HPA eigen Umbau

 
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Erst mal servus 

Seit meinem Letzten Post zu dem Thema habe ich mir ein wenig zeit genommen mich bei diversen Ämtern zu erkundigen.

Ich habe mich ans BKA gewannt und nachgefragt wie die Rechtslage in dem bereich aussieht. Von denen habe ich nur die Antwort gegeben das sie mir darauf keine Antworten geben können und ich mich an das Zuständige Landratsamt in meinem Landkreis wenden solle. 

Das habe ich gestern getan und mit einem freundlichen Sacharbeiter gesprochen und nachgefragt ob ich es selber einbauen darf.

Er hat zu mir gesagt das Airsoft Waffen anscheinend von dem verbot sie selbst umzubauen ausgenommen sind und das das einzige was ich machen müsste ist die Waffe am schluss zum Beschussamt zu schicken damit die mir wieder das F draufmachen. 

Und abschließend war ich heute noch bei einem Waffenhändler und habe mich nach den Kosten für den beschuss erkundig dieser hat mir gesagt das er, wenn es gefordert wird das man sie über einen Händler einschickt, sie mir einschicken kann was mich im ganzen dann Maximimal 100€ kosten würde.

Ps: Das ist keine Rechtsberatung und ich rate jedem selber zum Landratsamt zu gehn und anzufragen.

Hast du das schriftlich ?

Wahrscheinlich nicht also kannst du dir das damit schenken.. 

Ich bekomme das schriftliche die nächsten tage zugeschickt 

Wenn es davon tatsächlich einen Beweis gibt dann poste das als erstes hier!

werde ich tun sobald ich ihn bekomm

Wenn ich ins Magazin (was ja, soweit ich weiß, kein wesentliches Teil der Waffe ist) ein Gewinde bohre und einen Druckluftnippel eindrehe, dann habe ich an der Waffe selbst nichts geändert. Und Druckluft ist ebenso ein Gas. Also ist meine gasbetriebene Airsoftwaffe IMMER NOCH eine gasbetriebene Airsoftwaffe, wie ich sie gekauft habe. Das F im Fünfeck ist doch immer noch drauf und an die Grenze von 7,49 J komme ich nicht annährend mit einer Airsoftwaffe. Also wieso sollte das verboten sein?

Man kann auch mal fünfe gerade sein lassen und muss nicht alles nachfragen. Hier gab es auch mal ein Thema, wo es daraum ging, dass die Verwendung von schwereren BBs die Energie ja erhöhen, man also eine höhere Energie hat am Ende als das Beschussamt gemessen hat... Wie gesagt: fünfe gerade sein lassen, F im Fünfeck ist doch drauf?

 

Gruß

1. Geht glaube ich um AEG -> HPA

2. Änderung der Antriebsart = legal

3. Änderung der Funktionsweise = illegal (Was das ist kann dir hier niemand sagen)

4. Änderung relevanter Teile = illegal5. Magazine =|= wesentlich

Ergo: Magazie tappen legal, solange sich die Funktionsweise der Waffe nicht ändert. Diese Gesetzespassage bietet Interpretationsspielraum.

genau knut und aus diesem grund habe ich auch nochmal das Beschussamt direkt angeschrieben und das was die mir senden werde ich hier reinstellen dann dürfte das eig. gegessen sein


(nachträglich editiert am 12.08.2018 um 18:14 Uhr)

Und wie schaut‘s denn aus mit Nachweis ?

mittlerweile sind 5 Monate vergangen und Du hast noch nichts gepostet ..

Max war auch seit 5 Monaten nicht mehr online.

Die meisten Ämter sind da mit Aussagen recht fix, aber sobald du es schriftlich willst kommen sie ins stocken. Ich erwarte auch von sooo vielen Ämtern noch eine schriftliche Bestätigung, nachdem man mir am Telefon bereitwillig Auskunft gegeben hat.^^

Hallo,

Lesen wir: https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__26.html

 

Waffengesetz (WaffG)
§ 26 Nichtgewerbsmäßige Waffenherstellung
(1) Die Erlaubnis zur nichtgewerbsmäßigen Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen wird durch einen Erlaubnisschein erteilt. Sie schließt den Erwerb von zu diesen Tätigkeiten benötigten wesentlichen Teilen von Schusswaffen sowie den Besitz dieser Gegenstände ein.
(2) Die Erlaubnis ist auf höchstens drei Jahre zu befristen und auf eine bestimmte Zahl und Art von Schusswaffen und wesentlichen Teilen zu beschränken. Personen, denen Schusswaffen zur Erprobung, Begutachtung, Untersuchung oder für ähnliche Zwecke, die insbesondere eine Bearbeitung oder Instandsetzung erforderlich machen können, überlassen werden, kann die Erlaubnis nach Absatz 1 ohne Beschränkung auf eine bestimmte Zahl und Art von Schusswaffen und wesentlichen Teilen erteilt werden.
 
 
 

(nachträglich editiert am 12.08.2018 um 18:48 Uhr)

ich will mich nicht zu zweit aus dem Fenster lehnen , aber für mich klang/klingt das Ganze eher nach Halbwissen.. und das Er 5 Monate nicht aktiv war , deutet m.M.n eher auch darauf , dass das ganze heiße Luft war .. wenn dem nicht so wäre , wieso soll  man es dann vor dem ASVZ Geheim halten ?

Es wäre ja DIE Sensation für jeden Illegalen HPA  Nutzer und die die zukünftige projekte planen und sich so nun , die Neuabnahmekosten sparen könnten ..aber das bleibt Wunschdenken .

