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Sorry, ich verstehe eure diskussion in diesem threth nicht.

Es ging um eine Info zum hPa legal zu bebekommen. Das Thema legal oder nicht wurde in anderen thread doch schon zu genüge diskutiert ...... 

(386 Posts)

(nachträglich editiert am 18.02.2018 um 13:08 Uhr)

Danke zunächst für die Höflichkeit.

Wie sieht es denn mit den Argumenten wie z.B. Schmierstoffe beeinflussen die Antriebsart.... Damit wäre ja laut Knut's Schilderung Propan Gas illegal. sorry aber das ist "Bullshit"

Zum Thema Flüssigform: Das liegt wie man in der 8. Klasse lernt an Druck und Umgebungsbedingungen. Somit kann green Gas auch gasförmig in besonders warmen oder mit normalen Druck versehenen Umgebungen sein! Rate mal wie deine GBB sonst funktioniert. Die flüssige Form ist nur eine Pragmatische Lagerung

Eine SAEG nutzt natürlich eine Feder und ist in den Punkten sehr ähnlich zur Springer aber eben die angesprochene Funktionsweise ist nicht die selbe. Egal, es ist der Falsche Thread zu diesem Thema. Ich habe mich ausreichend abgesichert und kann mir sicher sein, dass die Waffe, die ich nicht mehr besitze vollkommen legal ist. Das ganze mimimi hat hier jeder ja schon in ausgiebigen Threads gelesen

 

Somit: Vote for close oder back to topic


(nachträglich editiert am 18.02.2018 um 13:47 Uhr)

Nemo das ist leider falsch. Wie bereits geschrieben gibt es laut Gesetz folgende antriebsarten:

Feder

Druckluft

Kalte Treibgase.

Edit: Und natürlich die heißen Gase, die für uns keine bewandnis haben. 

 

Darüber hinaus können sich Waffen gleicher Antriebsart in ihrer Funktionsweise unterscheiden. 

 

Ob jetzt das Verwenden von Propan eine Änderung der Funktionsweise darstellt, möchte ich nicht beurteilen. Das ist der Punkt, den nur der zuständige Richter auslegen kann. Ich würde aus Eigeninteresse sagen, dass sich die Funktionsweise der Waffe nicht ändert und die schmiereigendchaften nichts direkt mit dem Abschuss eines Projektils tu tun haben. Aber das ist der Angriffspunkt für Argumentation.

 

Vote for hab das letzte Wort und gegen Definitivaussagen.

Ich sagte, dass ich dazwischen unterscheide. Vom Gesetzgeber ist die Antriebsart nur Feder oder Gas aber die Funktionsweise ist unterschiedlich. Darum habe ich Feder und saeg getrennt aufgelistet .

Da du aber genau diese Aussage getroffen hast, dass die Schmierung mit der Funktionsweise ein erlischen des F bedeuten kann, beziehe ich mich ja auch darauf. Das macht ja auch keinen Sinn.

Ich formuliere es mal so: Niemand kann einem rechtskräftig sagen ober dieser eine Fall legal oder illegal ist, jedoch hab ich mich abgesichert und kenne auch ganze Teams, die mit HPA GBBs Spielen. Darüber zu diskutieren ist sinnlos. Jedoch finde ich die Position des Moderator auszunutzen, um den Post nach seiner eigenen Meinung zu löschen etwas fragwürdig. Als die besagte Waffe zum Verkauf stand, hat mir einer der Moderatoren auch dazu nochmals bestätigt, dass mit der Waffe alles rechtens ist. Nun frage ich mich, wo da der Sinn ist. 

Somit hoffe ich auf einen Cut und ein Ende des Sinnlosen

Die Ausblendung erfolgt auf Grund der schwammigen Aussage, dass der Umbau generell erlaubt sei. Magazine wurden nicht explizit benannt.

Generell gesagt ist ein Umbau auf HPA erst dann erlaubt wenn alle rechtlichen Belange erfüllt sind. Was als Privatperson erlaubt ist müssen die zuständigen Behörden mitteilen. So lange nicht eindeutig erlaubt bleibt es im Zweifel, hier im ASVZ, als illegal.

