  • Geduld und immer damit rechnen, dass sich etwas ändern kann
  • anfangs nicht zu viel ins Gelände investieren
  • Abgaben und Einnahmen genau dokumentieren! (auch die an den Eigentümer)
  • gesunden Menschenverstand einsetzen

Marvbec ich wollte dir nicht ans Bein pinkeln oder so, sondern lediglich den TE draufhinweisen, dass man sich nach ALLEN  Seiten absichern muss... da gibts neben der UVV noch ne Menge DInge die man beachten sollte, und das Letzte was man will ist dass einem am Spiel Tag der Jäger mit ner 30-06 übers spielfeld rennt weil man vergessenhat Forst etc. einzu beziehen ...

 

Du selbst listetst viele Richtlinien auf die es zu beachten gilt... und das war das worauf ich abzielte ...

 

 

alles beachten!

@ Barthel Klein

So wird ein Schuh draus Zwinkernd

Die Posts für sich waren jedoch ziemlich undurchsichtig, da dies für sich genommen keine Relevanz zum Thema hat - daher auch meine Einwände.

Grüße,

danke für die vielen Infos... Wir werden das soweiso nochmals Anwaltlich überprüfen, denn
ich glaube nicht, nach den unzähligen Recherchen und lesen, hier im Forum und im Internet,
auch aus Paintballforen, das wir für eine private Nutzung (kein Verein) so einen Overkill
machen und alle möglichen Ämter außer Polizei,O-Amt, Gemeinde usw. um
Erlaubniss Fragen müssen...

Noch paar wissenwerte Infos zum Gelände:

- Es liegt Außerhalb des Flächennutzungsplans der Gemeinde

- Das Gelände hat noch teilweise Zaun und Säulen um einen Zaun zu
befestigen, er würde also nur repariert werden...

- Man kann sich nicht zu 1000% absichern,es gibt IMMER Risiken... Ich
kann morgen auf der Straße ausrutschen und mir das Genick knacken...

100% Sicherheit ist eine Illusion...

Schaut euch nur mal die bekannten Gelände an,wegen Absicherung...
(Mahlwinkel zum Beispiel) - Flatterband und Schilder... Das schein auch
zu reichen...

Wir machen jedoch sowieso einen Zaun ringsherum...

 

Jetzt stellt sich die Frage, mit der Nutzungshäufigkeit...

Wenn Ich 1-2x im Jahr auf dem Gelände spiele, wird das noch als privat angesehen
oder schon als "gewerblich" ? Ein Bekannter der Immobilienzeugs gelernt hat meinte das...

Hat jemand handfeste Infos dazu?


Du und Freunde ist jedenfalls Privat, wenn es umsonst ist, alles drüber frag den Anwalt.

[...] das wir für eine private Nutzung (kein Verein) so einen Overkill
machen [...]

"Wo kein Kläger, da kein Richter".
Gegen ALLES kann man sich schwer absichern, das ist richtig.
Manche Sachen kann man auch "drauf anlegen" - kann gut gehen oder auch nicht.
Das muss letztendlich jeder für sich beurteilen.

Ich kann es aber nur an diesem Punkt nochmal erwähnen: "Private Nutzung" ist kein Freifahrtschein für alles!

Wenn Ich 1-2x im Jahr auf dem Gelände spiele, wird das noch als privat angesehen
oder schon als "gewerblich" ? Ein Bekannter der Immobilienzeugs gelernt hat meinte das...

Das fragst Du bestenfalls das Finanzamt, einen Steuerberater oder einen Fachanwalt wür Steuerrecht...
Es kommt wesentlich darauf an, ob Ihr Ein- oder Ausgaben für die Nutzung habt oder nicht.
Die Häufigkeit und sogar die Höhe spielen formal oftmals keine Rolle.
Oftmals liegt es auch im Ermessen des Amtes, das zu beurteilen...

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