SHITSSTORM INCOMING
Wie du sagst kommt es auf die Auslegung an .
Wie du richtig sagst, ist es eine Grauzone .
Wie du richtig sagst, dürfen Teile, sie vom Hersteller für den Wechsel durch den Anwender gedacht sind gewechselt werden.
Damit in Konflikt steht das Verbot der Änderung der Funktonsweise .
Was hat Vorrang? Ist es überhaupt eine Änderung der Funktionsweise?
Korrekte Antwort, wie du richtig sagst nur schriftlich von offizieller Stelle .
Gängige allgemeine Auslegung im ASVZ: Verbot über Erlaubnis, Änderung der finktionsweise liegt vor .
Daher verbieten einige Gelände eigenumbau .allein deshalb habe ich lieber eine Originalknifte .Und wenn man Mal durchrechnen: Lonex FM + P* Fusion liegt man bei 800€, also etwa dem Preis, den begadi aufruft...
EDIT: Clap: die Änderung der Antriebsart ist nicht reguliert .Ist bei der letzten Änderung des Waffg oder der VwV durch Änderung der funktionsweise ersetzt worden .daher jetzt der Spielraum bei der Auslegung besonders im Bezug auf getappte GBB Mags
Ich habe gerade mit einem Vertragsjuristen vom VDB (Verband der Büchsenmacher und Waffenhändler) telefoniert, weil mich das interessiert.
Ganz klare aussage: Baut man um, braucht man die Erlaubnis, AUCH wenn die teile dafür vorgesehen sind. Man ändert das System der Waffe und somit auch die Energie.
Dann sagte ich: "Ja aber ich schicke dann zum Beschuss!"
Er: "Schön, und wenn die beim Beschuss feststellen das die Waffe (Gerade bei HPA) mit leichten Handgriffen über 7,5J kommt, ist das eine Erlaubnispflichte Waffe und der Spass fängt an. Und das ist wohl kein Einzelfall. Die Kanone geht dann vom Beschuss zur Polizei, von da zum Sachverständigen und der Entscheidet dann.
Also, das kann ganz grossen Ärger geben. Daher Finger weg.
das jetzt noch schriftlich bitte
Schriftlich wirds das nicht geben, wann lernt ihr das endlich? Keine Behörde kann und darf sowas „schriftlich“ rausgeben. Die die es dürfen wollen entweder Kohle oder ein rechtskräftiges Urteil sehen.
Freundet euch damit an.
Dann kann man hier entweder 50% löschen, oder muss die Regeln ändern:
https://www.airsoft-verzeichnis.de/index.php?status=forum&forennummer=0000000266
Bitte beachtet, dass die meisten der User hier keine Rechtsexperten sind und somit die Angaben nicht immer verlässlich sind.
Aussagen zur Rechtslage sind immer mit Quellenangabe zu posten(Siehe hier)
Meinungsdiskussionen zur Rechtslage können in Zukunft hier stattfinden: Airsoft Rechtslage - Infos und Meinungen
Die Waffenbehörde, ist eine Verwaltungseinrichtung.
Du stellst einen Antrag und bekommst einen Bescheid.
Die Behörde ist KEINE Rechtsberatung. Selbst wenn der Sachbearbeiter sagt oder gar schreibt: "Du darfst" schützt dich das vor einer Strafe nicht!
So einfach ist es nicht, eine Waffe über 7,5J zu bringen.
Bei getapptem Magazin zB. springt es dir vorher auseinander. Und selbst wenn es das nicht täte, hätte der Hammer nicht mehr genug Kraft, das Ventil zu öffnen.
Ich kenne mich mit Polarstar kaum aus, allerdings wird das auch eher bleibende Schäden hinterlassen. Der Arbeitsdruck einer Polarstar ist nur geringfügig höher, als der Innendruck eines GBB-Magazins. Ich gehe davon aus, dass entweder die Kraft nicht reicht, das Ventil ordnungsgemäß zu betätigen und es dort dann hapert, oder vorher irgendwelche Dichtungen rausknallen.
Abgesehen vom Polarstar-Schlauch, der vorher platzen könnte.