 

An diesem Punkt möchte ich auch in diesem Thread mal auf zwei Punkte hinweisen:

Punkt 1: Da ich selbst HPA Spieler bin, reagier ich vlt etwas gereizter als notwendig auf die aktuelle HPA Diskussion als notwendig, möchte aber mal darauf hinweisen das ich es eine Unverschämtheit finde das mitlerweile schon von illegalen HPA Spielern gesprochen wird. Nicht das diese schon hier im VZ förmlich an den Pranger gestellt werden und sowohl hier als auch auf Feldern massiv gegen Voruteile zu kämpfen habe, nun wird auch noch von illegalen HPA Spielern bzw Nutzern gesprochen. Davon kann erst die Rede sein wenn es tatsächlich eine Rechtsprechung dazu gibt bzw dies von entsprechend berechtigter offizieller Seite so veröffentlicht wird. Bis dahin ist und bleibt es eine Grauzone !!! Daher bitte ich doch rein aus Anstand darum HPA Spieler die sich schon bereitwillig und stillschweigend sämtlichen Auflagen beugen und sich um ausräumen von Voruteilen bemühen nicht direkt als Illegal zu bezeichnen. Danke.

Punkt 2: Es kommt jetzt mal grundlegend ganz starkt auf die Auslegung des WaffG an und ich bitte doch darum dies nicht von AEG zu HPA unterschiedlich auszulegen. Wenn man sich die entsprechenden Paragraphen druchließt wird man feststellen das sämtliche Änderung an Waffenrelevatenteile, was z.B. auch die Gearbox ist, untersagt sind. Und nun der Hammer den kein AEG Tuner hören will, das Radiusen oder Verrunden der Gearboxshell, das Abfeilen von Zähnen an Gears oder Piston, ja sogar das kürzen einer Feder oder der Einbau von Tunigteilen generell ist ILLEGAL und macht eure Waffe ILLEGAL!!! Dies ist natürlich nun die strengste Auslegung die man sich vorstellen kann aber defakto kann man es ohne Rechtsprechung dazu genau so auslegen. Somit wären alle möglichen Kniften illegal. Ja wäre da nicht so ein schöner Passus, den ich auf die schnelle leider nicht gefunden habe. Dort heißt es doch glatt das der Einbau von Teilen zur Instandhaltung bzw. Teile die dazu bestimmt sind durch den Endverbaucher eingebaut zu werden, erlaubnisfrei eingebaut werden dürfen. Somit wärn zumindest die unter uns die Tunigteile in ihrer AEG verbauen fein raus. Wobei ich anmerken möchte das auch weiterhin sämtliche Bearbeitung von Teilen Illegal ist. Aber Momentmal, werden HPA Systeme nicht genau so wie Tuningteile frei in Deutschland verkauft?! Ja sapperlot nochmal, dann sind HPA Systeme ja auch dazu bestimmt duch den Endverbraucher eingebaut zu werden und somit legal. Denkt da ma drüber nach. Und eine Bitte gleich vorweg, iss irgwer mal auf die Idee gekommen das die ganzen AS Shops die HPA Geschichte für hochgradig Illegal verkaufen weil sie genau dadruch, bei dem Hype um HPA, unemengen an Profit erwirtschaften können? Ist es so klug, sich genau dort dann über die Rechtslage zu informieren?

 

Gerne diskutiere ich auf sachlicher Ebene mit allen die sich für diese Art der nicht verbindlichen Rechtslagendiskussion interessieren. Sollten mir Fehler unterlaufen sein oder sollte ich Unterlagen nicht kennen die meinen Standpunkt wiederlegen dann lasse ich mich gern von Besserem Belehren und auch meine Aussagen selbstverständlich korrigieren.

 

Ich kann jedem bei der aktuellen Situation raten, geht zum zuständigen Amt (bei mir das Ordnungsamt), informiert euch dort ob ihr die entsprechende Genehmigung zum Umbau braucht und lasst es euch schriftlich geben, Holt euch ggf. die Genehmigung, Baut die Knifte um und setzt euch mit nem Shop/Büchsenmacher in Verbindung der euch das Ding einschickt. Dann seit ihr auf der sicheren Seite.

Quellen: Weil ich auf die schnelle keine WaffG Passagen gefunden hab verweise ich auf die schnelle hierrauf: http://www.airsoftkeks.de/wissenswertes-uber-airsoft/rechtliches/

Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 1.1 in Verbindung mit der WaffVwV:

"Zu Unterabschnitt 2:

Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 1.1
Bei dem in Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 1.1
angesprochenen Kennzeichen handelt es sich um das „F“ im
Fünfeck nach Abb. 10 der Anlage II zur BeschussV.
Zur Messung der Bewegungsenergie der Geschosse ist Anlage
VI zur BeschussV heranzuziehen.
Federdruckwaffen sind Schusswaffen, bei denen entweder Federkraft
direkt ein Geschoss antreibt (auch als Federkraftwaffen
bezeichnet) oder ein federbelasteter Kolben in einem Zylinder
bewegt wird und ein vom Kolben erzeugtes Luftpolster
das Geschoss antreibt.
Druckluftwaffen sind Schusswaffen, bei denen Luft in einem
Druckbehälter vorkomprimiert und gespeichert sowie über ein
Ventilsystem zum Geschossantrieb freigegeben wird.
Zu den Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte
Treibgase Verwendung finden, zählen z. B. CO2-Waffen."

 

 

 

 

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