Led als Laseratrappe in der Akkubox?
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Die LED kommt IN die Box. Sie erleuchtet die Box. Am Laserausgang sitzt eine Plastescheibe (Milchglas) die Angestrahlt wird. Damit hast du einen diffusen roten Leuchtpunkt.

Kann man beliebig noch um ein versilbertes Röhrchen erweitern. In dieser Röhre steckt die LED und strahlt somit nur in eine Richtung also von schräg auf die Scheibe..

 

Zum Thema: "ist die Waffe 0,5 oder nicht?"

Eine Akkubox passt an eine 22mm Schiene. Wenn da, wie bereits angemerkt, Licht herauskommt um ein Ziel zu beleuchten, ist bereits der Besitz verboten.

@Marvbec:

Stimmt, sie werden Schusswaffen genannt, da habe ich mich geirrt. Sind aber fast komplett vom Gesetz ausgenommen.

"Unterabschnitt 2:
Vom Gesetz mit Ausnahme des § 42a ausgenommene Waffen
1.
Schusswaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.1, ausgenommen Blasrohre), die zum Spiel bestimmt sind, wenn aus ihnen nur Geschosse verschossen werden können, denen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 0,5 Joule (J) erteilt wird, es sei denn, sie können mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen so geändert werden, dass die Bewegungsenergie der Geschosse über 0,5 Joule (J) steigt."

Nachlesen kann man das hier.

 

Ich habe sehr wohl verstanden, was du versucht hast über Dummies zu sagen. Du haste geschrieben:

1."Ein DUMMY hat keine Bestimmung im WaffG. Statt ein Dummy können es auch ZF Ringe oder eine Rolle Klopapier mit Panzertape sein. Diese Gegenstände haben absolut keine waffenrechtliche Relevanz. Selbst wenn sie nach unserer Auffassung für Waffen bestimmt wären - es spielt absolut keine Rolle. [im Sinne des Gesetzes]"

2. "Ein Dummy erfüllt glaube nicht den waffenrechtlichen Sinn, an eine Schusswaffe angebaut zu werden... Denn ein Dummy erfüllt keine waffenrelevante Funktion sondern ist nur... SCHMUCK!"

3. "Wenn ich eine LED einbaue und selbst bestimme, dass dieser "neue" Gegenstand (vorher Dummy/Deko/Schmuck - jetzt Lampe) für meinen Helm bestimmt ist, kann es nicht pauschal verboten sein."

Zu 1: Natürlich hat er keine Bestimmung im WaffG. Die Bestimmung erfolgt seitens des Herstellers oder Händlers, wie du selber auch geschrieben hast.

Die Relevanz ist die, dass die Teile schon vor dem Umbau dafür bestimmt waren in Verbindung mit Waffen verwendet zu werden. Für Schusswaffen bestimmte Montage + Lampe = für Schusswaffen bestimmte Lampe.

Zu 2: Genau. Er ist Schmuck. Für Schusswaffen und Anscheinswaffen bestimmter Schmuck. :)

Es spielt aber auch gar keine Rolle, ob es sich vor dem Umbau um einen Laser-Dummy für ein Spielzeug oder eine Bockwurst gehandelt hat. Ein Richter kann entscheiden, dass durch den Umbau eine Neubestimmung stattgefunden hat. Die Bestimmung des Artikels kann vom Händler/Hersteller schließlich nur für das Produkt im Originalzustand gegeben werden.

Selbst wenn ein Händler schreibt, dass seine Zielhilfe für Anscheinswaffen oder Besenstiele bestimmt ist, kann so diese Bestimmung natürlich angefochten werden und das Objekt verboten sein, was ggf. vom Zoll geprüft wird, falls es aus dem Ausland kommt.

Zu 3: Kein Richter der Welt wird dir abkaufen, dass das Dummy von einem für Schusswaffen gedachten Gegenstandes mit einer LED/Lampe versehen für deinen Helm bestimmt ist, wenn es immer noch über die Montagemöglichkeiten für besagte Waffen enthält...

 

Noch ein Auszug aus dem WaffG von 2002 (Anlage 1: Begriffsbestimmungen):

"4.1
Zielscheinwerfer sind für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten. Ein Ziel wird dann beleuchtet, wenn es mittels Lichtstrahlen bei ungünstigen Lichtverhältnissen oder Dunkelheit für den Schützen erkennbar dargestellt wird. Dabei ist es unerheblich, ob das Licht sichtbar oder unsichtbar (z. B. infrarot) ist und ob der Schütze weitere Hilfsmittel für die Zielerkennung benötigt."

Kann man also z.B. mit einem Restlichtverstärker noch Licht von der LED auf dem Ziel erkennen, so wird selbst ein Laser-Dummy mit einer eingebauten LED illegal.

(3284 Posts)

(nachträglich editiert am 24.11.2017 um 17:33 Uhr)

Na klar sind 0,5er fast vollständig vom Gesetz ausgenommen - habe auch nie etwas anderes behauptet.
Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass 0,5er auch ERSTMAL Schusswaffen im Sinne des Gesetzes sind - nicht mehr, nicht weniger.

