Minigun legal oder illegal!

 
Dieser Thread ist geschlossen. Du kannst ihn lesen, aber nicht mehr antworten oder editieren.
Seite: 1 2
Ich hab schon öfters im Netz Airsoft Miniguns gesehen und hätte mal paar Fragen: -Sind sie in Deutschland legal? -Wie viel Joule hat die Minigun? -Wie wird sie angetrieben? -Wenn sie legal ist bei welchem Deutschen Online Airsoftshop kann man sie kaufen? -Wäre es sinnvoll eine Minigun zu kaufen da sie soviele Kugeln verbraucht?(Nein ich will keine kaufen ist nur neugier.:D) Vllt.hat ja jemand von euch Erfahrung mit einer oder hat sich mal intensiv mit dem Thema befasst. Ich freue mich auf eure Antworten:) mfg jean

In der Theorie wäre es gestattet, wenn diese unter 0,5 Joule hätte. Was ich aber eher nicht vermute. Und eine Semi Automatische Minigun wäre dezent lächerlich. 


(nachträglich editiert am 12.08.2014 um 12:04 Uhr)

Nur ganz dezent. ;)

Wurde auf der Waffenausstellung nicht eine Minigun mit 0,5Schuhl vorgestellt?

Die einzig mir bekannte Minigun sägt alles mit ca. 1,5 Joule weg,
deshalb bei uns nicht zu bekommen. Wenn, dann wärst du mal locker 2000€+ los.
Angetrieben wird die mit einem Akku.

Danke an euch beide, jetzt bin ich wieder ein bisschen Schlauer als Anfänger.

Gab da mal ein Gesetzt weiß nciht wie aktuell das noch ist. Also wie reines Hörensagen betrachen:

Pro Lauf ein geschoss zählt nicht als Reihenfeuer... siehe doppelläufige Schrottflinten die würden ja sonst unters Kriegswaffen gesetzt fallen ;)

Deswegen gab es keine regelung für Gattling Guns...

Kann aber sein, dass sich da mitlerweile was geändert hat....

Also mal das Letzte Wort der großen Experten abwarten.

Was du nach meinem Jetztigen Stand der Kenntnis definitiv darfst: Pro Lauf ein Geschoss Heißt bei 6 Läufen 6 Schuss Bursts....

Das ist nicht Komplet falsch Paul. Die TM 870 funktioniert nach exakt dem Prinzip und ist in DE auch legal über 0,5 Joule erhältlich. Aber das würde der Minigun dennoch ein F abverlangen und das würde sich denkbar schwierig gestalten. 

Da die Miniguns die ich bisher gesehen habe über ein HPA-System betrieben werden wäre die einzige Möglichkeit die nach D zu importieren das, wenn man die Möglichkeit hat, sie zum Beispiel an eine franz. Adresse liefern zu lassen und dort mit einem Überdruckventil auszustatten so dass an der Waffe direkt der Druck fest auf unter 0,5 J Mündungsenergie gedrosselt ist somit das aufdrehen des HPA Tanks nichts bringt. Dies wär aber nur etwas für Spieler die an der Grenze zu entsprechenden Ländern wohnen und über den Sinn lässt sich ja bekanntlich wiederum streiten.

die Echo1 M134 wird über Akku allein betrieben, im Prinzip ists eine AEG.

 

Allerdings dann NUR unter 0,5... ob die Parts dann allerdings noch alle so reibungslos zusammen spielen... fraglich...

 

über 0,5 auf jeden Fall illegal... da man nur einen Abzug hat und dieser beim Betätigen eine Folge von Schüssen auslösst bis dieser losgelassen wird.

 

Explizit steht es so zwar nicht im Waffengesetz, man kann es aber anhand von verschiedenen § ableiten

"Pro Lauf ein geschoss zählt nicht als Reihenfeuer... siehe doppelläufige Schrottflinten die würden ja sonst unters Kriegswaffen gesetzt fallen ;)"

Angenommen es sei so, dennoch lädt sich der Lauf nach einer kompletten Runde neu ohne dass der Abzug neu betätigt werden muss, also FA.

Was ich meinte war der Burst Pro Lauf ein schuss, das sei Legal, oder da bin ich mir nicht sicher.

Sobald du den abzug erneut betätigst dann die nächste Salve. Alles andere wäre Voll Auto...

Dazu die Rechtslage wäre interessant...

