Büchsenmacher für HPA Umbau gesucht
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Frage: willst du Von Gas auf HPA wechseln oder Elektronisch auf HPA?

Von S-AEG auf die Polarstar um genau zu sein. 

@ Pascal, falls di einen findest kannst dich ja mal bei mir melden, hab ja ein ähnliches Problem mit meiner SMP von Wolverine, auch S-Aeg auf HPA :)

(500 Posts)

(nachträglich editiert am 30.09.2014 um 21:59 Uhr)

Mal jetzt ganz doof gefragt, aber ist die P* nicht das selbe System wie bei Paintball. Das Läuft doch auch mit HPA und ich kann den Druck regulieren bzw. Tanks austauschen, oder sehe ich das falsch? Könnte man dann nicht zu einen Büma gehen, der sich mit Paintball beschäftigt ?

Werden Paintball und Airsoft auch wieder rechtlich unterschieden ?

Kannst ja mal beim schwalmeder anfragen,  ob die dir das machen. 

(1507 Posts)

(nachträglich editiert am 30.09.2014 um 22:12 Uhr)

Es werden halt 2 Probleme geben ....

1. Der Rechtliche Aspekt wird sich einfach kein BM antun wollen ( weil es einfach nicht wirklich klar geregelt ist )

2. Will meiner erfahrung nach kein BM was mit Airsoft umbauten zutun haben weil wie wir alles doch wissen das Beschussamt es sich auslegen kann wie es will ... 


Pascal warte einfach mal bis die Tippman M4 draußen ist vllt wird sich dann gesetzlich auch was tun oder dazu ne reglung finden ( mein gedankengang bezieht sich auf die Prüfung des systems der Tippman )

Edit:

Zu der aussage von Sniper AS  kann man ja sehen das es in der hinsicht nicht wirklich einigkeit drüber gibt und sich deshalb auch selber leute die damit ihr geld verdienen nicht die Finger verbrennen wollen somit wird auch definitiv kein Büchsenmacher sich dort rantrauen nur um das mal verständlich zumachen....

Bin mir gerade nicht so sicher.... hab ich das schon geschrieben?  

 

 

Eine Erlaubnis zur "nicht gewerbsmäßigen Herstellung von Waffen" besorgen.

Umbau selbst vornehmen und selbst prüfen lassen. 

Sirke dann erklär dem Herren doch mal wo er die her bekommt wie er was machen muss und das bitte in 3 facher ausführung ...


Ne im ernst Sirke das wird denk ich mal durch all die Grauzonen eher in die Hose gehen weil ich denke nicht das der TE wüsste wie er was machen müsste ....
 


(573 Posts)

(nachträglich editiert am 30.09.2014 um 22:51 Uhr)

Ich wollte dafür ungern die Herstellungsgenehmigung haben, wenns nicht anders geht bleibt ja wohl nichts.

Aber wie erwerbe ich die Fachkunde dafür?

Kann ja nicht sein dass ich zu nem Seminar über Scharfe Waffen muss um danach an Softairs rumzuwerkeln. Zumal ich bezweifel dass eine Herstellungserlaubnis für Softairwaffen mit <7,5J überhaupt ausgestellt wird.

Wo frag ich da am besten nach? Kreispolizeibehörde?

(13556 Posts)

(nachträglich editiert am 17.11.2015 um 13:05 Uhr)

Da ja alle mit Halbwissen "ich denke" um sich werfen und das ganze mit Ergüssen von hier http://www.vbg.de würzen... Denke ich das ich das auch machen werde...

 

 

Zu erst: https://www.vbg.de/apl/gv/waffg/26.htm 

§ 26
Nichtgewerbsmäßige
Waffenherstellung

(1) Die Erlaubnis zur nichtgewerbsmäßigen Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen wird durch einen Erlaubnisschein erteilt. Sie schließt den Erwerb von zu diesen Tätigkeiten benötigten wesentlichen Teilen von Schusswaffen sowie den Besitz dieser Gegenstände ein.

(2) Die Erlaubnis ist auf höchstens drei Jahre zu befristen und auf eine bestimmte Zahl und Art von Schusswaffen und wesentlichen Teilen zu beschränken. Personen, denen Schusswaffen zur Erprobung, Begutachtung, Untersuchung oder für ähnliche Zwecke, die insbesondere eine Bearbeitung oder Instandsetzung erforderlich machen können, überlassen werden, kann die Erlaubnis nach Absatz 1 ohne Beschränkung auf eine bestimmte Zahl und Art von Schusswaffen und wesentlichen Teilen erteilt werden.

 

Und wie bekomme ich das? Waffenbehörde hilft dir hier gerne weiter.

 

 

So auf einen weiteren  "Wall of Text" verzichte ich einfach mal. 

