Zielfernrohr mit Nachtsichgerät?

Da ich mich nicht wirklich mit dem Waffengesetzt auskenne Frage ich Euch:

Ist es in Deutschland erlaubt ein Zielfernrohr mit integriertem Nachtsichgerät zu Besitzen und zu Benutzen?

http://www.evike.com/products/46581/

absolut zu 100% Nein. Sorry Alta

Und da sowas eigtl. mit Quelle belegt werden soll, nochmal für Alle.

 

Verboten weil ist so.

 

http://www.buzer.de/gesetz/5162/a71300.htm

 

Punkt 1.2.4.2

 

Wäre aber auch mit Bemühung der Forensuche herausgekommen.

Levy hat es ja schon raus gesucht!

Anders sieht es aus bei NVGs an Helmen, die nicht dafür ausgelegt sind, direkt an ein oder mehrere Optiken angeschlossen, bzw. mit diesen verbunden zu werden (gab es meine ich mal u.a. für das Specter DR, wenn ich mich nicht irre.....) 

Ebenfalls ist es meines Kenntnisstandes legal, diese "Helmetscopes" (wie auch immer die Dinger genau heissen...) mit Laserpointer zu verwenden, da es ja kein Anbauteil für eine Waffe ist, man nicht direkt damit zielt und somit kein "Ziel" markiert. Aber da kennen sich andere sicherlich besser aus, als ich und ich lasse mich gerne verbessern! 

Wie sieht es aus, mit einem Nachtsichtgerät, dass zur Landvermessung gedacht war.

Darf ich das mit einer Improvisierten Montage auf meine AEG bauen, ähnlich wie bei Lasern?

So ganz schlau werde ich aus dem Gesetzestext nämlich nicht...

auf Spielzeug = extreme Grauzone = lass es lieber.

Bildwandler = Bildwandler, woher er kommt ist dem Gesetz egal.

Mal schauen was sich in der Zukunft tut. In Bayern läuft noch bis Ende des Jahres eine Testphase. Mal schauen was die für Ergebnisse erzielen.


(nachträglich editiert am 13.06.2014 um 11:35 Uhr)

nichts desto trotz; Elektrische und elektronische Nachtsicht-, Nachtziel- und Lasergeräte für Schusswaffen sind verbotene Gegenstände


Du darfst allerdings ein Nachtsichtgerät / eine Nachtsichtbrille für den Kopf aufsetzen, und damit durch dein sight/scope zielen.

Genau so darfst du keine Lichter/Laser an deine Pistole machen, aber beim Zielen in der anderen Hand unter den Lauf halten. Willkommen im deutschen Gesetzes Dschungel. 

Sofern beides nicht verbunden ist/werden kann (Scope und NVG)

Entscheidend ist die Bestimmung des Gerätes. Und damit auch Dein Verwendungswunsch am Zielfernrohr. Somit verboten.

In Österreich IST es schon legal oder?

Da frag mal am besten Google und nicht Leute die nach deutschem Recht spielen.

(156 Posts)

(nachträglich editiert am 13.06.2014 um 16:34 Uhr)

@ Elias

Die Gesetzeslage in Deutschland und Österreich

In Deutschland und Österreich ist sowohl die Benutzung aber auch schon der Besitz von folgenden Nachtsichttechniklösungen strafbar:
- Nachtzielgeräte
- Nachtsichtgeräte mit Montagevorrichtung für Schusswaffen
- Nachtsichtvorsätze für Zielfernrohre
- Nachtsichtaufsätze für Zielfernrohre
Es handelt sich dabei um sogenannte “verbotene Gegenstände” nach dem Waffengesetz §2 Abs. 3

Siehe hier: http://www.nachtsichttechnik.info/de/auslandsjagd/




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