Led als Laseratrappe in der Akkubox?
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Moin Leute,

 

Bin grad dabei mir eine Akkubox zu bestellen und da kam mir spontan die Idee, eine kleine rote LED als

Laseratrappe in die Box einzubauen. Sie soll nur leuchten, nicht blenden.

Gibt es da irgendwelche Bedenken?

 

Gruß

Ulv

Moin

Ja gibt es. Alle Einrichtungen die zur Beleuchtung des Ziels geeignet sind sind illegal laut Waffengesetz. Ist rechtlich imho genauso gestellt wie eine an der Waffe befestigte Lampe.

Ja, wenn sie nach vorne hin leuchtet, beleuchtet sie im Zweifel das Ziel und macht die Akkubox somit illegal. Lass das lieber bleiben. 

[Post von Dezi (24.11.2017 09:26) wurde als "falsche Information / Halbwissen" markiert und daher ausgeblendet]

Wenn die LED nicht dazu geeignet ist, ein Ziel zu beleuchten oder zu markieren, ist es legal. Ab wann das im Sinne des Gesetzes erfüllt ist, wird nicht näher definiert.

Geht man davon aus, dass die LED etwa 20cm vor dem Laufende ist und die "Leuchtreichweite" nicht über die Mündung hinaus ragt, kann diese faktisch kein Ziel markieren.

Wenn muss du also sicherstellen, dass die LED sehr schwach leuchtet... Dann ist es unbedenklich.

Und für die Leute mit Schnappatmung... Reflexvisiere leuchten auch und sind oft (auch an Tag) gut zu erkennen. Sind aber per se nicht verboten, da sie nicht geeignet sind, dass Ziel zu beleuchten.

MfG

(804 Posts)

(nachträglich editiert am 24.11.2017 um 09:45 Uhr)

Ick tät das lassen. Alles, was dazu geeignet ist jemanden Verantwortlichen davon abzuhalten die Knifte, oder das Anbauteil, aufs Spielfeld zu schleppen und nicht absolut essentiell wichtig ist zum zocken, und das ist ne LED mit Sicherheit nicht, würd ich aus genau diesem Grund weg lassen. Was machst du, wenn die Orga sagt: „Ne, schraub ab oder verlass das Feld.“? Da kannst du dann auch Waffenrechtlich im Recht sein wie du möchtest, gegen das Hausrecht kommst du nicht an.

(1212 Posts)

(nachträglich editiert am 08.04.2024 um 13:33 Uhr)
(3284 Posts)

(nachträglich editiert am 24.11.2017 um 10:25 Uhr)

Ein Dummy erfüllt glaube nicht den waffenrechtlichen Sinn, an eine Schusswaffe angebaut zu werden... Denn ein Dummy erfüllt keine waffenrelevante Funktion sondern ist nur... SCHMUCK!

Und mich würde interessieren, wie Schmuck für eine Waffe im Sinne des Gesetzes bestimmt werden kann ;)

Daher wird selbst ein Dummy mit nachträglich eingebauter LED nicht automatisch zu einer Lampe für Schusswaffen... Viel mehr ist dann zu erörtern, inwiefern ein "neuer" (waffenrelevanter) Gegenstand hergestellt wird, oder es eben einfach weiterhin Schmuck bleibt. Das entzieht sich aber unserer Kompetenz.

Davon ab - den größten Bogen, den man zum Thema 0,5er und SAEG spannen könnte, wäre:

0,5er sind auch im Sinne des WaffG per Definition ERSTMAL Schusswaffen ... Nur halt welche, die nicht weiter davon betrachtet werden... Lampen und Laser, die für Schusswaffen bestimmt sind, sind verboten. Nur damit lässt sich die o.g. Aussage begründen. Ob das auch für die Justiz die Definition des Verbotes erfüllt, kann man annehmen oder auch nicht - das sprengt auch hier wieder den Rahmen des Themas und sollte in einem separaten (alten) Thread diskutiert werden.