 

Die Relevanz ist die, dass die Teile schon vor dem Umbau dafür bestimmt waren in Verbindung mit Waffen verwendet zu werden.

Und diese Aussage ist formal ERSTMAL irrelevant.
Das Gesetz interessiert sich nicht, ob ein Bauteil (vorher) für den Waffenanbau bestimmt war. Es ist nur relevant, was am Ende raus kommt.

Spicke ich den Gedanken dumm weiter - dann nehme ich einen Dummy, zerstöre die Aufnahme dauerhaft und baue dann einen funktionierenden Laser ein... Der Gegenstand verliert ja nicht seine "Händlerbestimmung".
Nach Deiner Definition wäre der Gegenstand daher illegal, obwohl der nicht mehr montiert werden kann. Und das ist per Defintion einfach falsch.

Der Grund:
Die Bestimmung der Montage wird waffenrechtlich erst relevant, wenn das Teil auch in Verbindung mit einer Lampe genutzt wird - und in diesem Punkt spielt es keine Rolle, ob das Teil VORHER bestimmt war, oder nicht.
Nicht mehr, und nicht weniger will ich damit sagen.

Die Verwaltungsvorschrift nimmt uns da viel besser an die Hand und sagt ganz einfach, dass allgemein Vorrichtungen, "die auf Grund ihrer Konstruktion zur Verwendung an Schusswaffen bestimmt sind und sichtbares oder unsichtbares Licht" abgeben, verboten sind.

Hättest Du damit gekontert, hätte ich dem nichts mehr hinzuzufügen gehabt ;)

 

Das Thema mit Restlicht... Wenn damit möglich ist, ein Ziel für den Schützen erkennbar zu beleuchten, ist es illegal - wurde schon öfters gesagt.

Ob eine schwache LED aber ausreicht, um das Ziel zu beleuchten, muss im Einzelfall geprüft werden. Die Kirche sollte dabei aber im Dorf bleiben.

OT: Meine Erfahrung mit Lucie und NSA80 zeigt eher, dass der Leuchtkegel einer LED dermaßen klein ist, dass auch bei Restlicht dieser kaum ein paar cm weit "leuchtet" - zum Beleuchten eines Zieles also völlig ungeeignet. Hängt aber STARK von der LED ab - ein Risiko bleibt immer, insbesondere wenn man keine Ahnung hat, was man da so einbaut.

 

Ansonsten drehen wir uns im Kreis, da jeder hier auf das Selbe hinaus will.
Ich wollte nur, dass wir hier nach unseren Möglichkeiten rechtssichere Aussagen treffen und nicht Dinge in den Topf werfen, die gar nicht hinein gehören.

(7965 Posts)

(nachträglich editiert am 24.11.2017 um 20:40 Uhr)

0,5er sind als Anscheinwaffen/ Spielzeug deklariert, und unterliegen damit nicht dem Schusswaffengesetz sondern nur dem Anscheinwaffengesetz.

Aber wie immer gilt bei allem es wird am ende immer unterschiedlich ausgelegt und ist damit Glückssache. 

ormal sollte es rein rechtlich nix machen wenn ne leuchtende scheibe in der box ist, ein Tracer Leuchtet ja auch genau wie ein muzzle flash generator. trotzdem würde ich es nicht drauf anlegen. 

(3284 Posts)

(nachträglich editiert am 24.11.2017 um 20:51 Uhr)

Oh, ganz neue Gesetze. Kläre mich bitte auf ;)

Spaß bei Seite...erfinde keine neuen Gesetze! Was du meinst sind Paragraphen...

0,5er unterliegen erstmal grundsätzlich dem WaffG. Sie erfüllen die Definition einer Schusswaffe (siehe Seite 1), sind aber im Weiteren vom Gesetz ausgenommen - mit Ausnahme vom Anscheinswaffenparagraphen 42a inkl. Führungsverbot.

Wer diesbezüglich etwas anderes behauptet, sollte nochmal Gesetze lesen.

 

EDIT:

Tracer könnten nur verboten sein, wenn diese dauerhaft leuchten. Blitzen diese jedoch nur bei Schussabgabe auf, erfüllen diese nicht den Zweck der Beleuchtung eines Zieles...

(13550 Posts)

(nachträglich editiert am 24.11.2017 um 21:51 Uhr)

Warum sind MFS und Tracer erlaubt?

Das liegt an der Funktion der Geräte. Kein Licht, es ist also dunkel. Nachdem ich mein Ziel erfasst habe, betätige ich den Abzug.
Die BB wird beschleunigt.
Die BB passiert eine Lichtschranke.
Die Lichtschranke schaltet.
Der Stromkreis schließt sich und aktiviert das Gerät. Die vorgegebene Zeit verstreicht und der Stromkreis öffnet sich. Das Licht geht aus.

 

Fazit: Das Licht wird NACH der Schußabgabe aktiviert und vor dem nächsten Schuß wieder deaktiviert.

 

Hier mal was älteres:

Siehe BKA Bescheid zur SimGun.
Was ist mit dem Selbstbau, der einfach zwischen Motor und Akku geklemmt wird und leuchtet sobald ich den Abzug betätige? uh ha... das ist grau. Ich bin nicht überzeugt sowas an einer meiner Waffen haben zu wollen.