Persönliche Unterredungen mit entsprechenden Experten sind nebenbei gesagt auch Quellenangaben. Sicherlich bezieht sich der oben zitierte Auszug aus unseren Regeln auf schriftliche Quellen, hierbei geht es aber primär um Sachverhalte, die auch schriftlich irgendwo fixiert sind. Ein Sachverhalt, der im Gesetz wenig oder nicht beachtet ist und zu dem es aktuell nur mündliche Auslegungen verschiedener Experten gibt, ist eben nicht schriftlich belegbar.
womit wir wieder am Anfang stehen.
Wer hier also weiterhin OHNE Quellenangabe postet, bekommt Ärger!
Das Problem ist ja einfach, dass viele krähen, dass es eine Grauzone ist und sie meinen, dass es dadurch ja erlaubt sei.
Das ist der springende Punkt. Wenn wir nicht tagtäglich diese ganzen HPA Eigenbauten prüfen und bearbeiten würden, wäre es kein Problem, wenn sich alle an die geforderten Regeln des ASVZ halten.
Ich muss allen Recht geben, die meckern, dass an S-AEG zu basteln möglicherweise illegal ist. Dies zu sanktionieren und zu verfolgen ist unmöglich. Da müssten wir 90% des Forums zu machen. Der Zug ist einfach abgefahren.
Das Thema HPA ist relativ neu, hier können wir von Anfang an, unsere Regelungen implementieren und auch verfolgen. Das machen wir dann auch.
Seht ihr im Marktplatz und im Forum, hier begleiten wir von Anfang an. Was auf den Feldern und in anderen Foren/FB etc. geschieht können und werden wir nicht kontrollieren. Im ASVZ haben wir uns ganz klar darauf geeinigt, dass wir diese "Grauzone" nicht ausreizen und es so handhaben, dass der Eigenumbau mit Antriebs wechsel nicht erlaubt ist. Dabei werden wir auch bleiben.
Es ist ja immer so, dass es Leute ausreizen wollen und bewusst provokant damit umgehen. Auch die "Auslegung" von Gesetzestexten etc. ist eine Beschäftigung, die einige sehr detailiert betreiben. Aber auch das wird die Regeln im ASVZ nicht ändern. Dafür haben wir diese ja veröffentlicht.
Ich würde selber gerne einfach in meine S-AEG ein HPA Kit einbauen und loslegen, weil ich HPA einfach interessant finde, aber die rechtliche Unklarheit und das Verbot im ASVZ hindern mich daran. Weil ich es wichtig finde, dass man nicht bis zum Ende alles ausreizt. Es gibt genug HPA Abnahmen, man kann genügend HPA ready Bodys und auch P*, Mancraft etc. Kniften kaufen. Es ist ja nicht so, dass wir in Deutschland nicht rankommen. Es ist nur teuer. Aber wenn jemand das unbedingt haben will, sollte er den legalen Weg wählen und nicht die Grauzone ausreizen.
> Damit in Konflikt steht das Verbot der Änderung der Funktonsweise .
Kaltluft ist Kaltluft
> Verband der Büchsenmacher und Waffenhändler
Natürlich die neutralste und objektivste Quelle zu diesem Thema!
> Dies zu sanktionieren und zu verfolgen ist unmöglich
Andere Funktionsweisen zum Erzeugen von Kaltluftantrieb, als eure Eigene, ist aber ok? Verstehe.
Viele Grüße
Ein HPA-F-Spieler
P.S. Man nehme diesen Post mit einer kleinen Portion von
Kaltluft ist Kaltluft
Ja und nein... Rein Logisch ist diese Aussage richtig. Allerdings als Antriebsart nicht existent.
Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen heißen Gasen, Federdruck (unmittelbar oder mittelbar) also Luftgewehre, und manuelle sowie elektrische Airsoft Waffen, die das Projektil unter Zuhilfenahme einer Feder beschleunigen, Druckluft also komprimierter Luft, die in einem Druckbehältnis gespeichert ist und mittels verschiedener Ventile das Projektil beschleunigt und kalten Gasen (hierzu zählen unter anderem CO2 Waffen).
Die Änderung der Antriebsart ist in der aktuellen Version des WaffG. oder dazugehörogen VwV nicht reguliert. Reguliert ist die Änderung der Funktionsweise. Daher ja die Diskussion, ob sich bei einem druckluft getappten GBB (Kaltgas) Magazin die Funktionsweise der Waffe ändert. Genauso lässt sich streiten, ob sich die Funktionsweise ändert, wenn eine elektrische GB durch eine HPA Engine ersetzt wird. Hier gilt im ASVZ die AUslegung, dass eine HPA Engine anders funktioniert als eine AEG-GB.