 

Also ging es nie um Magazine :/ 

So viel Gerede für nix. Ich dachte es wäre allgemein bekannt, dass man für eine Polarstar ne Einzelabnahme brauch.


(nachträglich editiert am 18.02.2018 um 14:02 Uhr)

Hier schießt du über das Ziel hinaus Milka. Der Wechsel der Antriebsart ist nicht reguliert. Ergo ist der Wechsel der Antriebsart generell nicht illegal.

Strafbar macht man sich erst mit der anderung der Funktionsweise oder wesentlicher Teile. 

Dies zu beurteilen liegt außerhalb unser aller Kompetenz.

Muss ihm aber tatsächlich zustimmen. Ein dummer User, der keinen Plan von irgendwas hat und schwups wird das asvz dran gehangen. Sicher is sicher. Ich entferne einfach mal den Post und denke, dass alle Leser wissen, dass eine Polarstar nur mit Beschussamt legal ist.



Euch ist aber bewusst dass die Kugel immer von Kaltgas angetrieben wird, egal ob O2, CO2 oder Greengas? Selbst ne SAEG ist im Endeffekt nur ein Kompressor.

Der ganze Rest ist reine Spekulation und ohne beim BKA nachzufragen eh nicht haltbar.


(nachträglich editiert am 18.02.2018 um 16:41 Uhr)

Ich antworte das dritte mal in diesem Thread:

Der Gesetzgeber definiert und unterscheidet folgende Antriebe:

Kalte Treibgase, wie CO2 (hierunter fallen also auch GBB und andere Treibgase, mit denen Projektile beschleunigt werden. Airsoftbeispiel: GBB / CO2 / TM-Gas Waffen)

Druckluft (also Komprimierte und gespeicherte Luft in Kartuschen oder Flaschen. Airsoftbeispiel: Solenoid System - Polar Star, mechanisches System - Mancraft)

Federdruck (Airsoftbeispiel: Feder Sniper, AEG, Dualpower)

 

Per Definition wird die Kugel also nur bei GBB etc. durch Kaltgas angetrieben.

Bei Federdruck ist die Luft mittels Piston und der "Puffer" zwischen Feder und Kugel

Auch komprimierte Luft ist zwar ein Gasgemisch und i.d.R. auch meistens nicht weit über 20°C warm, wird aber extra gesondert aufgeführt. 

 

(4612 Posts - Moderator)

Kurz zu den Antriebsarten:
WaffVwV zu Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 1.1

"Federdruckwaffen sind Schusswaffen, bei denen entweder Federkraft

direkt ein Geschoss antreibt (auch als Federkraftwaffen
bezeichnet) oder ein federbelasteter Kolben in einem Zylinder
bewegt wird und ein vom Kolben erzeugtes Luftpolster
das Geschoss antreibt.

Druckluftwaffen sind Schusswaffen, bei denen Luft in einem
Druckbehälter vorkomprimiert und gespeichert sowie über ein
Ventilsystem zum Geschossantrieb freigegeben wird.

Zu den Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte
Treibgase Verwendung finden, zählen z. B. CO2-Waffen."

Änderung der Antriebsart
Dies entstammt noch aus der alten WaffVwV von vor 2012. In der neuen VwV heißt es lapidar unter Punkt 21.2:

"Eine Schusswaffe wird bearbeitet, wenn ihre Funktionsweise

geändert wird (z. B. Umarbeitung einer Schreckschusswaffe in
eine Waffe für Patronenmunition, einer Repetierwaffe in eine
halbautomatische Waffe, einer Schusswaffe für Einzelfeuer in
eine für Dauerfeuer), wenn wesentliche Teile der Waffe (Anlage
1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.3) ausgetauscht,
geändert oder in ihrer Haltbarkeit beeinträchtigt
werden (z. B. Verkürzung des Laufs, Änderung des Patronenlagers)
oder wenn das Aussehen der Waffe wesentlich geändert
wird (z. B. Abänderung einer Langwaffe in eine Kurzwaffe
durch Verkürzung des Schaftes, Montieren von
Kühlrippen, Anbringung eines Zielfernrohrs durch mechanische
Veränderung an der Waffe)."

