Seite: 1 2 3 4

Alter ganz schönes Pensum 

Top, euer Insider. Hilft allen hier echt weiter.

Ich verbreite keine Namen hier, ohne ein ok von demjenigen zu haben.

Ok wers noch nicht erraten hat sollte kuma solutions anschreiben :)

Ok..... Do geht's auch . ^^

Da würde ich lieber auf HPA verzichten (wenn es mich überhaupt interessieren würde)

[Post von User 84551 (17.02.2018 21:52) wurde als "illegale Handlung bzw. Inhalt" markiert und daher ausgeblendet]

Jedem das seine, dir antwort würde beantwortet, die der threadsteller gestellt hat und peng. 

HPa hin oder her ^^

@Neo

Das Umbauen einer GBB auf HPA ist NICHT legal!

Durch superschlaues Ausblenden (nebenbei dümmste Funktion im Forum tbh) kann ich nicht sagen, was er geschrieben hat. Aber wenn es darum ging, die Gasmagazine mit Pressluft zu betreiben:

Mich würde da die Begründung interessieren. Eine Änderunt der Antriebsart kann es schließlich nicht sein.

milkaa: kann man so nich sagen. dachte ich auch. di änderung der antriebsart ist nicht verboten. lediglich die art der funktionsweise oder änderung wesentlicher teile. 

da bei gbb hpa tap keinerlei änderng an der waffe stattfindet, kommt es darauf an, ob sich die funktionsweise ändert. würde sagen: nein

(386 Posts)

(nachträglich editiert am 18.02.2018 um 11:32 Uhr)

Herr Gott ich dachte die Mods wüssten was sie tun bevor sie leichtfertig alles ausblenden. Ein GBB Magazin HPA zu tappen ist legal! 

Du änderst keine Antriebsart, wie z.b. Bei einer saeg auf Polarstar. Du kannst ja auch einfach so pressluft ins Magazin oder CO2 rein füllen. Sinn mal abgesehen, funktioniert das auch ganz normal und ist auch in Ordnung. Das Magazin ist außerdem kein Waffenrelevantes Teil und somit kann und ich als Privatmann auch dran basteln. Ganz nebenbei: Die HPA Adapter dafür wurden per CNC Fräse hergestellt -> somit ist kein bohren am Magazin notwendig gewesen. Somit doppelt auf der sicheren Seite 

Ich habe dazu auch die Bestätigung einiger Personen, die weit mehr Erfahrung im Recht dazu haben als ich und milka zusammen. Ich bin ja nicht ganz doof und schaue mir das recht und Gesetz vor einem Umbau an!

Watt lernt man daraus: im Zweifelsfall einen dritten um Rat fragen und oder das Problem direkt mit dem Autor des Postes klären. 

Ich hoffe niemand ist beleidigt oder fühlt sich dadurch angegriffen. Ich wollte dies nur klarstellen und meine Intention ist es nicht, hier jemanden auflaufen zu lassen.


(nachträglich editiert am 18.02.2018 um 12:40 Uhr)

Nemo: das kann man Pauschal so nicht sagen. 

Das Gesetz unterscheidet wörtlich zwischen Federdruck (direkt oder indirekt über einen Kolben), Druckluft und kalten Treibgasen, wie C02.

Eine Änderung der Antriebsart oder des Antriebsgases findet also statt. Dies ist seit 2012 oder 2008 aber nicht mehr verboten. Habe den Text dazu gerade letztens zitiert.

Das einzige was zu ändern verboten ist, sind (s.o.) die Funktionsweise oder wesentliche Teile.

Die Verwendung von HPA statt GBB ist dementsprechend nicht direkt legal, wenn sich die Funktionsweise ändert. Bspw. Durch wegfallen der selbstschmierenden Eigenschaften. Eine Änderung von CO2 auf HPA sehe ich als gänzlich unkritisch. 

Eine KJW mit blauem Nozzle beispielsweise, die mit CO2 und GG beschossen würde, würde ich daher bedenkenlos tappen, eine TM nicht. Würde aber ebenso weder sagen, es sei legal noch illegal. 

Viel im AS ist einfach Grauzone. Genau wie die Möglichkeit nahezu jeden Halbautomaten mit gebräuchlichem Werkzeug in einen Vollautomaten umzurüsten. Bzw. Nicht Grauzone sondern simpel geduldet.

Naja die Antriebsart, nämlich grob gesagt mit Gas (man kann alles allgemein formulieren) wird ja nicht geändert. 

Nur ein gedankenspiel: Würde ich die Antriebsart einer saeg ändern, wenn ich sie in einer Co2 Atmosphäre betreibe?  Siehste so einfach ist das alles nicht. Im Airsoft ist generell nicht alles sicher und so ziemlich jede Waffe würde wenn man es ernst nimmt, einen Rechtsstreit nicht überleben. 

Meiner Meinung nach (und die, bei denen ich es prüfen lassen hab) ist vorwiegend zwischen den Antriebsarten Federdruck(Spring Sniper), elektropneumatisch mit elektrischer Antriebsquelle(SAEG), elektropneumatisch mit Gasquelle(Polarstar) und Gasbetriebenen Waffen(gbb mit irgendeinem Gas als Quelle, so z.b. Propan, Co2, Pressluft usw...) zu unterscheiden. 

Anderes Gedankenspiel: wie siehts mit der Tippy aus? Ich kann such entweder mit Pressluft oder CO2 Tank spielen. Da ja Pressluft laut einiger Nutzer hier kein Gas ist (78% N, 21%O) wäre das ja laut denen auch net in Ordnung. 

Was die Schmierung betrifft bin ich anderer Meinung: Propan hat keine schmierende Wirkung und ist allgemein anerkannt und gilt ebenso als ok. Somit hat die schmierende Wirkung per Gesetz nix mit der Funktionsweise zu tun. Nur mit dem Verschleiß. Klingt ja auch logisch

Du schreibst absoulten Bullshit.

Auch in CO2 ist in einer SAEG eine Feder drin.

Eine Tippi ist für beides zugelassen.

Auch ist Gas in Flüssigform was völlig anderes als Luftdruck aus einem Drucktank.

Deine Argumente sind lächerlich.

Seite: 1 2 3 4



Anzeige