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Um es mal (aus meiner Sicht) zusammenzufassen:

 

Es gelten sowohl für HPA, wie auch S-AEG‘s weitgehend die selben regeln. Semi, u7,5 Joule usw. ebenso darf weder eine S-AEG, noch eine HPA einfach so umprogramierbar sein um zb vollautomatisch schießen zu können. 

Soweit, so klar  

Zu sagen „bei S-AEG‘s wird im Marktplatz darauf nicht geachtet“ ist einfach falsch. Auch die dürfen keine “Nicht-Deutschland-Technik“ drin haben die irgendwie bewirkt das sie auf Vollauto umprogrammiert werden kann. 

Sicherlich gibt es hin und wieder ein entsprechendes Angebot. Die wird es auch weiterhin geben. Aber dafür gibt es die Meldefunktion (die leider viel zu selten auch genutzt wird)

 

Was das tunen angeht...nun das ist so eine Sache. Tuning fällt (meiner Meinung nach) noch immer in eine Grauzone. Ich sage nur „Wechselsystem“ und „was sind nun bei einer S-AEG genau Waffenrelevante teile?“

 

Heißt, auch wer an seiner als HPA beschossenen Waffe rumbastelt, ihr einen neuen Lauf oä einbaut, wird hier keinen Ärger bekommen, so wie es bei S-AEG‘s der Fall ist  

 

Der Grund warum die HPAs nun härteren Auflagen unterliegen ist einfach, weil die Antriebsart geändert wurde, was im Waffengesetz ziemlich klar behandelt wird. 

Da kann es noch so sehr mit zwei zugedrückten Augen als Wechselsystem oä gesehen werden, die Antriebsart wurde geändert und damit hat sich die Sache. 

Ja, auch hier kann man Gegenargumente bringen. Meinee Meinung nach ist die Sache aber noch um einiges heikler als das bloße Tuning. Und das ASVZ muss sich ab einem gewissen Punkt auch selber schützen. 

 

Niemand hat gesagt das HPA illegal ist und niemand hat gesagt, HPA‘s werden kastriert weil die „Führungsetage„ des ASVZ‘s sie nicht mag. 

 

Ich predige das „Ihr ändert die Antriebsart, ein Neubeschuss wird fällig“ schon seit Jahren. Keiner hat mir zugehört. 

Ich vermute also das nur die Leute nun rumquarken, die ein nicht ganz Regelkonformes System zuhause rumliegen haben. 

Daniel, deine Meinung ist dem Gesetz sehr egal. Nirgendwo in Anlage 1 des WaffG ist von einer Änderung der Antriebsart die Rede, wenn es um Bearbeitung geht. Egal, wieviel du predigst. 

Wie ich in einem früheren Post ausführlich dargelegt habe, ist eine Zuwiderhandlung schon bei einfachen Arbeiten wie dem Umlöten eines Steckers möglich. Interessiert niemanden, weil macht ja jeder und ASVZ hat Rechtslage nach Wunsch.

 

Vermuten kannst du auch viel. Bei mir liegt eine Tippmann und eine ungeöffnete SAEG. Hauptsache schön unterstellen, ne?

Ich würde ja sachlich auf deinen Post antworten...aber bei einer solchen Feindseligkeit vergeht mir irgendwie die Lust an einer Diskussion. 

Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 1.1 in Verbindung mit der WaffVwV:

"Zu Unterabschnitt 2:

Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 1.1
Bei dem in Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 1.1
angesprochenen Kennzeichen handelt es sich um das „F“ im
Fünfeck nach Abb. 10 der Anlage II zur BeschussV.
Zur Messung der Bewegungsenergie der Geschosse ist Anlage
VI zur BeschussV heranzuziehen.
Federdruckwaffen sind Schusswaffen, bei denen entweder Federkraft
direkt ein Geschoss antreibt (auch als Federkraftwaffen
bezeichnet) oder ein federbelasteter Kolben in einem Zylinder
bewegt wird und ein vom Kolben erzeugtes Luftpolster
das Geschoss antreibt.
Druckluftwaffen sind Schusswaffen, bei denen Luft in einem
Druckbehälter vorkomprimiert und gespeichert sowie über ein
Ventilsystem zum Geschossantrieb freigegeben wird.
Zu den Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte
Treibgase Verwendung finden, zählen z. B. CO2-Waffen."



Habs extra mal eingefärbt!


(nachträglich editiert am 10.03.2018 um 19:54 Uhr)

”Getroffene Hunde bellen immer am lautesten.“

Ich finde es eine sehr gute Lösung , dass nimmt endlich mal den Schatten von den ganzen Legalen Builds ala HW4... und ganz ehrlich wenn man ein legal umgebautes Build samt Papieren verkauft wo ist das Problem? Für mich hört es sich so an das sich nun die Leute aufregen weil Sie ihre illegalen Build‘s nun nicht mal an Ahnunglose Leute verkaufen können bzw benutzen dürfen .

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