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(122 Posts)

(nachträglich editiert am 26.02.2018 um 14:45 Uhr)

Ich schau mich schon seit längerem nach einem Granatenwerfer um und bin mir immer noch nicht sicher ob das f auf der granate selber reicht oder der werfer selbst eins braucht.

Falls die werfer kein f brauchen müsste es ja legal sein den hier http://www.taiwangun.com/en/garnade-launchers-and-granades/40mm-grenade-launcher-long-black-bd?from=listing&campaign-id=19 zu importieren oder ? 

(3284 Posts)

(nachträglich editiert am 26.02.2018 um 15:04 Uhr)

Sowohl der Werfer, als auch die Granate benötigen ein F.

Der Werfer zählt als Abschussvorrichtung.

Die Granaten sind Hybriden - daher sind diese Abschussvorrichtung und Munition zugleich und benötigen ebenfalls ein F.

Grüße

[Post von User 29991 (26.02.2018 15:11) wurde als "falsche Information / Halbwissen" markiert und daher ausgeblendet]

(nachträglich editiert am 26.02.2018 um 15:30 Uhr)

Mein Meiung nach nicht da es in der Prüfliste vom Amt nur 2 Werfer gibt die gesteste wurden und das vor ewigen Zeiten ( 2003). Die beiden waren M203 und wurden von Kotte & Zeller beauftragt abgenommen zu werden. 

Auserdem hat das F ja eine Bedeutung. Und zwar das die Prüfstelle den Werfer beschossen hat und dort seine Stärke abgenommen wurde. Den Werfer wie mein Ares Egml ist aber nur ein abzug mit einem Gelenk der ein Stifft hinten in die Hülse bewegt. Das Ding hat keine Funktion ohne Hülse und je nachdem welche Hülse hat er immer unterscheidliche Stärke. Es ist ein Dekoteil was dir nur hilfe die geprüfte Granate auszulösen und der Lauf des Werfers hat auch keine Funktion da durch ihn kein Protjektile getrieben.

 

Mein Meinung ist nicht rechtsverbindlich und nur eine Darstellung wie ich es sehe. Sicherheit gibt nur eine Auskunft vom Amt.

 

Editiert: Hier ist meine Quelle die PTB Anzeigeliste.

https://www.ptb.de/cms/fileadmin/internet/fachabteilungen/abteilung_1/1.3_kinematik/1.33/Anzeigeliste.pdf

Gehen wir mal davon aus, dass du kein F brauchst (was ich anders sehe)

Wir haben da 30,- EUR+Porto+Zoll+Abholen von Zoll+Papierkram der anfallen wird+ ggf. einen Zollbeamten der das alles anders sieht als du.


Lohnt sich diese Rechnung wirklich? Wäre es da nicht einfacher zu sagen ich kaufe es bei einem deutschen Shop und habe weniger Rennerei und Probleme und zahle eben die paar Euros mehr bei einem deutschen Shop?

Auch ist zu beachten, dass einige Geländebtreiber es auch so sehen das dein Grappi ein F braucht und dich ohne nicht mitspielen lassen.


Ich mein ja nur...

Ich habe nur einen Werfer bei Begadi aufgerufen und der hat eindeutig ein F.

Begadi würde das nicht machen wenn sie es 1. nicht dürften und 2. nicht müssten.

Und trotzdem sind alle Händler vorsichtig und verkaufen die erst ab 18.

Der Granatwerfer hat einen Lauf, einen Abzug, und ähnelt damit einer Schrotflinte, die ich nur mit EWB kaufen kann, obwohl die ohne Patrone (=Granate) genauso harmlos ist. Der Granatwerfer ist eine Abschußvorrichtung und imho daher vom Waffengesetz ein der Granate (wenn ich nur diese als Schußwaffe sehen will) gleichgestellter Gegenstand.

Wer Zeit, Geld und Mut hat, möge ein Grundsatzurteil erstreiten, dass ein F überflüssig sei. Das würde ich sehr begrüßen. Aber bis dahin würde ich nur Granaten und Werfer im Hause haben wollen, die jeweils ein F tragen.

(3605 Posts)

(nachträglich editiert am 26.02.2018 um 16:20 Uhr)

der Granatwerfer im AS hat eben keinen Lauf ... Die Grante dagegen hat mehrere Läufe (6mm BB in einem 40mm Rohr das entsprechend kurz ist ergibt nicht das Richtige Durchmesser-Länge Verhältnis für einen Lauf ... (nicht der Granatwerfer Lauf gibt den Projektilen die Führung in den meisten Fällen

(1116 Posts)

(nachträglich editiert am 08.07.2018 um 14:54 Uhr)

.

Wesentliche Bestandteile einer Waffe sind doch der Waffe, für die sie bestimmt sind, gleich gestellt... 

40mm AS Granaten sind zum Abschuss aus einem 40mm AS Granatwerfer bestimmt. Der 40mm Launcher trägt den Abzugsmechanismus welcher ganz klar ein wesentlicher Bestandteil ist. 

 

Liege ich falsch? 

Fall damit geklärt?

(3284 Posts)

(nachträglich editiert am 26.02.2018 um 16:52 Uhr)

Nochmal... mit Nachweis...

 

Granatwerfer

Der Granatwerfer ist eine Abschussvorrichtung (tragbarer Gegenstand zum Verschießen von Munition). (WaffG Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.2 ff)

Abschussvorrichtungen sind den Schusswaffen gleichgestellte Gegenstände und müssen wie diese behandelt werden. (WaffG Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.1)

Demnach benötigt der Granatwerfer ein F im Fünfeck.

 

40mm-Airsoftgranate

Eine 40mm-Granate selbst ist eine Schusswaffe, da bei dieser Geschosse durch einen Lauf (Länge ≥ 2-fache des Kalibers) getrieben werden und auch ohne weiteres Hilfsmittel abgefeuert werden kann.

Zugleich erfüllt sie die Definition einer Kartuschenmunition (Hülse + Ladung) sowie Patronenmunition (Hülse + Ladung + Geschoss). (WaffG Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 3 Nummer 1 ff)

(1116 Posts)

(nachträglich editiert am 08.07.2018 um 14:54 Uhr)

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Lesekompetenz war heute ein größeres Problem in manchen Threads. Nur weil etwas nicht in die PTB-Liste eingetragen ist, heißt es nicht, dass kein F erforderlich ist.

Begadi schreibt nun schon Abschussvorrichtung und greift damit den Wortlaut des WaffG auf. Wie deutlich muß es denn noch sein?

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