 

EDIT:

Über Sinn und Unsinn über einen Fake-Laser in einer Akkubox kann man diskutieren - aber das war nicht die Frage des Threaderstellers. Es ging hier nur um die rechtliche Betrachtung... Und um trotzdem meine OT Meinung abzugeben... Ein Interesse kann durchaus bestehen, z.B. für Foto oder Film. Er hatte nicht erwähnt, dies im Spiel zu nutzen.

Also entweder ist die led zu schwach zum beleuchten dann wäre alles ok oder die led ist zu hell und dann sieht es eh scheiße aus

@Marvbec: 0,5er sind Spielzeuge und Anscheinswaffen. Sie sind KEINE Schusswaffen. Es würde mich sehr interessieren, wo du etwas anderes herausliest aus dem WaffG...

 

Das Problem mit dem Dummy wäre bei 0,5ern, dass der Dummy dafür bestimmt sein könnte an Schusswaffen angebracht zu werden. Mehr als "könnte" meiner Meinung nach, da er über eine Rail-Montage verfügt, aber das entscheidet wohl ein Richter im Zweifelsfall und niemand von uns. Damit wäre der Dummy selbst, falls er mit der LED in der Lage ist ein Ziel zu beleuchten schon illegal.

(5861 Posts)

(nachträglich editiert am 24.11.2017 um 11:27 Uhr)

Diesen Gedankengang hatte ich auch. Man nehme einen Dummy, baue die Lampe wieder funktionstüchtig ein und am Ende ganz wichtig reinmeisseln oder schreiben nur für Spielzeuge unter 0,5 Joule. Das müsste ausreichen . . . , da die "Bestimmung" ja jetzt eindeutig ist. dennoch passt es warscheinlich an eine "Echte" ,aber die können wohl schlecht von mir erwarten eine anzuschaffen um das zu überprüfen . . .

Man könnte die LED auch als "Status-Anzeige" deklarierten.

Akku dran - Led zeigt "Akkuspannung vorhanden" durch rote LED.

Btw. Ne GoPro hat auch ne rote LED vorne dran. Montier ich mir die mit RIS Adapter und filme hab ich also auch ne Zielbeleuchtung?? Ich denke nicht

(3284 Posts)

(nachträglich editiert am 24.11.2017 um 11:44 Uhr)

@Wolf

Wie ich sehe, hast du dir nicht ansatzweise mal die Mühe gemacht, meine Aussage im Gesetz zu prüfen...

Zitat aus dem WaffG:

Schusswaffen [...], die zum Spiel bestimmt sind, wenn aus ihnen nur Geschosse verschossen werden können, denen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 0,5 Joule (J) erteilt wird, [...]

 

Weiter begreifst du nicht, was ich mit der Definition Dummy aussagen wollte.

Das Problem mit dem Dummy wäre bei 0,5ern, dass der Dummy dafür bestimmt sein könnte an Schusswaffen angebracht zu werden. 

Ein DUMMY hat keine Bestimmung im WaffG. Statt ein Dummy können es auch ZF Ringe oder eine Rolle Klopapier mit Panzertape sein. Diese Gegenstände haben absolut keine waffenrechtliche Relevanz. Selbst wenn sie nach unserer Auffassung für Waffen bestimmt wären - es spielt absolut keine Rolle. [im Sinne des Gesetzes]

Die "Bestimmung" erfolgt durch den Hersteller oder durch den konkreten Nutzen.

Wenn der Hersteller einen Dummy baut, der nicht leuchten kann, ist und bleibt es ein Dummy.

Wenn ich eine LED einbaue und selbst bestimme, dass dieser "neue" Gegenstand (vorher Dummy/Deko/Schmuck - jetzt Lampe) für meinen Helm bestimmt ist, kann es nicht pauschal verboten sein.

Packe ich es aber an eine Waffe oder gebe offen zu, dass die für meine SAEG ist, ist es verboten.

Was alles hätte, könnte, würde, dürfte, wollte... Solange es nicht eindeutig einen verbotenen Gegenstand darstellt, muss der Richter mir eine (strafwürdige) Absicht nachvollziehbar unterweisen.

[Post von Andy K (24.11.2017 12:59) wurde als "SPAM / Trolling / unerwünschter Beitrag" markiert und daher ausgeblendet]
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