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(804 Posts)

(nachträglich editiert am 25.06.2017 um 22:30 Uhr)

Was fährst auch jeden Tag mit der Softair unterm Arm Bahn...?

 

:D

 

Mach ich nicht... ich bin jeden Tag mit einer nicht auf meiner WBK eingetragenen 9mm unterwegs :( (CHRIS ATW)

frage is ja auch welcher Seite vom Schalter man da dann sitzt :D

nicht auf welcher Seite, sondern auch ob davor ne Tür ist und man jederzeit rein und raus kann :-)

Naja, aber kein Zub oder TF wird dich fragen :D ich fahr jeden Tag nen Regioexpress und hab meist nen Zub dabei und noch nie kam sowas von wegen was haben sie dabei.. selbst wenn sagste halt eine Gitarre oder what ever lass dir was einfallen.. sag nur niemals WAFFE !!! Das ist so wie wenn du Allah ....... Keine Ahnung wie es geschrieben wird im Bahnhof schreist xD also ganz normale Klamotten und ganz normal verhalten dann sollte dir nichts passieren.. und nochmal dazu keiner vom Zugpersonal darf dort reinschauen nur die BuPo. 

 

Grüße und viel Spaß 

Ich denke damit hat sich das Thema beendet. 

Wenn das Problem mit der Keule so groß ist, dann halt ab zum Nächsten DHL/DPD/GLS und wie se alle heißen und schick den Koffer, schön mit Packpaier umwickelt zum besagten Kumpel.

Kein Stress, sich wegen ein paar zu neugierigen Fragen die Hose nass zu machen und.... als kleiner Nebeneffekt: Man muss den Koffer nicht mit sich rumschleppen

Also ich hab dass mit dem "Ins Gepäck gucken", was ich vorgestern meinte mal Rausgesucht. Zu finden in den Beförderungsbedingungen:

7.2.2
Besteht der begründete Verdacht, dass der Reisende von der Beförderung
ausgeschlossene Gegenstände oder Stoffe mit sich führt, so ist er verpflichtet, dem
Verkehrsunternehmen unverzüglich die Begutachtung des betreffenden Gegenstandes oder Stoffes zu gestatten und gegebenenfalls dessen Unbedenklichkeit nachzuweisen. Reisende, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen oder erkennbar ausgeschlossene Gegenstände oder Stoffe mit sich führen, können von der Beförderung oder Weiterbeförderung ohne Anspruch auf Erstattung ausgeschlossen werden.

Also wenn wirklich einer reingucken will, einfach aussteigen und den nächsten Zug nehmen. Aber im ernst, wird in der Praxis wohl noch nie vorgekommen sein.

und gegebenenfalls dessen Unbedenklichkeit nachzuweisen. 

Hier ein Airsoftvideo auf meinem Handy. Es zeigt das man ohne Nebenwirkung damit hantieren kann.  Hier eine Schutzbrille, wollen sie Ihrer Kollegin mal Probeweise ins Gesicht ballern? 

Ja, das ist eine Möglichkeit aber ich denke der Verfasser hat das irgendwie anders gemeint.Lächelnd

Wie oft musste ich mir das schon anhören, nun kann ich es endlich mal selbst sagen: "Es ist nicht an mir, Regeln auszulegen. Tu einfach was die gesagt haben." :)

Laut DB ist der Transport von Waffen und/oder Munition verboten. Ist deren gutes Recht...

 

Fall nicht auf und gut ist es.

 

 

 

Aber ich wurde es auch nicht wünschen wenn ich jemanden mitnehme und der illegales oder nicht toleriertes in meinem fahrzeug transportiert...

(339 Posts)

(nachträglich editiert am 24.06.2017 um 22:10 Uhr)

@ Martin Kurze

Das bedeutet also, ich nehme meine Schlüssel, schließe damit meine Tasche auf und begehe damit eine Straftat im Bereich Waffenrecht, weil ich die Waffe in der Öffentlichkeit führe?

Nicht so wirklich der Knaller. Da kann man nur sagen: "Mit dem öffnen der Tasche würde ich gegen deutsches recht verstossen!", dann würde ich mich seelisch aufs aussteigen vorbereiten.^^

Und nicht vergessen, wenn dich jemand nach dem Inhalt befragt: "Da ist mein vollautomatischen Posaune drin!"

Gott oh Gott.

Was für ein Zenober.

Also in einem Tread von Schießstand wird sich Seitenlang darüber philosophiert das man doch in (Normaler) Kleidung anreisen soll und sich an entsprechende Regeln und Gesetze halten soll.

Hier wird auf Hausordnung und was weiß ich hingewiesen und da heißt es, och umgeh das mal. Wenn keiner sieht gibts auch keine Anklage.

Hey, dann kauf ich mir jetzt die Wumme aus Polen und mal mir nen F drauf. Danach übermale ich es und gut. Bekomme ich dafür jetzt nen dolles Lob von wegen das ist ne super Idee wie wir die Preistreiberei in diesem Land umgehen können?

Nee sicher nicht.

Also was soll der Kauderwelsch?

Nanana, gegen das WaffG zu verstoßen ist ja was anderes, als sich nicht an die Hausregeln der DB zu halten :D .

Weil die Konsequenz eine andere ist - an sich hat er Recht, Regeln sind Regeln.

Dass jeder eine andere Toleranz bezüglich der Verbindlichkeit von Regeln hat ist normal, deshalb sind solche Threads immer etwas schwierig. Einer denkt sich, was soll das Geheule, ist mir doch egal was die vorschreiben, ein anderer akzeptiert das Hausrecht und die Regeln.

So eine Frage kann man nur sich selbst beantworten.

 

Ich pers. finde den Spagat zwischen, das ist das Waffengesetz, das ist Hausrecht der Veranstalter und das ist Hausrecht der DB für Contraproduktiv.

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