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Ich finde es lustig, dass du denkst, dass wir uns wichtig nehmen, weil wir Sorge um unser Hobby haben und auch mal über den Tellerrand schauen.

Nochmal, die böse EU (ohne Anfürhrungszeichen) wollte die Softair Waffen und Freie Waffen zusammen mit allem anderen verbieten.
Der unnötige und kostenintensive Verwaltungsaufwand wurde auch als Gegenargument aufgeführt.
Der EU ist dieser Aufwand auch egal, da es ja die einzelen Staaten umsetzen müssen.

Die Sache, dass das F bleiben wird, wurde hier schon klargestellt.

(1906 Posts - Moderator)

(nachträglich editiert am 24.03.2017 um 11:14 Uhr)

@ Xell: Wir reden hier über Kaltgaswaffen. Und darauf bezieht sich mein Post. Und bei den Regelungen im Europäischen Waffengesetz wurde von Anfang an nur Feuerwaffen geregelt! 

Ich weiß ja nicht in welchen Gremien oder Kommissionen Du gesessen hast, aber das letzte große nationale Symposium zum waffenrecht, war da ziemlich einer Meinung. 

Ich war dabei. 


(nachträglich editiert am 24.03.2017 um 11:50 Uhr)

Dann rück mal deinen Leuten den Kopf zurecht.
Meist wird schon über das Wort "Kompromis" herzhaft gelacht.


Ich versuche heute schon einige Zeit mal den ersten Vorschlag der EU-Kommision zu finden.
Wenn jemand den ersten Vorschlag zur Hand hat, würde das helfen. ;)

Edit: Nicht das, was ich gesucht habe, auch nicht besonders toll, aber es bezieht sich auf die Urform des Vorschlags, worunter die Softair als Replika fallen. http://www.euroairsoft.org/eu-firearms-law/

Edit2:

Auszug aus dem Artikel von all4shooters:

- Halbautomaten sollen stark beschränkt oder verboten werden (Lang- und Kurzwaffen)

- Magazine und auch andere Zubehörteile sollen zu “wesentliche Teile einer Schusswaffe” werden  und damit erwerbsscheinpflichtig

- Magazine sollen in der Kapazität beschränkt  werden (ohne konkrete Angabe)

- Munitionsmengen (Erwerb/Besitz/Lagerung) sollen reglementiert werden

- Der Handel im Internet soll für Waffen und Munition beschränkt bzw. verboten werden

- Deko-/Salutwaffen sollen möglichst gänzlich verschwinden

- Softair und Luftdruckwaffen sollten stärker reglementiert werden

- Langfristig sollen alle legal registrierten Waffen biometrisch gesichert sein

- Zentrale Lagerung wird gegenüber der Lagerung in der Privatwohnung präferiert

Edit3:

Auszug aus einem Firearms United Artikel von Dez. 2015:

"Replicas
Whilst the Directive and the study of June 2014 defines replicas as imitation of firearms which cannot be converted and therefore have to be outside the scope of the Directive, the proposal defines replica as weapons who imitate firearms but cannot shot. Under this term non-firing items like cigarette lighters, toys and airsoft guns would be included. If they resembles military weapons they even have to be confiscated and destroyed."

Ich suche aber mal weiter, aber es zeigt sich doch, dass Airsoft Waffen unter den Replicas mit unter die EU Richtlinie von 2014 gefallen sind.

(1906 Posts - Moderator)

(nachträglich editiert am 24.03.2017 um 12:01 Uhr)

Also wörtlich steht da:

(3b) The definition of the term “firearm” should continue to exclude objects which expel a shot, bullet or projectile by the action of a non-combustible propellant, for example through the operation of compressed air or other gas, including so-called airsoft guns, as well as objects which merely have the appearance of a firearm (replicas, imitations), provided in both cases that such objects cannot be converted to a firearm or do not contain an essential component which is capable of being used in a firearm. Member States should be able to regulate such objects under their national law.

Mitgliedsstaten sollten in der Lage sein diese Waffen selbständig national zu regeln.

Was wir ja schon haben.

- Softair und Luftdruckwaffen sollten stärker reglementiert werden

Oh sehr schön, sehr oberflächlich formuliert, und bei allen Waffenrechtlern von Anfang an als völlig unsinnig erachtet. Kein Regelungsbedarf über das aktuelle Niveau hinaus.

Der erste Entwurf beschäftigte sich mit der Kategorisierung aller Feuerwaffen in 4 Stufen. Kaltgaswaffen waren dabei noch komplett von den Regelungen ausgeschlossen.

Und nun wurden sie endgültig geregelt: “Directive 91/477/EEC is not applicable to other items, such as airsoft devices, which do not correspond to the definition of a firearm and are therefore not regulated by that Directive.”

Was unter nationalen Waffenrechtlern immer schon so gesehen wurde.


(nachträglich editiert am 24.03.2017 um 12:23 Uhr)

Jetzt steht wieder was. ;)

Ja, das ist zustandegekommen, als was gegen den Vorschlag unternommen wurde.

Vorher wurden, wie ich schon sagte, Nachbauten und Dekowaffen die "gefährlich/militärisch aussehen"
mit bedacht und sollten verboten werden.

Ich habe vorher auch gesagt, dass diese Angabe nicht so pralle ist und ich weiter suche. Du musst mir nichts sagen, was ich selbst schon angegeben habe.

Dass wir aus EU Sicht aus dem Schneider sind ist ja allgemein bekannt.

Ja, und es war von Anfang an absehbar. 

Da muss sich was tun zugunsten der Deutschen Kunden.

