Nochmal kurz zur Klarstellung: ich hab keine Ahnung wie HA1 behördlich eingestuft war. Laut Betreiber Privat, das ist alles was nach außen hin kommuniziert wurde. Durchaus möglich, dass gewerblicher Betrieb unterstellt wurde und somit die Auflagen kamen.
Gruß, ok...
nach gefühlten 100 Artikeln im ASVZ und anderen Quellen zum Thema
unteranderm aus der PB-Szene läuft alles aufs Gleiche hinaus...
Frag bie Behörden und einen Anwalt, es sind immer Einzefallentscheidungen
die die Behörden treffen... Was der eine Ort erlaubt, muss der andere nicht
erlauben...
Sieht man in der Realität ganz gut,wenn man mal die bekannten AS-Gelände
anschaut und vergleicht... (Befriedung usw.)
Unsere nächsten Schritte sind jetzt:
1. Brief an Gemeinde (um eine Schriftliche Antwort zu erhalten)
2. Kontakt mit Geländenbesitzer, ev. weiß der auch was (sein Beruf
hat mit Immobilien zu tun...)
3. Kontakt mit Waffenrechtsbehörde im Ordnungsamt
4. Kontakt mit Ordnungsamt
5. Prüfen /Anfrage des Flächennutzungsplans, bzw.
erfragen ob das nötig ist...
Wir müssen das Gelände schnellstmöglich dicht bekommen, letztens waren
schon Paintballer illegal drauf... (Kein Kontakt, es lag nur überal
"Schlumpfwichse")