Aufeinanderfolgende Schüsse sind ein Burst bzw. ein FA. Die Sache mit den Läufen ist eine Auslegungssache des Gerichts. Die TM 870 ist auch nur legal (wie alle anderen AS Schrotflinten auch), weil ihre 3 bzw 6 Schuss zeitgleich abgegeben werden. Wenn die Minigun mit 10 Läufen und 12 Gearboxen ausgerüstet wäre, die bei 1x Triggern je 1x schießen ist es im Grunde unbedenklich. Somit wäre die Minigun dann nur eine gigantische AS Granate (40mm), die nach dem selben Prinzip arbeitet. Aber Burst oder FA ist verboten und damit Punkt. 

Automatische Schusswaffen; dies sind Schusswaffen, die nach Abgabe eines Schusses selbsttätig erneut schussbereit werden und bei denen aus demselben Lauf durch einmalige Betätigung des Abzuges oder einer anderen Schussauslösevorrichtung mehrere Schüsse abgegeben werden können (Vollautomaten) oder durch einmalige Betätigung des Abzuges oder einer anderen Schussauslösevorrichtung jeweils nur ein Schuss abgegeben werden kann (Halbautomaten). Als automatische Schusswaffen gelten auch Schusswaffen, die mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen in automatische Schusswaffen geändert werden können. Als Vollautomaten gelten auch in Halbautomaten geänderte Vollautomaten, die mit den in Satz 2 genannten Hilfsmitteln wieder in Vollautomaten zurückgeändert werden können. Double-Action-Revolver sind keine halbautomatischen Schusswaffen. Beim Double-Action-Revolver wird bei Betätigung des Abzuges durch den Schützen die Trommel weitergedreht, so dass das nächste Lager mit einer neuen Patrone vor den Lauf und den Schlagbolzen zu liegen kommt, und gleichzeitig die Feder gespannt. Beim weiteren Durchziehen des Abzuges schnellt der Hahn nach vorn und löst den Schuss aus

Zitat aus Fleas Post eins Obendrüber: die nach Abgabe eines Schusses selbsttätig erneut schussbereit werden und bei denen aus demselben Lauf durch einmalige Betätigung des Abzuges oder einer anderen Schussauslösevorrichtung mehrere Schüsse abgegeben werden können (Vollautomaten)

Ist ja bei der Gatling gun anders. Da sind es andere Läufe, deswegen ja meine Konsequente Fragerei. Das du nur eine Runde machen darfst also Pro Lauf ein Geschoss bei einmal abzug drücken ist klar.... Nach dem Oben Genanntem Gesetzt ist das glaube ich ist die Gatling gun da aber nicht erfasst????

Also im Klartext wenn du einmal den Abzug betätigst und die 6 Läufe nacheinander schießen ist es als vollautomatisch kategorisiert aber wenn sie gleichzeitig abgefeuert werden ist es wieder Semi?

(3284 Posts)

(nachträglich editiert am 12.08.2014 um 18:18 Uhr)

Gab es das Thema nicht bereits schon einmal?
Ich bilde mir stark ein, dass das Thema bereits einmal ausdiskutiert wurde...
EDIT: Nicht ganz identisches Thema, aber inhaltlich läuft es auf des Gleiche hinaus: >> KLICK << (Antwort auf Seite 1 und 2 von Chris)

Zum Thema:
Vollautomaten sind nach Gesetz wie bereits zitiert Waffen, bei denen mit 1x Abdrücken aus einem Lauf mehrere Kugeln nacheinander verschossen werden.

Eine AS-Gatling bzw. Minigun sollte - wenn sie zumindest ansatzweise realitätsnah ist - bei einmaliger Betätigung des Abzuges nacheinander aus mehreren Läufen je eine Kugel abfeuern.

Es dürften demnach bei 6 Läufen auch nacheinander aus jedem Lauf maximal je eine BB abgefeuert werden.
Sobald aber nach dem ersten "Durchgang" die Gatling bei weiterhin betätigten Abzug durchläd und neue Kugeln verschießt, und somit 2+ BBs aus je einem Lauf befördert werden, dann wäre dies per Definition ein Vollautomat und somit nicht erlaubt.

Aus 6 Läufen je ein Schuss bei einmaligen Betätigen des Abzuges und ohne automatisches Nachladen wäre jedoch legal - ob die Kugeln dabei alle gleichzeitig, parallel oder nacheinander verschossen werden, spielt keine Rolle, da sie nicht die Definition eines Vollautomaten erfüllen.

MfG

Seite: 1 2



Anzeige