Nur soviel: Es ist der Zweck, der das Verbot erstellt oder eben nicht. Siehe Jagtlampen-Urteil.

http://www.simgun.com/sonnenkoenigin/use...scheid.pdf Link ist tot. Suchmaschine bemühen.

http://beck-aktuell.beck.de/news/bverwg-...-einstufen Link ist tot. Suchmaschine bemühen.

Aber Was ist eigentlich mit der G&G P90 als 0.5er? 

Die Waffe hat normalerweise einen Fest verbauten Laser. Hier in Deutschland ist dieser natürlich nicht eingebaut, allerdings ist die Halterung immernoch vorhanden und man kann den Laser beim Softairstore einzeln kaufen. Wenn man den dann einbaut ist er Fest verbaut und kann nicht an eine Schusswaffe gebaut werden... Somit müsste er doch eingentlich legal sein, wenn er fest in einer 0.5er verbaut ist oder?

Was sagt ihr dazu?



Tim, das hat mit dem eigentlichen Thema des Threads überhaupt nichts zu tun.

Davon abgesehen: auch Waffen unter 0,5J sind Schusswaffen laut Gesetzestext.
Das Verbot der Zielbeleuchtung hat nichts damit zu tun, inwiefern die Schusswaffe im Gesetz Beachtung findet, sondern betrifft die Beleuchtungseinrichtung selbst. Lampen, Laser etc. die zur Befestigung an Schusswaffen bestimmt sind (unabhängig davon, inwiefern diese Schusswaffe im Waffengesetz Beachtung findet) sind verboten.

Der Laser für die P90 ist ja nun völlig unstrittig zur Befestigung an Schusswaffen bestimmt.
Wenn du jetzt überlegst, irgend einen Laserpointer einzubauen - in dem Moment würde er durch dich auch zur Montage an einer Schusswaffe bestimmt.

BTT: Allein dass dass dieses Thema zu solch verwirrenden Diskussionen führt bestätigt mich in dem Entschluss, diesbezüglich die Finger von jedwedem Experiment zu lassen.

Ich möchte stark bezweifeln, das der Laser lasert.

Wieso wird eigentlich konsequent immer die EMail vom Bundesinnenministerium ignoriert, welche ganz klar besagt dass handesübliche Lampen mit ZF-Ringen an einer Schusswaffe unter 0,5J montiert werden dürfen? Ich verstehe diese ständige rumgeheule nicht.

Manchmal wünschte ich mir echt dass es mal jemanden mit dieser Konstellation erwischt und man von einer zuständigen Behörde ein klares Urteil bekommt.

Ich persönlich finde dass eine Status-LED als Attrappe in einer PEQ Box nicht gegen das Gesetz verstößt, da das Ziel nicht für den Schützen sichtbar gemacht wird... auch nicht mit Hilfsmitteln. Andererseits wird man damit wohl bei Geländebetreibern und Mitspielern stark anecken.

Auch ein Ministerium kann nur eine Rechtsauffassung formulieren.
Was ein Richter im Zweifelsfall dazu sagt, steht auf einem anderen Blatt.

Ich muss da Corax Rabe rechtgeben. Gerichte nutzen das Gesetz als Grundlage, aber wenn etwas nicht allgemein umgänglich definiert ist, wie wann ein Leuchtmittel ein Ziel anleuchtet oder nicht, dann muss das Gericht bzw. der Richter selbst eine begründete Aussage darüber treffen, ob das im vorliegenden Einzelfall nun den Gesetzestatbestand erfüllt oder nicht.

Da Airsoft immer noch keinen so glanzvolles ansehen genießt kannst du davon ausgehen, dass der Richter dagegen entscheidet. Und dagegen vorzugehen wird schwierig. Deshalb mein Tipp, wenn du Ärger vermeiden willst, dann lass es lieber.

 

Gruß

Keeper

Ich meine immer, bevor es mecker gibt lass es lieber sein!!!

Nerfguns sind jetzt nicht wirklich Anscheinswaffen aber dennoch dich dran(für absolut Nichtwissende und auf Distanz).. Manche Leute haben sehr viel Fantasie!!!

Mit ein wenig Farbe und etwas Übung kann man da auch schonmal was verwechseln

NERF Guns isnd zum Spiel bestimmt und die NERF-Lampen passen nicht an Waffen. Baust du eine NERF Lampe um, machst du die Lampe illigal.

https://www.airsoft-verzeichnis.de/index.php?status=fotoalbum&sp=3&fotonummer=0001835953

Daher ost dies Taschenlampe auch koscher, weil sie eben nicht an eine Waffe passt. Nun kann man sagen, hey, die Waffe ist nicht mehr Bunt und erfüllt den Anschein des "zum Spiel bestimmt nicht". Tja, sie ist aber mit unter 0,5J immer noch ein Spielzeug, dem die Lampenregel Wurst sind. Zur Sicherheit der Öffentlichkeit, führe ich die NERF nicht öffentlich auch wenn das dürfte.

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