 

 

Und allen "JA ABER" Menschen schenke ich den Informativen Inhalt dieses Bilds:



(500 Posts)

(nachträglich editiert am 30.09.2014 um 23:23 Uhr)

Was heißt hier Halbwissen ? Ich habe nur gefragt, ob es nicht einen Zusammenhang zwischen Paintball und Airsoft gibt ;) Evtl. kennen sich die Paintball Läden besser mit HPA aus. Da ich mich damit nicht auskenne habe ich die Frage gestellt und kein Statement gemacht. :)

(1507 Posts)

(nachträglich editiert am 30.09.2014 um 23:29 Uhr)

Sirke ich bin kein Rechtsberater daher "ich denke" man brauch hier nicht ausfällig werden verstanden ? Das ist ein Forums wo wir uns gegenseitig helfen können und nicht nieder machen ... 

 

Wenn du so viel wissen hast Sirke kannst du das auch normal Rüber bringen oder hab ich behauptet du hast keine Ahnung ? Naja ist jetzt auch Wayne hab jetzt echt keine Lust das das wieder ein Klugscheißer Thema wird nun denn .... 

 

Kurze Frage an denn Themen Ersteller 

Um mal fest zuhalten du willst eine S-Aeg umbauen auf HPA (Polarstar) 

Hast du denn überhaupt schon eine Bezugsquelle für die ? 

Weil wenn ich mich nicht täusche hab ich mal im Forum gelesen ( versuch ich gern hier zuverlinken ) 

Das die Polarstar GB von einem Büchsenmacher geordert wurde und die allein ( ohne Waffe ) zum Beschussamt ging und so abgenommen wurde als Waffenrelaventes teil 

 

Sprich das Solang die Waffe ein F hat diese im Bereich zwischen 0.5 Joule - 7,5 Joule bleibt die Waffe legal auf wenn du die GB selber einbaust ( was sirke wahrscheinlich hier gerade meint )

 

Und mit Grauzonen wie ich vorns Ansprach meine ich zu verhindern das man einfach die Polarstar auf vollautomatisch stellt usw als beispiel mit 

Gibt natürlich noch mehr Grauzonen wie ich finde 

 

(389 Posts)

(nachträglich editiert am 30.09.2014 um 23:37 Uhr)

Danke Sirke, die Info, sehr nützlich.

Ich geh morgen mal zu meiner Waffenbehörde und frag die mal wie viel sowas kostet,

weist du zuvällig wie vil das kostet, oder hat irgendwer mit der sache schonmal erfahrungen gemacht?

 

Greetz

 

*Edit*

Kann mir nicht vorstelln dass man eine P* F en müsste, wenn ich so ne Fertige GB kauf ist ja auch kein F drauf?

Erstens: Getroffene Hunde Bellen.

Zweitens:

 

ER SOLL EINE NICHT GEWERBLICHE WAFFENHERSTELLUNGERLAUBNIS FÜR DEN UMBAU BEANTRAGEN, BEI DER WAFFENBEHÖRDE SEINER GEMEINDE. DANN DARF ER LEGAL UMBAUEN, IMPORTIEREN USW UND DIE WAFFE DANN ERNEUT BEIM BESCHUSSAMT ZUR ABNAHME VORSTELLEN.

ICH MEINE NICHT:

Sprich das Solang die Waffe ein F hat diese im Bereich zwischen 0.5 Joule - 7,5 Joule bleibt die Waffe legal auf wenn du die GB selber einbaust 

(1507 Posts)

(nachträglich editiert am 01.10.2014 um 00:01 Uhr)

Hatte mich eben mit einem Kumpel unterhalten der ein Polarstar GB verbaut hat  

Die ganze Sache wurde Über Phönix Airsoftstore abgewickelt ( der leider nicht mehr vorhanden ist )

Ist der Betreiber von Phönix nicht noch im ASVZ Vllt könnte er hier sein wissen mit uns teilen und bißchen uns aufklären

 

Nein die Polarstar hatte kein F bekommen sie wurde nur laut meinen Informationen geprüfte und mit einem Beleg für die Prüfung an denn BM der diese dann auch verbaut hat 

Das schienen aber noch welche der Ersten Polarstar GB gewesen zusein ( also hatte bei dem Thema Anscheind eh noch nie jemand sich mit beschäftigt wie es aussieht )

 

Edit: Sirke ..........  zum ersten Punkt 

1. Ich belle Nicht und bin auch kein Hund ich bin ein Mensch mit dem man sich unterhalten kann Und normal Informationen austauschen kann  ;*

 

2. Freut mich das du alles Großschreibst Pass aber auf dein Blutdruck auf ^^

Spaß bei Seite ^^ 

Zu meiner annehme mit dem "Sprich" 

Ist halt der Allgemeine weg denn die meisten nehmen aber hier lehne ich mich nicht wirl jetzt weit raus da mir hier bestimmt gleich einer mit Unterstellung kommt ^^ 

Ich wöllte zu einer Straftat verleiten was ich in keinster weiße möchte ;)

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