Es wird immer mehr Elektronik in die Airsoft Waffen kommen... Fire Control Unit die Programmierbar ist.

z.b. Burst Fire Mode mit 3 oder 2 Schuss.  Und da muss eine Europäische Einigung kommen.


(nachträglich editiert am 24.03.2017 um 18:37 Uhr)

Als ob eine einheitliche Regelung zu Betriebsmodi von Spielzeugen EUKo relevant wäre xD ich lache mich schlapp

Dass es jetzt zumindest scheinbar nicht zu einem Verbot von realistisch aussehenden Nachbauten kommt ist allerdings sehr begrüßenswert :)

(473 Posts)

(nachträglich editiert am 24.03.2017 um 19:52 Uhr)

@Chris

Kannst du sicher ausschließen,  dass bei der Umsetzung der Feuerwaffenrichtlinie in die nationale Gesetzgebung nicht doch jemand auf die Idee kommt, die bekannten Restriktionen, z.B. die Beschränkung der Magazinkapazität bei HA, auch direkt auf freie Waffen auszudehnen, bzw. vergisst, diese davon auszunehmen?! Ich meine, wir wissen alle, dass der Gesetzgeber sich in der Vergangenheit nicht unbedingt von Fakten und Vernunft hat leiten lassen, wenn es um das Waffengesetz ging Zunge raus

Wir wissen auch noch nicht, was genau die geplante Beschränkung des Online-Waffenhandels konkret für Folgen mit sich bringt. Ich bin da nach wie vor skeptisch.

Nach meinem Kenntnisstand hatte Bremen eine Iniitative in den Bundesrat eingebracht, die faktisch den Anscheinswaffen-Paragraphen wiederbeleben sollte.

Links dazu siehe auch hier:  http://www.fwr.de/news/newsdetails/news/sachstand-zur-waffengesetzaenderung/?tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=bb4ad6cf751706c71e848f94bcc1ab07

Nach deren Auffassung sollten auch Schusswaffen ( nicht FEUERwaffen) die Kriegswaffen ähnlich sehen, wieder verboten werden.

Zum Glück ist der Antrag erstmal abgelehnt worden ( Ebenfalls unter der Linksammlung zu finden). Allerdings haben die Grünen erneut einen Antrag gestellt, der inhaltlich quasi identisch ist. Der ist mittlerweile wieder den Ausschüssen zugewiesen worden.

Die jetzt beschlossenen Änderungen im WaffG sind aus meiner Sicht überwiegend redaktioneller Natur ( Ebenfalls in der Linksammlung) 

Wenn ich das Hinundher richtig verstanden habe, hat bei der Abstimmung erstmal der gesunde Menschenverstand gesiegt. ( Meine laienhafte Interpretation) 

Das wir in der EU-Richtlinie nochmal davon gekommen sind, war aus meiner Sicht eher ein "Nebenprodukt" der Lobbyarbeit für Jäger und Sportschützen für die es hier zum Teil schon um sehr grosse Einschränkungen ging.

Allein die Zuordnung einer Feuerwaffe in eine Verbotskategorie anhand der Magazinkapazität des in der Waffe befindlichen Magazins ( Bis 10 Schuss Langwaffe = Alles gut, über 10 Schuss = böse) bzw, dem "Besitz" eines entsprechenden, "bösen" Magazins finde ich in der tatsächlichen Umsetzung schon äusserst fragwürdig. Unabhängig davon, ob das jetzt schiess-sportlich nötig wäre oder nicht. Das ist jetzt aber "Offtopic" und kein Thema für Airsoft.

Konkret auf die Eingangsfrage bezogen sehe ich derzeit kaum eine Aussicht auf eine Erleichterung für Airsoftmarkierer. Solange sich keine weitere Verschärfung ergibt,, bin ich im Moment mit den Ergebnissen schon zufrieden....

Ich würd aber nicht die Hand dafür ins Feuer legen, dass die "Sowenig-Waffen-ans-Volk-wie-möglich-Fraktion" nach der Wahl das Thema nicht wieder aufrührt. 

Blöde Frage: Für die diversen M4 System gibt es ja 10 Schuss Magazine. Nur das es eben 20er sind in die einfach ein Stück Plaste eingesetzt wird. Wie soll das gehandhabt werden?

Was ist mit Langwaffen für die nie 10 Schussmagazine hergestellt wurden? zB "BWT-3"

Bin mal gespannt was unsere Regierung da draus macht.

Keine Ahnung. Die Frage ist auch nicht blöde. In unserem Schiesssportverein geistern da derzeit noch mehr Fragen bezüglich der Umsetzung, bzw. der Umsetzbarkeit durch die Menge.....

(473 Posts)

(nachträglich editiert am 27.03.2017 um 13:07 Uhr)

Die Lösung wird dann wahrscheinlich so aussehen, dass Halbautomaten, die entsprechende Magazine aufnehmen könnten, auf diesem Weg doch noch verboten werden....also so ziemlich alle Halbautomaten auf dem Markt. Womit die Kommisdion dann ihr Ziel erreicht hätte ^^

[Post von User 956 (13.02.2018 14:12) wurde als "schädlicher Inhalt" markiert und daher ausgeblendet]
(13033 Posts)

(nachträglich editiert am 13.02.2018 um 14:37 Uhr)

Noch mehr nix an Schutz...

"Gehäuse ehemals automatischer Waffen werden ganz verboten."

Ich sehe da schon die ersten Anzeigen wegen KWG wenn werb das nicht weiss und ein Gehäuse in Fernost bestellt...

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