Allerdings liegt genau diese Beurteilung außerhalb unserer Kompetenz. Darüber muss man sich im Klaren sein, wenn man Umbaumaßnahmen vornimmt. Die endgültige Antwort gibt im Ernstfall leider erst der zuständige Richter.
Ich antworte das dritte mal in diesem Thread:
Der Gesetzgeber definiert und unterscheidet folgende Antriebe:
Kalte Treibgase, wie CO2 (hierunter fallen also auch GBB und andere Treibgase, mit denen Projektile beschleunigt werden. Airsoftbeispiel: GBB / CO2 / TM-Gas Waffen)
Druckluft (also Komprimierte und gespeicherte Luft in Kartuschen oder Flaschen. Airsoftbeispiel: Solenoid System - Polar Star, mechanisches System - Mancraft)
Federdruck (Airsoftbeispiel: Feder Sniper, AEG, Dualpower)
Per Definition wird die Kugel also nur bei GBB etc. durch Kaltgas angetrieben.
Bei Federdruck ist die Luft mittels Piston und der "Puffer" zwischen Feder und Kugel
Auch komprimierte Luft ist zwar ein Gasgemisch und i.d.R. auch meistens nicht weit über 20°C warm, wird aber extra gesondert aufgeführt.
Kurz zu den Antriebsarten:
WaffVwV zu Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 1.1
"Federdruckwaffen sind Schusswaffen, bei denen entweder Federkraft
direkt ein Geschoss antreibt (auch als Federkraftwaffen
bezeichnet) oder ein federbelasteter Kolben in einem Zylinder
bewegt wird und ein vom Kolben erzeugtes Luftpolster
das Geschoss antreibt.
Druckluftwaffen sind Schusswaffen, bei denen Luft in einem
Druckbehälter vorkomprimiert und gespeichert sowie über ein
Ventilsystem zum Geschossantrieb freigegeben wird.
Zu den Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte
Treibgase Verwendung finden, zählen z. B. CO2-Waffen."
Änderung der Antriebsart
Dies entstammt noch aus der alten WaffVwV von vor 2012. In der neuen VwV heißt es lapidar unter Punkt 21.2:
"Eine Schusswaffe wird bearbeitet, wenn ihre Funktionsweise
geändert wird (z. B. Umarbeitung einer Schreckschusswaffe in
eine Waffe für Patronenmunition, einer Repetierwaffe in eine
halbautomatische Waffe, einer Schusswaffe für Einzelfeuer in
eine für Dauerfeuer), wenn wesentliche Teile der Waffe (Anlage
1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.3) ausgetauscht,
geändert oder in ihrer Haltbarkeit beeinträchtigt
werden (z. B. Verkürzung des Laufs, Änderung des Patronenlagers)
oder wenn das Aussehen der Waffe wesentlich geändert
wird (z. B. Abänderung einer Langwaffe in eine Kurzwaffe
durch Verkürzung des Schaftes, Montieren von
Kühlrippen, Anbringung eines Zielfernrohrs durch mechanische
Veränderung an der Waffe)."
Tausche ich eine AEG-Gearbox in eine HPA-Gearbox, dann funktioniert die Abgabe des Schusses vollkommen anders, die Funktionsweise ist also (in meinen Augen) geändert. Außerdem ist die Gearbox ein wesentliches Teil der Waffe, welches nicht einfach getauscht werden darf, da dies ein Bearbeiten darstellt, wenn man nach der VwV geht. Das Gesetz sagt uns hier etwas anderes, wir sind also mal wieder im Bereich "grau".
Solange es kein (letztinstanzliches) Gerichtsurteil gibt, wäre ich für Thread dichtmachen. Hier werden sonst nur Meinungen und persönliche Auslegungen ausgetauscht.
Ich denke, jeder hat bis hierhin begriffen, dass er sich bei einem privaten Umbau möglicherweise in einen rechtlichen Dunkelbereich begibt und ihn vorerst kein Papier, von welcher Stelle auch immer, von der persönlichen Verantwortung entbindet. Und wer beim Büchsenmacher umbauen (und evtl. durchs Beschussamt abnehmen) läßt, sollte sich hinterher die Rechnung aufheben und sonstige mitgelieferte Papiere.