Lampen bei Tageslicht legal?

 
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(139 Posts)

(nachträglich editiert am 23.08.2016 um 18:05 Uhr)

Hier wird wahrscheinlich jeder gleich behaupten Lampen, Laser und Co seien alle Illegal an ASGs.

Jedoch habe ich aus Interesse mal etwas genauer im Waffengesetz gelesen und bin auf einen Widerspruch gestoßen.

Erstmal steht ja im WaffG nicht "Du darfst keine Lampen an deine ASG bauen!", sondern:

 

Waffengesetz Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4):

[...]
Verbotene Waffen
Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
[...]
1.2.4 für Schusswaffen bestimmte
1.2.4.1 Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren); 
[...]

So, was beleuchtet also ein Ziel?

 

Waffengesetz Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4)

[...]
4.1 Zielscheinwerfer sind für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten. Ein Ziel wird dann beleuchtet, wenn es mittels Lichtstrahlen bei ungünstigen Lichtverhältnissen oder Dunkelheit für den Schützen erkennbar dargestellt wird.Dabei ist es unerheblich, ob das Licht sichtbar oder unsichtbar (z. B. infrarot) ist und ob der Schütze weitere Hilfsmittel für die Zielerkennung benötigt.
[...]

 

Wenn also 1. die Lampe für Schusswaffen bestimmt sein muss, dann könnte man doch einfach jede Taschenlampe nehmen und die mit Klebeband an die ASG Kleben, dann ist ganz klar zu erkennen, dass sie nicht für Schusswaffen bestimmt ist.

2. Werden im WaffG ja keine Lampen oder Taschenlampen verboten sondern Zielscheinwerfer die ein Ziel beleuchten. "Beleuchten" wird hier explizit im WaffG deffiniert.
Wenn ich also ein Lampe im freien bei Tageslicht benutze, ist diese nicht Verboten da sie nach der Definition im WaffG nicht als Zielscheinwerfer zählt.

Was meint ihr dazu? 

Ich habe gerade den Gesetzes Text nicht hier aber da alleine die Mount zum befestigen nicht legal ist, erübrigt sich die frage.

Sorry, hab zu früh auf speichern gedrückt, ist noch mehr Text gekommen.

Jegliche Zielbeleuchtung mit Waffenmontage ist in Deutschland illegal 

Aber worauf gründest du deine Aussage?
Wenn jegliche Zielbeleuchtung mit Waffenmontage in Deutschland Illegal ist, dann muss demnach jegliche Zielbeleuchtung ohne Waffenmontage legal sein. 

Sobald du eine Lampe oder Laser an eine Waffe baust ist es wieder eine Zielbeleuchtung mit Waffenmontage 

Sogar Klebeband und Magnet ist verboten. Einzig "erlaubte" ist nen halber Ring welcher unter/neben der Waffe ist wo man die Lampe mit fixiert aber welcher die Lampe selber nicht hält und sie fallen lässt sobald man loslässt.

(8154 Posts)

(nachträglich editiert am 23.08.2016 um 18:23 Uhr)

Lesen, verstehen, anwenden.

http://www.airsoft-verzeichnis.de/index.php?status=forum&sp=1&threadnummer=0000233078&seite=1

Lampe an der Waffe ist immer verboten, solange eine direkte Verbindung dazwischen besteht. Ausnahme ist dranhalten per Hand. Es sind auch teils Lampen ohne Montage verboten, wenn der Hersteller (oder Verkäufer) dies als Waffenlampe definiert. Ob es montiert ist, oder sich montieren lässt ist vollkommen egal.

Beispiel:

  • Eine Walther MGL 1100 X2 mit Scope Ringen, die theoretisch eine Montage an einer Waffe ermöglichen würden ist legal, wenn du es zum Beispiel an deine Helm Rail machst.
  • Der Besitz einer Surefire 951 ist selbst ohne passende Waffen Mount in Deutschland illegal, da Surefire diese als Waffenlampe definiert.

 

Willkommen im deutschen Gesetzes Dschungel.

(6880 Posts - Leiter der Moderation)

Sobalt du Klebeband o.ä. nimmst und die Lampe anklebst (o.ä.), bist DU der Hersteller, und bestimmst durch das anbringen den Zweck.

Mal was ganz anderes, was würde es dir bringen bei Tageslicht eine Lampe an deiner Airsoft zu verwenden? :)

(139 Posts)

(nachträglich editiert am 23.08.2016 um 18:56 Uhr)

Zu Sk!pper

In deime Post steht nur:

Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren)"

 

Jedoch ist das nicht alles und ich habe den Nachfolgenden Part nicht ohne Grund markiert:

Ein Ziel wird dann beleuchtet, wenn es mittels Lichtstrahlen bei ungünstigen Lichtverhältnissen oder Dunkelheit für den Schützen erkennbar dargestellt wird.

 

Demnach sind eben nicht alle Lampen verboten, denn es werden ja keine "Lampen" verboten sondern "Zielscheinwerfer die das Ziel beleuchten"

Wirft man dann einen Blick in die Definition wird ja explizit beschrieben, dass ein Ziel nur dann beleuchtet wird wenn es bei schlechten Lichtverhältnissen erkennbar gemacht werden.
Du redest ja selber von einem "deutschen Gesetzes Dschungel" und da ist eben ganz wichtig alles zu lesen.

Daraus folge ich also, dass ja eine Lampe bei Tageslicht kein Ziel für den Schützen erkennbar darstellt, da es ja schon sichtbar ist und dann eben kein Zielscheinwerfer nach Definition im WaffG ist.

 

Marvin, geh damit zu einem Anwalt für Waffenrecht, oder einem Polizisten, oder Büchsenmacher, oder Jäger. Allein der Umgang mit einer entsprechenden Gerätschaft ist verboten. Ob du das Ganze nun bei Tageslicht, oder bei nacht machst ist vollkommen egal.

Ob es Verboten ist, ist ja hier die Frage.
Wofür soll es denn hier Extra ein Topic für Rechtliches geben, wenn man gesagt bekommt man solle zum Anwalt gehen.

Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass Leute die Posts lesen, aber bei der Hälfte der Antworten hier, hat wahrscheinlich jeder die Überschrift gelesen und gedacht "Lampen sind illegal".

Und das ist eben der springende Punkt,  im Waffengesetz steht das eben nicht so und da steht auch nicht ob bei Tageslicht oder Dunkel genauso wenig steht da, dass dazu Vorrichtungen zählen, die als Zielscheinwerfer verwendet werden können.
Zusätzlich wird behauptet der Besitz wäre Illegal, wo bitte steht das denn?
 

Es wird hier überall nur auf den ersten Part von 1.2.4.1 referenziert und nicht auf die Definition für Zielscheinwerfer. Meiner Meinung nach ist diese Definition ziemlich klar, und eine Lampe am Tag kann kein Zielscheinwerfer sein sondern ist dann im WaffG einfach eine Lampe die dort in keinster Weise erwähnt wird.

(116 Posts)

(nachträglich editiert am 23.08.2016 um 19:17 Uhr)

Der Gesetzestext ist in Beamtendeutsch verfasst, also kein Wunder das da viele nicht durchblicken.

Allerdings gibt es schlechte Lichtverhältnisse auch im Abwasserkanal während draussen die Sonne lacht, also sehr dünne Argumentationsgrundlage.

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