Tausche ich eine AEG-Gearbox in eine HPA-Gearbox, dann funktioniert die Abgabe des Schusses vollkommen anders, die Funktionsweise ist also (in meinen Augen) geändert. Außerdem ist die Gearbox ein wesentliches Teil der Waffe, welches nicht einfach getauscht werden darf, da dies ein Bearbeiten darstellt, wenn man nach der VwV geht. Das Gesetz sagt uns hier etwas anderes, wir sind also mal wieder im Bereich "grau".

Moin, 

Ich hätte da vielleicht was, weiß aber nicht genau ob die das machen. 

Einfach mal nachfragen.

Hier der Link dazu:

http://katurix.com/ 

Falls jemand mal einen Kontakt bzw. Eine von denen umgebaute Waffe hat, wäre das super. Ich würde mit gern mal ansehen, wie gut die tatsächlich sind, denn Tuning service gibt's wie Sand am Meer aber eher weniger verstehen die Materie soweit, dass am Ende ein deutlicher Performance Unterschied drin ist. Mich machen die "mehreren Geschäftsstellen" neugierig. Website isz professionell gemacht und sauber gestaltet, jedoch ist das Impressum nicht wirklich ideal 

(7367 Posts - Moderator)

(nachträglich editiert am 18.02.2018 um 17:20 Uhr)

Katurix scheint über keinen BüMa zu verfügen. Daher stelle ich das kommerzielle Modifizieren von Waffen mal stark in Frage. 

Aber vielleicht haben sie hier eine Ausnahmeregelung erwirken können und verschweigen diese auf ihrer Website. http://katurix.com/ueber-uns/

Ich hab die jetzt mal Angeschrieben.Mal schauen was sich da tut.Wenn ich eine Antwort erhalte,melde ich mich hier wieder.Die Hoffnung stirbt zuletzt.

Gruß Micha

(1932 Posts)

(nachträglich editiert am 30.09.2018 um 07:15 Uhr)

Ich wollte hier eigentlich einen gereizten Post über Willkür verfassen, aber ich zeige sie einfach mal an einem Beispiel.

Wie wir gem. Par. 26 Abs. I Waffg wissen, brauchen wir zur Bearbeitung von Schusswaffen eine Erlaubnis. (Zuwiderhandlung strafbar gem. Par. 52 Abs.III Nr. 3)

Bearbeitung umfasst gem. Anl. 1 Abschn. 2 Nr. 8.2 INSBESONDERE (nicht ausschließlich!) die

Verkürzung (Huch!)

(Änderung der Schussfolge)

Tausch wesentlicher Teile, die eine Nachbearbeitung erfordern (Huch!)

Das alles mit der Einschränkung, dass geringfügige Änderungen an Schaft oder Zielvorrichtung nicht zählen..

Wer nicht glaubt, dass die Gearbox inklusive Motor ein wesentliches Teil einer AEG sei, schaue in Anl. 1 Abschn. 1 Unterabschn. 1 Nr. 1.3.3

 

WO im ASVZ wurde jemals ein Post ausgeblendet oder ein Thread gesperrt, in dem jemand

1. Seine Waffe verkürzt

2. Seine GB bearbeitet, damit das geile Mosfet passt

3. Stecker umlötet

4. Sein HU-Window für das coole R-Hop bearbeitet.

5. usw. usf.

 

Ach, ich vergas, das ASVZ ist ja der Meinung, das ist alles legal..!

 

Es ist einfach lächerlich, dass an AEGs hier alles toleriert wird, aber sobald jemand das Wort HPA in den Raum wirft, jeder Mod gleich Schaum vorm Mund bekommt und Nachweise etc. fordert.

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