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Deine Hand ist aber kein tragbarer Gegenstand zum Verschießen von Muunition/Gegenständen/whatever.

(1116 Posts)

(nachträglich editiert am 08.07.2018 um 14:54 Uhr)

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@ Happy Happ [D-11]

...deine Anologie hinkt gewaltig - der Finger ist keine Vorrichtung und somit zieht der Vergleich nicht.

Der Granatwerfer ist dazu bestimmt, 40mm-Airsoftgranathülsen abzufeuern - das ist deren Bestimmung und das macht diesen letztlich auch zu einem tragbaren Gegenstand, der den Schusswaffen gleichgestellt wird.

Anders würde es aussehen, wenn der Hersteller vorsieht, dass damit ausschließlich NERF-Geschosse mit unter 0,5 J verschossen werden dürfen - DANN wäre es (erstmal) außen vor und nicht vom WaffG erfasst.

Ein stink normaler ASG-Granatwerfer erfüllt den Part aber mehr als eindeutig.

Ich schreibe es gerne nochmal, rechtlich kann man jetzt hier Seitenweise streiten.

Nur sollte man hier einfach mal den Aufwand gegen das wirkliche Preisersparnis rechnen.
Lass beim Zoll einen Beamten sitzen der das Teil einkassiert oder du kommst nur zu Geländen denen es Wurst ist was jetzt ein F braucht und was nicht.
Die sagen Alle Wummen müssen ein F haben (Auch Grappis) und dann ist Ende.

Man hat am Ende mehr Nachteile als Vorteile, wenn man im Ausland bestellt bei solchen Streitthemen.

Ein Anruf bei der PTB hat vor Gericht keinen Bestand. Außerdem ist es nicht Job der PTB, Gesetze zu interpretieren und Ausführungsbestimmungen dazu zu erlassen.

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(13550 Posts)

(nachträglich editiert am 26.02.2018 um 18:50 Uhr)

@ Mogli

Wir haben da 30,- EUR+Porto+Zoll+Abholen von Zoll+Papierkram der anfallen wird+ ggf. einen Zollbeamten der das alles anders sieht als du.

Taiwangun ist EU.

Wir haben als 30e + ~7e Porto +0e Zoll +0e Abholen von Zoll +0e Papierkram der nicht anfällt + keinen Zollbeamten der das gar nicht zu Gesicht bekommt.

Ob er ein F braucht ist durch Marvbec wundervoll erklärt. 

@ Happy Happ [D-11]
Wenn du diese Aussage bekommen hast, handelt es sich um eine fälschliche Aussage des Telefonmenschen.

Als ich vor 2012 eine Anfrage bezüglich 40mm Werfer an meine zuständige Behörde* gerichtet habe, bekam ich  ein "Warum der ein F hat, weiß ich auch gerade nicht. Aber ich werde das Prüfen" Etwa eine Woche Später hatte ich einen Anruf, in dem mir im Grunde genau der Text von Marvbec vorgelesen wurde.

Er hatte sich an alle möglichen Stellen gewendet inkl BKA.

Im Airsoftforum, gab es einen Nutzer der mit einem unge-F-ten Werfer erwischt wurde. War ein teurer Spaß.

Ich glaube kaum das es eine Erleichterung der Rechtslage gab.

 

Zwischenzeitlich war die Rechtslage der 40mm Werfer so unklar (wie auch das FSWS beim M249), das schlicht kein Händler das Risiko eingehen wollte. Die Aussage mit dem Finger und ein F darauf ist Quark. Die Natur baut keine Waffenrechtlich relevanten Gerätschaften. Daher bleibt die Zweckbestimmung des Fingers, ihn in die Nase zu stecken. Und die Zweckbestimmung ist das rechtlich entscheidende. (Pers Meinung Zweckbestimmung FSWS: schnelles ändern der Energie. Also am M249 ein Problem wenn aktiv)

Das Argument, es wird kein Geschoß geführt und ohne Hülse ist das nur ein gelenk, würde auch auf die Cam870 im weitesten Sinn zutreffen.  Hier geht es sogar soweit, das nur dafür zugelassene und geprüfte Hülsen genutzt werden dürfen. Wer also eine Flinte beim Softairstore kauft, darf keine Hülsen von Schniper verschießen, da diese Hülsen dafür nicht geprüft sind auch wenn sie das selbe Modell sind. Den Jede zulassung steht für sich allein. Und hier kommt der richtige Wahnsinn, für den ich sicher gleich einen Halbwahrheit, Unwissen Spam Trolling, fickt dich du Arschloch Meldung bekomme (oh und eine Meldung wegen Beleidigung gegen mich selbst):

40MM Werfer, dürfen nur mit den Einlegepatronen benutzt werden, für die sie geprüft sind. Eine Rechtliche Folge die erst erkannt wurde, durch die Zulassung der CAM870.
Eine Hülse von Shop A in 40mm Werfer aus Shop B ist nicht dafür geprüft und zugelassen. Was die Folgen wären wenn man den mal Stezzz hat, weil man einen Werfer A und 10 Hülsen B hat... das wäre mal ein lustiges Verfahren. Jedoch gibt es dazu keinen Fall und auch keine Auslegung. Es bringt also auch nichts, da drüber nachzudenken.

 

*Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd
Dezernat 21
Merseburger Straße 6
06010 Halle (Saale)
E-Mail: Dezernat 21 Waffenrecht

Eine Vertretung für Frau Ernst war damals für mich Ansprechpartner.

Nette Analogie:

Das HK FHK19 hat überhaupt keinen Lauf!

Trotzdem nur mit PTB-Stempel frei; ohne (aus Behördenbeständen) erwerbscheinpflichtig.

Unabhängig von der BAM-Prüfung der Munition.

(13550 Posts)

(nachträglich editiert am 26.02.2018 um 21:52 Uhr)

Es ist eine Notsignalgerät mit Pyromunition...

 

Dafür brauchst du einen Darfschein. 

Sachkundenachweis (SKN) nach § 7 Abs. 1 Waffen-Gesetz
für Seenot-Signalwaffen
inklusive Fachkunde (FKN) für pyrotechnische Seenotsignalmittel
 - grosser Pyroschein

http://www.sailingisland.de/theoriekurse/seenotsignalmittel_sachkundenachweis_skn.html

(129 Posts)

(nachträglich editiert am 26.02.2018 um 21:39 Uhr)

Geht offtopic...aber Besitz und Munitionserwerb ist absolut frei (bei dem PTB-geprüften).

Führen mit kleinem Waffenschein. (Taucht als kleine Hinterlistigkeit gerne mal in der Fachkunde auf).

Benutzung ist einen andere Nummer, nur eben im Notfall.

Immernoch unverändert: F auf Werfer und Granate ist Pflicht.

 

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